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Das Nachfolgende ist die persönliche Meinung und Sicht der Dinge des Autors. Diese Meinungswiedergabe geschieht daher unter ausdrücklichen Hinweis auf § 193 StGB, Art. 5 „GG“, sowie Art. 11 MRK.
Die sieben Lügen in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!
Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt mit 7 Unwahrheiten (Lügen)!
Wenn man bei objektiver Würdigung und strenger Beachtung der wahren Begebenheiten die aus nur drei Sätzen bestehende Präambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest wird man zwangsläufig feststellen können, daß das als Rechtsordnung für die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeich-nenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz für die Bundes-republik Deutschland“, in diesen drei Sätzen allein sieben Unwahrheiten enthält. Unwahrheiten sind Lügen!
Diese drei Sätze lauten auszugsweise:
1„Im Bewußtsein seiner Verantwortung .... hat sich das Deutsche Volk (Lüge 1) kraft seiner verfassungs-gebenden Gewalt (Lüge 2) dieses Grundgesetz gegeben.
2Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg .... haben in freier Selbstbestimmung (Lüge 3) die Einheit (Lüge 4) und Freiheit Deutschlands vollendet (Lüge 5).
3Damit gilt (Lüge 6) dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk (Lüge 7).“
1. Lüge und Beweis zu der m.E. unwahren Behauptung: „.... hat sich das Deutsche Volk .... dieses Grundgesetz gegeben.“.
Das „GG“ ist zwar von deutschen, aber von den 3 westl. Besatzungsmächten ausgesuchten „Parlamentariern“ (also nicht vom Deutschen Volk!) formuliert und geschrieben worden, aber nach deren strengen Anweisungen („Frankfurter Dokumente“) und mußte daher mehrfach geändert, anders formuliert werden. Erst nach dem es von diesen Besatzern insgesamt ausdrücklich genehmigt worden war, durfte es verkündet werden.
(Was hat das mit Freiheit und Demokratie zu tun?)
So ist das „GG“ im Mai 1949 dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den 3 westl. Besatzungsmächten kraft ihrer Waffengewalt aufgezwungen worden und war damit ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, gegen den Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung! Das Ganze war also ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie absolut nicht das Geringste zu tun. Im Übrigen galt bzw. gilt dieses „GG“ nur für den Teil des Deutschen Volkes, welches 1949 im Bereich der 3 westl. Besatzungszonen lebte und heute in dem der OMF*-„BRD“ lebt, nicht aber für das gesamte Deutsche Volk innerhalb des Territoriums des DEUTSCHEN REICHS (DR), also auch für den Teil des Deutschen Volkes östlich der Oder-Neiße.
*(OMF= Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, Prof. Dr. Carlo Schmidt, 08.09.194
Das Deutsche Volk, zum dem untrennbar auch die damals und heute noch in den reichsdeutschen Ostprovinzen lebenden deutschen Reichsbürger gehören, ist niemals zum „GG“ gefragt worden, war daran in keiner Weise beteiligt und hatte bis heute niemals auch nur die geringste Mitwirkungs- oder Entscheidungsmöglichkeit daran! Daher heißt es ja auch: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht: der! Die Verwendung der Präposition „für“ dürfte auch als eindeutiges Indiz dafür zu werten sein, daß dieses „GG“ von einer über dem Deutschen Volk stehenden höheren Gewalt angeordnet worden und somit ein Oktroy ist.
Fazit: Also hat sich das Deutsche Volk dieses „Grundgesetz“ nicht gegeben, sondern es wurde ihm im Gegenteil gegen seinen Willen von den 3 westl. Besatzungsmächten oktroyiert! Diese Behauptung in der Präambel des „GG“ dürfte daher als Lüge Nr. 1 zu werten sein!
