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  #1  
Alt 27.02.2008, 22:37
Kshatriya Kshatriya ist offline
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Standard Todesstrafe in Hessen

Hier ein sehr interessanter Blick in die Landesverfassung von Hessen (Artikel 21):

http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...hen/para21.htm

Wenn man ein wenig recherchiert, wieso dieser Artikel noch nicht gelöscht wurde, erfährt man, daß keine der Parteien wirklich daran Interesse hat. Das ist doch sehr aufschlußreich, würde ich sagen! Selbstverständlich findet der Artikel gerade keine Anwendung (Bundesrecht bricht Landesrecht), doch es ist ja bezeichnend, daß man diesen Artikel erstmal auf Eis beibehält. Kann man ja später prima wieder reaktivieren, im Kampf gegen die Opposition, welche die NWO ablehnt.
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  #2  
Alt 27.02.2008, 22:40
aristo aristo ist offline
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Nein, diesen Artikel kann niemand aktivieren.
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Hilbert Meyer

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  #3  
Alt 27.02.2008, 22:44
Kshatriya Kshatriya ist offline
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aber man gewöhnt die menschen ja daran. wieso sonst sollte er immer noch bestandteil der verfassung von hessen sein?
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  #4  
Alt 27.02.2008, 22:49
aristo aristo ist offline
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Die Menschen daran gewöhnen?

Ich bin Hesse.

Welcher Hesse kennt die Landesverfassung?

Die wenigsten.

Und dieser Artikel ist deswegen noch in der Landesverfassung drin, weil
die Schwachmaten es versäumt haben, eine Landesverfassungsreform
durchzuführen.
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  #5  
Alt 27.02.2008, 22:53
Kshatriya Kshatriya ist offline
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hmm, deine ausführungen klingen überzeugend. aber wann haben schon die eliten oder die von ihnen kontrollierten politiker und medien mal etwas "verpennt" ? müßte da nicht jeder aufschreien, der gegen die todesstrafe in den usa oder china demonstriert aber gleichzeitig einen solchen artikel in seiner verfassung hat? was die tatsache angeht, daß die meisten da keinen plan haben, gebe ich dir recht. verdummung immer gut!
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  #6  
Alt 27.02.2008, 23:02
aristo aristo ist offline
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Dieser Artikel ist schon allein deswegen außer Kraft, da er schon einige Male hätte
angwendet werden können.

Aber Recht ist beugbar. Allein schon deswegen, weil es bisher an einer eindeutigen,
unverrückbaren Definition von Rechtsgütern fehlt.

Deswegen haben sich die Richter im Naziregime auf das herrschende Gesetz
berufen.

In den Nürnberger Prozeßen wurde aber eine klare Position bezogen was Recht
ist bzw. sein sollte.

Und da genau beginnt eine der größten Lügen der Justiz.

Es ist bislang nirgendwo definiert, was ein grundsätzliches Rechtsgut eines Menschen ist.

Auch die UN-Charta der Menschenrechte ist löchrig wie ein schweizer Käse.
Und das ist bewußt so gemacht.

Im zweifelsfall hast du keine rechte. Basta.

Wem verdanken wir das?
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  #7  
Alt 27.02.2008, 23:11
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Sollten eines Tages Notstandsgesetze in Kraft treten, dann wird man sehr schnell wieder auf die Todesstrafe zurückgreifen, schätze ich. Vielleicht habt ihr den Artikel bei radio-utopie gesehen:

EU-Vertrag: Todesstrafe in Europa nun doch abgeschafft ? - Schön wär’s…
http://www.radio-utopie.de/2008/02/2...-schoen-waers/

Außerdem möchte ich daran erinnern, daß die Todesstrafe auch zu den vielzitierten „christlichen Werten“ gehört.

Ranke-Heinemann: Papst Benedikt XVI. hat zwar auf dem "Weltkongress gegen die Todesstrafe" in diesem Jahr in Paris am 15. März dazu aufgerufen, die Todesstrafe abzuschaffen. Aber die Kirche selbst befürwortet die Todesstrafe nach wie vor: Weltkatechismus 1992, Nr. 2266, lateinische Fassung 1997, Nr. 2267 und Kompendium des Katechismus von Benedikt XVI. 2005, Nr. 469.......
http://derstandard.at/Text/?id=3024592

Auch hier ist dieser Hinweis gegeben:

Selbstanzeige eines kritischen Katholiken:
........daß man sich als Katholik ungestraft für die Einführung der Todesstrafe aussprechen darf und sich dabei sogar auf Nr. 2266 im 1992 von Papst Johannes Paul II. veröffentlichten Weltkatechismus berufen kann.....
http://home.arcor.de/susalfana/ae/ae/thema/anzeige.htm

Ich wünsche jedenfalls noch viel Spaß mit den christlichen Werten......

freundliche Grüße
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  #8  
Alt 27.02.2008, 23:15
aristo aristo ist offline
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@Deafult

Daran wird klar, wie dehnbar Recht sein kann.

