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  #1751  
Alt 26.08.2009, 22:29
Grilleau Grilleau ist offline
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Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II

26. Aug 2009 von Julie

Liebe Leser !
So wie Sybilla immer ihre Analysen der Arbeitsmarktdaten erstellt, trägt Harald Thomé regelmäßig die aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II zusammen. Hier nun die Auflistung der Anweisungen. Die ganz aktuellen sind in Fettschrift dargestellt.

*****************************
Von Harald Thomé
Auf dieser Seite veröffentliche ich immer die aktuellen Fachlichen Hinweise der BA zum SGB II. Ich möchte klarstellen, dass ich mir diese nicht zu Eigen mache und auch der Auffassung bin, das einige Weisungen schlichtweg rechtswidrig sind und lediglich die Rechtsansicht der BA zu Ausdruck bringen und nicht unbedingt bei verständiger Würdigung der Gesetzeslage entsprechen.
Trotzderm ist es wichtig zu wissen wie "die andere Seite" denkt und auf welcher Weisungsgrundlage sie handelt. Aus diesem Grund hat der Verein Tacheles und meine Person die BA erfolgreich zur Veröffentlichung der Dienstanweisungen verklagt. Gerne bin ich immer an der Übersendung aktuellen Verwaltungsanweisungen jeglicher Art interessiert.

Neue Weisungen:
  • FH zu § 6 SGB II / Stand: 20.08.2009
  • FH zu § 11 SGB II / Stand: 20.08.2009
  • FH zu § 24a SGB II / Stand: 20.08.2009
  • FH zu § 31 SGB II / Stand: 20.08.2009
  • FH zu § 63 SGB II / Stand: 20.08.2009