2. Lüge und Beweis zu der m.E. unwahren Behauptung: „.... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt ....“.
Als Beweis für die nicht mehr vorhandene Freiheit und der daraus ableitbaren „verfassungsgebenden Gewalt“, von der die sogenannten „Befreier“ das Deutsche Volk 1945 völkerrechtswidrig u.a. befreit haben, wurde ihm 1948/49 zu der von den 3 westl. Besatzungsmächten befohlenen Erarbeitung einer Rechtsordnung für die westl. Besatzungszonen, eine „verfassungsgebende Gewalt“ eben nicht zugestanden, also verwehrt und hat diese bis heute im Jahre 2007 (62 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und Einstellung der Kampfhandlungen) immer noch nicht wieder zurückerhalten! Daß das Deutsche Volk, entgegen der Behauptung im „GG“, auch heute im Jahre 2008 noch immer nicht über eine in einem „Rechtsstaat mit frei-heitlich demokratischer Grundordnung“ übliche „verfassungsgebende Gewalt“ verfügt kann man eindeutig auch daran erkennen, daß es dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, bis heute verwehrt worden ist, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, wie sich dieses auch aus Art. 146 „GG“ ergibt. Hieran sind maßgeblich die „BRD-Poolitker“ beteiligt, die somit unmöglich „Vertreter des Volkes“ sein können, als welche diese sich oft und gerne aber wahrheitswidrig ausgeben.
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Wie vorstehend ausgeführt, ist die Rechtsordnung der OMF-„BRD“, das „GG“, den in den westlichen Besatzungs-zonen lebenden Reichsbürgern, kraft der Waffengewalt der westl. Besatzungsmächte, völkerrechtswidrig aufge-zwungen worden, hatte also mit Freiheit und Demokratie nicht das Geringste zu tun. Insofern dürfte auch die in den letzten Jahren von den „BRD-Politkern“ vermehrt vorgetragene Behauptung, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“ der „reine Hohn“ sein und dürfte daher so wenig wahr sein wie wenn man sagen würde, der Atlantik sähe aus wie Apfelsaft und schmecke auch so. Auch wenn man dieses immer wieder wiederholen würde, so bliebe es dennoch die Unwahrheit, eine Lüge. Freiheit und Demokratie hatten mit der völkerrechtswidrigen Errichtung der OMF-„BRD“ durch die westl. Besatzungsmächte, wie auch mit dem auf deren Anordnung und nach deren strengen Vorgaben geschaffenen „GG“, absolut nicht das Geringste zu tun und standen außen vor.
Im Übrigen ist das „GG“ auch keine Verfassung, wie es von „BRD-Politikern“ einschließlich des „Bundespräsidenten“ immer wieder wahrheitswidrig, offenbar vorsätzlich irreführend behauptet wird, sondern lediglich ein mit demo-kratischem Anschein verbrämtes grundsätzliches Militärgesetz, ein Besatzungsstatut, der 3 westl. Besatzungs-mächte in Ausführung des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 der da lautet: „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wieder herzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“ Dieses ergibt sich aus dem „GG“ selbst und findet noch zusätzlich seine Bestäti-gung in dessen Art. 146. Wenn es denn eine Verfassung wäre, hätte es nicht dieses Artikels 146 bedurft in dem es explizite heißt: „Dieses Grundgesetz .... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese sich hieraus ergebende Aufforderung, diese freie Entscheidung ist dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungs-mächten aber auch von den „BRD-Politkern“ bis heute leider verweigert worden. Kann man eine derart geführte Staatsform, in der das Volk nicht über seine Verfassung entscheiden darf, als demokratisch bezeichnen?
Da also dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungsmächten und offenbar auch von den diesen offenbar hörigen bzw. weisungsgebundenen „BRD-Politkern“ verwehrt worden ist und offensichtlich immer noch verwehrt wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, kann es in der OMF-„BRD“ auch keine „verfassungsgebende Gewalt“ geben! Auch die diesbezüglichen Behauptungen der „BRD-Politiker“, das „GG“ sei inzwischen (seit der tatsächlich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung) in einen Verfassungsrang erhoben worden (wann, von wem, durch welchen Akt?), ist eindeutig unwahr, also gelogen, denn es gibt hierzu keinen entsprechenden Akt und auch kein genaues Datum, wann dieses denn geschehen sein soll (sh. oben Allegorie mit Atlantik + Apfelsaft). Darüber hinaus ist in einer echten, in einer wirklichen Demokratie eine Ver-fassung stets die freie Entscheidung eines freien und souveränen Volkes! Wie vorstehend dargestellt, trifft dieses aber eindeutig und zweifelsfrei keinesfalls auf das „GG für die BRD“ zu, denn das Deutsche Volk ist bis heute dazu nicht gefragt worden und konnte daher bis heute hierüber auch nicht frei entscheiden! Dieses ist bisher von den westl. Besatzungsmächten und deren weisungsgebundenen „BRD-Politikern“ verhindert worden.
