Maulkorb für junge Welt
Landgericht Berlin bescheinigt korrekte Berichterstattung, untersagt aber Berichterstattung über Rechtsstreit
Das Berliner Landgericht hat am Donnerstag in einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Verfügung vom 22. Juni 2006 gegen die Tageszeitung junge Welt aufgehoben. Ein wichtiger Kriminalbeamter des BKA hatte diese zunächst gegen die Berichterstattung der in Berlin erscheinenden überregionalen Tageszeitung erwirkt. Er behauptete, die junge Welt unterstelle ihm, als »Sam« den Deutsch-Libanesen Khaled Al-Masri in Afghanistan verhört zu haben. Dem folgte die Pressekammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz des Richters Mauck nun nicht mehr und kassierte die zuvor erteilte einstweilige Verfügung wieder. Sie bestätigte damit die Darstellung der jW, wonach in den angegriffenen Stellen der Sachstand korrekt berichtet wurde.
Eigentlich wäre damit alles wieder in Ordnung – gäbe es da nicht eine zweite Einstweilige Verfügung. Darin wurde junge Welt nach einem gerichtskritischen Bericht über die erste Verfügung ausdrücklich verboten, über den Rechtsstreit zu berichten oder berichten zu lassen.
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http://www.jungewelt.de/2006/12-08/055.php