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13.08.2009, 22:38
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@ grillau: ja, natürlich ist das eine schweinerei. aber genau ab da...wo die sanktionieren, kann ich mich m.E. gesetzlich wehren. ich habe hier mal einen text:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu meiner Eingliederungsvereinbarung folgendes:
Der in den §§ 2 Abs. 1 und 15 i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 1 lit.a SGB II verpflichtende Zwang zum Abschluss einer EGV kommt einem Kontrahierungszwang gleich und verstößt damit gegen die durch Art. 2 GG geschützte Vertragsfreiheit. Die EGV ist ein erzwungener zivilrechtlicher Vertrag, der für mich erhebliche Nachteile hinsichtlich der Verwendung meiner Regelleistung (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG, Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit nach Art. 11 GG) und der freien Berufswahl (Art. 12 GG)) hat.
Weiterhin sind die Inhalte nicht frei vereinbart worden, sondern vorgegeben und können auf meiner Seite bei einer Nichteinhaltung zu Schadensersatzansprüchen führen. Gegen den geschlossenen Vertrag sind keine öffentlichen Rechtsmittel (Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit) möglich, wie es bei einer Anordnung per VWA der Fall wäre. Mit dem Abschluss der EGV werde ich verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen unterworfen und durch Kontrahierungszwang in meinen Rechten nach Art. 2, Art. 11, Art. 12 und Art. 14 GG verletzt.
Da wäre zum einen das Recht auf freie Berufswahl. Ich werde durch die EGV gezwungen jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Wie jedoch lautet die Definition für zumutbar?
Laut den Hartz IV Gesetzen ist Arbeit grundsätzlich zumutbar, wenn der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Hartz IV Empfänger/innen dürfen NICHT einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen "subjektiv" ungünstig scheinen. Eine zum Teil subjektive Entscheidung fällt jedoch der Fallmanager. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung, laut Hartz 4. Verstößt dieses aber nicht eben gegen genau dieses Recht zur freien Berufswahl?
Es steht nämlich im GG Art. 12 Abs. 1 : Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Zwangsarbeit verstößt auch gegen SGB I § 1 Absatz 1, denn das SGB soll dazu beitragen, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen. Das Verfassungsgebot„Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ (GG Art. 20 Abs. 3) soll die Bürger vor unnötigen, staatlichen Eingriffen schützen.
Zur Ortsabwesenheit: Diese hat m.E. nichts in der EGV zu suchen, da diese schon durch die Erreichbarkeitsanordnung geregelt ist. Hierzu gibt es auch eine Anweisung für die BA! (Anhang B 1
Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können (Erreichbarkeits-Anordnung − EAO −) Vom 23. Oktober 1997)
Hier hat außerdem dasSozialgericht in Berlin am 12.05.06, AZ S 37 AS 11713/05 entschieden: Eine Verpflichtung sich nur außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs zu begeben, wenn der persönliche Ansprechpartner bei der BA zugestimmt hat verstößt gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG!
Des weiteren ist zum Thema Sanktionen anzumerken, das die Regelung der Sanktionen nach SGB II §31 gegen das Gleichhandlungsgebot verstößt, da hier z.B. ALG II - Aufstocker anders von Sanktionen betroffen wären, als Menschen, die gänzlich vom ALG II abhängig sind. Das bedeutet, das der §31 SGB II in der aktuellen Fassung nicht mit dem GG vereinbar ist, gegen das Gleichhandlungsgebot verstößt, eine Leistungskürzung, auf Grund einer Sanktion, welche di e Kosten der Unterkunft nach §22 SGB II umfasst unzulässig ist, eine Leistungskürzung, welche die Kosten der Lebenshaltung nach §20 SGB II umfasst, unzulässig ist, sofern nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt wird, dass der Grundbedarf nach §20 SGB II anderweitig durch Sachleistungen sichergestellt wird.
Ich werde natürlich weiterhin alles versuchen, um meinen Leistungsbezug zu beenden, allerdings nach den meinen Vorstellung entsprechenden Tätigkeiten, Eignung und Qualifikation.
Ich unterschreibe meine EGV nur unter Vorbehalt.
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und sieh mal hier:
Zitat:
Keine Menschenrechte mehr in Deutschland für ALG II Empfänger
Seit 01.01.2007 gelten Sanktionen gegen ALG II Bezieher, welche die Kürzung des ALG II und der Wohnkosten bis zu 100% vorschreiben, ohne Ersatz durch z.B. Gutscheine, welche Nahrung, ärztliche Versorgung und Wohnung sicherstellen. Das bedeutet Entzug der Krankenversicherung, Verlust der Wohnung, Obdachlosigkeit, Hunger, Krankheit >>> TOD. "Es wird schon nicht so schlimm kommen?!" Doch! Es wird!!!
