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  #1  
Alt 26.08.2008, 16:54
Negron
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Standard Datenschutz ist Täterschutz: Report aus München

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/873922


Mir wird gerade kotzübel....
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  #2  
Alt 01.09.2008, 21:43
dirkorette dirkorette ist offline
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Beiträge: 214
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denen hab ich nach der sendung ne kurze email geschickt. und heute sograr ne antwort bekommen.
__________________
"Grau, teurer Freund ist alle Theorie
Und grün des Lebens goldener Baum."

Mephisto zum Schüler,
Goethe's Faust 1. Teil.
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  #3  
Alt 01.09.2008, 21:51
vandenberg vandenberg ist offline
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Beiträge: 302
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kannst du die antwort posten? wär interessant
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  #4  
Alt 01.09.2008, 21:56
dirkorette dirkorette ist offline
Erfahrener Benutzer
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Ort: Gengenbach
Beiträge: 214
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also folgendes hab ich geschriegen:

Zitat:
hallo,

zum breitrag vorratsdatenspeicherung hab ich noch ein paar fragen. wie
viele Terroranschläge bzw schwere verbrechen hat man denn schon mit der
vorratsdatenspreicherung aufklären können? bei wie vielen fällen trifft
die "untätigkeit" der polizei denn tatsächlich zu?

freue mich über schnelle antwort

mfg dirk
und das kam heute zurück

Zitat:
Sehr geehrter Herr T,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung Report München vom 25. August 2008 und Ihren Anmerkungen zum Thema http://www.br-online.de/daserste/rep...iv/2008/00500/

Eine nicht-anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten ängstigt viele Bürger. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass diese Daten für die Ermittlungsarbeit zahlreicherer Straftaten wichtig sind. Gerade in den Bereichen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, Stalking, Amoklauf und Trickbetrug konnte die Polizei in der Vergangenheit Täter fassen. Nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Ermittlungsweg gestoppt.


Die Behörden sind immer dann auf Telekommunikationsdaten angewiesen, wenn andere Spuren am Tatort, wie etwa Täter-DNA nicht vorhanden oder auswertbar sind. Vielen Bürgern ist nicht bewusst, dass durch die Auswertung der Telekommunikationsdaten nicht nur bereits begangene Einzeltaten aufgeklärt werden konnten, sondern mit der Überführung der Täter gleichzeitig künftige Straftaten verhindert wurden. Dies kam bisher allen Bürgern zu Gute.

Die Ermittlungsbehörden durften bisher zudem nicht ohne richterlichen Beschluss auf Telekommunikationsdaten zugreifen. Eine zusätzliche Kontrolle polizeilichen Handelns war deshalb stets gegeben.

Bürgerrechte sollten nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch gegen Kriminelle einschließen, so sehen das Opfervereinigungen, denen wir in unserem Beitrag durch das Aufzeigen einiger Einzelfälle eine Stimme geben wollten.

In der Hoffnung Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben, verbleiben wir
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Und grün des Lebens goldener Baum."

Mephisto zum Schüler,
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  #5  
Alt 02.09.2008, 17:01
dirkorette dirkorette ist offline
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 23.08.2008
Ort: Gengenbach
Beiträge: 214
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gibt noch nachschlag ...
das hab ich geschrieben:
Zitat:
noch n paar fragen.

"Eine nicht-anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten ängstigt viele Bürger. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass diese Daten für die Ermittlungsarbeit zahlreicherer Straftaten wichtig sind. Gerade in den Bereichen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, Stalking, Amoklauf und Trickbetrug konnte die Polizei in der Vergangenheit Täter fassen. Nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Ermittlungsweg gestoppt."

...
in der Vergangenheit?

wieso hat man dann so ein Aufstand um die vorratsdatenspeicherung
gemacht, wenn es auch _vor_ der warlosspeicherung(seit dem 1.1.08/)
funktioniert hat?

"Bürgerrechte sollten nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch gegen Kriminelle einschließen, so sehen das Opfervereinigungen, denen wir in unserem Beitrag durch das Aufzeigen einiger Einzelfälle eine Stimme geben wollten."

Einzelfälle? warum sollen 82 millionen menschen unter generalverdacht gestellt werden,
wenn die brd nicht einmal die menschenrechte achtet?
http://www.amnesty.de/laenderbericht/deutschland
darauf kam dan ziemlich fix das hier:

Zitat:
Sehr geehrter Herr T,

auch bereits vor dem 01.01.08 wurden die Vorratsdaten von Ermittlern ausgewertet und führten in all den Fallbereichen, über die wir berichteten durchaus zum Erfolg. Allerdings gab es damals noch kein Gesetz, dass den Telekommunikationsgesellschaften eine bestimmte Frist zur Aufbewahrung vorgeschrieb. Jedes Unternehmen hatte das unterschiedlich gehandhabt.

Mit freundlichen Grüßen
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Mephisto zum Schüler,
Goethe's Faust 1. Teil.
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  #6  
Alt 03.09.2008, 12:51
dirkorette dirkorette ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 23.08.2008
Ort: Gengenbach
Beiträge: 214
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hehe passt grad zum thema:
http://www.heise.de/newsticker/Bunde...meldung/115365
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Mephisto zum Schüler,
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