Zurück   Nachrichten Forum | Infokrieg.TV > Die Neue Weltordnung > Globaler Polizeistaat
 

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen
  #11  
Alt 04.12.2008, 00:28
Petra Raab Petra Raab ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.11.2008
Beiträge: 1.209
Standard

Zitat:
Zitat von Eschthor
Meines Wissens ist das BKA- Gesetz noch gar nicht durch, oder irre ich mich da?
Muß dazu nicht noch unser Grundgesetz geändert werden?
Es ist so gut wie durch.

Um die Kritiker etwas zu veräppeln, wird es so hingestellt, als ob mit der
Zwischenstation des Richters ein Sieg für sie errungen wäre, wie lächerlich.

http://www.ftd.de/politik/deutschlan...en/446616.html
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 06.12.2008, 22:03
simpel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hmm,
wie war das gleich nochmal - den durchschnittlichen p2p-user, mit etwaigen geleechten Filmen / Songs kann dies doch wohl kaum was anhaben - die KlageSeite hat doch die BeweisLast, oder nicht?

Wie auch immer, wird dem Steuerzahler wieder n Haufen Zaster abverlangen
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 08.12.2008, 01:11
Kashius9752 Kashius9752 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 3
Standard

Egal wie viel Geld verlangt wird, es wird gezahlt!

Aber es geht weniger ums Geld, das ist sowieso nur wertloses bedrucktes Papier, sondern um die Beschneidung der Menschenrechte und einen Schritt
in die falsche Richtung.
__________________
"So geht die Freiheit zu grunde ...
mit tobendem Applaus"
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 08.12.2008, 07:31
angry man angry man ist offline
Neuer Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 20
Standard

Darf ich euch bitten das hier http://www.schaeuble-wegtreten.de/ zu unterstützen?
Zitat:
Liebe Besucher,
auf dieser Seite können Sie für den Rücktritt Dr. Wolfgang Schäubles votieren.
Vielen Dank im Voraus

angry man
__________________
Wer die Wahrheit nicht kennt ist bloß ein Dummkopf,wer sie aber kennt und sie Lüge nennt ist ein Verbrecher!
Bert Brecht
Mit Zitat antworten
Anzeigen
  #15  
Alt 08.12.2008, 13:12
permanenT permanenT ist offline
Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 50
Standard

habt ihr vlt. irgendwelche links zu gesetztestexten zu dem thema für mich?
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 08.12.2008, 22:25
imenze imenze ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 6
Standard

ie Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
__________________
erhebt euch und laßt und endlich gegen den terror der regierungen vorgehen, es wird langsam zeit....
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 08.12.2008, 22:28
imenze imenze ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 6
Standard

http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html


ist der hammer, es steht im grundgesetz und es interessiet niemanden
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gesetz zu globaler Netzfreiheit ... Talbot-2012b Hard- und Software, Datenschutz 2 10.08.2008 15:49
Petition gegen das BKA-Gesetz dr.house Petitionen 0 23.05.2008 18:23
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts rauchschimme Off Topic 6 31.12.2007 12:34
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet Dr_Freeman Globaler Polizeistaat 2 28.12.2007 03:14
Schornsteinfeger-Nazi-Gesetz lmet Globaler Polizeistaat 6 07.12.2006 15:52


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:08 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Ad Management by RedTyger