Zurück   Nachrichten Forum | Infokrieg.TV > Die Neue Weltordnung > Geldsystem, Wirtschaft, Korruption
 

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1811  
Alt 27.10.2009, 15:49
Grilleau Grilleau ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
Standard

Zitat:
Zitat von Kay Beitrag anzeigen
Erhm nein Grilleau.

Ich hab selbst bei nem Urteil des SG Detmold gesessen,als "wiederholt" erklaert wurde,dass im Etat des Hartz-Iv Empfaengers halt Eigenanteil für Strom und Gas enthalten ist.(der etat wird nunmal vom Gesetzgeber so vorgegeben.Und daran halten sich auch die Sozialgerichte.Alles andere wäre Rechtsbeugung.)


aber auch hier schoen nachlesbar ,gibt ja auch noch unterschiede,was "gaskosten" fuer heizung und warmwasser betrifft :

http://www.sozialleistungen.info/con...benkosten.html

Na dann schau mal hier

Hartz IV: Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden



http://www.kostenlose-urteile.de/Har...n.news4589.htm
__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
Mit Zitat antworten
  #1812  
Alt 27.10.2009, 16:00
Kay Kay ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2.611
Standard

"HEIZ"kosten,richtig.

Aber warmwasser kosten die anfallen,weil das Gas auch dafuer bvenutzt wird nicht.
Und da gibts von Kommune zu Kommune richtlinien,wieviel uebernommen wird.

Ich mach den stress mit meinem amt ...ne..anders

ich HAB den stress mit dem Amt (HA!) bzw der ARGE ja nicht erst seit 1 jahr

200 Euro NACHZAHLUNG dies jahr im Januar fuer letztes jahr,wo schon 30 Euro mehr faellig waren als im Vorjahr an vorauszahlungen pro monat.

1/3 Meines geldesw geht fuer Heizung und Warmwasser drauf...heut noch.
__________________
Remember remember...the 5th of November...
Mit Zitat antworten
  #1813  
Alt 28.10.2009, 17:47
Grilleau Grilleau ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
Standard