Daher verfügt das Deutsche Volk, seit es im Mai 1945 von den „Befreiern“ völkerrechtswidrig u.a. seiner Frei-heit beraubt wurde und damit auch seiner Souveränität - mangels der nicht mehr vorhandenen Souveränität - bis zum heutigen Tage auch nicht über die im Satz 1 der Präambel des „GG“ wahrheitswidrig behaupteten „verfassungsgebenden Gewalt“!
Kraft einer Gewalt ist das „GG“ der OMF-„BRD“ zwar gegeben (oktroyiert) worden. Diese Gewalt war aber – entgegen der wahrheitswidrig und irreführend, Demokratie vortäuschenden behaupteten „verfassungs-gebenden Gewalt“ – eindeutig nur die von den westl. Besatzungstruppen ausgehende „Waffengewalt“, denn eine „verfassungsgebende Gewalt“ geht - zumindest in einer echten Demokratie - stets von einem freien und souveränen Volke, dem Souverän, aus! Wie kann man da also ehrlichen Gewissens behaupten: „.... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“?
Fazit: Somit dürfte also zweifelsfrei feststehen, daß diese Angabe im „GG“, kraft seiner verfassungs-gebenden Gewalt, nicht der Wahrheit entspricht, also Lüge Nr. 2 sein dürfte!
3. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „.... in freier Selbstbestimmung ....“.
Dieser zweite Satz der Präambel des „GG“ enthält m.E. nun sogar schon drei Lügen und dürfte daher mit dieser - nach meiner Auffassung wahrheitswidrigen Behauptung - eine äußerst dreiste Volksverdummung darstellen! Wie kann man da also behaupten, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundord-nung“? Entspricht das Ganze nicht eher einer Diktatur, wenn derartige Sätze mit den darin enthaltenen Unwahr-heiten von der „Obrigkeit“ verfaßt und das Volk diese Unwahrheiten als wahr, als Tatsache hinzunehmen hat?
Die Deutschen, also das gesamte Deutsche Volk selbst, der oft zitierte Souverän, kein Einziger von ihnen ist je gefragt worden und konnte daher auch nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden, obwohl es nach Art. 29 Abs. 2 „GG“ sogar eines Volksentscheides bedurfte! Dieser Artikel besagt: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Hat Ende 1990 - bei der Neugliederung des Bundesgebietes - ein solcher Volksentscheid stattgefunden??? Darf man dieses Unterlassen als einen grundgesetzwidrigen, eklatanten Verstoß seitens der damaligen „Bundes-regierung“ gegen diese doch eindeutige Bestimmung des „GG“ bezeichnen?
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Ein Plebiszit ist den Deutschen also versagt worden. Oder können Sie sich daran erinnern, daß SIE gefragt worden sind oder sich an einem Volksentscheid beteiligen durften, als es Ende 1990 um die „Neugliederung des Bundesgebietes“ ging? Entschieden haben ganz alleine die an der damaligen Regierung beteiligten, abhängigen „BRD-Politiker“, aber ohne das Deutsche Volk zu fragen. Einige der damaligen „Politiker“, die heute teilweise mit an der derzeitigen Regierung beteiligt sind, waren strikt gegen eine Wiedervereinigung. Die entschiedensten Gegner der im Herbst 1990 zwar möglichen, aber tatsächlich leider nicht zustande gekommenen Wiederver-einigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, waren Oskar Lafontaine und Dr. jur. Wolfgang Schäuble!
Kein einziger der Deutschen in den Ländern .... hat daher irgendetwas in freier Selbstbestimmung entschieden oder gar vollendet, weil diese es nicht konnten oder durften, es Ihnen verwehrt war!