Und warum?

Weil eine klare Definition von Rechtsgütern fehlen.

Nur Rechtsgüter sind justiziabel.
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  #9  
Alt 27.02.2008, 23:33
Amazonia
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Zitat:
Zitat von aristo

...Daran wird klar, wie dehnbar Recht sein kann.

Und warum?

Weil eine klare Definition von Rechtsgütern fehlen.

...
Ja, dehnbar, werden wir noch merken.
http://www.n-tv.de/925228.html
Genommen von hier:
http://www.217.150.244.72/forum/view...?p=27645#27645

Zitat:
Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe.
Rechtsgut = http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut

Zitat:
bezeichnet das rechtlich geschützte Interesse einzelner Menschen oder Rechtspersonen, und der Gesellschaft als solcher:...
Kommt demnach immer auf die Sicht an. Je nachdem auf welcher Seite du stehst, beim Betrachten.

Davon abgesehen, wurd in den USA wahrscheinlich schon lange niemand mehr aufgrund dieser Gesetze verurteilt. Obwohl sie mal aufgeschrieben wurden.
http://www.unmoralische.de/law.htm
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  #10  
Alt 27.02.2008, 23:33
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Ich hoffe, es stört nicht, wenn ich das Thema von Hessen auf weit entfernte Gebiete ausweite.

Wie es im Iran aussieht:

Todesstrafe für Alkoholkonsum
Donnerstag, 07 Februar 2008
NWRI - Überraschend verurteilte das unmenschliche Regime der Mullahs einen 22jährigen Mann, der als Mohsen bekannt wurde, für Alkoholkonsum zum Tode.........

"Er hat das zum vierten Mal getan, eine Person, die zum dritten Mal beim Trinken erwischt wird und es gesteht, wird zum Tode verurteilt", sagte Jalile Jalili, der Strafrichter......
http://www.ncr-iran.org/de/content/view/1690/1/

Iranisches Majlis (Parlament) überlegt neue Gesetze: Hinrichtung von "Apostaten" und "Hexen"
Die größte Sorge bereitet der Teil des Gesetzes, der die Todesstrafe für alle einführen würde, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren, eine Bestimmung, die nicht nur Bahai sondern auch Christen, Juden und andere betreffen würde.......
http://www.hagalil.com/01/de/Israel.php?itemid=1894

Iran: Zweiter Teenager steht kurz vor dem Galgen innerhalb einer Woche in Shiraz
NWRI - In bekannter Weise wurde ein weiterer Teenager, Mohammad Reza Hadadi, in der südlichen Stadt Shiraz zum Tode verurteilt. Der Minderjährige wurde von seinen Freunden, die das Verbrechen begangen hatten, umringt, so sein Anwalt. Er wurde zum Geständnis eines Mordes geködert, in den er nie verwickelt war. „Seine Freunde hatten ihm versprochen, der Mutter außerhalb des Gefängnisses ein bisschen Geld zu geben. Als seine Mutter ihm während eines Gefängnisbesuchs aber erzählte, dass sie kein Geld bekommen hatte, änderte Mohammad Reza seine Aussage“, fügte sein Anwalt hinzu........
http://www.ncr-iran.org/de/content/view/1704/1/

Hinrichtung zweier Homosexueller im Iran
Zwei Jugendliche, einer von ihnen noch minderjährig, wurden gestern, 20. Juli 2005, in Mashhad im Iran wegen homosexueller Handlungen hingerichtet.

Die Hinrichtung durch Erhängung fand öffentlich und im Beisein einer Vielzahl von Zuschauern statt......
http://glbt-news.israel-live.de/islam/iran-0.htm

......Laut internationalen Menschenrechtsorganisationen wurden seit dieser Zeit in der Islamischen Republik Iran mindestens 4.000 Homosexuelle hingerichtet. Auch in Kürze sollen wieder über 20 Männer wegen "moralischer Vergehen" von Staats wegen ermordet werden. Gemäß dem islamischen Verständnis der Mullahs ist Homosexualität eine Sünde wider Gott: Sie ist keine gewöhnliche Straftat, sondern ein Vergehen gegen die göttliche Ordnung und kommt der Apostasie gleich, auf die gemäß der Sharia ebenfalls die Todesstrafe steht......
http://www.cafecritique.priv.at/IranSymposium.html

Am Galgen
Amnesty International prangert Todesstrafe an
Die Fälle kommen unter anderem aus dem Iran, wo die meisten Hinrichtungen von Minderjährigen stattfinden, und aus Weißrussland, das als letztes europäisches Land die Todesstrafe noch nicht abgeschafft hat. Aber auch die USA hat Amnesty International im Visier: "Rund zehn Prozent der dort Hingerichteten sind unschuldig", sagt Monika Wittkowsky empört. "Die Rechtsprechung dort ist zutiefst rassistisch."......
http://www.fr-online.de/frankfurt_un...em_cnt=1294151

freundliche Grüße
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