Diese Sanktionen Verstoßen eindeutig und für jedermann nachvollziehbar gegen eine Vielzahl von Bundesdeutschen Gesetzen, Europäischen und Internationalen Abkommen. So garantieren die Menschenrechte u.a. das Recht auf einen angemessenen
Lebensstandard einschließlich Wohnung und Nahrung (Art. 11), bestmögliche ärztliche Versorgung (Art. 12). Zur Anerkennung und Durchsetzung dieser Menscherechte hat sich die BRD in Art. 1, Abs. 2 ihres Grundgesetzes verpflichtet. Weiterhin hat sie den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" schon 1976 ratifiziert, der die nationale Durchsetzung und
Einhaltung u.a. auch dieser Menschenrechte garantiert. Durch diese menschenfeindlichen und rechtswidrigen Sanktionen werden genau diese Menschenrechte nun per Gesetz für ALG II Bezieher außer Kraft gesetzt.
Niemand hat das Recht, einem anderen dessen Lebensgrundlage zu entziehen indem er ihm Nahrung, medizinische Versorgung und sein Obdach versagt! Aber genau das fordert und erlaubt nun die Bundesregierung per Gesetz.
Ich hatte eingentlich einen Aufschrei der Empörung von Opposition und Wohlfahrtsverbänden erwartet, eine Klagewelle vor dem
Bundesverfassungsgericht und der Europäischen Menschenrechtskommission. Stattdessen passiert: Nichts! Amnesty International, Deutsches Institut für Menschenrechte, der Bundespräsident? Sprachlos?
Müssen erst Menschen, Familien, obdachlos werden, an - wegen fehlender Krankenversicherung unbehandelten - Krankheiten sterben oder verhungern bis sich etwas tut? Wie groß ist die Ignoranz in diesem Land schon, dass soetwas widerspruchslos hingenommen wird. Das unserer Regierung erlaubt wird, die grundlegensten Menschenrechte für eine Personengruppe aufzuheben.
Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer: ja, aber so, dass deren Existenzgrundlage: ihr Überleben durch Gewährung der grundlegenden
Menschenrechte auf Nahrung, medizinische Versorgung und Wohnung gewahrt bleibt.
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und das will ne arge vor gericht gewinnen? auf keinen fall. auch wenn es langatmig ist. leider macht es den unterschied der qualifikation aus, haste da was in der tasche, dann haste bessere chancen.
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13.08.2009, 22:51
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Sage mal willst du nicht begreifen, es sind zur zeit 120 000 Sozialklagen anhängig, es werden immer mehr, weißt wie lange das dauert bis deine Klage verhandelt wird, ich sage es dir, etwa 3 Jahre.
Was willst du mir denn erzählen, das wir etwa einen rechtsstaatlichen Staat haben?
Ich bin es Leid, mich jedes-mal solch naiven Diskussionen zu stellen, das Grundgesetz schert sich einen Dreck um Hartz 4 , bei den Sanktionen greift nämlich der § 31 Abs.1 Satz 1Nr.1c und Abs.6 SGB II und Punkt!
Ps: seit 7 Jahren wird Sanktioniert!
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„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
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Geändert von Grilleau (13.08.2009 um 22:57 Uhr)
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13.08.2009, 23:05
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@ grillau: ich verstehe dich und habe auch dein geschriebens begriffen. doch hier scheint mir der unterschied zu sein, dass ich das nicht hinnehme und du schon. ich spreche hier aus erfahrung. als ich 2007 betroffen war, kamen die genau mit dem selbens scheiß. ich habe denen die klamotten auf den tisch geknallt und man hatte aufeinmal eine basis zum gespräch. die tante hat mir dann auch erklärt, was es mit sgb II auf sich hat, was sie dürfen und was nicht. ich habe die EGV mit dem text unter vorbehalt unterschrieben und siehe da....die hat das ding nie eingereicht, was ich erst später erfuhr.
für die meisten arge-ma's ist das selber alles neuland.
ich hatte mit ihr 3 bewerbungen im monat ausgehandelt und gut. habe sie 3x im monat angerufen was mit jobs ist und sie ging schon gar nicht mehr drauf ein. parallel hatte ich mich natürlich selber gekümmert, da die dort zu dämlich sind.
also kein grund mir gegenüber deinen unmut zu äussern.
geht nicht gibts nicht grillau.
