2.09.2009
An Frau Regina Claas Generalsekretärin des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG)
(Baptisten und Brüdergemeinden)
Betrifft Ihre Stellungnahme im IdeaSpektrum 33/2009 auf Seite 34 zum Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Verfassungsbeschwerde von Evangeliumschristen-Baptisten, weil sie für ihren 9-jährigen Sohn keine Befreiung vom staatlichen Sexualunterricht,
speziell vom Theaterstück „Mein Körper gehört mir“, und von der Teilnahme an der Lütke-
Fastnacht erhalten hatten.
Geehrte Frau Claas,
Ihre Stellungnahme zu dem oben bezeichneten Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgericht
hat mich sehr befremdet und empört, denn Sie sind dadurch öffentlichen Ihren christlichen
Glaubensgenossen in den Rücken gefallen und haben Partei ergriffen für die Feinde des Kreuzes.
Darum antworte ich Ihnen auch in einem offenen Brief – nicht in IDEA. Dort ist hierfür kein Platz,
aber ich werde ihn anderswo verbreiten. Ihre Stellungnahme habe ich im 2. Anhang wiedergegeben.
Zunächst gestehe ich Ihnen zu: Es ist Ihr gutes Recht darauf hinzuweisen, dass diese Baptisten
aus Salzkotten nicht zu Ihrem Baptistenverband gehören. Auch stünde es Ihnen frei, offen zu sagen:
„Wir vom BEFG lehnen die staatliche Sexualerziehung und Fastnachstfeiern in der Schule
nicht ab. Wir haben keine Bedenken unsere Kinder daran teilnehmen zu lassen.“
Aber wie kommen Sie nur dazu, diesen Eltern zu unterstellen, sie seien gegen die Schulpflicht
und sogar gegen Bildung eingestellt?
Entweder haben Sie nicht genau gelesen, worum es in dieser Verfassungsbeschwerde ging,
denn sonst hätten Sie erkennen müssen, dass diese Eltern ihre Kinder sehr wohl in die Staatsschule
schicken, jedoch nur von einigen wenigen Unterrichtsstunden Befreiung begehren, nämlich
von solchen, in denen sie einen Verstoß gegen Gottes Gebote erkennen. Oder sie haben diese
Gelegenheit genutzt, um mit Hilfe einer absichtlich falschen Unterstellung den christlichen Verweigerern
der Staatsschule einen Schlag zu versetzen. Beides ist zu rügen.
In diesem Rechtsstreit ging es offensichtlich nicht um die Schulpflicht generell, sondern um
die Frage, ob christliche Eltern das Recht haben, ihre Kinder von einzelnen Unterrichtsinhalten
fernzuhalten, wenn sie gemäß ihrem Glauben und Gewissen überzeugt sind, dass diese gegen
Gottes Gebot verstoßen und ihren Kindern schaden. Dieses Recht, sollte man meinen, haben sie
grundsätzlich gemäß Art. 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und 6 (Vorrangiges Erziehungsrecht
der Eltern, Schutz der Familie) Grundgesetz. Eine Frau in Ihrer Position sollte eigentlich
diese Grundrechte und ihren hohen Wert kennen und deshalb, ihrer Verantwortung gemäß, die
Religionsfreiheit für Christen verteidigen, ganz besonders, da Sie Vorsitzende der ‚Freedom an
Justice—-Kommission des baptistischen Weltbundes (deutsch: Freiheit und Gerechtigkeit) sind
oder waren, welche sich mit Menschenrechten und Religionsfreiheit beschäftigt.
Auch das Bundesverfassungsgericht selbst hatte in einer früheren Entscheidung den Leitsatz
aufgestellt: „Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer
Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung
in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen
Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig
halten (vgl. BVerfGE 41, 29 [44, 47 f.]). Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüber
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zeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen.“ (BVerfG 93,1/17). Deshalb
müsse ein christliches Kreuz an der Wand eines Schulzimmers entfernt werden, wenn ein
antichristliches Elternteil dies begehrt.
Merken Sie nicht, wie unlogisch und ungerecht das Bundesverfassungsgericht urteilt, indem
Antichristen das Recht eingeräumt wird , dass ein stumm an der Wand hängendes Kreuz entfernt
werden muss, während christliche Kinder keine Befreiung von einem über viele Stunden sich
erstreckenden intensiven, schamverletzenden Sexualunterricht erhalten. Ist es nicht vielmehr so,
dass wenn hier mit gleichem Maß gemessen werden würde, eben auch christlichen Eltern die
Möglichkeit gegeben wäre, zu verlangen, dass in der Schule alle Bilder von Hexen und Teufeln
oder nackter Frauen und Männer entfernt werden müssten? Wäre dies der Fall, hätte kein christlich
gesinntes Elternpaar Grund eine Befreiung vom Schulunterricht zu beantragen.
