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13.05.2009, 17:47
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Initiative: Hartz IV-Gesetzgebung wird Straftatbestand
Satire von Horst Bruns
Deutscher Bandentag Drecksache 16/00-00
16. Qualperiode 31.02.2009
Gesetzentwurf
etlicher Millionen lobbyloser Hartz-IV-Gelackmeierter, 1-Euro-Knechte, Arbeitskraftverleiher, mißlich situierter Rentiere, trunk- und qualmsüchtiger Pseudo-Hartz-IV-Eltern, zerknitterter Alleinerziehender usw. usf. zur
Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB)
Das StGB wird an geeigneter Stelle um folgenden Paragraphen ergänzt:
§ Nullnull
a. Die wissentliche, willentliche und vorsätzliche Verletzung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes ohne Einschränkung nicht nur für ein paar wenige Krösusse festgeschrieben ist, wird unter Strafe gestellt. Das Strafmaß beträgt mindestens zwei Jahre und einen Tag. Je nach Schwere der Verletzung beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung kann allerhöchstens nach der Hälfte ihrer Verbüßung bei tätiger Reue unter folgenden Bedingungen ausnahmsweise gewährt werden und ist in jedem Einzelfall unter Beachtung strengster Ermittlungsvorschriften zu prüfen:
Grundvoraussetzung sind gute Führung im Sinne dieses Gesetzes zur Erlangung temporärer Haftverschonung (Freigang) und die bedingungslose Bereitschaft zu unentgeltlicher Arbeit nicht unter 351 Zeitstunden in
- einer Beratungsstelle für Hartz-IV-Betrogene;
- einer Suppenküche für verarmte Politiker;
- einer Odachlosenunterkunft am Gardasee für vertriebene Konzernchefs;
- einer Bahnhofsmission für durchreisende Manager;
- der Pius-Bruderschaft zwecks Erlangung kasteiender Gesundbetung;
- einem Mutter-Kind-Heim von der Leihe;
- einem Großpflegeheim für schwerstdemente Globallümmel;
- einem Sterbe-Hospiz für ausgemergelte Hartz-IV-Gerippe oder
- irgendeiner anderen wohlmeinenden Einrichtung für gesellschaftlich benachteiligte und in ihrer Menschenwürde schwer verletzte Mitglieder der vielleicht ehemals rechts- und sozialstaatlichen Lebensgemeinschaft.
b. Wer nach Abschnitt (a.) für schuldig befunden wurde, dessen/deren gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen wird ersatzlos beschlagnahmt. Das Einkommen des/der verurteilten Milliarden-Schaeffler wird lebenslänglich höchstens auf den Regelsatz der Hartz-IV-Bestimmungen einschließlich möglicher und, vor allem, notwendiger Sanktionen reduziert, wie er im Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) und seinen Ausführungsbestimmungen einbetoniert ist. Sollten die Hartz-IV-Regelungen dennoch außer Kraft gesetzt werden, wird das Höchsteinkommen auf die Höhe des bundesdurchschnittlichen Einkommens eines/einer abhängig Beschäftigten im Niedrigstlohnsektor festgesetzt. Diese Auflagen gelten, unabhängig von der Existenz der Hartz-IV-Regelungen, ebenfalls lebenslänglich. Zusätzliches Einkommen ist nicht untersagt, wird aber ersatzlos beschlagnahmt. Gleiches gilt für Erbschaften und sonstiges den Lebensstandard unnötig aufblähende Ergaunerte. Jegliches beschlagnahmte bewegliche und unbewegliche Vermögen wird zur Förderung des Allgemeinwohls, insbesondere aber zur materiellen und immateriellen Wiederherstellung der Würde der Menschen verwendet, die dieser Würde aufgrund der Taten der Verurteilten verlustig gegangen sind.
