Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 2008 Seite 999 / Elfter Teil Schlussvorschriften:
§ 98 Einschränkung von Grundrechten
Änderungen / Synopse
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2008 in Kraft
Quelle Seite 5
Bundesgesetzblatt:
Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Allerdings ist diese Vorschrift nicht konstitutiv; eine rückwirkende Geltung ist durchaus möglich. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH vertrieben. Das Bundesgesetzblatt wird in Bonn (offiziell „zu Bonn“) ausgegeben.
Bundesgesetzblatt, ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949, Nr. 1
Bundesgesetzblatt, ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949, Nr. 1
BGBl. 1990
BGBl. 1990
Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben.
Das Bundesgesetzblatt ist für Ausgaben ab dem Jahr 1998 kostenfrei im Internet einsehbar, im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements stehen alle Ausgaben seit 1949 zur Verfügung.
Kann mir bitte wer erklären, was da vor sich geht???