Fazit: Damit dürfte auch hier zweifelsfrei feststehen, daß diese Behauptung „in freier Selbstbestimmung“ nicht der Wahrheit entspricht, also gelogen und damit Lüge Nr. 3 sein dürfte!
4. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „.... Einheit ....“.
Per 03.10.1990 erfolgte lediglich ein Zusammenschluß der 3 westl. Besatzungszonen mit der sowjet. Besatzungs-zone, also nur von West- und Mitteldeutschland, allerdings ohne jegliche rechtlichen Grundlagen, da diese den beiden besatzungsrechtlichen Verwaltungsstrukturen, genannt „BRD" und „DDR“, von deren jeweiligen obersten Instanzen (USA + SU) bereits mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, entzogen worden waren. Mit dem Zusammenschluß oder der Vereinigung der „BRD“ und der „DDR“ war aber keinesfalls die „Einheit“ Deutschlands, des Staates DEUTSCHES REICH vollendet worden, es ist noch immer ein geteiltes Land!
Deutschland ist das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937 und nicht die OMF-„BRD“ (Art. 116 „GG“)!
Mit ihrer „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945 wurde das DEUTSCHE REICH von den 4 Hauptsiegermächten (USA, SU, GB + China) stets als ein „Deutschland als Ganzes“ betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet. Nach Nr. 46 des Kontroll-ratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.1937. Das Staatsgebiet des weiterhin existierenden Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH war also gemäß den Bestimmungen und Entscheidungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, also auch einschließlich der zum REICH gehörenden Ostprovinzen Pommern, Preußen und Schlesien. Somit gehören auch die östlich der Oder-Neiße-Linie belegenen reichsdeutschen Ostprovinzen zu Deutschland, zum DEUTSCHEN REICH, auch wenn diese inzwischen zu einem kleineren Teil von zunächst der Sowjetunion und jetzt Rußland und zum größeren Teil von Polen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind. Dieses auch entgegen den damaligen Entscheidungen der vier Hauptsiegermächte nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, daß diese östlich der Oder-Neiße belegenen reichsdeutschen Länder nur bis zum Abschluß eines Friedensvertrages unter sowjetische und polnische Verwaltung gestellt und danach an das DR zurückgegeben werden sollten.
Auch das „Bundesverfassungsgericht“ („BVerfG“) hat in mehreren Urteilen, u.a. 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973, festgestellt und entschieden: „.... Das Deutsche Reich existiert fort ....“
Damit dürfte zweifelsfrei feststehen, zu Deutschland, dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt DEUTSCHES REICH gehören weiterhin auch die reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße-Linie (ca. 1/3 des Reichsgebietes!) mit den dort noch immer lebenden Millionen deutscher Reichsbürger, auch wenn diese Provinzen inzwischen völkerrechtswidrig von Polen und Rußland annektiert worden sind.
Die „Einheit“ Deutschlands, also des DEUTSCHEN REICHS, ist demnach am 03. Okt. 1990 keinesfalls vollendet worden, wie es die geänderte Präambel des „GG“ wahrheitswidrig besagt und von den „BRD-Politkern“ den sogenannten „Bundesbürgern“ - die es de jure gar nicht gibt! – seitdem wissentlich und vorsätzlich falsch vorgegaukelt wird. Die im Herbst 1990 tatsächlich möglich gewesene vollständige Wiedervereinigung mit den besetzten und völkerrechtswidrig vom DEUTSCHEN REICH abgetrennten Ostprovinzen (Zustimmung der SU durch Gorbatschow lag vor), ist im Gegenteil von eben diesen „BRD-Politikern“ sogar vehement verhindert worden. Ganz entschiedene Gegner der 1990 möglichen Wiedervereinigung waren die „BRD-Politiker“ Lafontaine und Schäuble! Genscher soll damals sozusagen fast „auf den Knien gelegen“ und gefleht haben, man möge doch bitte nur einer Vereinigung mit der „DDR“ zustimmen, nicht aber mit den Gebieten östlich der Oder-Neiße. (Und diese Politiker wollen „Vertreter des Volkes“ sein und dessen Interessen wahrnehmen, wie es auch deren Amtseid nach Art 56. „GG“ fordert???)