Sind Sie sich überhaupt der Tragweite dieses Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichts
bewusst? Es beinhaltet nichts weniger, als dass für christliche Eltern und Kinder
im heutigen Deutschland in Bezug auf Schulpflicht die Grundrechte der Glaubens- und Gewissenfreiheit
nicht nur in ihrem Wesensgehalt angetastet , sondern völlig außer Kraft gesetzt sind, denn
die Kinder frommer Eltern können künftig auf rechtlichem Wege keinerlei Befreiung aus Glaubens-
und Gewissensgründen erwarten. Nebenbei bemerkt verletzt das BVerfG mit dieser Entscheidung
GG Art. 19 II, denn dort heißt es: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetastet werden“.
Sind Sie in der Lage zu erkennen, was es für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat
bedeutet, zu dem Sie sich doch wohl bekennen, wenn das oberste Gericht die Grundrechte willkürlich
den Antichristen gewährt, den Christen aber versagt? Oder bemerken Sie nicht, wie selbst
das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Entscheidung produziert, weil die obersten
Herren Richter, einschließlich der Herr Präsident Hans-Jürgen Papier, diesbezüglich so dreist
sind und sich nicht scheuen, ganz offensichtlich ihren eigenen Leitsätzen aus früheren Entscheidungen
zuwider zu entscheiden, noch dazu ohne die sich Beschwerenden angehört zu haben, denn
es hat die Beschwerde ja nicht zur Entscheidung angenommen, d. h. die Kläger nicht in den Gerichtssaal
hineingelassen, um dort ihre Klage anzuhören – wodurch es auch das Grundrecht auf
rechtliches Gehör verletzt hat?
Was die staatliche, zwangsweise „Sexualerziehung“ betrifft, so scheinen Sie ebenfalls nicht im
Bilde, was dort in Wahrheit getrieben wird, denn sonst wüssten Sie, dass dieser Unterricht mit
der traditionellen biblischen Moral, die auf den Geboten Gottes beruht, völlig unvereinbar ist.
Deshalb kann dieser Unterricht, der zur Zerrüttung der Moral beiträgt, keinem christlichen Kind,
auch nicht den Kindern, der von Ihnen vertretenen Baptistengemeinden, zugemutet werden.
Die staatlich durchgeführte Zwangs-Sexualerziehung verfolgt hauptsächlich diese zwei Zwecke:
1. Drosselung der Geburtenrate, indem die Jugend zu ehelosem Empfängnisverhinderungssex und
zur Akzeptanz von Abtreibungen (= Kindermord im Mutterleib!) erzogen werden soll.
2. Sexualisierung der Jugend, um sie von der „repressiven christlichen Sexualmoral zu befreien“
und damit auch von ihren Eltern und der christlichen Religion zu entfremden, indem sie frühzeitig
sexualisiert und zur Akzeptanz aller Arten von Unzucht erzogen werden - insbesondere zur Akzeptanz
und Praxis homosexueller Handlungen. In diesem Sinne heißt es z. B. auf der CD „Loveline“,
herausgegeben von der für diesen Unterricht maßgebenden „Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung“: „Auf Analverkehr Lust zu haben, ist völlig normal, auch für Heterosexuelle“.
Ausführliche Information hierzu habe ich in meinem Artikel: „Aufklärung über die politischen Hintergründe
der staatlichen Sexualerziehung“ gegeben, veröffentlicht auf
http://bravenewschools.wordpress.com unter Aktuelles. In Deutschland wurde diese staatliche
Sexualerziehung hauptsächlich von der marxistisch-freudianischen „Frankfurter Schule“ und den
1968er Rebellen propagiert, bei denen der Slogan galt: „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört
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schon zum Establishment“. Sogar inzestuöse Handlungen in frühester Kindheit werden von diesen
staatlichen Sexualerziehern empfohlen, wie die Soziologin Gabriele Kuby publik gemacht hat
(
www.jf-archiv.de/archiv07/200727062 957.htm). Sigmund Freud sagte: "Kinder, die sexuell stimuliert
werden, sind nicht mehr erziehungsfähig. Die Zerstörung der Scham bewirkt eine Enthemmung
auf allen anderen Gebieten, eine Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit des
Mitmenschen." Der marxistische Sexualpädagoge Prof. H.-J. Gamm sagte laut einem hessischen
Handbuch für Lehrer: "Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische
Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen und den Autoritätsgehorsam einschließlich der
Kindesliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen."
