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  #1  
Alt 21.11.2006, 23:03
DerDukeFisch
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Online-Hausdurchsuchung

Eine besonders harmlos klingende Formulierung beschreibt ein besonders illegales Vorhaben. Sie lautet »Online-Durchsuchung«. »Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Fähigkeit, entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein.« Klartext: Es geht um staatlich sanktioniertes Hacking.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=99255&IDC=2

Zitat:
Online-Durchsuchung: Polizei soll mehr Rechner hacken

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat am Mittwoch sein neues “Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit” vorgelegt. 132 Millionen Euro sollen in den nächsten drei Jahren in den Apparat der Sicherheitsbehörden gepumpt werden. Die Maßnahmen reichen dabei von mehr Videoüberwachungen bis hin zu einem Ausbau der Online-Durchsuchungen. Ein öffentlicher Aufschrei war nicht zu hören. Selbst beim Wort Online-Durchsuchung nicht. Dabei heißt Online-Durchsuchung nichts anderes als staatliches Hacking: Polizeibehörden dringen in fremde Rechner ein, ohne dass der Benutzer etwas davon merkt.

Übersetzt heißt das nämlich, dass Ermittlungsbehörden über Trojaner oder Backdoor-Programme auf “interessante” Computer eindringen, darauf heimlich die Festplatte durchsuchen und dann etwaige Beweismittel kopieren und zur Sicherung downloaden.

http://www.augsblog.de/index.php/200...rechner-hacken
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  #2  
Alt 25.04.2007, 18:15
Silent Green Silent Green ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 19.11.2006
Ort: Braunschweig
Beiträge: 890
Standard

Nachrichtendienste führen Online-Durchsuchungen längst durch
Innenausschuss/

Berlin: (hib/SUK) Der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz führen bereits seit zwei Jahren so genannte Online-Durchsuchungen durch. Darüber informierte ein Vertreter des Bundeskanzleramts am Mittwochvormittag die Abgeordneten des Innenausschusses. Der Zugriff auf PC-Festplatten sei vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus und im Kampf gegen Proliferation ein "wichtiges geheimdienstliches Einsatzmittel" und spiele auch bei der Einsatzplanung der Bundeswehr eine Rolle. Der Einsatz dieses Mittels sei für das Bundesamt für Verfassungsschutz seit der Änderung einer Dienstvorschrift durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily im Juni 2005 möglich. Für den BND sei der Einsatz im BND-Gesetz geregelt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts.

Alles lesen: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/...07_108/03.html
__________________
-------------------------------
Gruß Gerd

§328 Stgb
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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  #3  
Alt 07.05.2007, 18:10
Clemens Clemens ist offline
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Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 3.484
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