Und nun noch etwas, eine Merkwürdigkeit, zu der sogenannten „Wiedervereinigung“ und dem rechtlichen Hintergrund. Wiedervereinigen kann sich doch nur etwas, was zuvor auch eine Einheit war. Die sowjetische Besatzungszone in Mitteldeutschland, seit Oktober 1949 als „DDR“ bezeichnet und die drei westl. Besatzungs-zonen in Westdeutschland, seit Mai 1949 als „BRD“ bezeichnet (Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Art. 133 „GG“), waren vor dem aber keine Einheit, sondern Fragmente eines völkerrechts-widrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des DEUTSCHEN REICHS. Das was am 03. Okt. 1990 zwischen der OMF-„BRD“ und der „DDR“ durchgeführt worden ist war also im wahrsten Sinne des Wortes keine Wieder-vereinigung, sondern bestenfalls eine Vereinigung. Eine Wiedervereinigung war es auch deshalb nicht, weil die zum REICH gehörenden Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße, in denen immer noch Millionen reichsdeutscher Bürger leben, wegen des entschiedenen Widerstandes der „BRD-Poolitiker“ nicht mit einbezogen worden sind (!). Das Ganze war also nur ein Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 a.F., so wie es auch gesagt bzw. geschrieben worden ist. Es war also lediglich eine Vereinigung zweier staats-ähnlicher, völkerrechtswidriger Besatzungsstrukturen belegen im Territorium des existenten Staates DEUTSCHES REICH, dies allerdings ohne jegliche staatsrechtlichen Grundlagen, weil solche nicht mehr vorhanden waren.
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Bezüglich des Art. 23 a.F. „GG“, welcher den Geltungsbereich des „GG“ definierte (sh. Ausgabe vor 1990), ist damals aber etwas Seltsames geschehen, welches der deutschen Öffentlichkeit offensichtlich vorsätzlich und bewußt verschwiegen bzw. vorenthalten worden ist.
Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a.F. u.a. in seiner Präambel gefordert hat. Deutschland ist aber das DEUTSCHE REICH und nicht die OMF-„BRD“! Anläßlich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom obersten Exekutivorgan der „DDR“, der Besatzungsmacht UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außenminister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt worden, daß die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei. Im Gegenzuge wurde vom obersten Exekutiv-organ der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 (a.F.) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.
Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“, seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949, niemals souveräne Staaten waren sondern lediglich besatzungsrechtliche, von ihren jeweiligen Besatzungsmächten abhängige Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besatzungsmächte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechten unterlagen (Art. 139 „GG“), hatten die Vertreter der USA und UdSSR auch das Recht zu diesen doch weitreichenden Maßnahmen, wie geschehen. Seine Bestätigung findet dieses auch im aktuellen „GG“, Ausgabe 2006, in dessen Art. 79 Abs. 1, Satz 2, in welchem heute noch auf eine bestehende „besatzungsrechtliche Ordnung“ oder Art. 125 Ziffer 1 „GG“, in welchem auf „Besatzungszonen“ verwiesen wird.
Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatten die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a.F. „GG“ auch die OMF-„BRD“ ab dem 18.07.1990 keine Rechtsgrundlagen mehr! Damit waren beide besatzungs-rechtlichen Selbstverwaltungskonstrukte de jure erloschen, seit dem zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert. De facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen. Die „DDR“ bis zum 02.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute. (Ist das nicht Kurios?)
Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ (Tatsächlich waren es „4 + 2 Verhandlungen“, denn verhandelt und entschieden haben allein die 4 Besatzungsmächte. Die „BRD“ + „DDR“ standen außen vor, waren lediglich Befehlsempfänger.) ist dann u.a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a.F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.
Das „BVerfG“ hatte mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973, u.a. auch festgestellt: „.... Sie (die OMF-„BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“ Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann! Daher gibt es seit-dem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ - nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - eine Hoheits-gewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspoli-tischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Miß-achtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und immer noch handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ dürfte daher seitdem als Ausfluß einer de facto bestehenden Diktatur, aus einer in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zulässigen „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grund-ordnung – wie fälschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben!
