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  #51  
Alt 08.02.2008, 23:46
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Zitat von Amazonia
Ich wiederhole mich nur äußerst ungerne.
Und ich halte ebenso mein Wort.

Ich wäre letztes Jahr um diese Zeit bereit gewesen für Hartz IV.
Bin selber sehr oft mit sehr wenig Kohle ausgekommen und ich hätte das Geld sehr gerne genommen.
Denn im Grunde bin ich recht faul und ich mag keine despotischen Chefs, die keine Ahnung haben.

Der einzige Grund, warum ich jetzt arbeite ist, weil mir gesagt wurde, ich soll Lernen.
Und das tue ich demnach.
Ich lerne im Momént mit Menschen.

Also bitte aristo. Erzähle mir nicht, dass es Leid ist Kohle für nichts zu bekommen, um zu überleben.
Das ist einfach nicht diskussionswürdig. Stelle deine Fragen an jemand anderen.
Und damit hast du deine Argumentation widerlegt. Du hattest eine Wahl.
Millionen Menschen haben keine Wahl. Die würden lieber arbeiten.

Das dem so ist, zeigt eine Studie, nach der 6Millionen Menschen im Niedriglohnbereich arbeiten.

Da du die Wahl hattest, bist du als priviligiert einzustufen.

Du hast das Thema offensichtlich noch nicht verstanden. Aber ich habe Hoffnung.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

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  #52  
Alt 08.02.2008, 23:48
Amazonia
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http://217.150.244.72/forum/viewtopic.php?p=25316#25316
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  #53  
Alt 08.02.2008, 23:50
aristo aristo ist offline
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Amazonia, du drehst dich im Kreis.

Aber das wird noch.
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  #54  
Alt 08.02.2008, 23:52
Amazonia
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Naja, das mit dem Kreis hast du zumindest bemerkt.

http://www.sbg.ac.at/hai/neuzeit/uroboros.jpg
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  #55  
Alt 08.02.2008, 23:54
aristo aristo ist offline
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Machen wir es anders:

Wer für HartzIV ist, bitte posten mit Begründung.
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  #56  
Alt 08.02.2008, 23:59
R_F_I_D R_F_I_D ist offline
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Leute regt euch nicht auf H5 kommt bestimmt---die Verchippung aller Staatsgeldempfänger---Der Anfang



Nach neuesten Presseberichten denken nun viele von uns, die Politiker hätten sich besonnen. Nun ja, ich habe mich vertan, sie denken, die Presse hätte gedacht und deshalb berichtet, dass die Politiker denken würden, Hartz IV wäre wegen der Preiserhöhungen, nicht nur bei den Molkereiprodukten, zu niedrig. Aber weil selber denken, wie zuvor beschrieben, ja nicht üblich ist und von Mount Rush-more-war noch keine Befehle gekommen sind, sollte man all das nur als automatischen Reflex betrachten, der in der Politik immer dann auftritt, wenn wichtige Wahlen vor der Türe stehen. In solchen Momenten benutzen Politiker eine aus Seife bestehende Zahnpasta, sondern aus diesem Grunde vermehrt Blasen ab, welche die Presse aufgreift, um ihnen wenigstens eine gewisse Konsistenz zu verleihen. Weil aber all das nur blinder Aktionismus ohne den leitenden Funken eines echten Gedankens ist, wird all das wieder zerplatzen, was ja auch die Bestimmung von Sprechblasen ist.

Eine der für die Erzeugung detaillierter Sprechblasen zuständige Behörde (Stat. Bundesamt) hat nun scheinbar neue Blasen an die Presse weitergeleitet, die Zunahme der Sozialhilfeempfänger. Weil bei der Presse inzwischen vergessen wurde, dass es keine Sozialhilfeempfänger mehr gibt, weil Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz IV zusammengefasst wurden und die Sozialhilfe heute als Sozialgeld bezeichnet wird, hat sie voller (scheinheiligem) Entsetzen diese Information aufgenommen und verbreitet. So schreibt die FAZ, dass der Staat 4% mehr für die Sozialhilfe aufwenden müsse und damit 222 € pro Kopf der Bevölkerung für Sozialhilfe aufgewendet werden müssten. Da Rechnen nur eingeschränkt im Denkverbot verankert ist, habe ich mal gerechnet. (82 Millionen Einwohner mal 222 € ergibt 18,204 Milliarden Euro (im Jahr). Geteilt durch 12 (Monate) ergeben sich 1,517 Milliarden € monatliche Kosten. Teile ich die nun durch die Zahl der in der BA-Statistik Juli angegebenen 1.977.743 Sozialgeldempfänger (Hartz IV), macht das eine monatliche Transferleistung von 767,04 € aus, was der durchschnittlichen Regelleistung eines Hartz IV-Empfängers incl. Wohnkosten durchaus entspricht. Auch der Umstand, dass dieses Sozialgeld vornehmlich an Alte (Alte mit gar keiner oder zu geringer Rente) und Behinderte gezahlt wird, sollte eigentlich nicht völlig neu sein. Schließlich waren das die einzigen Kriterien bei der Zusammenlegung, die davor schützten, als arbeitsfähig erklärt zu werden. Aber solche Kleinigkeiten sind der Presse vermutlich nicht bekannt und im Sommerloch wird ohnehin jede Blase aufgenommen.


http://www.flegel-g.de/preise-hartz-IV-politik.html




Hier noch der Big Brother Award für


http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov
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  #57  
Alt 09.02.2008, 00:12
R_F_I_D R_F_I_D ist offline
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Auszug aus dem Big Brother Award


Der BigBrotherAward in der Kategorie "Behörden und Verwaltung" geht an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise

für die Ausgabe eines 16seitigen Antragsformulars an Langzeitarbeitslose, mit dem hochsensible Daten teils unzulässig abgefragt werden und Informationen auch unbefugten Stellen zugänglich werden können. Damit verstößt die Bundesagentur massiv gegen den Sozialdatenschutz, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grundsatz der Datensparsamkeit.

