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  #11  
Alt 13.05.2008, 01:41
gillmaus gillmaus ist offline
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@yves_the_phönix:

Nichts besonderes passiert, heutzutage gibt es keine schweren Nachteile mehr nach einem Austritt.

Ein paar Kleinigkeiten vielleicht:

- Kindergärten sind oft kirchlich und Du wirst evtl. keinen Platz für Dein Kind bekommen.

- Gleiches für Beerdigungen usw. was halt die Kirche organisiert. Da bekommst Du halt immer mal leichte Probleme bzw. musst Dich Erklären. (Aber wer braucht diese Dienste... die Wenigsten)

- Vielleicht kommt der Gemeindepfarrer und fragt nach dem Warum.

- Wenn Du z.B. im ländlichen Bayern wohnst wird man Dich vielleicht seltsam anschauen...

Meinen Glauben würde ich sowieso von keiner Institution abhängig machen. Aber man sollte fair bleiben und sagen daß die Kirchen auch eine daseinsberechtigung haben, so als soziale Stütze. Aber da gehen wohl die wenigsten Gelder hin.
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  #12  
Alt 13.05.2008, 03:02
RuedigerS RuedigerS ist offline
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" Meinen Glauben würde ich sowieso von keiner Institution abhängig machen. Aber man sollte fair bleiben und sagen daß die Kirchen auch eine daseinsberechtigung haben, so als soziale Stütze. "

Das sehe ich ein wenig anders. Wie wäre es vielleicht, wenn man das Geld, das man sonst immer an die Kirche gezahlt hat, nun direkt einsetzt, um Menschen zu helfen und nicht quasi eine Organisation damit beauftragt nach dem Motto, "die werden das schon richtig machen"? Redet mit den Menschen, die ihr trefft und ja, auch wenn das heutzutage etwas komisch erscheinen mag, helft ihnen doch auch mal direkt. Ich denke das ist es woran es uns in der heutigen Zeit fehlt. Man hat das Gefühl, dass den wirklich Bedürftigen ohnehin (von großen Organisationen, wie auch immer) geholfen wird. Und wenn einer selbst dann nicht klarkommt, ja dann....ist er scheinbar selber schuld oder so ähnlich...
Nun gut ich muss auch dazu sagen dass ich
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  #13  
Alt 13.05.2008, 08:44
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Ich vertraue auf den schnöden Mammon, so wie es auf der Dollarnote steht.

14 Milliarden Raub an Steuerzahlern
...Wie läßt sich das damit in Übereinstimmung bringen, daß von Geldern der Steuerzahler jährlich 33 Milliarden Euro an die Christlichen Kirchen in Deutschland gehen?... Das ist mehr als die Gesamtsumme, die für Arbeitslosengeld II an etwa 6 Millionen Berechtigte ausgezahlt wird.
Unter diesen 33 Mrd. sind 9 Mrd Kirchensteuer, die also wirklich von den Angehörigen der Kirchen aufgebracht wird (nicht ganz, wie wir unten noch sehen werden). Bleiben aber immer noch 24 Mrd Euro. Davon sind dann etwa 10 Mrd. Zuschüsse an kirchliche Sozialeinrichtungen, wie Krankenhäuser, Kindergärten usw.
Diese Zuschüsse sind im Prinzip berechtigt. Ein Ärgernis ist es aber, daß damit z.B. der Bau von solchen Einrichtungen finanziert wird, die dann anschließend aber der Kirche gehören. Sie werden in der Regel zu 90% vom Steuerzahler finanziert. So kann die Kirche, sei es die katholische oder eine der protestantischen, dann z.B. ein Krankenhaus verscherbeln, wenn sie Geld braucht, muß aber die Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen.......
http://karlweiss.twoday.net/stories/2704676/
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  #14  
Alt 13.05.2008, 10:50
Sohn Mariens Sohn Mariens ist offline
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Zitat:
Zitat von Clemens
154 Gründe für den Kirchenaustritt. "...nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheusslich mit Verbrechen belastet ist, wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch - katholische Kirche." - Karlheinz Deschner

http://denkmalnach.org/download/kirchenaustritt.pdf
Das ist halt die übliche Geschichtsklitterung. Sein Haß auf die Kirche resultiert wohl nicht aus dem Studium der Geschichte, sondern wegen seiner ungültigen Eheschließung mit Elfi Tuch.
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  #15  
Alt 13.05.2008, 16:37
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Die übliche Argumentation: Da laufen ekelhafte Massenmörder herum, und der, der das kritisiert wird des Hasses verdächtigt. Nicht genug damit, du bist als Sünder auf die Welt gekommen (warum sagt man zwar nicht), mit Erbschuld belastet, und wenn man dich umbringen würde, dann wäre das nur gerecht. Schuld bist immer du. Ich hoffe, dir ist das klar. Das ist in der Kirche so wie auch im Staate. Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.

