Tach auch,
dass man bei der Beantragung einer Grundsicherungsleistung die Hosen runter lassen muss, ist nichts neues. Es ist ein Punkt im Hartz IV-Konstrukt, der viele schon erschreckt. Dass viele Arbeitlose dabei auch noch ein entwürdigendes Gefühl beschleicht, wenn sie aus der Sitzung mit ihrem Sachbearbeiter kommen, bestätigt, wie man hilfeuchende "Kunden" in den ARGEn behandelt, die einfach nur ihre Rechte wahrnehmen wollen.
Bittsteller sind von Erwerbslosigkeit Betroffene keinesfalls! Doch werden sie allzu oft kriminialisiert, als wären sie Schwerbrecher. In dem vorliegenden Fall hat das Denunziantentum erstmal erfolgreich zugeschlagen:
Der nicht in der Wohnung der Betroffenen lebende arbeitslose Ex-Freund bekam Post von der ARGE, in dem ihm vorgeworfen wird, "Betrug" gegenüber der ARGE begangen zu haben.
Dazu eine "Vorladung" zur Stellungnahme und in der Anlage noch ein Schreiben eines Ex-Nachbarn der Betroffenen. Aus dem Schreiben des Nachbarn geht hervor, der Ex-Freund würde die ARGE betrügen und zudem einer Schwarzarbeit nachgehen.
Angemerkt sei hier, dass die Betroffene und der Ex-Freund gemeinsame Zwillinge haben, sie sich noch freundschaftlich gut verstehen und daher der Ex-Freund mehr als zweimal die Woche bei der Betroffenen ein und aus geht. Schliießlich sollen die noch nicht schulpflichtigen Kinder nicht zu sehr unter der Trennung leiden.
Für die Betroffene und den Ex-Freund sind jeweils andere ARGEn zuständig!
Zu dem Termin auf der ARGE erschien der Ex-Freund pünktlich, leider allein! Die Sachbearbeiterin sagte ihm auch gleich, worum es ging. Sie glaube dem, was der Nachbar schrieb und er solle sich genau überlegen, was er sagt!
Nach zweistündiger Wartezeit fand ein längeres Gespräch mit der Teamleitung der Sachbearbeiterin statt.
Man gab dem Ex-Freund ein paar Blätter in die Hand, auf denen er nun fortan sein Leben zu protokollieren habe. Ist ein Blatt voll, muss er dies unverzüglich bei der ARGE abgeben bzw. einwerfen! Zudem bekommt er einen eigenen Privatparkplatz gesponsert, um besser kontrollieren zu können, wann er Zuhause sei!
Zwar wurde er darauf hingewiesen, dass er dagegen Widerspruch einlegen kann, doch gleichzeitig wurde ihm ebenso mitgeteilt, dass er dann die ARGE "sonst von der anderen Seite kennenlernen würde", wenn er dies wahrnimmt.
Wohl gemerkt, der Denunzianten-Brief stammt von einem Ex-Nachbarn der Zwillingsmutti, den er scheinbar kurz nach seinem Auszug verfasste. Was den Ex-Nachbarn dazu veranlasste, den Ex-Freund zu denunzieren und auf welcher Grundlage er diese Vorwürfe erhebt, ist nicht nachvollziehbar.
Der Ex-Freund hat allen Grund, sofort Widerspruch einzulegen und vor das Sozialgericht zu ziehen, sollte diese ARGE ihm die Leistungen sanktionieren. Angeblich darf der Ex-Freund seine Kinder nur zweimal in der Woche besuchen, weil sonst - O-Ton ARGE und Jugendamt - der Alleinerziehenden-Zuschlag wegfallen würde! Hierzu ist in der Gesetzgebung nichts zu finden!
Dass sich hier wegen eines solches Briefes eine ARGE so aus der Reserve locken lässt, ist bezeichnend und bringt zum Ausdruckt, dass Menschen mit Hartz IV nur gegängelt und schikaniert werden sollen, sobald sich auch nur der Hauch einer Chance bietet. Ist irgendwas in der Hartz-Gesetzgebung nicht geschrieben, konstruieren ARGEn mit ihren Sachbearbeitern Fälle, dass sich einem die Haare raufen! Hier fehlen wirklich nur noch die Fußfesseln, damit man ausführliche Bewegungsprofile über von Hartz IV Betroffene erstellen kann.
Stasi 2.0 lässt grüßen!
Schönen Tach noch...
Und nicht vergessen:
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Quelle:
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