c. Die Strafvorschriften nach Abschnitt (a.) werden ohne weitere Verhandlung vor deutschen, europäischen oder internationalen Gerichten in vollem Umfang unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1. April im Jahre Schnee, an folgenden Personen vollstreckt. Das Strafmaß wird dabei pauschal auf fünf Jahre festgelegt. Bewährung ist in diesen Fällen nicht zu gewähren. Ausnahmen sind nicht möglich. Außerdem wird strikt einzuhaltende Einzelhaft mit höchstens einer Stunde stets alleinigem Aufenthalt im Freien für die Dauer der fünf Jahre verhängt. Bei Regen, Schnee und Frost ist der Aufenthalt im Freien auf drei Stunden zu erhöhen. Diese Bestimmungen gelten für:
- Altbandenkanzler Dr. h.c. Gerhard Schröder, immer noch nicht vorbestraft;
- Dr. h.c. Peter Hartz, ehemaliger und vorbestrafter Personalvorstand der Volkswagen AG;
- alle Ministranten und Staatsschreiber der Legierung Schröder;
- alle Bandentagsabgeordneten, die den Hartz-IV-Regelungen zugestimmt haben;
- alle jetzigen und künftigen Volks(ver)treter (auch der sich "sozialistisch" nennenden Art), die sich nicht mit aller Entschiedenheit für die vollständige und ersatzlose Abschaffung der Hartz-Gesetzgebung einsetzen.
Kontakte jedweder Art mit anderen Häftlingen sind wegen der Gefahr eines Putsches der geheimbündlerischen Lobby-Nebel-Bänker strengstens untersagt. Bei jeder Zuwiderhandlung wird das Strafmaß unter verschärften Bedingungen um jeweils ein Jahr erhöht. Widerspruch oder Revision gegen diese Bestimmung sind nicht möglich.
Die Ergänzung des Strafgesetzbuches durch diese Vorschriften ist der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in einem unverzüglich durchzuführenden Volksbegehren zur Entscheidung wie folgt vorzulegen. Auch alle Verurteilten und zu Verurteilenden dürfen ausnahmsweise ihr Stimmrecht ausüben, weil ihre Zahl ohnehin klein gegen Null ist:
Ich stimme dem Gesetzentwurf der vielen Millionen Betroffenen zu
Abschnitt (a.) ( ja! x ( nein o
Abschnitt (b.) ( ja! x ( nein o
Abschnitt (c.) ( ja! x ( nein o
Nein-Stimmen und Enthaltungen werden als ungültig gezählt. Nach Zustimmung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland tritt dieses Gesetz ohne weiteren Verzug unmittelbar und mit voller Wucht rückwirkend zum 27. Oktober 1998 in Kraft.
[Anmerkung: Am 27.Oktober1998 wurde der seinerzeit und auch jetzt leider noch nicht vorbestrafte Dr. h.c. Gerhard Schröder vom Bandentag zum Bandenkanzler gewählt.]
Begründung
Eine Begründung ist nicht notwendig, weil die Tatsachen für jeden klar denkenden Menschen völlig eindeutig und unwiderlegbar auf der Hand liegen und ihnen auch durch Schutzbehauptungen, wie sie bei volksfern eingestellten Politikern und sonstigen von der Realität unbeleckten Personen üblich sind, nicht widersprochen werden kann.
(Autor: Horst Bruns, Bamberg)
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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19.05.2009, 20:40
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Warum Hartz IV nach der Wahl abgeschafft wird
Die Agenda 2010 war die größte und umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik.
Von ihrem Kern, Hartz IV, verabschiedet sich die Politik Schritt für Schritt
..........
Nach der Bundestagswahl könnte Hartz IV dann endgültig beerdigt werden. Zumindest
hinter vorgehaltener Hand räumen selbst führende Politiker von Union und SPD
dies ohne Umschweife ein.
...............
Von der Idee, die hinter der Agenda 2010 stand, wollen die Parteien der Großen Koalition
angesichts der Wirtschaftskrise nichts mehr wissen. Statt "Fordern und Fördern" heißt das
Motto der Arbeitsmarktpolitik von Union und SPD wieder soziale Absicherung, statt um
Eigenverantwortung geht es wieder um staatliche Hilfe. Schon heute steht Hartz IV auf der
Kippe, den Rest könnten die Folgen eines Verfassungsgerichtsurteils besorgen.
Hier weiterlesen:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf meinen Beitran vom 21.01.2009, hier klicken.
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19.05.2009, 20:43
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Es sieht wohl nach abschaffung aus - aber ersatzlos!
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19.05.2009, 22:05
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Aber die Regelsatzhöhe ist nich das einzige Problem,
denn das BVerfG hat in einem Urteil entschieden, das die
Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig sind.