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13.08.2009, 23:23
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Noch mal zum mitschreiben, ein sehr guter Freund von mir hat jetzt die zweite Kürzung erhalten er bekommt 60% von seinen 354 Euro abgezogen und Punkt
Er klagt auch, aber das dauert noch so 3 Jahre, schon seltsames Grundgesetz das keine allgemeingültig hat, man kann ja klagen, Behörden machen was sie wollen, kannst ja klagen, was für ein Staat ist das denn der so was darf?
Um auf meinen Freund zurückzukommen, er hat sich jetzt brechen lassen, er geht jetzt in die Eingliederungsmaßnahme, weil er eine 100% Kürzung nicht durchhalte.
http://grilleau.blog.de/2009/08/04/agenda-6651164/
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13.08.2009, 23:31
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Hartz-IV-Mutter verliert Wohnung
21-Jährigem wurde Ein-Euro-Job gekündigt
OLAF WUNDER
H artz IV-Empfänger sind zunehmend unter Druck. Mit Sanktionen wie der Einstellung sämtlicher Zahlungen muss rechnen, wer nicht jeder Anweisung der Arge "Team Arbeit Hamburg" haargenau Folge leistet. Offenbar schießen Sachbearbeiter dabei übers Ziel hinaus. Wie im Fall von Jutta Taleikis. Nichts hat sich die 55-Jährige zuschulden kommen lassen. Aber weil die Arge an ihrem Sohn ein Exempel statuieren will, verliert sie jetzt ihre Wohnung. Ein Fall von Sippenhaft.
Gemeinsam mit dem 21-jährigen Jan-Philipp lebt Jutta Taleikis in einer Wohnung in Bramfeld. Sie war Verkäuferin, arbeitete dann als Malerin, bevor ein Rückenleiden sie zwang, diese Tätigkeit aufzugeben. Ihr 21-jähriger Sohn sucht seit dem Schulabschuss nach einer Lehrstelle - ohne Erfolg.
Hier ganzer Beitrag: Klick
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13.08.2009, 23:34
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Hartz-IV-Sanktionen im modernen Deutschland
Brutalität mit Methode
Von Sebastian Bertram und Hans-Dieter Hey
“Nach internen Vorgaben werden Chefs von Jobcentern dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen. Diese Quote soll erbracht werden, unabhängig davon, wie sich die Arbeitslosen konkret verhalten“, teilte das Radiomagazin „Politikum“ in WDR 5 im Februar mit. Sonst berichtet der Mainstream zu diesem Thema meistens unter dem Motto: „Arbeitsunwillige Hartz IV-Empfänger werden verstärkt sanktioniert.“ Es gibt also reichlich Anlass, sich näher mit diesen umstrittenen Maßnahmen genauer zu befassen.
Beispiel unter vielen
Herr G. soll sich auf fünf Vorschläge seines Arbeitsvermittlers umgehend bewerben. Vier Bewerbungen erledigt er in den nächsten Tagen. Für die fünfte fehlen ihm Foto, Mappe usw. Da er bis zum Ende des Monats wenig Geld hat, bewirbt er sich erst vierzehn Tage später. Bei der folgenden Anhörung wird dieser Grund nicht akzeptiert und sein Regelsatz wird für die nächsten drei Monate um 30 Prozent gekürzt, da er „die Arbeitsaufnahme vereitelt habe“. Es stellt sich aber heraus, dass die Arbeit noch gar nicht vergeben war. Der Arbeitgeber entschied sich erst viel später für einen anderen Bewerber, nachdem Herrn Gs Unterlagen längst eingegangen waren."
Weiter kann man hier lesen. Die NRhZ schreibt gute Artikel. Ob die WählerInnen die Zusammenhänge erkannt haben? Mir fehlt bei der Mehrheit der Menschen der Glaube, aber ich lasse mich gerne positiv überraschen. Wer bisher über Erwerbslose herzog ("die Sozialschmarotzer", die auf unsere Kosten leben), wird bald sein blaues Wunder erleben. Auf wessen Kosten leben Politiker? Wer zahlt ihre Diäten?
Quelle Klick
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13.08.2009, 23:37
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Zitat:
Zitat von Grilleau
Um auf meinen Freund zurückzukommen, er hat sich jetzt brechen lassen, er geht jetzt in die Eingliederungsmaßnahme, weil er eine 100% Kürzung nicht durchhalte.
