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  #1  
Alt 15.01.2009, 22:33
ebm_bln ebm_bln ist offline
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Standard Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Anfrage zu Grundgesetzänderungen, gestellt an Parteien und einzelne Parteimitglieder, Parteifunktionäre und Abgeordnete...

-----------ORIGINAL TEXT---------------

Sehr geehrte Damen und Herren.

Beim recherchieren in Büchern, Internetberichten und diversen weiteren öffentlich zugänglichen Quellen (wie internationalen Vertrags- und Gesetzestexten u.ä.), sowie in Disskussionen mit vielen Bekannten, Verwandten und Freunden, darunter Anwälten und Rechtsexperten, bin ich in letzter Zeit immer wieder auf eine Thematik gestoßen, welche mein persönliches Rechtsempfinden sehr beunruhigt und mich stark zum Nachdenken anregt!

Um mir nun eine eindeutige Meinung bilden zu können, wende ich mich hiermit auch an Sie (gleichzeitig auch an viele weiteren Kollegen von Ihnen), in der Hoffnung, dass Sie mir bei folgenden Punkten weiter helfen können?

Ich habe einmal gelernt, dass unser „Grundgesetz für die BRD“, das höchste deutsche Gesetz ist und sich dieses nur dem Völkerrecht unterordnet (GG Art. 25). Doch folgende Ungereimtheiten irritieren mich ein wenig.

Auf welcher völkerrechtlich-verbindlichen Grundlage basiert unser Grundgesetz da eigentlich genau im Artikel 25 GG???

Desweiteren, WO (in welchen Bundesländern, Landesbezirken, Kommunen) findet es seine Geltung, WENN seit dem Einigungsvertrag vom 31.08.1990 und dem „2+4 Vertrag“ vom 12.09.1990, der Artikel 23 (Geltungsbereich) in der jetzigen, aktuellen Fassung geändert wurde und dieser sich nun auf die „Europäische Union“ bezieht, welche aber noch GAR NICHT völkerrechtlich legitimiert und verfasst wurde (durch fehlende Verfassung etc.)?

Auch zu berücksichtigen ist die Erwähnung des Geltungsbereichs im GG Artikel 144 (2). Denn dieser bezieht sich ja noch auf die „alte Fassung“ des Grundgesetzes?

Da nun die „Europäische Union“ kein souveräner Staat, im Sinne des Völkerrechts ist, und sich ein Gesetz immer auf einen Geltungsbereich berufen müsste, um Gültigkeit zu erlangen, WIE muss ich mir danach die Rechtsverbindlichkeit unseres Grundgesetzes vorstellen???

Auf welcher Basis ist das GG noch gültig, wenn der Geltungsbereich fehlt und nirgendwo mehr exakt erwähnt wird im Grundgesetz? So wie z.B. in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gefordert wird, dass es in JEDEM Gesetz einen direkten Hinweis auf dessen Geltungsbereich geben muss (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Und wenn nun KEIN völkerrechtsverbindlicher Geltungssbereich nachgewiesen werden kann, dadurch jegliche Legitimation zu fehlen scheint, welchen Wert und Nutzen hat dann noch das „Grundgesetz für die BRD“ für UNS, die steuerzahlenden Bürger und Wähler???

Insbesondere die Artikel (aus dem GG):

- 1, 2, 3, 4, 5, ... ff (Grundrechte)
- 25 (Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht) usw. ???

Zum Abschluß würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir noch die Bedeutung vom Grundgesetz Artikel 146 erläutern?


In der Hoffnung auf klärende Antworten von Ihnen und ihren Kollegen, verbleibe ich erwartungsvoll und

mit freundlichem Gruß

Name Ort, Datum


---------- Original TEXT Ende -------------

Es mag sich nach einer "politischen Aktion" irgendeiner LAGERPARTEI anhören, ABER ich versichere hiermit JEDEM, dass ich weder in irgendeiner Partei, noch irgendeinem Verein oder ähnliches bin!

Ich bin nicht rechts, nicht links und auch kein "ewig Gestriger"!!!