Zur sogenannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die Länder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten! Wie war das aber möglich, wo doch der Art. 23 (a.F.) „GG“ spätestens mit dem 23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine Gültigkeit mehr hatte? Hinzu kommt noch, daß es am 03.10.1990 noch gar keine Länder der „DDR“ (Thüringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten? Wie ist das möglich? Das wäre doch in etwa gleichbedeutend wie wenn ein Verstorbener eine noch nicht Geborene heiraten würde! Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgeführt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten!
Deutschland, das ganze Deutschland, umfaßt also das gesamte Territorium des DEUTSCHEN REICHS, ein-schließlich seiner Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD“! So lange diese Ostprovinzen dem DEUTSCHEN REICH nicht wieder zurückgegeben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS nicht vollendet!!!
Fazit: Es dürfte damit eindeutig und zweifelsfrei bewiesen sein, die Einheit Deutschlands, also des gesamten Deutschlands (sh. „GG“ a.F.), des DEUTSCHEN REICHS, in den Grenzen vom 31.12.1937, wie es national und international anerkannt und festgestellt worden ist, ist keinesfalls, also nicht vollendet worden und dürfte damit die Lüge Nr. 4 sein !
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5. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „.... Freiheit ....“.
Als oberste Instanz für die sogenannte und nach wie vor unfreie „Bundesrep. Dtl.“ bestehen noch immer die Militärgesetze (SHAEF-Gesetzgebung) von 1945. Bestätigt wurde dieses durch die zwischen der OMF-„BRD“ und den westl. Besatzungsmächten am 28.07.1990 geschlossenen Vereinbarung (BGBl. 1990 II S.1386 ff) und durch Art. 79 Abs.1, Satz 2 „GG“. Die OMF-"BRD“ ist also weiterhin lediglich ein von den 3 westl. Besatzungs-mächten geschaffenes und von diesen abhängiges Selbstverwaltungskonstrukt, ein Pseudostaat. Im „Überein-kommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II 1990, S. 1274 + S. 1386 ff)), wurde dieses noch einmal ausdrücklich hervorgehoben und bestätigt. Gemäß den sich aus den noch immer geltenden Verträgen und Gesetzen der westl. Besatzungsmächte ergebenden Restriktionen, ist die „OMF-BRD“ nicht souverän, sondern ein fremdgebundenes und fremdgesteuertes Staatsgebilde - ein Vasallen-staat - belegen im westlichen Teil des Territoriums des DR. Ebenso gelten immer noch die sogenannten „Feind-staatenklauseln“ der UN-Charta in bezug auf Deutschland, die Art. 53 und 107. Wie kann man da von Freiheit reden? Als frei und souverän kann ein Staat doch nur dann gelten und sein, wenn er auch eine vom gesamten Staatsvolk frei gewählte Verfassung hat und über seine Belange frei und selbst entscheiden kann! Eine solche Verfassung hat aber die sogenannte „Bundesrep. Dtl.“ bis zum heutigen Tage eindeutig nicht, sondern lediglich das 1949 von den westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig oktroyierte „GG“, welches aber seit dem 23.09. 1990 keinen Geltungsbereich mehr und damit de jure seitdem nirgendwo mehr staatsrechtliche Gültigkeit hat! Das Ende 1990 (widerrechtlich?) modifizierte „GG“ enthält nirgendwo eine Definition über dessen Geltungsbereich!
In diesem Zusammenhang dürfte auch von Bedeutung sein, daß auch heute noch immer im Art. 125 Ziffer 1 der aktuellen Ausgabe des „GG“ steht: „.... soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Auch steht seit 1949 noch immer unverändert im Art. 79 Abs. 1, Satz 2 „GG“: „…. oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben …..“. Siehe auch Art. 139 „GG“! Danach ist doch ganz eindeutig, Deutschland, das DEUTSCHE REICH, ist noch immer ein besetztes Land! Darf man da mit Fug und Recht in die Präambel des „GG“ schreiben, die Freiheit Deutschlands sei vollendet worden? Doch wohl nicht !