Wissensdatenbank (WDB) der Bundesagentur. In der WDB erfolgt eine Auslegung einzelner Rechtsfragen im SGB II.
Fachliche Hinweise der BA zum SGB II
Stichwortverzeichnis SGB II (Stichworte zu Fachlichen Hinweisen und WDB) / Stand: 13.11.2008
§ 3 Abs. 2 SGB II / Leitfaden für Arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren / Stand 01.01.2005
§ 5 SGB II / Verhältnis zu anderen Leistungen / Stand: 20.06.2009
§ 6 Abs. 2 SGB II / Hausbesuche / Stand: nach 20.08.2009
§ 6 Abs. 2 S. 2 SGB II / Leitfaden Außendienst / Stand: 01.01.2007
§ 7 SGB II / Berechtigte / Stand: 20.06.2008
§ 8 SGB II / Erwerbsfähigkeit / Stand: 20.10.2008
§ 9 SGB II / Hilfebedürftigkeit / Stand: 20.03.2009
§ 10 SGB II / Zumutbarkeit von Arbeit / Stand: 20.11.2008
§ 11 SGB II / Zu berücksichtigendes Einkommen / Stand: 20.08.2009
§ 12 SGB II / Zu berücksichtigendes Vermögen / Stand: 23.02.2009
§ 12a SGB II / Vorangige Leistungen / Stand: 20.06.2009
§ 15 SGB II / Arbeitshilfen Eingliederungsvereinbarung / Stand: 01.03.2006
§ 15 SGB II / Handlungsempfehlung zur Eingliederungsvereinbarung / Stand: 01.05.2005
§ 16 SGB II / Leistungen zur Eingliederung / Stand: 11.09.2006
§ 16 Abs. 2 SGB II / Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG) / Stand: 01.01.2005
§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II / Arbeitshilfe: Sonstige weitere Leistungen (SWL) / Stand: 01.04.2008
§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und § 29 SGB II/ Einstiegsgeld (ESG) / Stand: 01.06.2008
§ 16 Abs. 3 SGB II / Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten / Stand: 27.07.2007
§ 16 Abs. 4 SGB II / Arbeitshilfe Darlehen für Eingliederungsleistungen / Stand: 01.08.2006
§ 16a SGB II / Leistungen zur Beschäftigungsförderung / Stand: 17.10.2007
§ 19 SGB II / Arbeitslosengeld II / Stand: 01.08.2006
§ 20 SGB II / Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts / Stand: 20.06.2009
§ 21 SGB II / Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt / Stand: 20.06.2009
§ 22 SGB II / Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung / Stand: 01.09.2004
Örtliche Richtlinien zu Unterkunftskosten
§ 23 SGB II / Abweichende Erbringung von Leistungen / Stand: 01.08.2006
Örtliche Richtlinien zu § 23 SGB II
§ 24 SGB II / Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld / Stand: 20.03.2009
§ 24a SGB II / Zusätzliche Leistungen für die Schule / Stand: 20.08.2009
§ 26 SGB II / Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen / Stand: 01.01.2009
§ 28 SGB II / Sozialgeld / Stand: 20.05.2009
§ 30 SGB II / Freibeträge bei Erwerbstätigkeit / Stand: 23.05.2008
§ 31 SGB II / Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II / Stand: 20.08.2009
§ 32 SGB II / Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes / Stand: 01.11.2004
§ 33 SGB II / Übergang von Ansprüchen / Stand: 20.03.2009
§ 34 SGB II / Ersatzansprüche / Stand: 03.06.2005
§ 35 SGB II / Erbenhaftung / Stand: 20.04.2009
§ 36 SGB II / Örtliche Zuständigkeit / Stand: 20.05.2009
§ 37 SGB II / Antragserfordernis / Stand: 20.05.2009
§ 38 SGB II / Vertretung der Bedarfsgemeinschaft / Stand: 17.04.2007
§ 41 SGB II / Berechnung der Leistungen / Stand: 20.05.2009
§ 42 SGB II / Auszahlung der Geldleistungen / Stand: 30.12.2004
§ 43 SGB II / Aufrechnung / Stand: 30.01.2008
§ 44a SGB II / Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit / Stand: 11.03.2008
§ 52 SGB II / Automatisierter Datenabgleich / Stand: 20.04.2009
§ 57 SGB II / Auskunftspflicht von Arbeitgebern / Stand: 20.04.2009
§ 58 SGB II / Einkommensbescheinigung / Stand: 17.04.2007
§ 59 SGB II / Meldepflicht / Stand: 01.06.2006
§ 60 SGB II / Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter / Stand: 20.11.2008
§ 63 SGB II / Bußgeldvorschriften / Stand: 20.08.2009
§ 65d SGB II / Übermittlung von Daten / Stand: 01.11.2004
Fachliche Hinweise zur Sozialversicherung / Krankenversicherung
KV Abschnitt A – Versicherungspflicht für Bezieher von Alg II / Stand: 01.01.2009
KV Abschnitt B – Krankenkassenwahlrecht / Stand: 01.01.2009
KV Abschnitt C – Beiträge und Erstattung / Stand: 01.01.2009
Fachliche Hinweise zur Sozialversicherung / Rentenversicherung
RV Abschnitt A Versicherungspflicht / Stand: 15.03.2008
RV Abschnitt B Mitgliedschaft und Zuständigkeit / Stand: 15.03.2008
RV Abschnitt C Beiträge und Einnahmen, Erstattung von Beiträgen / Stand: 15.03.2008
Fachliche Hinweise zum Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung
Allgemeine Hinweise zur Anwendung des EU-Rechts / Stand: 1.8.2007
Ausstellung der Bescheinigung E 303 / Stand: 1.8.2007
Ausstellung der Bescheinigung E 3031 / Stand: 1.8.2007
Sonstiges
Fachanweisungen zur Forderungsverwaltung – Verjährung (aus HH): Stand: 28.4.08
Leitsätze zur Gewährung der 30 €-Pauschale für angemessene private Versicherungen / Stand: April 08
Geschäftsanweisungen 11/08 – Förderung der Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft / Stand: 01.3.2008
Datenschutz und Schweigepflicht im psychologischen Dienst / Stand: 20.05.2005
Durchführungsanweisung zum Informationsfreiheitsgesetz- Bund / Stand: 01.11.2006
Sollten einzelne ältere Versionen z.B. für Klageverfahren benötigt werden, kann ich diese auf Aufforderung wenn vorhanden gerne versenden.
Quelle: Harald Thomé
Quelle Bild: von debagel via Flickr. CC Lizenz
Die Veröffentlichung wurde mir von “Harald Thomé” genehmigt. Vielen Dank
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„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. Überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. "Johann Wolfgang Goethe"
www.grilleau.blog.de

Piss mir nicht den Rücken runter und sag zu mir: "es Regnet" Squeezy!
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  #1752  
Alt 27.08.2009, 11:50
Silent Green Silent Green ist offline
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GdP: Ein-Euro-Jobs bei der Polizei ?!






Seit Anfang März wurden die ersten vier Ein- Euro- Jobber bei der Polizeidirektion Neubrandenburg beschäftigt. Die Maßnahme, welche in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit durchgeführt wurde, ist nach drei Monaten ausgelaufen. Daher ist es Zeit ein Fazit zu ziehen.



Alles:

http://hamburglinks.wordpress.com/20...i-der-polizei/
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Gruß Gerd

§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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  #1753  
Alt 28.08.2009, 06:42
Grilleau Grilleau ist offline
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Tach auch,


dass man bei der Beantragung einer Grundsicherungsleistung die Hosen runter lassen muss, ist nichts neues. Es ist ein Punkt im Hartz IV-Konstrukt, der viele schon erschreckt. Dass viele Arbeitlose dabei auch noch ein entwürdigendes Gefühl beschleicht, wenn sie aus der Sitzung mit ihrem Sachbearbeiter kommen, bestätigt, wie man hilfeuchende "Kunden" in den ARGEn behandelt, die einfach nur ihre Rechte wahrnehmen wollen.