Mir geht es hier nur um die ÖFFENTLICHMACHUNG von existierenden Fakten. Zudem müssen wir endlich die politisch Verantwortlichen dazu bringen, sich Inhaltlich ausführlich und rechtlich verbindlich zu äußern, mit legalen Mitteln, eben durch die Verstärkung des öffentlichen Drucks auf die Politiker!
Es gibt nun einmal erhebliche juristische Zweifel, welche die offizielle Beantwortung der politisch Verantwortlichen bedarf. Deshalb diese AKTION mit direkten Anfragen usw.

Desweiteren würde ich mich über eure Unterstützung und die Veröffentlichung eurer Gedanken zum Thema hier, sehr freuen. Aber bitte sachlich bleiben und wenn möglich, eure Argumente so zu belegen, dass jeder in der Lage ist sie zu überprüfen.

Denn irgendwelche Spekulationen, wirre Deutungen oder Ähnliches bringen uns keinen Schritt weiter.

Leider habe ich bisher noch keine exakten Antworten von Politikern oder Parteien erhalten, aber das könnte auch daran liegen, dass es einfach zu wenige ANFRAGEN gab - bisher...

Ich werde aber, sollte ich mal eine Antwort erhalten, diese sofort hier veröffentlichen!

Also - macht mit - es geht um unser BÜRGER-RECHT und die Notwendigkeit einer öffentlichen Disskusion über dieses Thema!!!

DANKE... M
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  #2  
Alt 15.01.2009, 23:36
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
Zitat von ebm_bln
Auf welcher völkerrechtlich-verbindlichen Grundlage basiert unser Grundgesetz da eigentlich genau im Artikel 25 GG???
Das Grundgesetz basiert auf keiner völkerrechtlich-verbindlichen Grundlage, weil es keine völkerrechtlich-verbindliche Grundlage gibt.

Artikel 25 besagt, dass sich deutsche Gesetze im Einklang mit dem Völkerrecht befinden müssen.

Das Grundgesetz gilt in ganz Deutschland.

Das Grundgesetz ist kein Gesetz, sondern eine Verfassung.

Artikel 144 ist kein Geltungsbereich, sondern regelt die Annahme in den Bundesländern, in denen es zu der Zeit möglich war. Deshalb auch die Einschränkung "zunächst gelten soll" - also zum 23.05.1949.

Ist doch ganz einfach.
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  #3  
Alt 16.01.2009, 01:15
ebm_bln ebm_bln ist offline
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Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
... Das Grundgesetz basiert auf keiner völkerrechtlich-verbindlichen Grundlage, weil es keine völkerrechtlich-verbindliche Grundlage gibt.

Artikel 25 besagt, dass sich deutsche Gesetze im Einklang mit dem Völkerrecht befinden müssen.
Gut, aber ich glaube das deine Annahme juristisch falsch ist. Denn der Wortlaut bestimmt eine REIHENFOLGE, ergo muss es ein bestimmtes Völkerrecht geben, welchem dort der VORRANG gegeben wird!

Zitat:
Das Grundgesetz gilt in ganz Deutschland.
Sollte es zumindestens - ABER damit ein GESETZ gültig wird, muss für jeden Menschen auch nachvollziehbar sein, wo genau, also in WELCHEN LANDESGRENZEN dieses Gesetz anzuwenden ist! Und das geht nur WENN ES auch genau IN DIESEM GESETZ festgeschrieben steht!!!

Zitat:
Das Grundgesetz ist kein Gesetz, sondern eine Verfassung.
Wage ich ernsthaft zu bezweifeln, DENN warum gibt es dann immer noch den Artikel 146??? Und hinzu kommt die Tatsache, das eine Verfassung in eigenständiger Weise VOM VOLK verfasst werden muss, und in freier, geheimer Wahl dann auch vom ganzen Volk bestätigt/ legitimiert werden muss, was nachweislich beim Grundgesetz NICHT der Fall war, da dieses nicht vom Volk selbst, sondern nur durch die Vertreter der "Siegermächte" genehmigt wurde! Es gab niemals freie, geheime Wahlen zum Grundgesetz!!!

Zitat:
Artikel 144 ist kein Geltungsbereich, sondern regelt die Annahme in den Bundesländern, in denen es zu der Zeit möglich war. Deshalb auch die Einschränkung "zunächst gelten soll" - also zum 23.05.1949.
Richtig. Wenn also NIRGENDWO im Grundgesetz der Geltungsbereich festgeschrieben ist - ist es dann überhaupt rechtskräftig???

