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Alt 30.11.2006, 15:45
lmet lmet ist offline
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Standard Schornsteinfeger-Nazi-Gesetz

Eine Recherche über vergangene Gesetze aus dem 3. Reich, die immer noch aktuell sind und im Zusammenhang mit der NWO stehen könnten.

Geschichte
Bevor ich mit dem Bericht über das Gesetz beginne, möchte ich noch auf Theorie hinweisen, die einen Zusammenhang mit
einem Schornsteinfeger und dem Reichstagsbrand beinhaltet.

Gab es einen Bezirks-Schornsteinfegermeister Wilhelm Heise, der in der Brandnacht, am 28. Feb. 1933 im Reichstag
war?

Zitat:
In der Brandnacht wurde innerhalb der polizeilichen Absperrung des Reichstags
"... ein 37 Jahre alter Schornsteinfeger als der Tat verdächtig infolge seines eigenartigen Verlassens des
Reichstags festgenommen."
Luy Pol. H.M.R. 28
Aktenauszüge Sack, kl. Erw. 396/1/11
Mommsen verweist auf keine Alibi für den Schornsteinfeger und nennt keine Gründe dafür, daß der Schornsteinfeger mit
dem Brand in keinerlei Zusammenhang gestanden haben soll.

Bei dem Schornsteinfeger handelte es sich laut Feststellung auf dem Revier 28 um den Bezirks-Schornsteinfegermeister
Wilhelm Heise, Pflügerstr. 23, Neu-Kölln, geboren am 11.4.95 in Chicago. Er trug Ausrüstungsgegenstände eines
Schornsteinfegers und 9 Universalschlüssel bei sich und gab an, häufig im Reichstag zu tun zu haben. In der Zelle
des Reviers unternahm er drei Selbstmordversuche durch erhängen mit einer Schnur, die zur Abdichtung seines Ärmels
diente.
Quelle

Das Gesetz
Kommen wir zur eigentlichen Thematik.


1933 wurde ein Gesetz eingeführt, welches das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben
hatte.
Bedeutet: Der Schornsteinfeger hat das Recht in jede Wohnung einzutreten und der Wohnungsbesitzer ist in der Pflicht
ihn rein zu lassen.

13. April 1935 (RGBl. I S. 50 [BVerfGE 1, 264 (265)] [BVerfGE 1, 264 (266)] wurde § 39 der Gewerbeordnung
dahin geändert, daß im ganzen Reichsgebiet Kehrbezirke für Schornsteinfeger eingerichtet werden mußten.
Hier das Reichsgesetzblatt von 1935.

03. August 1937 - Richtlinien des Reichswirtschaftsministers über die bevorzugte Bestellung von
Nationalsozialisten als Bezirksschornsteinfegermeister.


Zitat:
Herfurth Dirk- Gunter, Dipl. Ing.

Die Einführung d. Schornsteinfegergesetzgebung basiert auf der „ Neu-Gestaltung des deutschen Handwerks ab 1935 “.
Zur Einführung der Schornsteinfegergesetzlichkeit mit der „Verordnung über das Schornsteinfegerwesen“ v. 28.07.1937
in Deutschland wurden parallel Richtlinien zur Besetzung der Kehrbezirke durch entsprechend regimetreue
Schornsteinfegermeister erlassen („Richtlinien des Reichswirtschaftsministers über die bevorzugte Bestellung von
Nationalsozialisten als Bezirksschornsteinfegermeister
“ -13894/ 37- vom 03.08.1937).
Ein Ziel der Kehrbezirks- Beleihung war eindeutig die flächendeckende „Betreuung“ der deutschen
Bevölkerung durch parteitreue Personen
(hier benannt als: „Träger des goldenen Parteiabzeichens, Träger des
Blutordens, Mitglieder der NSDAP vor dem 14.09.1930“) die per Gesetz Zugang zu den Wohnungen der Überwachten
hatten
. Mit dem § 21(3) der Verordnung wurde dem Reichswirtschaftsminister die Ermächtigung erteilt, bevorzugt
Mitglieder der NSDAP zum Bezirksschornsteinfeger zu bestellen und der Widerruf der Bestellung erfolgte gem. § 47
Ziffer 10. ebenda bei erwiesener politischer Unzuverlässigkeit. Die Begriffe „Schutz des Lebens“ und
„Feuersicherheit“ wurden als Vehikel missbraucht, den Überwachungsvorsatz an die Überwachten zu
transportieren
.)
Dieses Gesetz wurde ausgenutzt um Juden verfolgen zu können.

Heute

Zitat:
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfegermeister (§ 3) und den bei ihm beschäftigten Personen zum Zwecke des Kehrens und der Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten. Die gleiche Pflicht besteht, wenn Beauftragte der zuständigen Verwaltungsbehörde die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters zu überprüfen oder eine verweigerte Kehrung oder Überprüfung aufgrund eines vollziehbaren Verwaltungsaktes zwangsweise durchzusetzen haben. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Quelle

Dieses Gesetz besteht auch heute noch.