Bittsteller sind von Erwerbslosigkeit Betroffene keinesfalls! Doch werden sie allzu oft kriminialisiert, als wären sie Schwerbrecher. In dem vorliegenden Fall hat das Denunziantentum erstmal erfolgreich zugeschlagen:
Der nicht in der Wohnung der Betroffenen lebende arbeitslose Ex-Freund bekam Post von der ARGE, in dem ihm vorgeworfen wird, "Betrug" gegenüber der ARGE begangen zu haben.


Dazu eine "Vorladung" zur Stellungnahme und in der Anlage noch ein Schreiben eines Ex-Nachbarn der Betroffenen. Aus dem Schreiben des Nachbarn geht hervor, der Ex-Freund würde die ARGE betrügen und zudem einer Schwarzarbeit nachgehen.


Angemerkt sei hier, dass die Betroffene und der Ex-Freund gemeinsame Zwillinge haben, sie sich noch freundschaftlich gut verstehen und daher der Ex-Freund mehr als zweimal die Woche bei der Betroffenen ein und aus geht. Schliießlich sollen die noch nicht schulpflichtigen Kinder nicht zu sehr unter der Trennung leiden.


Für die Betroffene und den Ex-Freund sind jeweils andere ARGEn zuständig!


Zu dem Termin auf der ARGE erschien der Ex-Freund pünktlich, leider allein! Die Sachbearbeiterin sagte ihm auch gleich, worum es ging. Sie glaube dem, was der Nachbar schrieb und er solle sich genau überlegen, was er sagt!
Nach zweistündiger Wartezeit fand ein längeres Gespräch mit der Teamleitung der Sachbearbeiterin statt. Man gab dem Ex-Freund ein paar Blätter in die Hand, auf denen er nun fortan sein Leben zu protokollieren habe. Ist ein Blatt voll, muss er dies unverzüglich bei der ARGE abgeben bzw. einwerfen! Zudem bekommt er einen eigenen Privatparkplatz gesponsert, um besser kontrollieren zu können, wann er Zuhause sei!
Zwar wurde er darauf hingewiesen, dass er dagegen Widerspruch einlegen kann, doch gleichzeitig wurde ihm ebenso mitgeteilt, dass er dann die ARGE "sonst von der anderen Seite kennenlernen würde", wenn er dies wahrnimmt.


Wohl gemerkt, der Denunzianten-Brief stammt von einem Ex-Nachbarn der Zwillingsmutti, den er scheinbar kurz nach seinem Auszug verfasste. Was den Ex-Nachbarn dazu veranlasste, den Ex-Freund zu denunzieren und auf welcher Grundlage er diese Vorwürfe erhebt, ist nicht nachvollziehbar.


Der Ex-Freund hat allen Grund, sofort Widerspruch einzulegen und vor das Sozialgericht zu ziehen, sollte diese ARGE ihm die Leistungen sanktionieren. Angeblich darf der Ex-Freund seine Kinder nur zweimal in der Woche besuchen, weil sonst - O-Ton ARGE und Jugendamt - der Alleinerziehenden-Zuschlag wegfallen würde! Hierzu ist in der Gesetzgebung nichts zu finden!
Dass sich hier wegen eines solches Briefes eine ARGE so aus der Reserve locken lässt, ist bezeichnend und bringt zum Ausdruckt, dass Menschen mit Hartz IV nur gegängelt und schikaniert werden sollen, sobald sich auch nur der Hauch einer Chance bietet. Ist irgendwas in der Hartz-Gesetzgebung nicht geschrieben, konstruieren ARGEn mit ihren Sachbearbeitern Fälle, dass sich einem die Haare raufen! Hier fehlen wirklich nur noch die Fußfesseln, damit man ausführliche Bewegungsprofile über von Hartz IV Betroffene erstellen kann.
Stasi 2.0 lässt grüßen!
Schönen Tach noch...
Und nicht vergessen: Hier die Arbeit der Regierungsparteien bewerten!

Quelle: Klick
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  #1754  
Alt 28.08.2009, 13:49
o_o o_o ist offline
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Ich packe es mal hier rein!

Weil der Herr um den es hier geht so gerne Ratschläge für Arbeitslose gemacht hat!

Staatsanwalt ermittelt

Sarrazin unter Verdacht

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Sarraz...cle480191.html
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Georg Kreisler - Meine Freiheit, Deine Freiheit

http://www.youtube.com/watch?v=QeGtUSA73_g
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  #1755  
Alt 28.08.2009, 19:37
roxie1812 roxie1812 ist offline
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Und? Wen sollte - wenn es sich als wahr herausstellen würde - das wundern? Mich wundert nur, das man dieser Hackfresse die Visage noch nicht poliert hat.
Tagesbudget für Hartz4-Empfänger: 3€ nochwas, bereit sein sollen für 5€ brutto die Stunde arbeiten zu gehen, Heizung abstellen und im Wollmantel am Esstisch sitzen.

