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  #1  
Alt 21.07.2008, 13:42
nofretete1969
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Änderung unseres Grundgesetztes??

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 2008 Seite 999 / Elfter Teil Schlussvorschriften:

§ 98 Einschränkung von Grundrechten

Änderungen / Synopse

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2008 in Kraft

Quelle Seite 5

Bundesgesetzblatt:

Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Allerdings ist diese Vorschrift nicht konstitutiv; eine rückwirkende Geltung ist durchaus möglich. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH vertrieben. Das Bundesgesetzblatt wird in Bonn (offiziell „zu Bonn“) ausgegeben.
Bundesgesetzblatt, ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949, Nr. 1
Bundesgesetzblatt, ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949, Nr. 1
BGBl. 1990
BGBl. 1990

Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben.

Das Bundesgesetzblatt ist für Ausgaben ab dem Jahr 1998 kostenfrei im Internet einsehbar, im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements stehen alle Ausgaben seit 1949 zur Verfügung.

Kann mir bitte wer erklären, was da vor sich geht???
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  #2  
Alt 21.07.2008, 13:52
M@k@veli M@k@veli ist offline
Erfahrener Benutzer
Infokrieger
 
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.065
Standard

hm zufall das dies die ausgabennr 23 ist?? I dont Know aber es ist unheimlich was da drinne steht .
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  #3  
Alt 21.07.2008, 13:57
nofretete1969
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hier noch die Quelle des s.g. Bundesgesetzblattes

http://frei.bundesgesetzblatt.de/?te...ahr=2008&nr=23
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  #4  
Alt 21.07.2008, 14:25
aristo aristo ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
Standard

Hierbei handelst es sich um Einschränkungen
in Bezug auf das Gesetz über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen (IRG)

Ein weiteres, interessantes Kuckucksei.

In den Medien war logischerweise davon nichts
zu erfahren.

Quelle

Klingt zunächst harmlos, doch wie immer steckt der Teufel
im Detail.

Edit:
Weil es nicht so deutlich erkennbar ist:
Es handelt sich also nicht um eine
Grundgesetzänderung, sondern hier wurde lediglich das
Zitiergebot angewendet.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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