Gefunden bei meinemeinung.blog.de Klick
Tach auch,
in einer schriftlichen Stellungnahme zu den Ausführungen der Bundesregierung zur Ermittlung der Höhe des Regelsatzes im Bereich des SGB XII und des SGB II, also Hartz IV hat der Diplom-Kaufmann und Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. Rüdiger Böker vieles dargestellt, warum der Regelsatz falsch berechnet worden ist.
Schon in der Zusammenfassung wird deutlich, wo die Fehler liegen:
• Die Ausführungen der Bundesregierung sind widersprüchlich, irreführend, unpräzise und in wesentlichen Punkten unwahr
• Der Gesetzgeber hat in § 28 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XII (BGBl 1 2003, Seite 3022) das Ermittlungs-Verfahren für das sozio-kulturelle Existenzminimum festgelegt
• Die Bundesregierung weigert sich, die Festlegungen des Gesetzgebers zu respektieren und hat stattdessen eine andere, unzulässige Berechnungsbasis genommen
• Der Gesetzgeber hat das Ergebnis der unzulässigen Berechnung (EUR 345) in § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (BGBl 1 2003, Seite 2954) übernommen
• Bei dem in § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (BGBl 1 2003, Seite 2954) genannten Betrag (EUR 345) handelt es sich nicht um eine "Willens-Erklärung" des Gesetzgebers, sondern lediglich um die Wiedergabe einer unrichtigen Behauptung der Bundesregierung
• Bei gesetzes-konformer Umsetzung der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vorgaben des Gesetzgebers (BGBl 1 2003, Seite 3022) ergibt sich ein Regelsatz in Höhe von EUR 460 monatlich für den Zeitraum 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006
60 % von EUR 460 = EUR 276
70% von EUR 460 = EUR 322
80 % von EUR 460 = EUR 368
90 % von EUR 460 = EUR 414
100 % von EUR 460 = EUR 460
• Abschläge in Höhe von jeweils 10 % für "Partner" einer "ehe-ähnlichen Gemeinschaft" lassen sich mit Daten der EVS nicht rechtfertigen
• Abschläge in Höhe von 20 %, 30 % oder 40 % für "Kinder" lassen sich mit Daten der EVS nicht rechtfertigen
• Ein um EUR 14 monatlich niedrigerer Regelsatz für Hilfebedürftige in den Neuen Bundesländern im Zeitraum 01. Januar 2005 bis 30. Juni 2006 lässt sich mit den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Ergebnissen der EVS 1998 nicht rechtfertigen
• Eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist zur Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums nicht geeignet
• EVS 1998 und EVS 2003 entsprechen nicht den Vorgaben des Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte vom 11. Januar 1961 (BGBl. III Gliederungs-Nr. 708-6)
• Weder in ihrer "Stellungnahme..." vom 15. Juli 2009 noch in ihren "Erläuterungen..." vom 20.08.2009 hat die Bundesregierung erläutert, weshalb die Bundesregierung (BMGS / BMAS) bei der Berechnung des Regelsatzes von den Vorgaben des Gesetzgebers zur Auswahl der Referenzgruppe abgewichen ist und stattdessen eine nicht zulässige Referenzgruppe ausgewertet hat
• Die von der Bundesregierung ohne Rechtsgrundlage herangezogenen Daten der EVS 1998 - Früheres Bundesgebiet - Ein-Personen-Haushalte - wurden um Beträge gekürzt, die sich nicht mit den im Rahmen der EVS 1998 erhobenen Daten rechtfertigen lassen
• Die in der "Stellungnahme..." der Bundesregierung behauptete "Gesamt-Pauschale" für Kinder-Bedarfe, die keine Aufteilung auf Einzel-Bedarfe zulasse, widerspricht den Anrechnungs-Anweisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
• Die in den "Erläuterungen zur Ermittlung des eigenständigen Kinderregelsatzes" vom 20.08.2009 von der Bundesregierung auf Seite 2 behauptete Rechtsgrundlage ("nach geltendem Recht") für die Auswertung von "Ein-Personen-Haushalten" existiert nicht und widerspricht den Behauptungen der Bundesregierung in ihrer "Stellungnahme..." vom 15. Juli 2009, insbesondere auch Seite 95 "aller Haushalte"
• Die Bundesregierung weist mehrfach ausdrücklich darauf hin, dass ihre "Kinder-Regelsätze" lediglich auf "Annahmen" beruhen
• Obwohl bereits seit mehreren Jahrzehnten die Bedarfe auch für Kinder festgelegt werden, gibt es offenkundig keinerlei belastbares statistisches Material, das Ausgaben für Kinder realitäts-gerecht abbildet
• Die "Stellungnahme namens der Bundesregierung..." enthält offenkundig unwahre Behauptungen, insbesondere können steigende "Bedarfsdeckungskosten" (Seite 95) nicht dadurch gedeckt werden, dass Regelsatz/Regelleistung "an den aktuellen Rentenwert" angekoppelt werden, weil die Preis-Entwicklung nicht von der Renten-Entwicklung abhängt und die Renten-Entwicklung ebenfalls nicht der Preis-Entwicklung folgt
• In einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden entgegen der Bezeichnung keine "Verbräuche" erfasst, sondern Einnahmen und Ausgaben
• Zwischen den in einer EVS erfassten Ausgaben und dem tatsächlichen Verbrauch von Haushalten bestehen beträchtliche Unterschiede
• Der tatsächliche Verbrauch von Haushalten ist empirisch kaum nachzuweisen
• Bei den in einer EVS erfassten Ausgaben wird nicht ermittelt, ob mit diesen Ausgaben alle notwendigen Güter erhältlich sind
• In einer EVS werden Ausgaben der "Haushalte" erfasst, es erfolgt jedoch keine Zuordnung für welche Person (Eigenverbrauch/Geschenk) die Ausgabe erfolgte, es findet somit keine "Eigen-Verbrauchs-Messung" statt, sondern lediglich eine "Geld-Ausgaben-Zählung" der erfassten "Haushalte"
• Als Geschenk erhaltene Waren (z.B. für Kinder), die sonst notwendige eigene Ausgaben des Haushalts ersetzen, werden in der EVS nicht erfasst, zumal Preise für erhaltene Geschenke tendenziell unbekannt sind
• Der Verbrauch von Lager-Beständen der "Haushalte" wird im Rahmen der EVS nicht erfasst
• Die Bundesregierung hat die Bundesagentur für Arbeit (ALG II-Bescheide) angewiesen, Gesetzgebung (§ 41 Abs. 2 SGB II, Rundung) und BSG-Rechtsprechung (Warmwasserbereitung) zu ignorieren
Man kann der Bundesregierung dabei unterstellen, dies in voller Absicht so getan zu haben! Denn weiter heißt es in der Stellungnahme:
Die Leistungshöhe "EUR 345" (bzw. "EUR 331" für die neuen Bundesländer) entspricht somit nicht dem "Willen" des Gesetzgebers, sondern es handelt sich um die bloße Wiedergabe von unwahren Behauptungen der Bundesregierung .
Böker nimmt sich auch die Stellungnahmen der Bundesregierung zu den Regelsatzklagen vom 15.07.2009 zur Brust:
"Das Sozialgeld (anmerk.: nach dem SGB XII) entspricht der bisherigen Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG) (Anmerk.: gültig bis 31.12.2004) mit der Maßgabe, dass diese Leistung nur an nicht erwerbsfähige Personen erbracht wird."
...
"Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe." Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Drucksache 15/1516, 05.09.2003, Seite 46
Dazu Böker:
Da die SGB XII (nicht erwerbsfähige Personen) Leistungshöhe bereits im Hartz-Konzept festgelegt wurde und SGB II-Leistungen nicht höher sein sollen, stand somit bereits vor Beginn irgendwelcher Auswertungen
irgendeiner EVS das zu "errechnende" Ergebnis fest.
Weiter heißt es in der Stellungnahme:
Die "Ergebnisse" der "Hartz-Kommission" beruhen offensichtlich auf "Vorarbeiten" der Bertelsmann-Stiftung. "War die Hartz-Reform auch ein Bertelsmann Projekt?" Professorin Dr. Helga Spindler, Professorin für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht an der Universität Duisburg-Essen (www.nachdenkseiten.de)
Es ist unfassbar, wie die Bundesregierung hier die Erwerbslosen betrogen hat! Es ist nachzuvollziehen, warum dies durch so manchen verantwortlichen Politiker durch gezielte Diffamierungskampagnen, die zur Stigmatisierung der von Hartz IV betroffenen Erwerbslosen führte, überdeckt worden sind!
Die ganze Stellungnahme kann -> hier als pdf-Datei heruntergeladen werden!
Schönen Tach noch...
Und nicht vergessen: -> hier die Petition gegen den Sanktionsparagraphen bei Hartz IV unbedingt mitzeichen!
__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
Mit Zitat antworten
  #1814  
Alt 28.10.2009, 18:00
Grilleau Grilleau ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
Standard