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  #4  
Alt 16.01.2009, 01:40
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
Zitat von ebm_bln
Denn der Wortlaut bestimmt eine REIHENFOLGE, ergo muss es ein bestimmtes Völkerrecht geben, welchem dort der VORRANG gegeben wird!
Sicher gibt es das Völkerrecht. Aber dort steht nichts, worauf eine Verfassung beruht.

Das Völkerrecht besteht aus Verträgen, in denen Staaten sich zu bestimmten Grundsätzen bekennen bzw. sich zu bestimmten Handlungsweisen verpflichten.

Beispiele dafür sind die Haager Landkriegsordnung, die Charta der Vereinten Nationen oder die Genfer Abkommen.

Zitat:
Sollte es zumindestens - ABER damit ein GESETZ gültig wird, muss für jeden Menschen auch nachvollziehbar sein, wo genau, also in WELCHEN LANDESGRENZEN dieses Gesetz anzuwenden ist!
Ein Gesetz gilt innerhalb des Staates, in dem es erlassen wird. Ein deutsches Gesetz gilt in Deutschland, ein russisches Gesetz gilt in Russland. Ich sehe da kein Problem.

Zitat:
Wage ich ernsthaft zu bezweifeln, DENN warum gibt es dann immer noch den Artikel 146???
Warum sollte es den nicht mehr geben? Dort steht, dass das GG so lange gilt, bis es eine neue Verfassung gibt. Man kann sich höchstens fragen, warum eine Selbstverständlichkeit extra erwähnt wird.

Zitat:
Richtig. Wenn also NIRGENDWO im Grundgesetz der Geltungsbereich festgeschrieben ist - ist es dann überhaupt rechtskräftig???
Na sicher! Oder kennst Du irgendeine Vorschrift, die etwas anderes besagt? Zeig mir eine Verfassung in der Welt, die einen Geltungsbereich festlegt.

Zitat:
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Für mich nicht.
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  #5  
Alt 16.01.2009, 02:43
ebm_bln ebm_bln ist offline
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Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Zitat:
Zitat von ebm_bln
Denn der Wortlaut bestimmt eine REIHENFOLGE, ergo muss es ein bestimmtes Völkerrecht geben, welchem dort der VORRANG gegeben wird!
Sicher gibt es das Völkerrecht. Aber dort steht nichts, worauf eine Verfassung beruht.

Das Völkerrecht besteht aus Verträgen, in denen Staaten sich zu bestimmten Grundsätzen bekennen bzw. sich zu bestimmten Handlungsweisen verpflichten.

Beispiele dafür sind die Haager Landkriegsordnung, die Charta der Vereinten Nationen oder die Genfer Abkommen.
Nun, welche "Verträge" haben denn nun genau den "Vorrang aus GG Art. 25"???

Zitat:
ebm_bln: Sollte es zumindestens - ABER damit ein GESETZ gültig wird, muss für jeden Menschen auch nachvollziehbar sein, wo genau, also in WELCHEN LANDESGRENZEN dieses Gesetz anzuwenden ist!

Lycifer: Ein Gesetz gilt innerhalb des Staates, in dem es erlassen wird. Ein deutsches Gesetz gilt in Deutschland, ein russisches Gesetz gilt in Russland. Ich sehe da kein Problem.
Also gilt für mich das GG nicht mehr, wenn ich im Urlaub außerhalb von der BRD bin, nach deiner Theorie - oder? Und worauf beziehen sich dann die deutschen Botschaften in anderen Ländern?

Zitat:
ebm_bln: Wage ich ernsthaft zu bezweifeln, DENN warum gibt es dann immer noch den Artikel 146???

Lucyfer: Warum sollte es den nicht mehr geben? Dort steht, dass das GG so lange gilt, bis es eine neue Verfassung gibt. Man kann sich höchstens fragen, warum eine Selbstverständlichkeit extra erwähnt wird.

Na ja, du lügst hier eindeutig!

