Danke mal für den Tip Nicolas,habe das gar net gewusst gehabt das es solch unterscheidungen da gibt,für mich war auch ein Schauspieler immer ne normale Person - nur eben berühmt
und ne Art Vorbild für viele.
Etliche deiner beispiele,auch mit dem Eso-Agendavideo,was bei mir probeme machte,als ich es in der Nacht ansehen wollte ,beziehen sich auf Amerika,ich denke es könnte für Europa noch mal spezieller sein oder noch nen spezieller Krimi wrden wenn gewisse Gesetzesänderungen durchgeknüppelt werden oder? Gibt es da mal gutes oder anschauliches Material,auch zum Thema Rechte oder was wir jetzt schon besser wissen sollten? Ein gutes Buch?Gut wäre eines,wo eben auch sowas erwähnt wird wie mit der juritischten Person ect. ect.,ich denke das wissen etliche nicht.
Ansonsten für andere Mitleser mal etwas zitiertes:
"Juristische Person ist ein rechtstechnischer Begriff für eine Organisation (Unternehmen) oder Vermögensmasse (Stiftung), die durch die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit erhalten hat und keine natürliche Person ist.
Bei einer juristischen Person unterscheidet man zwischen solchen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften) und solchen des öffentlichen Rechts, den so genannten Körperschaften (z.B. Gemeinden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten).
Juristische Personen des Privatrechts entstehen durch Eintragung in ein Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister). Durch Löschung aus diesen Registern enden diese juristischen Personen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen und enden z.B. durch ein Gesetz.
Juristische Personen sind - wie alle Bürger - Träger von Rechten und Pflichten, geschäftsfähig und können Kläger oder Beklagte in Gerichtsprozessen sein. Um handeln zu können, bedienen sich juristische Personen sog. Organe. "
"Natürliche Personen sind alle Menschen. Im juristischen Sinn wird dieser Ausdruck zur Abgrenzung von juristischen Personen verwendet. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen "mit der Vollendung der Geburt". Sie endet mit dem Tod, bzw. der Toderklärung."