Schon allein für diese Aussagen gehört dieser Neurotiker hinter Schloss und Riegel
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  #1756  
Alt 30.08.2009, 11:14
Silent Green Silent Green ist offline
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Tierschützer fordern Hartz IV auch für Hunde


Tierheime sind überfüllt, weil die vorigen Hundehalter die Kosten für die Versorgung sich nicht mehr leisten konnten
Tierschutzbund fordert eine Anhebung der ALG II Regelsätze für Hundehalter


Viele Tierheime sind überfüllt, weil die vorigen Hundehalter die Kosten für die Versorgung sich nicht mehr leisten konnten. Immer mehr Tiere werden aus finanziellen Gründen in Tierheimen abgegeben; notwendige Investitionen in den Tierschutzeinrichtungen sind nicht mehr finanzierbar. Der weitere Einbruch der Spenden hätte zudem dramatische Folgen: Der Tierheimbetrieb könnte nur noch 16 Monate auf dem jetzigen Niveau weitergeführt werden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert vom Staat den „Gesellschaftspakt Tierschutz". Aufgrund der Überfüllung der Tierheime fordern nun die Tierschützer eine Erhöhung der Hartz IV Leistungen für Hundebesitzer, damit die Tiere nicht in die Tierheime abgeschoben werden.

Weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...-hunde9441.php
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Gruß Gerd

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  #1757  
Alt 30.08.2009, 13:08
roxie1812 roxie1812 ist offline
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Für eine gesunde und ausgewogene Ernährung reicht der Hartz4 Regelsatz noch nicht mal für den Menschen, aber immerhin - man macht sich Gedanken um das Haustier
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  #1758  
Alt 30.08.2009, 13:37
Silent Green Silent Green ist offline
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Zitat:
Zitat von roxie1812 Beitrag anzeigen
Für eine gesunde und ausgewogene Ernährung reicht der Hartz4 Regelsatz noch nicht mal für den Menschen, aber immerhin - man macht sich Gedanken um das Haustier
Soviel frißt ein Hund nicht - meiner frißt bei 40 Kg Gewicht für ca. 20 Euro pro Monat Futter.

Das Problem sind die Steuern für das Tier.
Hier in Braunschweig sind das 120 Euro pro Jahr.
Die Steuern werden notfalls auch mit richterlicher Durchsuchung und Pfändung eingetrieben.

Wird das Haustier dann einmal krank, wirds böse.
Zwar gewähren viele Tierärzte Ratenzahlung, aber die Behandlung und Medikamente gehen ins Geld.

Fest steht das auch Haustiere unter HIV leiden.
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Gruß Gerd

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  #1759  
Alt 30.08.2009, 23:34
roxie1812 roxie1812 ist offline
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@ Silent Green:

so, was frisst denn Dein 40kg Hund? Ist Dein Hund zum Vegetarier mutiert und steht Gras fressend bei den Kühen auf der Weide?

Im Himmel ist Jahrmarkt. Wer einen 40 kg schweren Hund mit 20€ satt bekommt, dem kann ich nur sagen:argerechte Hundenahrung kostet mehr. Rufus, Pal und Pedigree für den Hund ist wie Erasco für den Menschen.
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  #1760  
Alt 31.08.2009, 01:24
Silent Green Silent Green ist offline
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Zitat:
Zitat von roxie1812 Beitrag anzeigen
@ Silent Green:

so, was frisst denn Dein 40kg Hund? Ist Dein Hund zum Vegetarier mutiert und steht Gras fressend bei den Kühen auf der Weide?

Im Himmel ist Jahrmarkt. Wer einen 40 kg schweren Hund mit 20€ satt bekommt, dem kann ich nur sagen:argerechte Hundenahrung kostet mehr. Rufus, Pal und Pedigree für den Hund ist wie Erasco für den Menschen.
Vor ab die Frage ob du selber einen Hund hast.

Hier mein Hund beim Wiederkäuen auf der Wiese.
Leider habe ich nicht daran gedacht die Kühe mit zu fotografieren - sorry



Der Hund bekommt Trockenfutter von Aldi - Stiftung Warentest sehr gut !!!

Die 3 Kg-Tüte für 3 Euro - gelegendlich eine Hundetüte vom Schlachter.
Reines BARF wäre natürlich wesentlich teurer - muß auch nicht sein.

Als Tipp: größtes deutschsprachiges Hundeforum: http://www.dogforum.de/
Dort gibt es einen eigenen Themenblock zu HIV und Hundehaltung.
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Geändert von Silent Green (31.08.2009 um 01:29 Uhr)
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