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26.02.2009, 23:44
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Registriert seit: 09.11.2008
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Damit meinte ich daß das Grundgesetz keine Gültigkeit besitzt aufgrund diverser Ereignisse unserer Geschichte oder fehlender Eigenschaften desselbigen.
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Welche Ereignisse und welche Eigenschaften?
Keine Bange, wir können die nacheinander abarbeiten, falls wir etwas davon bisher noch nicht berücksichtigt haben.
Daß unsere Verfassung nicht basisdemokratisch zustandegekommen ist hatten wir als Hinderungsgrund für ihre Gültigkeit ja bereits ausgeschlossen.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Du vertrittst die Meinung ein Gesetz/Verfassung benötigt keinen Geltungsbereich um angewandt werden zu können.
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Ich habe wohl ausreichend Beispiele für Verfassungen gebracht, die ebenfalls keinen Geltungsbereich definieren. Wie kann das sein, wenn eine solche Definition essentiell und ihr Fehlen ein Beweis für die faktische Nicht-Existenz des gesamten Staates sein soll - sind diese Staaten etwa auch Teil der Verschwörung, die Du den staatlichen Stellen der BRD unterstellst? Du wirst ja wohl kaum behaupten wollen, daß sämtliche Rechtsexperten der Welt dümmer sind als der spinnerte Reichsbahner Ebel und seine Plagiatoren...
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Also haben wir hier ein Patt bis jemand rechtlich verbindlich die Antwort bringt.
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Wer sollte das sein, wenn Du nicht einmal die Rechtsprechung des BVerfG als ausreichend verbindlich akzeptierst?
Ich ahne es: Die Laienpriester Hill & Co.
Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
PS.: Moment, du schreibst was von Völkerrecht, hier gilt aber deutsches Recht. Da ja das Grundgesetz nur für Deutschland gelten soll. Oder liege ich da jetzt falsch ?!?!
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Natürlich ist eine Verfassung zuallererst eine staatsrechtliche Norm. Um aber völkerrechtlich Anerkennung zu finden muß sie bestimmten Kriterien genügen. Die Definition eines Geltungsbereiches gehört allerdings nicht dazu.
Wie kannst Du übrigens von "Beweisen" reden, die, wenn sie Anklang finden (bei wem?), "Wahrheit" genannt werden (von wem?), obwohl Du einen Halbsatz zuvor noch zugeben mußtest, gar keine verläßlichen Quellen für diese angeblichen "Beweise" angeben zu können?
Geändert von Viola (26.02.2009 um 23:46 Uhr)
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27.02.2009, 00:02
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Benutzer
Infokrieger
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ich werde am montag mal meine rechtskunde dozentin (rechtsanwältin) dazu fragen , das wollte ich sowieso wegen der "angeblichen aufhebung" der owig
wenn ihr vll nochwas "kompatkes" zu dem thema habt kann ichs ja mal ausdrucken und ihr zeigen
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27.02.2009, 11:18
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Klingt Cool Captain.
Betreffend das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Ist das Grundgesetz eine Verfassung ?
- Muss ein Grundgesetz/Verfassung einen Geltungsbereich haben ?
-> Der Geltungsbereich war vorher im § 23 GG festgelegt.
-> Ist der Präambelinhalt eine rechtsverbindliche Norm?
-> Wenn ja, dann würde ja Gott zu einem Rechtssubjekt.
- Grundgesetz wurde nie vom deutschen Volk ratifiziert.
- Was hat es mit dem Paragraphen 146 auf sich?
Anlage:
Präambel des GG:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
§ 146 GG:
Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Bei der Gelegenheit könntest du dir ja mal den § 129 StGB erklären lassen und es hier Posten.
§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen. (3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
(5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.
(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
Danke für deine Unterstützung Cpt.Cool.
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27.02.2009, 14:43
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Zitat:
Zitat von Viola
Welche Ereignisse und welche Eigenschaften?
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Allmählich wird es ob der immer gleichen unhaltbaren Behauptungen langweilig. Vielleicht ist da auch einfach nur Zermürbungstechnik.
Es gibt keine verbindliche Norm darüber, wie eine Verfassung zu benennen ist, wie sie zustande zu kommen hat, was in ihr enthalten sein muss.
Falls mir jemand eine völkerrechtlich verbindliche Norm vorlegen kann, können wir gern weiter darüber reden. Bis dahin ist das Gerede von Geltungsbereich oder "warum heisst unsere Verfassung nicht Verfassung" Kokolores.
Zitat:
Daß unsere Verfassung nicht basisdemokratisch zustandegekommen ist hatten wir als Hinderungsgrund für ihre Gültigkeit ja bereits ausgeschlossen.
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Und trotzdem wird dieser Punkt immer als "Beweis" präsentiert.
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Wie übrigens so gut wie alle Staaten. Die Formel "geht vom Volke aus" heisst nicht, dass dazu eine Volksabstimmung nötig wäre.
Zitat:
Natürlich ist eine Verfassung zuallererst eine staatsrechtliche Norm. Um aber völkerrechtlich Anerkennung zu finden muß sie bestimmten Kriterien genügen.