Das umstrittene Theaterstück „Mein Körper gehört mir“, vor dem die Salzkottener Eltern ihre
Kinder geschützt haben wollten, und vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden sind, ist
das Machwerk der offen familienfeindlichen und antichristlichen Organisation „Pro Familia“. Die
Kinder werden in diesem Stück schon im 3. und 4. Schuljahr von zwei Schauspielern detailliert mit
allen möglichen Unzuchtshandlungen konfrontiert und dann nach ihrer Meinung gefragt, wie man
sich verhalten sollte. Das führt zu grober Kinderverstörung. Dann wird ihnen mündlich und durch
einen „Körpersong“ beigebracht: „Mein Gefühl das ist echt, mein Gefühl hat immer Recht“.
Für Christen sind jedoch nicht Gefühle maßgebend, sondern Gottes Worte. Danach ist der Leib
nicht für die Unzucht, sondern für den Herrn. Unzüchtige kommen nicht in Gottes Reich. „Fliehet
die Unzucht!“ (1. Kor. 6).
„Pro Familia“ ist verantwortlich, besser gesagt schuldig, am größten Teil der im Mutterleib
ermordeten Kinder. In ihrem „Pro Familia Magazin“ Ausgabe 2/92 heißt es, dass 77% aller gemeldeten
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in Anstalten von „Pro Familia“ vorgenommen
wurden. Außerdem plädiert „Pro Familia“ für sexuelle Handlungen mit Kindern, wenn diese einverstanden
sind (In der Nr. 3/1995, S. 9ff. der gleichen Zeitschrift). „Pro Familia“ will also Kinder
verhindern, scheut sich nicht diese massenhaft zu ermorden, und, wenn sie geboren sind, frühzeitig
zu sexualisieren und zur Akzeptanz und Praxis allen Arten von Unzucht zu „erziehen“, einschließlich
Homosex und „sanfte“ Pädophilie. Der baptistische Gemeindegründer Gerhard Oncken,
den Sie zitierten, hätte sicherlich einen solchen unzüchtigen Unterricht in einer Schule aufs Entschiedenste
abgelehnt. Wüsste er, dass Sie nun diesen Unterricht befürworten, würde er sich im
Grab herumdrehen.
Entspricht es wirklich ihrer Überzeugung, Entspricht es wirklich ihrer Überzeugung, dass
sämtliche christliche Eltern verpflichtet sein sollten, ihre Kinder solchem Unterricht von dieser
Unzucht fördernden und kindermörderischen Organisation auszusetzen?
Entweder wussten Sie nicht, was die staatliche „Sexualerziehung“ beinhaltet und bezweckt – in
diesem Falle muss Ihnen vorgeworfen werden, öffentlich Partei gegen Ihre Glaubensgenossen ergriffen
zu haben und ihnen in den Rücken gefallen zu sein, ohne sich zuvor informiert zu haben.
In diesem Fall wären Sie in der Pflicht, sich über den sittenverderbenden Charakter der staatlichen
Sexualerziehung zu informieren und Ihre im IdeaSpektrum veröffentlichten Äußerungen zurückzunehmen.
Oder aber Sie wissen es. In diesem Falle wäre die Feststellung zutreffend, dass
Sie eine Verräterin sind, die dem Antichristen zuarbeitet - eine Wölfin verkleidet als Schafhirte,
um auf diese Weise umso wirkungsvoller Schafe Christi mit ins Verderben stürzen zu können. In
diesem Falle ist Ihnen dringend zu raten im Hinblick auf die Wort Jesu in Mat 18, 6 ins Gebet gehen.
Ich hänge Ihnen den Offenen Brief der Rechtsanwältin Gabriele Eckermann zu dem Nichtannahmebeschluss
des Bundesverfassungsgerichts im 1. Anhang an, damit Sie vielleicht auch daran erkennen
können, wie unglaublich ungerecht Ihre in IdeaSpektrum abgegebene Stellungnahme ist.
Diese ist im 2. Anhang zur Kenntnisgabe der anderen Leser einkopiert.
Ich verbleibe mit dem Wunsch und in der Hoffnung, dass Sie Ihr unbrüderliches, destruktives
Verhalten einsehen und bereuen.
Martin Kurkowski