Denn im GG Art. 146 steht nichts von einer "neuen" Verfassung, sondern es heißt: "...das GG...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem EINE Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und zusätzlich muss man sich wohl auch fragen WO der juristische UNTERSCHIED zwischen einem Gesetz und einer vom Volk, dem Souverän, gegebenen VERFASSUNG liegt??? (freie, Wahl usw.?)




Aber OK - nenn Du mir doch einfach mal das DATUM, an dem das gesamte deutsche Volk, durch eine freie Wahl, dass Grundgesetz ligitimiert hat? Denn das ist Hauptbestandteil einer Demokratie, dass der Souverän, das VOLK, eine Verfassung ligitimiert!
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  #6  
Alt 16.01.2009, 03:46
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
Zitat von ebm_bln
Nun, welche "Verträge" haben denn nun genau den "Vorrang aus GG Art. 25"???
Alle völkerrechtlichen Verträge, die Deutschland geschlossen hat. Drei Beispiele habe ich Dir zur Demonstration genannt. In deutschen Gesetzen darf nichts stehen, was diesen Verträgen widerspricht. Deutschland könnte z. B. nicht die Todesstrafe einführen, weil dies der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspräche, die Deutschland unterschrieben hat.

Zitat:
Also gilt für mich das GG nicht mehr, wenn ich im Urlaub außerhalb von der BRD bin, nach deiner Theorie - oder? Und worauf beziehen sich dann die deutschen Botschaften in anderen Ländern?
Für Dich als Person gilt das GG überhaupt nicht. Für Dich gelten die deutschen Gesetze, die konform zum GG sein müssen. Eine Verfassung regelt die Staatsform und legt Bürgerrechte fest, an die sich der Gesetzgeber halten muss.

Zitat:
Na ja, du lügst hier eindeutig!

Denn im GG Art. 146 steht nichts von einer "neuen" Verfassung, sondern es heißt: "...das GG...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem EINE Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Und? Hat das Volk sich eine Verfassung gegeben, die das GG ablösen könnte? Nein!

Zitat:
Und zusätzlich muss man sich wohl auch fragen WO der juristische UNTERSCHIED zwischen einem Gesetz und einer vom Volk, dem Souverän, gegebenen VERFASSUNG liegt??? (freie, Wahl usw.?)[/b]
Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um das Grundgesetz. Unsere Verfassung heisst eben Grundgesetz. Genau wie z. B. die norwegische Verfassung

Zitat:
Aber OK - nenn Du mir doch einfach mal das DATUM, an dem das gesamte deutsche Volk, durch eine freie Wahl, dass Grundgesetz ligitimiert hat? Denn das ist Hauptbestandteil einer Demokratie, dass der Souverän, das VOLK, eine Verfassung ligitimiert!
Wo steht das geschrieben? Kennst Du eine Vorschrift, die einen Unterschied macht, ob eine Verfassung in direkter Volksabstimmung oder üfer gewählte Vertreter angenommen wird?

Nenn mir doch bitte das Datum, wann die US-Verfassung oder die österreichische Verfassung vom Volk "legitimiert" wurde.

PS: Warum schreist Du so?
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  #7  
Alt 16.01.2009, 04:42
ebm_bln ebm_bln ist offline
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Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
Zitat von Lucyfer

Zitat:
ebm_bln: Richtig. Wenn also NIRGENDWO im Grundgesetz der Geltungsbereich festgeschrieben ist - ist es dann überhaupt rechtskräftig???
Lucyfer: Na sicher! Oder kennst Du irgendeine Vorschrift, die etwas anderes besagt? ...
Zu deiner Argumentation möchte ich dich gerne auf folgendes Gerichtsurteil hinweisen. In diesem wurde eindeutig festgestellt und bestätigt, dass in JEDEM, aber auch in wirklich JEDEM GESETZ, es einen direkten Bezug zum jeweiligen GELTUNGSBEREICH geben MUSS!

- das BUNDES-VERWALTUNGSGERICHT (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Dies sollte die WICHTIGKEIT eines Geltungsbereiches im Grundgesetz wohl mehr als deutlich machen!!!