Zitat:
Die Arbeitsgemeinschaften sind als Gemeinschaftseinrichtung von
Bundesagentur und kommunalen Trägern nach der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes nicht vorgesehen. Besondere Gründe, die ausnahmsweise die
gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitsgemeinschaften
rechtfertigen könnten, existieren nicht. Zudem widerspricht die
Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft dem Grundsatz eigenverantwortlicher
Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger
verpflichtet, die Aufgaben grundsätzlich durch eigene
Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen
Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. Bis zu einer
gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2010, bleibt
die Norm jedoch anwendbar.
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Quelle:
Ein Umbau der Arbeitsgemeinschaften wird Milliarden kosten.
Doch damit nicht genung, Hartz-IV verletzt auch die Standards
der ILO.
Wenn meine Infos stimmen, liegt eine Klage bereits beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf für unsere
Volkszertreter.
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21.05.2009, 12:26
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Arbeitslosigkeit: Warum Angela Merkel zurücktreten muss
Opel ist nach Ansicht der Kanzlerin nicht systemrelevant. Die Hypo Real Estate und andere Banken hingegen schon. Die Finanzkrise hat laut Merkel ihren Höhepunkt erreicht - Ökonomen indes widersprechen. Und Bad banks sollen nahezu eine Billion Euro "neutralisieren" - die Verschuldung treibt aber schon jetzt die Republik womöglich in den Staatsbankrott. Und genau deswegen sollte Angela Merkel samt Bundesregierung zurücktreten. Denn als Kanzlerin ist sie allen Menschen im Lande verpflichtet, nicht nur der Finanzbranche. So einfach muss man es sich mittlerweile machen, denn die Fakten sprechen für sich.
Kanzlerin und Finanzminister scheinen jegliche Kontrolle über die Finanzkrise verloren zu haben, und selbst die Frage, ob über 100 Milliarden Euro allein für eine Bank mit dem Grundgesetz im Einklang stehen, kann oder will bislang niemand beantworten. Eine komplette Verstaatlichung, wie sie das Nachrichtenmagazin TIME für die US-Banken unlängst forderte, kommt hierzulande aus rein parteipolitischem Kalkül nur höscht zögerlich, wenn überhaupt, zustande. Und ohnehin wären zunächst einige Fragen zu klären: Ist die gespenstische Rettung der Banken verfassungswidrig?
Können Opel-Mitarbeiter den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen? Und sollten Arbeiter bei Opel durch gewerkschaftlich unterstützte Massen-Streiks doch noch systemrelevant werden?
Solche Fragen zu stellen ist legitim. Denn die aus meiner Sicht willkürlich erfolgende Zuteilung der Staatsgelder verstoßt möglicherweise gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ob sich dieser im Grundgesetz verankerte Passus auch auf juristische Personen, also Firmen und Unternehmen, erstreckt, wollten wir bei LifeGen.de in einer Anfrage über den Expertenmakler des vom BMBF mitfinanzierten Informationsdienst Wissenschaft (idw) erfahren – bislang erfolglos.
Dass der Grundsatz der Gleichbehandlung innerhalb der EU erfolgsversprechend ist, belegt indes ein EuGH Urteil vom 22.4.1997 (- Rs. C-180/95 -). Darin geht es zwar um den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen – und den Schadensersatz des Bewerbers bei Diskriminierung durch den Arbeitgeber. „Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist einschlägig in Fällen der Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen(gruppen)“, erklärt dazu das frie Internetlexikon Wikipedia, und: „Sie liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt“. Ein Beispiel hierfür wäre etwa, die Heranziehung Pflichtversicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach ihrem Einkommen zu unterschiedlich hohen Beiträgen.
Warum gerade kleine und mittlere Unternehmen auf Kredite der KfW verwiesen werden, Großkonzerne jedoch Milliarden aus dem Steuersäckel bekommen, leuchtet nicht ein – und noch viel weniger, wer welche Legitimation für die Vergabe hat oder nach welchen Kriterien diese erfolgt
Hier weiterlesen:
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23.05.2009, 16:29
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 19.11.2006
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Beiträge: 890
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Hartz 4: Kürzungen der Sozialleistungen in Vorbereitung
Von Andreas Klamm (Journalist, Autor und Menschenrechts-Reporter) am 22. Mai 2009
Sozialehilfe-Empfänger müssen sich möglicherweise noch weiter einschränken
Einem Bericht des Informations-Portals Infoparnter.net zufolge, sind bereits für den Zeitpunkt nach der kommenden Bundestagswahl im September 2009 Kürzungen der Sozial-Leistungen nach dem ALG II / Hartz 4 -Gesetz in Planung. Ein CDU-Spitzen-Politiker habe bereits Kürzungen der Sozial-Leistungen für das kommende Jahr angekündigt, informiert das Informations-Portal. ALG II Leistungen, Sozialgeld und Grundsicherung seien auf ein Niveau festgelegt worden, das zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel ist. Man habe dies bereits oft und überzeugend diskutiert.