Aktuelles aus der Politik

Zitat:
Bundesregierung will Schornsteinfeger-Privileg knacken
Samstag 18. November 2006, 16:26 Uhr

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr das Schornsteinfegerprivileg aufheben und den Berufstand erstmals dem Wettbewerb aussetzen. Nach einem "Spiegel"-Bericht will die Bundesregierung bis zum 17. Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die EU-Kommission hatte Berlin Mitte Oktober aufgefordert, das Schornsteinfegerrecht zu ändern und Wettbewerb zuzulassen, ansonsten drohte sie mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Brüssel verlangt unter anderem, dass auch EU-Ausländer in Deutschland als Schornsteinfeger arbeiten dürfen, dass in den Kehrbezirken Konkurrenz zugelassen und das Verfahren zur Erlangung eines Kehrbezirks offener gestaltet wird. Bislang existiert in Deutschland keinerlei Wettbewerb zwischen Schornsteinfegern. Sie bekommen vom Regierungspräsidenten nach einer Wartezeit von durchschnittlich zwölf Jahren einen eigenen Kehrbezirk zugewiesen. In diesem Gebiet kann ihnen niemand Konkurrenz machen, sie behalten ihn bis zur Rente. Die Aufteilung in Kehrbezirke stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Quelle

Fazit:
Wird das Gesetz durchgehen, besteht die Gefahr, dass ausländische Firmen Zugang erhalten.
Meine Theorie: eine britische Sicherheitsfirma oder der Geheimdienst wird diese Jobs ausführen. Es ist eventuell etwas weit hergeholt, aber die Geschichte hat uns gelehrt, dass sich Geschichte wiederholen kann.


Rechtliches

1935 wurde per Gesetz festgelegt, dass Deutschland in Kehrbezirke für Schornsteinfeger einzuteilen ist. Es wird höchste Zeit, diesen Balast los zu werden!
http://www.kontra-schornsteinfeger.de/

Rechtsbeschwerde zum Urteil vom 27.11.2001
http://www.monopole.de/2001-12-20-rb...teinfeger.html
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  #2  
Alt 01.12.2006, 00:59
tAnkGirL
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find ich sehr interessant das mal zu erfahren! ich glaub dann werd ich schornsteinfegerin
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  #3  
Alt 01.12.2006, 12:48
Mr.Chainsaw Mr.Chainsaw ist offline
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Dem könnte man leicht vorbeugen, indem man keinen Kamin oder Ofen oder Gasheizung etc... benutzt.
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  #4  
Alt 01.12.2006, 13:41
Sentinel Sentinel ist offline
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Aber zukuntssicherer als mit einem Ofen wird man wohl kaum heizen können ..........
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  #5  
Alt 01.12.2006, 14:30
Mr.Chainsaw Mr.Chainsaw ist offline
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Es gibt ja noch das gute alte Lagerfeuer
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  #6  
Alt 07.12.2006, 13:22
lmet lmet ist offline
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Nach mehr als 70 Jahren Schornsteinfegermonopol
Konkurrenz auf deutschen Dächern?

Zitat:
Die Bundesregierung will mit einer Reform des Schornsteigerfegergesetzes eine Klage der EU gegen das Jahrzehnte alte Monopol der Kaminkehrer verhindern. Ab 2008 sollen auch Schornsteinfeger aus europäischen Nachbarländern deutsche Kamine kehren dürfen, berichtet die Tageszeitung "Die Welt". Das sehe die Reform des Schornsteinfegergesetzes vor, deren Eckpunkte dem Blatt vorliegen.
http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...6_REF1,00.html
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  #7  
Alt 07.12.2006, 15:52
atari atari ist offline
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Beiträge: 73
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Das Schornsteinfegergesetz ist nicht das einzige Naziüberbleibsel bei Berufsregelnden Gesetzen.

Ein anderes Beispiel ist das bis heute gültige Rechtsberatungsgesetz: http://www.rechtliches.de/info_RBerG.html.
Danach ist die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten", darunter selbst die kostenlose Beratung erlaubnispflichtig.
Im Klartext kann man sich sogar Ärger einhandeln, wenn man im Internet seine Meinung zu juristischen Problemen anderer Leute abgibt! (War das jetzt schon eine Rechtsberatung? Man kann es kaum sagen, da eine Definition im Gesetz fehlt.)

Das Gesetz wurde am 13. Dezember 1935 beschlossen und diente dazu, die "Lücken" des Ermächtigungsgesetze zu schließen, die Juristen jüdischen Glaubens noch erlaubten, rechtsberatend tätig zu sein.
Die Begründung für die Beibehaltung dieses Gesetzes ist natürlich der Schutz des "dummen" Bürgers vor unqualifizierter Beratung.
Faktisch handelt es sich nur um die Absicherung des Monopols der Rechtsanwaltschaft, zu einem wichtigen Themenspektrum eine eigene Meinung äußern zu dürfen.
Infos: http://www.beschwerdezentrum.de/_aktuell/2003kw12.htm

Noch ein Beispiel für Zugangshürden aus der Nazizeit ist der 1935 eingeführte Meisterzwang zum Führen eines Betriebes in (noch immer vielen) Handwerken.
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