Zitat:
Lucyfer: Für Dich als Person gilt das GG überhaupt nicht. Für Dich gelten die deutschen Gesetze, die konform zum GG sein müssen. Eine Verfassung regelt die Staatsform und legt Bürgerrechte fest, an die sich der Gesetzgeber halten muss.
Das stimmt mich aber nachdenklich? Du behauptest also, dass das GG für mich nicht gilt, OBWOHL es ja die Grundlage ist für Gesetzgeber, Gesetzesvertreter und den Gesetzesausführern?

Nun ich glaube du hast wieder ein Problem damit, die Priorität und Reihenfolge der Gesetze anzuerkennen?

Denn ich hoffe sehr stark, dass ich nicht rechtlos bin, deshalb frage ich ja nach der Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes, als DAS Grundgesetz, gerade weil der Geltungsbereich fehlt!

Zitat:
Lucyfer: Und? Hat das Volk sich eine Verfassung gegeben, die das GG ablösen könnte? Nein!
Jetzt wo DU es erwähnst - warum hat das deutsche Volk noch keine VERFASSUNG, sondern nur ein Grundgesetz, in dem es noch nicht einmal einen Geltungsbereich gibt?

Für mich gibt es zwei wesentliche UNTERSCHIEDE zwischen einem Gesetz und einer VERFASSUNG (nach internationalen Standards).
Eine VERFASSUNG muss vom Volk aus eigenem Antrieb, in freier Entscheidung verfasst werden.
Jedoch ein Gesetz kann von wenigen Volksvertretern (damals der Parlamentarische Rat) erstellt und für wirksam erklärt werden.
Wobei hier noch die Frage bleibt, unter welchen Vorraussetzungen dieser Parlamentarische Rat damals gewählt wurde?

Jedoch da liegt der kleine, aber gravierende Unterschied, denn deshalb haben wir keine Verfassung und deshalb gibt es m.M.n. eben auch noch den Art. 146 im GG!

Die Nachteile des Grundgesetzes liegen auf der Hand, ständig kann es verändert werden OHNE das man das Volk dazu befragen muss...

Bei einer VERFASSUNG wäre dieses aber zu verhindern!
Somit wären auch keine "Allein-Gänge" der Regierung bei wichtigen, internationalen Verträgen und Abkommen, mehr möglich.

Mehr Mitspracherecht für das Volk - bietet m.M.n. eben nur eine Verfassung!

Jedoch geht es mir hier ja um die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes, denn dafür fehlen mir eben die Argumente!
Diesen Punkt will ich geklärt wissen, denn davon hängen ja direkt alle weiteren Gesetze mit ihrer Rechtsverbindlichkeit ab...??!!
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  #8  
Alt 16.01.2009, 12:29
Aloisius Aloisius ist offline
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Zitat:
ebm_bln:
Zum Abschluß würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir noch die Bedeutung vom Grundgesetz Artikel 146 erläutern?
Der Text lautet so:
Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es heißt also ....nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, ....

Genau aus diesem Grund dürfen wir in keiner geheimen, freien Wahl über eine neue Verfassung entscheiden. Denn die Einheit wurde noch nicht vollendet, da die Herrn Kohl und Genscher gönnerhaft auf die Ostgebiete verzichteten, obwohl Gorbatschow schon eine Moskauer Universität beauftragte die Rückgabe dieser besetzten Gebiete, reibungslos über die Bühne zu bringen. Da die Ostgebiete fehlen ist auch das deutsche Volk unvollständig.

Also können wir über keine Verfassung abstimmen. Mit unserem Grundgesetz ist das auch so eine Sache. Das trat auch erst in Kraft, nachdem es im Sinne der Besatzungsmächte verfasst und genehmigt wurde. Eine behelfsmäßige Verfassung heisst Grundgesetz und wird einem besiegten und besetzten Volk aufdiktiert um es ruhig zu halten.

Wir sind also weiter als man annehmen kann von einer Souveränität enfernt und dies wird auch noch lange so bleiben, ausser wir stellen uns mal auf die Hinterbeine. Denn die heilsbringende EU sieht uns auch nur als Geldgeber ohne irgenwelche Rechte. So wird z.B. die deutsche Sprache, die in Europa als Muttersprache am meisten gesprochen wird, in der EU einfach links liegen gelassen. Nach der Europaparlamentswahl gibt es für die deutschen und österreichischen EU Abgeordneten nicht Mal mehr Übersetzungen für die zu behandelnden Gesetzesvorlagen.