Weiterlesen: http://www.duckhome.de/tb/archives/6...bereitung.html
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Gruß Gerd
§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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28.05.2009, 14:26
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
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Kommentar: Der Große Bluff
Regierung und Bundesagentur schönen die Lage am Arbeitsmarkt
Es ist immer wieder beeindruckend, mit welch einer Dreistigkeit die Bundesregierung und die allerdings weisungsgebundene Bundesagentur für Arbeit die Öffentlichkeit für dumm verkaufen wollen. Und ebenso beeindruckend ist, daß Teile der Medien dieses Spiel mitspielen. Dabei ist dieses Verfahren so leicht durchschaubar, daß man schon vom festen Willen, Fakten nicht zur Kenntnis zu nehmen, beseelt sein muß, um darauf herein zu fallen.
Tatsache ist: der Einbruch auf dem Arbeitsmarkt steht erst noch bevor. Noch sind die Arbeiter bei Opel, Arcandor, Porsche, Karstadt, Schaeffler, Conti, Woolworth und anderswo meistens in Lohn und Brot. Die weitere Entwicklung zeichnet sich aber ab und selbst wenn beispielsweise Opel selbstständig erhalten werden könne, so wird doch überall davon geredet, wie das neue Unternehmen umstrukturiert werden könne. Und umstrukturiert heißt in jedem Fall, daß ein Teil der Arbeitsplätze verloren geht.
Im Prinzip weiß das jeder, es ist nur die Frage, wen es trifft. Die einzigen sinnvollen Maßnahmen, die die Bundesregierung bisher getroffen hat, war die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I und die Ausweitung der Kurzarbeiteregelung. Das ist bitter wenig und vor allem: Es löst das Problem nicht sondern federt nur die soziale Verelendung etwas ab. Und über die Qualität, die Dauerhaftigkeit und die Bezahlung der neu geschaffenen Arbeitsplätze redet man schon gar nicht mehr.
Hier weiterlesen:
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28.05.2009, 15:06
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Registriert seit: 26.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2.660
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Zitat:
Die einzigen sinnvollen Maßnahmen, die die Bundesregierung bisher getroffen hat, war die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I und die Ausweitung der Kurzarbeiteregelung.
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Wo ist da die sinnhaftigkeit?
Es ist einzig eine massive schlechterstellung und benachteiligung von menschen, die bereits vorher den prozess durchlaufen haben.
Ausweitung des kurzarbeitergeldes ist nur eine verschleierung von sozialkosten - und eine versteckte subvention fuer firmen sozusagen.
Für viele firmen sogar konkursverschleppung.
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28.05.2009, 15:27
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Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 92
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Nach den Wahlen heißt es dann zahlen. Daß Hartz IV gescheitert ist und ein grauenhaftes Image hat, wissen auch die herrschenden Eliten. Daher wird man es bald abschaffen und durch eine Arbeitspflicht auf Niedrigstlohnniveau ersetzen.
http://www.berlinerumschau.com/index...mentarKneffel1
dh, nwo beginnt bereits nach der bundestagswahl, wilkommen im faschissmus!
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28.05.2009, 16:12
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Gesperrt
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Registriert seit: 18.02.2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.052
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Zitat:
Zitat von siwun
Nach den Wahlen heißt es dann zahlen. Daß Hartz IV gescheitert ist und ein grauenhaftes Image hat, wissen auch die herrschenden Eliten. Daher wird man es bald abschaffen und durch eine Arbeitspflicht auf Niedrigstlohnniveau ersetzen.
http://www.berlinerumschau.com/index...mentarKneffel1
dh, nwo beginnt bereits nach der bundestagswahl, wilkommen im faschissmus!
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ouh man es geht immer tiefer und tiefer wo man schon denkt die zahlen doch eh so gut wie ncihts aber bald muss man arbeiten und bekommt auch nichts.
arbeiten und kein geld bekommen das ist wie im KZ !
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