Wenn die Politik nicht mehr weiter kann oder will müssen die Gerichte die Arbeit machen. Die Hartz IV Regelsätze sind zu niedrig, so das erste Ergebnis aus Karlsruhe. Was das heißt? Und wie blamable sich die Regierungsvertreter bei der Begründung der bisherigen Regelsätze angestellt haben erzählt Brigitte Vallenthin von der www.hartz4-plattform.de

Anhören (Länge: 11.21 min)


Download Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 21. Oktober 2009 )
__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
Mit Zitat antworten
Anzeigen
  #1815  
Alt 28.10.2009, 22:39
Grilleau Grilleau ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
Standard

„Die deutsche Unterschicht versäuft die Kohle ihrer Kinder“

28.10.2009 - 17:25 UHR
Das geplante Betreuungsgeld für Kinder – bereits gestern hatte Berlins Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (61, SPD) scharf dagegen geschossen. Heute legt der Politiker, bekannt für seine markigen Kommentare, noch einmal nach: „Die Kohle ihrer Kinder“, so der Chef des Berliner Problembezirks Neukölln (55 Prozent Migrationshintergrund) zu BILD, würde „die deutsche Unterschicht nur versaufen“.


Quelle Klick





Merkels Antwort



Betreuungsgutschein für Hartz-IV-Empfänger?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Kritik an dem von der Bundesregierung ab 2013 geplanten Betreuungsgeld zurückgewiesen. Dass das Geld von Eltern zweckentfremdet werde, könne verhindert werden, betonte die Kanzlerin am Mittwoch im TV-Sender N24. „Für Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel wollen wir überlegen, ob wir Gutscheine anbieten. Zum Beispiel für Bildung der Kinder oder für den Besuch bestimmter Einrichtungen. Das wäre ja eine Möglichkeit.“ Die Kanzlerin sagte weiter: „Was wir wollen ist Wahlfreiheit.“ Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollten, sollten „nicht per se benachteiligt werden gegenüber denen, für die die Steuerzahler sehr sehr viel Geld aufwenden, um Kinderbetreuung finanzieren zu können“. Auf die Behauptung des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky (SPD), das Geld werde von der Unterschicht ohnehin nur „versoffen“, entgegnete Merkel: „Das ist nicht meine Sprache.“