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dann haben wir an einander vorbei geredet. ich habe das ding "unter vorbehalt" unterschrieben. damit bin ich nicht daran gebunden, weiger mich aber auch nicht. da scheint der hase im pfeffer zu liegen.
Zitat:
Hartz IV: Urteil zu Eingliederungsvereinbarung
Wegen der Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, wollte die Arge einem Leistungsempfänger das Arbeitslosengeld II (ALG II) um 30 % kürzen. Das Dortmunder Sozialgericht entschied: Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar. Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 8 AS 605/06 ER) an, dass dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Das Urteil (s.u.) interessiert die Dortmunder Arge jedoch nicht im geringsten. Zur Zeit muss der vom Dortmunder Sozialgericht zugebilligte einstweilige Rechtschutz per Zwangsvollstreckung gegenüber der ARGE durchgesetzt werden. Sozialgericht Dortmund - AZ S 28 AS 361/07 ER- veröffentlicht am 28.10.07)
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mist ich finde grade das urteil nicht, welches für die alg II-empfängerin gefällt wurde, dass es eben keine weigerung darstellt, dass sie unter vorbehalt die egv unterschrieben hat.
das dies natürlich alles dauert ist mir schon klar. auch wenn ich erstmal einknicken müsste, bedeutet das noch nicht, dass ich das ad akta lege.
da ich kein jurist bin mal ne frage, was gibt es denn bei ein bestehendes urteil zu klagen bzw die arge sich zu weigern etwas zu tun, was als gesetzeswidrig beurteilt wurde?
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13.08.2009, 23:39
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Adorno, Arge, Uniformen, Fußfesseln und Arbeitslosenversteigerung
Gefunden bei meinem Freund dem Eifelphilosoph Blog. Klick
Meine Gedichte bloggende Blogfreundin hat mich auf die Idee gebracht, diverse Begriffe unter Google einzugeben. Jetzt fand ich Zeit, dies zu tun. Nun ... sie hatte mich gewarnt. Akute Magen-Darm-Nebenwirkungen könnten die Folgen sein.
Gut.
Die Tastatur habe ich gerade eben wieder saubergewischt. War auch noch der Rotz von der Grippe drauf, der mußte sowieso irgendwann mal weg.
Was ich Googeln sollte war: Adorno, Faschisten, Demokraten
Was ich fand war ... Versteigerung von Arbeitslosen, Ein-Euro-Unsinn und Adornoverbot für Hartz-Empfänger.
Ein Blick in eine Realität des Deutschen Alltags, die man als Film nicht glauben würde. Mit dem Skript käme ich nirgendwo durch. Aber als bundesdeutsche Realität ... kein Problem.
http://www.jurablogs.com/de/fussfess...in-hessen-erst Im hessischen Justizministerium gab und gibt es keinerlei Überlegungen oder gar Pläne, die Fußfessel bei Langzeitarbeitslosen oder Suchtkranken zur Anwendung zu bringen. Die Formulierung in der Presseerklärung vom 10. März 2005 zu den Langzeitarbeitslosen ist unglücklich und missverständlich, sofern der Satz nur isoliert gelesen wird.
Ja, wieder einmal ein Versehen. Wie blöd muß man sich eigentlich Ministerialbeamte vorstellen, um derartige "Versehen" plausibel erscheinen zu lassen? Oder darf man sie sich gar nicht blöd vorstellen, dann kann man sich nämlich denken, das man hier mal einen Versuchsballon losgelassen hat. Dabei ... haben doch Langzeitausbeutungslose schon lebenslangen Hausarrest, oder?
Kein Versuchsballon sondern pure Absicht war, Hartz-IV-Empfänger öffentlich zu kennzeichnen, wegen dem "Wiedererkennungswert".
http://www.gesundheitberlin.de/index...&type=infotext Im Herbst 2004 stellte die SPD-Fraktion in Frankfurt/Main den Antrag, dass die neuen Arbeitsgelegenheiten im so genannten Ein-Euro-Bereich auf den Gebieten Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zu schaffen seien. Zitat: Die neuen Arbeitsgelegenheiten im kommunalen Bereich sollen in einheitlichen Kleidern durchgeführt werden, damit ein Wiederkennungswert gewährleistet ist. Bezieher von Arbeitslosengeld II, einkommensschwache Personen, sollen also in der Öffentlichkeit wiedererkannt werden. Für die Ratsherren und -frauen reicht es nicht aus, dass die Bezieher/innen von ALG II nach EU-Definition in Armut leben müssen und damit bereits teilweise von der Teilhabe mindestens am kulturellen Leben ausgegrenzt sind, sie sollen zudem in der Öffentlichkeit wiedererkannt werden.