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Das sehe ich etwas anders. Für mich hat eine Verfassung keinerlei völkerrechtliche Bedeutug. Was in unserer Verfassung steht oder wir übhaupt eine Verfassung besitzen, hat keinen Einfluss auf Beziehungen mit anderen Staaten.
Grossbritannien besitzt keine Verfassung in dem Sinne, dass es sich um ein klar definiertes Dokument handelt. Stattdessen finden sich verschiedene Verträge (Acts, Bills). Angefangen bei der Magna Charta.
Das britische System basiert stark auf dem Gewohnheitsrecht. Im Gegensatz zu den Parlamenten der anderen europäischen Staaten ist das britische Parlament rechtlich an keine Verfassung gebunden. Es zählen einzig und die allein die Entscheidungen des Parlaments.
Quelle
Dies nur mal als Beispiel dafür, dass eine Verfassung für einen Staat keineswegs obligatorisch sein muss, eine Verfassung zu besitzen. Die Briten haben sich auf dieses System geeinigt damit besitzt es Gültigkeit. Es ist also keineswegs so, wie es unsere "formalistischen" Reichler sehen.
Die US-Verfassung sowie die Verfassung der Weimarer Republik wurden übringens auch nicht "vom Volk bestätigt". Und die erste deutsche Verfassung von 1871 schon gar nicht.
PS: Wozu die Aufteilung desselben Themas auf mehrere Threads dient, wissen auch nur die Verfasser.
Geändert von Lucyfer (27.02.2009 um 14:46 Uhr)
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27.02.2009, 16:26
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Benutzer
Infokrieger
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
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fehlt da was ?
ansonsten nur den paragraphen erklären lassen ?
sonst hab ich alles kopiert und druck es morgen aus
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27.02.2009, 18:40
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Diesen Thread kann man auch mal wieder unter viel Lärm um nichts abhaken. Oder erinnert sich noch jemand an das Eingangsposting?
Sollte tatsächlich jemand während dieses Zeitraums "geküdigt" haben? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Viel Getöse und dann die übliche "Infokriegsarbeit".
Normalerweise hätte doch jeder Reichler diese Gelegenheit sofort beim Schopfe packen und seine Kündigung als BRD-Personal einreichen müssen.
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27.02.2009, 19:57
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Infokrieger
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Cpt.Cool, Entschuldigung ist etwas abhanden gekommen...
1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
Danke noch für deine Hilfe und Mühen.
@Lucyfer (da ist der Name wohl Programm)
Oh, Lucyfer. Am Anfang waren eine Menge Ereignisse blosse Verschwörungstheorien. Denk nur an Golf von Tonkin-zwischenfall, die Versenkung der Lusitania, Pearl Harbour und der 9/11.
Und du erwartest das wir von den öffentlichen Medien oder Gerichten darüber aufgeklärt werden ?!?! Basisdemokratie... ich will nicht wissen was deine Auffassung von einer Diktatur ist.
Denkst du wirklich ich warte auf ein Gerichtsurteil wo festgestellt wird daß das Grundgesetz keine Gültigkeit hat und wir nicht in einer Demokratie leben ? Vorher schneit es in der Hölle.
Willkommen in der BRD, geben sie gleich ihr Gehirn hier ab, das Denken übernehmen ab sofort wir für sie.
Dr.Schnackels
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27.02.2009, 20:50
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Aber Herr Doktor,
ist das nicht ein bisschen billig?
Du hast grundsätzlich in allem recht, und alle Fakten, die Dich widerlegen, sind nur das Ergebnis einer gezielten Verschwörung?
So kann man sich alles mögliche (und unmögliche) ausdenken und für wahr halten, weil ja alles, was dagegen spricht, ohnehin gefälscht ist. Dann dauert es nicht lange, und der Mond ist aus Käse, die Erde hohl und die ganze Galaxis wird von Reptiloiden regiert.
Das einzige sichere Resultat ist dann, daß niemand uns mehr ernst nimmt.
Das könnte sogar so gewollt sein.
Wir sollten unsere Argumentation besser auf nachweisbare Fakten aufbauen und nicht auf ein Konstrukt, welches nur von einem Glauben zusammengehalten wird: dem Glauben an eine globale Verschwörung, der dem Gläubigen auf einfache Weise erlaubt, die Realität völlig zu ignorieren.
Wie z.B. willst Du jemanden "in the wild" davon überzeugen, "daß das Grundgesetz keine Gültigkeit besitzt aufgrund diverser Ereignisse unserer Geschichte oder fehlender Eigenschaften desselbigen", wenn Du letztendlich weder Ereignisse noch Eigenschaften nennen kannst, die einer näheren Prüfung standhalten? Damit überzeugst Du nur Leute, die ohnehin alles ungeprüft für bare Münze nehmen, solange es nur ihre Vorurteile bestätigt.
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27.02.2009, 21:44
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Erfahrener Benutzer
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Zitat Viola:
ist das nicht ein bisschen billig?
Du hast grundsätzlich in allem recht, und alle Fakten, die Dich widerlegen, sind nur das Ergebnis einer gezielten Verschwörung?