Kann man ein Land, einen Staat, als frei und souverän bezeichnen, in welchem über 60 Jahre nach Einstellung der Kampfhandlungen noch immer „Besatzungszonen“ bestehen, in welchem nach über 60 Jahren noch immer eine zu beachtende „besatzungsrechtliche Ordnung“ gilt, wie es sich aus dem aktuellen „GG“ ergibt ???
Fazit: Somit dürfte also auch hier zweifelsfrei feststehen, die Freiheit Deutschlands - des DEUTSCHEN REICHES - ist eindeutig nicht vollendet worden und dürfte daher als Lüge Nr. 5 festzustellen sein!
6. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „.... gilt dieses Grundgesetz ....“.
Wie vorstehend dargestellt, hat das „GG“ mit der Aufhebung seines Art. 23 a.F. keinen Geltungsbereich mehr und wurde damit de jure außer Kraft gesetzt! Eine territoriale Abgrenzung, also ein neuer Geltungsbereich ist bisher eindeutig aber nicht definiert worden! Das „GG“ gilt also spätestens seit dem 23.09.1990 nirgendwo mehr! Ohne Angabe eines Geltungsbereiches kann es daher auch nicht gelten!
Fazit: Vorstehend ist festgestellt, daß das „GG“ keine Verfassung eines souveränen und demokratischen Staates ist, sondern ein mit demokratischem Anschein verbrämtes grundsätzliches Militärgesetz, ein Besatzungsstatut, in Anlehnung an Art. 43 HLKO. Daher benötigt es zur Abgrenzung der Angabe eines Hoheitsgebietes, wo es denn gelten soll, einer genauen Definition seines territorialen Erstreckungsgebietes! Da eine solche Definition seit dem 23.09.1990 eindeutig und zweifelsfrei aber nicht mehr vorhanden ist, kann dieses Grundgesetz daher auch nirgendwo und für niemanden mehr gelten! Diese Behauptung dürfte daher also als Lüge Nr. 6 zu werten sein!
7. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „.... für das gesamte Deutsche Volk ....“.
Zum gesamten Deutschen Volk gehören unbestreitbar auch jene Reichsbürger, die in den völkerrechtswidrig annektierten reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße leben! Jene Reichsbürger, die seinerzeit insbesondere von den ehemaligen „Bundeskanzlern“ Brandt und Kohl m.E. „verraten und verkauft“ und damit aufgegeben und inzwischen vergessen worden sind! Diese zweifelsfrei nach wie vor zum Deutschen Volk gehörenden Menschen sind hiermit eindeutig aber nicht mit einbezogen worden, weil sie zwangsweise außerhalb des ohnehin nicht mehr bestehenden Geltungsbereiches des „GG“ leben. Sie konnten also nicht mit einbezogen werden, sind auch nicht gefragt worden und konnten daher auch nicht in freier Selbstbestimmung mit entscheiden.
Fazit: Ergo kann das ohnehin unwirksame „GG“, weil es keinen Geltungsbereich mehr hat, auch nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, dürfte also als Lüge Nr. 7 zu werten sein!
Die vorstehende Meinungsäußerung bezieht sich analog auch auf die am 23.09.1990 (widerrechtlich?) vorgenommene Einfügung im Art. 146 „GG“ (BGBl. II, S. 885 ff): „... das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, ...“. Auch dieses entspricht (wie vor) nicht der Wahrheit, da die noch immer in den Ostprovinzen lebenden Reichsbürger nicht mit einbezogen worden sind! Hierbei mit zu berücksichtigen sind selbstverständlich auch die nach wie vor zum Deutschen Volke gehörenden Deutschen bzw. deren Abkömmlinge, die als Volksdeutsche bezeichnet werden und teilweise in Enklaven bzw. begrenzten Gebieten innerhalb der ehemaligen SU lebten oder noch leben. Dieser Teil des Deutschen Volkes ist im Satz 2 der Präambel aber nicht mit aufgeführt, also vom Deutschen Volk getrennt, de facto „rausgeschmissen“ worden! Auch hiernach kann das „GG“ nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, wie es wahrheitswidrig im Satz 3 der Präambel steht.
