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  #341  
Alt 21.04.2009, 12:50
d0dge d0dge ist offline
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Zitat:
Zitat von Kazio
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 sicherte Deutschland dann die Vollständige Suveränität.
Nicht ganz richtig:
Der Vertragsinhalt des "4+2" war das "vereinte Deutschland" nicht "Deutschland".
Wie dieses "vereinte Deutschland" zu bilden ist, wurde von den alliierten im Vertrag
formuliert. Da die beiden gegenüberstehenden Vertragspartner der alliierten aber keine
mündigen Staaten waren, ist dies kein Vertrag zwischen souveränen Nationen per se gewesen,
sondern ein Auftrag zu einer Staatsbildung.
Diesem wurde nicht entsprochen (Beitritt zum Gültigkeitsbereich des GG).
Der Vertrag sah vor, daß durch die Entstehung des "vereinten Deutschland" - bestehend aus
Trizonen BRD + SBZ (DDR) - die beiden Verwaltungen BRD UND DDR aufhören zu existieren.
Soweit ich mich erinnere, befinden wir uns immer noch innerhalb des Verwaltungsgebietes BRD.

Daher ist die Ratifizierung des "4+2" im Namen des "vereinten Deutschland" durch den Bundespräsidenten der BRD de jure nicht gültig.
Ob das jetzt de facto einfach so getan wurde, steht in einem anderen Buch.

Fazit meinerseits nach ausgiebiger Zerstückelung des "Vertrages":
Der Vertragsgegenstand ist nicht erfüllt worden.
D.h. dem Auftrag zur Staatsbildung ist nicht entsprochen worden.
Ergo besteht die BRD als Verwaltungseinheit der west-alliierten immer noch, da die
UdSSR sich aus den Rechten und Verpflichtungen in Bezug auf Deutschland als Ganzem
zurückgezogen hat und bilateral ein Abkommen zwischen
BRD (sicher erst mit Zustimmung der Westmächte) und UdSSR geschlossen wurde.
Darüber hinaus hatte sich die SU ja in Bezug auf die militärische Besetzung der SBZ
durch die Nato im "4+2" eindeutig geäußert.

Edit:

Ach ja, und wie Milan schon gemeint hat, nicht noch mal von vorne.
Dies ist bis jetzt der vollständigste Thread zum Thema auf diesem Forum,
der mit einer vergleichsweise geringen Anzahl Grabenkämpfe auskam und
"nur" 2 Sperrungen von Desinformaten nach sich zog
Ich empfehle also, sich nen Kaffe/Tee zu brühen und alles in Ruhe von
vorne zu lesen.
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"Understanding is a three-edged sword. Your side, their side AND THE TRUTH."
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Geändert von d0dge (21.04.2009 um 13:25 Uhr)
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  #342  
Alt 22.04.2009, 18:31
Milan Milan ist offline
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Beiträge: 212
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Hallo Plissken

Zitat:
Zitat von Plissken Beitrag anzeigen
Das, lieber Milan, sehe ich anders....
Ich sehe das auch nicht so, wie damals der Carlo Schmid es gerne hat sehen wollen und stimme dir in deinen Ausführungen zu, würde diese sogar noch um einige Punkte erweitern.

Es geht in dem Zitat aber erstmal nur um die dejure-mäßigen Völkerrechts-Aspekte und nicht um die defacto-mäßigen Wirtschafts-Aspekte.

Vielleicht stimmen wir auch überein, wenn wir folgendes Kategorien einer Machtpyramide aufstellen:

An oberster Stelle steht eine Menschengruppe die die Hintermänner der Bänker sind
An 2. Stelle steht die monetare Macht
An 3. Stelle die CEOs der Wirtschaft also die Verwertungsmacht
An 4. Stelle erst kommt die Verteilungsmacht der Politik

Das geht schon eine Weile so und wird mit jedem Jahr perfekter.

Milan
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  #343  
Alt 28.04.2009, 21:03
ruh ruh ist offline
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Hallo zusammen!

Offenbar hat diese Thematik nur wenig an Aktualität eingebüßt. Leider stelle ich immer wieder fest, daß bewußt Fehlinformationen und/oder Halbwahrheiten verbreitet werden. Nun sind seit Erscheinen des "Das Deutschland Protokoll" nunmehr 18 Monate vergangen. Eine Zeit, in der viele Fragen an mich gerichtet wurden, die in meinem Buch aus verschiedenen Gründen nicht zur Sprache kamen. Aus diesem Grunde wird diesen Sommer "Das Interview zum Das Deutschland Protokoll" im Zeitstrom-Verlag erscheinen.
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  #344  
Alt 31.05.2009, 13:24
d0dge d0dge ist offline
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Registriert seit: 22.05.2008
Ort: Erfurt
Beiträge: 982
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Anläßlich des 60. Jahrestag des GG ist auf der Homepage des Hintergrund Magazins ein recht interessanter Artikel erschienen, der sich - im Gegensatz zu den ad nausia Laudatien der etablierten Politik - elementar mit dem Inhalt des Grundgesetzes f. die BRD auseinandersetzt.
Gerade in Bezug auf das Volk als Staatsgewalt.

60 Jahre Grundgesetz -Jörg Becker

Zitat:
Auszug aus Abschnitt 1.3. - Volkssouveränität
Für das Demokratieverständnis des Grundgesetzes ist Satz 2 Artikel 20 auch insofern wichtig, als hier neben dem Wort „Wahlen“ gleichberechtigt das Wort „Abstimmungen“ auftaucht. Allen deutschen Sozialkundelehrern sei deswegen ins Stammbuch geschrieben, dass das Grundgesetz zwar eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie vorsieht, aber außerdem plebiszitäre Elemente kennt, auch wenn es diese kaum näher beschreibt, sieht man von den in Art. 29 erwähnten Volksbegehren zur Länderneugliederung und einer in Art. 146 vorgesehenen neuen Verfassung vom „deutschen Volke in freier Entscheidung“ ab. Darüber hinaus könnten Plebiszite auf Bundesebene über Art. 79 GG jederzeit mit Zweidrittelmehrheit eingeführt werden. Allen deutschen Sozialkundelehrern sei außerdem ins Stammbuch geschrieben, dass es eine Mär ist, zu behaupten, das Grundgesetz kenne deswegen das Instrument des Volksbegehrens nicht, weil man damit in der Weimarer Republik so schlechte Erfahrungen gemacht habe. Gut kann dagegen die Forschung inzwischen dokumentieren, dass das Plebiszit im Grundgesetz deswegen nicht vorkommt, weil im Parlamentarischen Rat sowohl SPD als auch CDU das Interesse gehabt hatten, dieses Instrument nicht kommunistischen Politikern zu überlassen, da diese in der Nachkriegszeit gut Chancen gehabt hätten, mit diesem demokratischen Instrument erfolgreiche Politik zu betreiben.
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