Soweit ist es schon gekommen. Wir werden absolut rechtlos, die immer mehr in die EU einzahlen müssen.

Aloisius
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  #9  
Alt 16.01.2009, 17:08
ebm_bln ebm_bln ist offline
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Beiträge: 84
Standard Antwort an ...

Zitat:
Zitat von Aloisius

Es heißt also ....nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, ....

Genau aus diesem Grund dürfen wir in keiner geheimen, freien Wahl über eine neue Verfassung entscheiden. Denn die Einheit wurde noch nicht vollendet, da die Herrn Kohl und Genscher gönnerhaft auf die Ostgebiete verzichteten, obwohl Gorbatschow schon eine Moskauer Universität beauftragte die Rückgabe dieser besetzten Gebiete, reibungslos über die Bühne zu bringen. Da die Ostgebiete fehlen ist auch das deutsche Volk unvollständig
Nun, diese Form der Argumentation hat ja einen "schalen Beigeschmack", aber ich findes es gut, wenn mann sich mal mit den Gegebenheiten zwischen 1945-1949 genau beschäftigt. Wie kam es zum Parlamentarischen RAT, welche Gesetze, Verträge und Vorschriften waren bindend usw.?

JEDOCH bin ich mit deiner "Definition" vom deutschen Volk nicht ganz einverstanden. Denn ein Volk definiert sich selbst. Jeder einzelne Mensch muss entscheiden, ob er/sie sich dem deutschen Volke zugehörig fühlt.

Warum sollten also die Menschen der "sogenannten, ehemaligen Ostgebiete" sich nicht selbst entscheiden, während man hier, in der BRD, über das ganze Thema viel ausführlicher in der Öffentlichkeit weiter diskutiert?

Eben angefangen mit den JETZIGEN Gegebenheiten, Voraussetzungen. Die Gültigkeit des Grundgesetzes und den Konsequenzen für eine gesamtdeutsche, durch der MEHRHEIT der Menschen, welche auch in der BRD leben, NEU BESCHLOSSENEN VERFASSUNG?

Es liegt doch in jeder Demokratie beim SOUVERÄN, dem Volk, darüber zu diskutieren und sich zu entscheiden?!

Warum also nicht? Jeder muss sich informieren und diskutieren, wenn es um unser Grundrecht geht!!??

Zudem sollte man nicht aus den Augen verlieren, um was es mir im Anfangsbeitrag ging, die sachliche, öffentliche Diskussion auch mit Vertretern der Politik - von denen erwarte ich Antworten zur Thematik!

Hierzu mal ein weiteres Beispiel für einen Text an Politiker, eben genau passend zum Thema:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Zum Zweck, mir eine freie Meinung zu bilden, habe ich mich seit längerem
mit unserem Grundgesetz beschäftigt.

Dazu hätte ich gerne einmal ein paar Antworten von Ihnen persönlich, zu folgenden
Punkten und Fragestellungen:

1. An welchem Datum fand die erste freie, gesamtdeutsche Wahl statt, bei der
das Volk, als Souverän, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
als Verfassung legitimiert hatte?

2. Wo ist der aktuelle Geltungsbereich des Grundgesetzes genau und vor
allem nachvollziehbar, im Gesetzestext des GG festgeschrieben? So wie es in der Entscheidung des Bundes-Verwaltungsgerichtes (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 14) bestimmt worden ist.

3. Wo ist die völkerrechtliche Legitimation der Europäischen Union, wie in GG Art. 23 (1) erwähnt, genau festgeschrieben und wie beeinflusst die fehlende EU-Verfassung diesen Sachverhalt?

4. Worauf bezieht sich der Art. 146 im Grundgesetz für die BRD und wie würden Sie mir dieses genau erläutern?

In der Hoffnung auf rasche Beantwortung meiner Fragen,
verbleibe ich mit freundlichem Gruß

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  #10  
Alt 20.01.2009, 00:58
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Beiträge: 447
Standard Re: Befragung zu GRUND-GESETZ-Änderungen

Zitat:
Zitat von ebm_bln

Zu deiner Argumentation möchte ich dich gerne auf folgendes Gerichtsurteil hinweisen. In diesem wurde eindeutig festgestellt und bestätigt, dass in JEDEM, aber auch in wirklich JEDEM GESETZ, es einen direkten Bezug zum jeweiligen GELTUNGSBEREICH geben MUSS!