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Die Aussage im Satz 3 der Präambel: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“, wird doch streng genommen durch die Änderung des Art. 146 vom 23.09.1990, BGBl II, S. 885 ff, durch den eingeschobenen Nebensatz wieder aufgehoben. Dieser Nebensatz lautet: „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt.“. Wie vorstehend dargestellt und bewiesen, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands aber nicht vollendet worden! Da dieses tatsächlich also nicht geschehen ist kann dieser Nebensatz doch nur aussagen, daß das „GG“ erst dann für das gesamte Deutsche Volk gilt, wenn die Einheit und Freiheit Deutschlands tatsächlich vollendet worden ist. Also ist doch durch diesen Neben-satz die Geltung für das gesamte Deutsche Volk wieder ausgeschlossen worden! Oder irre ich mich da?
Was ist also von einem derartigen „Staat“ zu halten, der „seine Bürger“ derart, offenbar schamlos belügt? Darf sich ein derartiger „Staat“ als einen „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ bezeichnen? Denken Sie darüber bitte einmal in Ruhe und gründlich nach. Informieren Sie sich möglichst umfassend und entscheiden Sie dann, bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise das Internet, denn dieses bietet hierzu eine Fülle von Möglichkeiten der überwiegend auch objektiven und wahrheitsgemäßen Information. Holen Sie sich Ihre Informationen möglichst nicht aus den Berichten und Darstellungen der Medien, denn offenkundig dürfen diese nur das und in der Form berichten, wie dieses den Besatzungsmächten und der diesen hörigen und weisungsgebundenen „BRD-Regierung“ genehm ist. Daher wird auch in den Medien über Vieles nicht berichtet und wenn, dann wird es unvollständig oder verfälscht wiedergegeben. Auch regierungs-amtliche Stellen können und dürfen Ihnen auf Anfragen offenbar keine der Wahrheit entsprechenden Darstel-lungen geben, denn solche könnten dann das bestehende System evtl. in Frage stellen.
Im übrigen dürften bei den im Aug./Sept. 1990 vorgenommenen Modifikationen des „GG“ (BGBl. II, S. 885 ff), von den damals entscheidenden „BRD-Politikern“ m.E. Hochverrat am gesamten Deutschen Volk begangen worden sein, in dem für die damals neu gefaßte Präambel ersatzlos aufgegeben wurde: „...seine nationale und staatliche Einheit zu wahren“ und die beiden letzten Sätze: “Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“. Da die nach wie vor zum DR gehörenden deutschen Ostgebiete aber noch immer unter fremder Verwaltung stehen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS bis heute nicht vollendet worden und der diesbezügliche Auftrag aus dem „GG“ (a.F.) bisher nicht erfüllt, sondern (widerrechtlich) ohne Zustimmung des Volkes sogar aufgegeben worden! Mit der m.E. gewissenlosen Aufgabe dieser doch eindeutigen Vorgaben, sind die immer noch zum DR gehörenden Ostgebiete von den „BRD-Politikern“ (den sogenannten „Volksvertretern“) doch aufgegeben und verraten worden?
War das nicht Hoch- und Landesverrat?
Zu beachten ist bei diesem Vorgang, daß keine „Regierung“ der „BRD“ (als Rechtsnachfolgerin des Vereinig-ten Wirtschaftsgebietes, den westlichen 3 Besatzungszonen, Art. 133 „GG“) jemals berechtigt war und es bis heute nicht ist, über zum DEUTSCHEN REICH gehörende Gebiete zu verfügen! Nach Staats- und Völkerrecht darf nur eine Regierung des DR rechtswirksam über die Ostgebiete verfügen! Da die „BRD“ nicht das DEUTSCHE REICH ist, durch keinen staatsrechtlich gültigen Akt legitimiert ist dieses rechtswirksam zu vertreten und auch nicht dessen Rechtsnachfolger ist, konnte diese daher lediglich auch nur für sich auf entsprechende Gebiets-ansprüche verzichten, auf die sie ohnehin keinerlei Ansprüche geltend machen kann. Die „BRD“ ist nicht Deutschland und schon gar nicht das DEUTSCHE REICH!
gez. Weide Hamburg, im Mai 2005
überarbeitet Nov. 2007
Zitatende.
Dem brauche ich nichts mehr hinzu zu fügen.