Das Kartellamt ist eine Bundesbehörde und oberster Wettbewerbshüter.
Das ist die offizielle Beschreibung. Ich denke, diese Behörde hat Alibi-Charakter, weil:
Eine Ministererlaubnis kann nach § 42 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch den Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag durch die Unternehmen für einen vom Kartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt werden. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats nach der Ablehnung durch das Kartellamt den Antrag auf eine Ministererlaubnis stellen. Der Minister soll dann innerhalb von vier Monaten seine Entscheidung fällen.
Die Ministererlaubnis wurde 1973 in das GWB eingeführt. Seitdem wurden 18 Anträge gestellt:
* 4 mal wurde die Erlaubnis mit Auflagen erteilt
* 6 Fälle wurden zurückgenommen
* 5 Fälle wurden untersagt
* 1 Fall wurde eine Teilerlaubnis erteilt
* 1 Fall wurde genehmigt mit positiver Stellungnahme der Monopolkommission
* 1 Fall wurde entgegen der Stellungnahme der Monopolkommission genehmigt
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
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