Quelle Klick
__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
Mit Zitat antworten
  #1816  
Alt 29.10.2009, 01:33
Grilleau Grilleau ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
Standard

Vorläufige Einschätzung zur rechtlichen Lage

bei Tacheles

  • Es gab am 20. Oktober eine mündlicher Erörterung und keine Urteilsverkündung. Der Ausschluss eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X über § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III gilt damit nicht ab dem 20. Oktober, wie wir es zunächst auf der Tachelesseite eingeschätzt hatten, sondern erst ab Urteilsverkündung, voraussichtlich im Januar 2010. Es ist demnach weiterhin bis zur Urteilsverkündung möglich Überprüfungsanträge zu stellen!
  • Weiterhin sind die Chancen gestiegen, dass das BVerfG feststellt, die Regelleistungen seien verfassungswidrig und auch für die Vergangenheit neu zu bemessen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, rechtzeitig einen Überprüfungsantrag zu stellen oder neu erlassene Bescheide mit Widerspruch anzugreifen, um etwaige Ansprüche rückwirkend zu sichern.
Wir werden nun die bereits veröffentlichten Überprüfungsanträge überarbeiten und an die neue Situation anpassen. Außerdem werden wie sie um Musterwidersprüche gegen neu erlassene laufende Bescheide und gegen abgelehnte Überprüfungsanträge ergänzen sowie die zugehörigen Verfahrenstipps bereitstellen.
Dafür werden wir aber noch etwas Zeit (voraussichtlich bis Anfang November) brauchen und bitten um etwas Geduld.
Tacheles-Online Redaktion
Harald Thomé
__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
Mit Zitat antworten
  #1817  
Alt 29.10.2009, 10:00
Kay Kay ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2.611
Standard

Mein Antrag auf Überprüfung zwecks Angleichunge MEINER Fahrtkosten auf die Fahrtkosten meiner Freundin (kriegt 30 Euro mehr,gleiche Strecke,gleiche Umschulungsort,gleiche Uhrzeiten,gleiche Wohnung) bedarf nun schon 5 Monatiger Überprüfung.

"Es ist nicht abzusehen,wann die abgeschlossen sei", so ddie Begründung telefonisch.

Irgendwann überprüf ich mal,ob da überpr+üft wird.Dann sollten die sich warm anziehen.
__________________
Remember remember...the 5th of November...
Mit Zitat antworten
  #1818  
Alt 29.10.2009, 15:18
roxie1812 roxie1812 ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 178
Standard

@Kay:

Dienstaufsichtsbeschwerde !
Mit Zitat antworten
  #1819  
Alt 29.10.2009, 16:24
Kay Kay ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2.611
Standard

Die ARGE ist kein Amt
Die verrichten keinen Dienst. Sie bedienen sich nur der Amtshilfe,wenns um Verwaltungsakte geht,ansonsten ist es halt kein Amt,nichtmal ne Behörde :-/

Aber ja,ich werd morgen frueh nochmal anrufen mit meinem juristischen beistand.
__________________
Remember remember...the 5th of November...
Mit Zitat antworten
  #1820  
Alt 01.11.2009, 22:32
Grilleau Grilleau ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 803
Standard

Es sei der Sozialstaat, der die Unterschicht überhaupt erst hervorgebracht habe, sagt der Präsident des Ifo-Instituts in München, Hans-Werner Sinn. Fast ein Drittel des hiesigen Sozialprodukts werde für soziale Leistungen verwandt. „Um in ihren Genuss zu kommen, muss man meist den Arbeitsmarkt verlassen. Die Menschen erhalten also eine Prämie, wenn sie sich aus der Arbeitsgesellschaft ausgliedern“, rügt der Ökonom.

http://www.welt.de/politik/deutschla...erschicht.html


Wann werden diesem Demagogen mal die Grenzen gezeigt, Goebbels hätte wahre Freude an so einem Afterküsser,was erlaubt sich dieses kleine, hässliche, bucklige Wesen überhaupt.

__________________
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Durch "Arbeit" das System unterstützen oder Hartz Amazonia Geldsystem, Wirtschaft, Korruption 17 16.06.2008 10:31
Hartz IV Hart oder Fair? nofretete1969 Organisationen und Funktionäre der NWO 9 08.05.2008 00:29
Get Chipped oder so Freigeist Falsche Alternativen 5 12.02.2008 02:07


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:11 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Ad Management by RedTyger