- das BUNDES-VERWALTUNGSGERICHT (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verwaltungsvorgänge. Sagt schon der Name.

Das Urteil ist mir natürlich bekannt. Es steht ja auf jeder "Reichs"seite. Einer schreibt es vom anderen ab, aber niemand konnte das Urteil selbst zitieren. Vielleicht kannst Du es ja.

Zitat:
Dies sollte die WICHTIGKEIT eines Geltungsbereiches im Grundgesetz wohl mehr als deutlich machen!!!
Wir drehen uns im Kreis. Das Grundgesetz ist kein Gesetz, sondern eine Verfassung. Um das zu erkennen, sollte ein Blick auf den Inhalt reichen.

Zitat:
Das stimmt mich aber nachdenklich? Du behauptest also, dass das GG für mich nicht gilt, OBWOHL es ja die Grundlage ist für Gesetzgeber, Gesetzesvertreter und den Gesetzesausführern?
Indirekt, sagte ich doch schon. Wenn Du meinst, ein Gesetz entspreche nicht der Verfassung, kannst Du beim BVerG eine Verfassungsbescherde einlegen.

Zitat:
Denn ich hoffe sehr stark, dass ich nicht rechtlos bin, deshalb frage ich ja nach der Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes, als DAS Grundgesetz, gerade weil der Geltungsbereich fehlt!
Siehe oben!

Bevor Du Dich ständig wiederholst, zeig mir eine Verfassung mit einem Geltungsbereich.

Zitat:

Jetzt wo DU es erwähnst - warum hat das deutsche Volk noch keine VERFASSUNG, sondern nur ein Grundgesetz, in dem es noch nicht einmal einen Geltungsbereich gibt?
Das GG ist eine Verfassung. Vergleiche das GG mit irgendeiner Verfassung. Du wirst (hoffentlich) erkennen, um welche Inhalte es in einer Verfassung geht.

Zum Vergleich kannst Du Dir das StGB anschauen. Vielleicht klingelt es dann.

Zitat:
Für mich gibt es zwei wesentliche UNTERSCHIEDE zwischen einem Gesetz und einer VERFASSUNG (nach internationalen Standards).
Ah, jetzt kommen wir langsam zum springenden Punkt. Welchen Standard meinst Du? In welchem völkerrechtlich wirksamen Dokument wird das festgelegt?

Zitat:
Eine VERFASSUNG muss vom Volk aus eigenem Antrieb, in freier Entscheidung verfasst werden.
Stimmt! Wenn ich Deine Worte richtig verstehe, meinst Du damit, dass es eine allgemeine Abstimmung darüber geben muss. Das ist falsch!
Es gibt eine ganze Reihe von Verfassungen, darunter auch die Weimarer Verfassung oder die US-Verfassung, die von gewählten Vertretern angenommen wurden.

Zitat:
Die Nachteile des Grundgesetzes liegen auf der Hand, ständig kann es verändert werden OHNE das man das Volk dazu befragen muss...
Leider muss ich Dir bescheinigen, dass Du ziemlich frei aus der Luft phantasierst.

Schweden hat in seiner Verfassung mehr Veränderungen als Originalteile. Zeig mir mal die ganzen Volksabstimmungen, die durchgeführt wurden.

Es ist läuft bei Euch immer auf das gleiche Resultat hinaus. Zuerst wird versucht, mit Behauptungen wie "eine Verfassung mus dies oder das". Und am Ende bleibt nur die persöliche Meinung übrig. Und bevor Du jetzt alle Deine Behauptungen wiederholst, zeig mir bitte eine völkerrechtswirksame Vorschrift, in der genau aufgeführt wird, wie eine Verfassung zustande zu kommen hat, wie sie benannt werden muss, welchen Inhalt sie haben muss und last not least, dass ein Staat überhaupt eine Verfassung besitzen muss.

Bis dahin bye bye ...
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