Wieder einmal macht die SPD den nächsten Schritt Richtung Faschismus. Der Judenstern läßt grüßen. Gut, Sozialfaschismus kann ich das nicht mehr nennen, denn dann wäre ich ja Stalinist, da er es war, der die Sozialdemokraten Sozialfaschisten genannt hat, Faschisten der "weicheren" Sorte, aber mit der gleichen Absicht. Hier ist entweder das soziale Niveau der Frankfurter SPD endlich auf Null angekommen oder man hat ein historisches Wissen, das einem amerikanischen Farmer im Mittelwesten der USA gleicht. Oder Beides.
Neu war mir, das Arbeitslose nicht Adorno zitieren dürfen ... und nun kommen wir zum Kern der Sache.
http://www.gulli.com/news/volksverhe...et-2008-03-26/ Das Erwerbslosen-Forum sorgt weiter für Infos dazu, wie weit es mit dem Rechtsstaat und der Disziplinierung kritischer und benachteiligter Bürger um jeden Preis schon gekommen ist. Da einzelne Mitglieder Verständnis für eine verwirrte Person äußerten, die in einer ARGE eine Geiselnahme versuchte, wird nach wie vor wegen "Volksverhetzung" ermittelt und die Herausgabe von User-IPs verlangt. Um einen solchen Verdacht zu begründen, reicht offenbar ein Adorno-Zitat in der Signatur aus.
Gut, das Adorno das nicht mehr miterleben muß. Na, gewundert hätte ihn das nicht, wenn er die Entwicklungen der letzten Jahre erleben durfte.
Das Adornozitat, das die Staatsanwaltschaft in Alarmbereitschaft versetzte, gibt es übrigens hier:
http://cereal_killer.blogage.de/entr...der-Demokraten
...und noch ein wenig mehr: Adorno sagte, er fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten. Nun, hier ist ein weiteres Indiz dafür, daß faschistoides Gedankengut mit perfider Sozialneidpropaganda wieder mehrheitsfähig gemacht werden soll: Unter dem Stichwort "Workfare" soll eine Null-Euro-Zwangsarbeit für Hartz-IV-Empfänger eingeführt werden, die ja doch alle nur zu faul sind...
Das diese Jobs nur Unsinn anrichten, wurde ja schon mal erwähnt, hier gibt´s auch mal einen Artikel dazu:
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E0F7EAAAA535F49C8B255DF893FFEE90F~ATpl~Ecommon ~Scontent.html
Bericht des Bundesrechnungshofs
Ein-Euro-Jobs werden missbraucht 08. Mai 2008 Ein-Euro-Jobs sind kein geeignetes Mittel, Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Vielmehr verdrängen sie reguläre Arbeitsverhältnisse. Für drei von vier geförderten Hartz IV-Empfängern bringen sie zudem „keine messbaren Integrationsfortschritte“. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seinem neuen Bericht zur „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, der der F.A.Z. vorliegt. In zwei Dritteln dieser „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“, die die Grundsicherungsstellen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II schaffen dürfen, seien die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, berichtet die Bonner Finanzkontrollbehörde.
Diese Erkenntnis ist jetzt schon eine Weile her, was war die Konsequenz, die unsere Hochleistungspolitiker daraus gezogen haben? Wenn´s ganz schlimm kommt, wird der eine Euro abgeschafft,
weil das ja nur zusätzlich Geld kostet, damit braucht man auf die Fördervorraussetzungen auch nicht mehr zu achten. Außerdem stellt man die Arbeitssklaven dann noch gratis der Industrie zur Verfügung, wo sie dann endlich noch viele Millionen realer Arbeitsplätze mehr vernichten können. Vielleicht kommt ja auch diese Idee wieder zu tragen: Versteigerung von Hartz-IV-Sklaven an die Meistbietenden.
http://www.focus.de/karriere/diverse...id_104938.html Das brisanteste Modell präsentierte der Direktor für Arbeitsmarktpolitik am Bonner IZA-Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit, Hilmar Schneider. Er will mit Arbeitslosen-Auktionen Billiglöhner an den Mann bringen. Das stellt Schneider sich so vor: Das Sozialamt schreibt ein Angebot für 80 arbeitslose Arbeitskräfte aus. Dann kann jeder bieten, ob Unternehmen oder Privathaushalt. Wer zum Beispiel Leute braucht, die ihm den Keller entrümpeln, gibt an, welchen Stundenlohn er dafür zu zahlen bereit ist. Das höchste Gebot gewinnt.