So kann man sich alles mögliche (und unmögliche) ausdenken und für wahr halten, weil ja alles, was dagegen spricht, ohnehin gefälscht ist. Dann dauert es nicht lange, und der Mond ist aus Käse, die Erde hohl und die ganze Galaxis wird von Reptiloiden regiert.
Geht's noch ?!?!
Langsam mach ich mir sorgen um dich.
Und zu den Ereignissen oder Eigenschaften für und wider das Grundgesetz: Da wurden haufenweise Angaben und Erklärungen gemacht (siehe auch Threat: Ist Deutschland Souverän?) http://217.150.244.72/forum/showthread.php?t=6132)
Da erwartest du doch nicht daß ich alles nochmals wiederhole ?!
Im übrigen Spinn hier nicht herum. Das dich das alles kaltlässt ist mir jetzt schon klar. An deiner Intelligenz liegt es jedenfalls nicht, sondern an dem Wollen. Wenn es dir gefällt wie es ist..bitteschön.
Und hör auf mich als einen Reichsspinner abstempeln zu wollen mit deinem Ebel, Haugh und wie die ganzen KRR-Spinner heißen.
Soviel dazu.
Dr.Schnackels
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28.02.2009, 08:45
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Viola und Lucyfer arbeiten Hand in Hand und immer nach derselben Methode:
Sie picken einen Punkt heraus, hacken darauf herum und behaupten, daß er falsch sei.
Auf Gegenargumente gehen sie nicht ein.
Alle anderen Punkte, welche vorgetragen werden, ignorieren sie.
Da kann ich nur sagen: Ihr BRD-Lügen-Arschlöcher seid billige Manipulateure.
Ihr habt niemandem hier vermittelt, daß die BRD ein souveräner Staat ist.
Und schon gar nicht, daß wir in einer Demokratie leben.
In der BRD gibt es keine gesetzlichen Richter, sämtliche Wahlen seit 1956 sind null und nichtig, deshalb ist weder Parlament noch Regierung legitimiert.
Da veranstalten kriminelle Privatpersonen eine Veranstaltung, welche sich "Staat" nennt und täuschen systematisch das Volk, rauben es aus
und schicken es in den Krieg, obwohl dies das GG verbietet, das angeblich eine "Verfassung" sein soll.
Viola und Lucyfer sind hier, um uns die Hucke über diesen kriminellen und nicht legitimierten Pseudo-Staat vollzulügen.
Sie sind Profiteure und machen hier eine Arbeit vergleichbar mit den Stasi-Schergen und sonstigen Schergen in Diktaturen.
Eure Dienstherren haben uns an die EU-Diktatur verkauft.
Falls Ihr nicht wißt, weshalb die EU eine Diktatur ist, dann lest mal die Schriften von Dr. Schachtschneider. Der läßt sich durch die verlogenen Politiker nicht mundtot machen.
Zitat:
Hoppla, Viola.
Falls Du tatsächlich neu hier im Forum bist,
begrüsse ich Dich als neuen BRD-Diktatur-Desinformanten.
Erzähle doch mal ein bißchen mehr über Dich:
- Wieviel Geld bekommst Du für Deine Desinfo-Schmutzarbeit hier ?
- Wer ist Dein Dienstherr ?
- Kennst Du die gesperrten Desinformanten aus deiner Arbeit, auf welche ich verwiesen hatte ?
- Wo hast Du Dein Gewissen verloren , gibt es da Schlüssel-Erlebnisse ?
Du mußt bitte verstehen, daß Dein Schreibstil halt sehr an gesperrte User erinnert. Das kann natürlich auch mit Euren Vorlagen zu tun haben, aus denen Ihr kopiert.
Die "persönliche Note" kommt bei solch einer Drecksarbeit manchmal zu kurz, nicht wahr ?
Du hast mich woanders im Forum nach einer Begründung für die fehlende Legitimation des Bundestages und der Regierung wegen Wahlfälschung aufgrund Verstoss gegen Artikel 38 GG gefragt und mich dort als Lügner und inkompetent bezeichnet.
Dabei hatte ich das Thema doch schon ausführlich behandelt.
Schau mal hier:
http://217.150.244.72/forum/showp...&postcount=154
Lügen haben halt kurze Beine, Viola, wie Du siehst. In diesem Fall Deine Lügen, was denn sonst ?
Nun bin ich auf Deine kopierten "Gegenargumente" gespannt.
Aber aufpassen, denn ich kenne sie schon von Deinen Arbeitskollegen.
Wirklich Neues oder Kreativität kennt Ihr ja nicht.
Lucyfer und Viola,
weshalb beantwortet Ihr die Fragen nicht ?
Denkt Ihr im Ernst, daß Ihr durch Euer durchsichtiges Verhalten Leute täuschen könnt ?
Sucht Euch andere Foren, wo Euch die BRD-Opfer nicht auf die Schliche kommen. Hier klappt Euer dreckiges Lügen-Spiel nicht.
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Geändert von nordstern (28.02.2009 um 08:50 Uhr)
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