"Haben ... die mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Vermögen? Bank- und Sparguthaben, Bargeld..., Kraftfahrzeug, Wertpapiere..., Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge..., Wertsachen, Gemälde?" oder "Kann [Ihr Angehöriger] ... Ihrer Einschätzung nach mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit ... nachgehen?"

Dies sind Zitate aus dem Antragsbogen für das kommende Arbeitslosengeld II. Die Antragsteller müssen auf diesen Formularen entblößende Auskünfte über Einkommens-, Vermögens-, Wohn- und Familienverhältnisse offenbaren. Das betrifft Millionen Arbeitslose, denen seit Juli 2004 entsprechende Formulare zugesandt worden sind.

Hartz IV/ALG II stellen einen Generalangriff auf den Sozialstaat dar, der zu massiven sozialen Verwerfungen führen kann. Doch allein schon die datenschutzrechtlichen Probleme sind einen BigBrotherAward wert. Mit dem Antragsbogen sind gravierende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, die Persönlichkeitsrechte, die Privat- und Intimsphäre der Antragsteller verbunden. Nur drei Beispiele:

1. Offenlegung der Lebensverhältnisse Dritter: In den Erfassungsbögen müssen nicht nur die Antragsteller Angaben zu ihren Einkommens-, Vermögens-, Familien- und Wohnverhältnissen machen und durch entsprechende Nachweise belegen. Sie sehen sich auch gezwungen, sensible Daten über andere Personen anzugeben, insbesondere über ihre Kinder, Ehe- und Lebenspartner, andere Angehörige oder Mitbewohner in sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Diese wissen im Zweifel noch nicht mal von der Weitergabe und Verarbeitung ihrer Daten.

2. Mangelhafte Eingrenzung der Fragen: Darüber hinaus wird in den Antragsbögen an vielen Stellen nicht unterschieden zwischen einerseits der "Bedarfsgemeinschaft", zu der Eltern und Kinder gehören, und andererseits einer "Haushaltsgemeinschaft", also der bloßen Wohngemeinschaft, auch wenn es sich bei dem Mitbewohner um einen Onkel handelt. Zu reinen Haushaltsgemeinschaften müssen zumeist keine Angaben gemacht werden, aber dieser Hinweis fehlt in den Antragsformularen. Auf diese Weise werden Antragsteller hinters Licht geführt und zu Informationen verleitet, die sie weder machen müssen, noch eigentlich machen dürfen.

3. Einsicht Unbefugter in geschützte Daten: Vom Antragsteller sowie von dessen erwerbstätigen Angehörigen und Mitbewohnern wird verlangt, Verdienstbescheinigungen von den jeweiligen Arbeitgebern beizubringen. Dafür ist das so genannte Zusatzblatt 2 ("Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung") vorgesehen - und zwar die Rückseite. Auf der Vorderseite findet der Arbeitgeber oder irgendein ausfüllender Kollege aus der Personalabteilung die eigentlich zu schützenden Daten ihrer Mitarbeiter und der Antragsteller. Normalerweise braucht aber niemand seinem Arbeitgeber zu offenbaren, was er sonst noch für Einnahmen hat, dass er ALG II beantragen muss oder dass er mit einem ALG-II-Empfänger zusammenlebt. Das wäre mit dem Sozialgeheimnis und dem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar und könnte sich im Einzelfall nachteilig auswirken




http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov
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  #58  
Alt 09.02.2008, 00:17
aristo aristo ist offline
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Zitat:
Zitat von Stainless24
jo ich kanns garnicht abwarten geh am Montag zum Amt und stelle nen Antrag auf beschleunigte Versklavung ich hab nämlich gehört wer als erster sich chippt bekommt später ne Zelle mit Waldaussicht als Bonus :P
und die nicht privilligierten müssen halt neben Gaskammer absitzen
Da hast du wohl etwas falsch verstanden. Du muß für 1€ pro Stunde Hundescheiße sammeln.

Und die Behörde, die dich als 1€-Jobber einstellt, bekommt als Aufwandsentschädigung zwischen 180 und 350€ pro
Monat.

So geht dat, hier in diesem unseren Ländle.
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  #59  
Alt 09.02.2008, 00:25
Amazonia
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@aristo

Ja, aber nur wenn du priviligiert bist zu arbeiten.

Es gibt nämlich Leute die wollen arbeiten und dürfen nicht.

@Stainless24

\/ Ja so wirds sein...

Zitat:
jo ich kanns garnicht abwarten geh am Montag zum Amt und stelle nen Antrag auf beschleunigte Versklavung ich hab nämlich gehört wer als erster sich chippt bekommt später ne Zelle mit Waldaussicht als Bonus
und die nicht privilligierten müssen halt neben Gaskammer absitzen
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  #60  
Alt 09.02.2008, 00:27
aristo aristo ist offline
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Zitat:
@aristo

Ja, aber nur wenn du priviligiert bist zu arbeiten.

Es gibt nämlich Leute die wollen arbeiten und dürfen nicht. Mr. Green
Du wiederholst mich. Immerhin, daß ist ein Schritt.

Nur das "dürfen" ist verkehrt. Sie können nicht!
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