Sklavenversteigerung wie im alten Rom. Man sieht auf jeden Fall eins: die Arbeitslosenproblematik reizt in Deutschland manche kranken Hirne zu außerordentlich perversen Phantasien, die sich ganz weit vom Boden des demokratischen Rechtsstaates entfernen. Aber die Staatsanwaltschaft versucht lieber, diesen Adorno
wegen Volksverhetzung zu verklagen:
http://www.mein-parteibuch.com/blog/...olksverhetzer/ Da die Rufe des Staatsschutzes in Aachen nach seiner Abschaffung bisher ungehört verhallt sind, haben sich die Staatsanwaltschaft Aachen I und das Amtsgericht Aachen nun offenbar entschlossen, das Anliegen des Staatsschutzes Aachen zu unterstützen, in dem sie ausgerechnet den verstorbenen deutschen Philosophen und Antisemitismusforscher Theodor W. Adorno dem Verdacht der Volksverhetzung aussetzen.
Muß man sich den Staatsschutz in Aachen jetzt auch als blöd vorstellen? Na, ganz so schlimm ist es nicht, im Nachtrag klärt sich das ein wenig. Aber gerade Adorno, gerade zu dieser Zeit in diesem Land.
Wo Menschen herumlaufen, da Arbeitslose Kennzeichen wollen, ihnen Fußfesseln anlegen (dementiert!),
sie versteigern, damit sie wie Sklaven bei Wasser und Brot die Taschen ihrer Herren mit Sesterzen füllen.
Wo die Kinder von Hartz IV - Empfängern sich verschulden müssen, um zur Schule zu kommen:
http://www.giessener-anzeiger.de/six...dpa=wirtschaft Oberstufenschüler müssen ihre Busfahrkarten für den Schulweg selber zahlen. Das kann für Kinder aus Hartz-IV-Familien zum finanziellen Problem werden.
Ich danke hiermit "Gedichteblogger" nochmal ausdrücklich für den Tipp, obwohl er mir damit die Tastatur versaut hat.
Jeder, der nicht gegen dieses Unrecht angeht ... macht sich schuldig. Und ich denke ... das die Faschisten in der Maske der Demokraten jetzt endlich angekommen sind und das Land Stück für Stück umbauen.
Eigentlich ein schönes Feld für den Staatsschutz. Dafür ist er da. Aber ... um Adorno zu verstehen, braucht man wohl ein Minimum an Bildung.
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„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
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13.08.2009, 23:54
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Zitat:
Zitat von kleriker
dann haben wir an einander vorbei geredet. ich habe das ding "unter vorbehalt" unterschrieben. damit bin ich nicht daran gebunden, weiger mich aber auch nicht. da scheint der hase im pfeffer zu liegen.
mist ich finde grade das urteil nicht, welches für die alg II-empfängerin gefällt wurde, dass es eben keine weigerung darstellt, dass sie unter vorbehalt die egv unterschrieben hat.
das dies natürlich alles dauert ist mir schon klar. auch wenn ich erstmal einknicken müsste, bedeutet das noch nicht, dass ich das ad akta lege.
da ich kein jurist bin mal ne frage, was gibt es denn bei ein bestehendes urteil zu klagen bzw die arge sich zu weigern etwas zu tun, was als gesetzeswidrig beurteilt wurde?
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Wenn das Landessozialgericht XY für eine Klägerin XY entschieden hat, bedeutet das nicht, dass die ARGE hier in XY rechtswidrig agiert.
In den USA sind Gerichtsentscheidungen auch übergreifend gültig (Präzedenzfall).
In Deutschland gibt es dieses Prinzip nicht.
Die Entscheidung des Landessozialgericht XY ist eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG absolut nicht bindend für andre Städte oder für sonst eine ARGE.
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14.08.2009, 00:01
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das ist richtig, doch es wurde in fast allen bundeländern urteile gefällt. in dem einen so im anderen so. dennoch gibt es möglichkeiten und wenn mal alle den arsch hoch bekommen würden, dann hätte man auch mehr erfolge.
daher kann das ziel nur sein, die ganze scheiße wieder abzuschaffen. doch bis dahin ist es ein langer weg und kampf.
ach so...meine frage bezog sich auf ein bundesland, wo das urteil gefällt wurde.
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