*gg*

Die Schafe sind zum Scheren da, sagte der Hirte und scherte die Schafe:

......500.000.000,- € für alte und uralte Rechtstitel
Sprecher: Und so kassieren die Kirchen in diesem Jahr bundesweit fast 500.000.000 € vom Staat für alte und uralte Rechtstitel. Manche reichen 500 Jahre zurück, die meisten bis 1803, dem Datum der Säkularisation unter Napoleon. 200 Jahre lang gehen seitdem Staatsform und Herrscher unter, neue stiegen auf. Was stets blieb, waren die Pfründe der Kirche. Auch beim Neubeginn der Bundesrepublik – der erzkatholische Kanzler Adenauer ließ alte Rechte der Kirche neu festschreiben.

Dr. Carsten Frerk, Politikwissenschaftler: Und es ist für mich ein Unding, dass zusätzlich zu diesen älteren Rechtstiteln, die nach der Verfassung abgelöst werden sollen, in der Nachkriegsgeschichte immer mehr Zahlungsverpflichtungen vom Staat eingegangen worden sind, die die Kirche gefordert hat und bekommen hat.......
http://www.kircheneinsparen.de/ardpanorama/index.php
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  #16  
Alt 18.05.2008, 03:59
thoughtcrime thoughtcrime ist offline
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Zitat:
Wenn Du z.B. im ländlichen Bayern wohnst wird man Dich vielleicht seltsam anschauen.
Falsch. Niemand weiß davon, außer man hat eventuell das Pech (gut, wenn man es Pech nennen will, mir wäre es vollkommen gleichgültig), dass der Beamte, der das Ganze gemütlich beim Standesamt macht, anderen davon erzählt. Noch hat mich Konfessionslosen kein wütender Mob aus dem Dorf verjagt.
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  #17  
Alt 19.05.2008, 16:52
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Kirche und Geld. Am Gelde hängt, zum Gelde drängt . . .
http://www.webgiornale.de/Documentaz...und%20geld.htm

freundliche Grüße
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  #18  
Alt 20.05.2008, 15:40
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http://www.cafepress.com/ratzfanclub

Militärseelsorge
......Der Staat – also wir alle, die Steuerzahler – bezahlt aber nicht nur die Gehälter sämtlicher Militärbischöfe und -pfarrer. Er baut ihnen Garnisonskirchen, kommt für ihre Telefonkosten auf, sogar für die Schmiermittel ihrer Dienstwägen, für liturgische Geräte und Messgewänder. Jeder Soldat, der es möchte, erhält ein Gebetbuch auf Staatskosten. Sogar 12.000 Abonnements der kirchlichen Wochenzeitung Rheinischer Merkur wurden 1989 vom Staat übernommen und „kostenlos“ an Soldaten weiter gegeben. Es gibt zahllose Beispiele, wie man im Großen und im Kleinen Steuergelder verpulvern kann! Und gerade die scheinbar „kleinen“ Posten addieren sich ...
http://www.stop-kirchensubventionen....seelsorge.html
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  #19  
Alt 24.05.2008, 23:19
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Komisch ist, dass man Artikel der Weimarer Verfassung für die Kirchen und deren Steuern ins GG übernommen hat. Und die sind unverändert übernommen worden, d.h. „Reich“ steht immer noch drin und es wurde nicht die BRD eingesetzt. Langsam denke ich, dass die Weimarer Republik doch noch existiert.

[
Zitat:
Artikel 140 GG
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Artikel 136 WRV
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137 WRV
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8 ) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Artikel 138 WRV
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecken bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Artikel 139 WRV
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.

Artikel 141 WRV
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen offentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Daraus ist laut http://www.walthari.com/wiss6.html abzuleiten:

Zitat:
Kirchen besitzen eine verfassungsmäßig garantierte Rechtsfähigkeit, d.h. sie sind als eigenständiges Rechtssubjekt handlungs-, vermögens- und prozeßfähig.


Kirchen sind kraft Verfassung (also nicht erst durch staatlichen Akt) Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit unterscheiden sie sich von Vereinen (wie es die Parteien sind, für die das bürgerliche Recht, BGB, gilt). Der Rechtsstatus der Kirchen unterscheidet sich aber auch von den übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Ärztekammer, Handwerkskammer usw.), weil diese durch Staatsakt, jene durch Verfassungsakt geschaffen sind. Das hat erhebliche Folgen: Kirchen sind als Rechtssubjekt dem Staat nicht untergeordnet (wie die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts), vielmehr stehen sie laut Verfassung mit dem Staat auf gleicher Augenhöhe.


Die Verfassungsgarantie der kirchlichen Selbstbestimmung gewährt eigene Gerichtsbarkeit (mit Ausnahmen, z.B. bei Delikten im Sinne des Strafgesetzbuches), Disziplinarhoheit, eigene Amtsbezeichnungen, Steuerhoheit u.a.


Aufgrund verfassungsmäßig gleichrangiger Rechtshoheit tragen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirchen völkerrechtlichen Charakter. …Das heute noch gültige Reichskonkordat zwischen dem Hl. Stuhl und dem Deutschen Reich trägt das Datum vom 20.07.1933; seine Weitergeltung wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil v. 26.03.1957 bestätigt.
__________________
ein R_ing, sie zu knechten,
sie alle zu F_inden,
I_ns D_unkel zu treiben und ewig zu binden
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