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  #31  
Alt 31.01.2008, 14:56
rauchschimme rauchschimme ist offline
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Erstmal gute Besserung an dich Goldmull!!!!

Ich habe mich auch weiterhin mit der BRD-Lüge beschäftigt.

Ich denke, dass die BRD keineswegs mit dem deutschen Reich identisch ist, und auch nur als Übergang gedacht war, bis das Volk sich selbst souverän eine Verfassung geben wird.

Woher habt ihr aber, dass die Präambel keinerlei Rechtsgültigkeit hat??

Zur Gültigkeit der Präambel habe ich folgendes Dokument gefunden:
www.hauke-moeller.org/art79.pdf

Einige Zitate daraus:

Zitat:
In der Präambel sollte „die Vorläufigkeit des Grundgesetzes ebenfalls
zum Ausdruck kommen“. (S.60)

„Man wolle eine Ordnung schaffen, die trotz ihres vorläufigen Charakters für ganz
Deutschland gelten solle.“ (S. 61)

„Der SPDFraktionsvorsitzende Carlo Schmid trug zur Bedeutung der Präambel vor, diese sei nicht nur ein rhetorischer Vorspruch, sondern ein wesentliches Element des Grundgesetzes. Von ihr aus erhalte es seine eigentliche politische und juristische Qualifikation. Sie müsse die Quelle der Gewalt und des Rechtes nennen, die bei der Schaffung des Grundgesetzes wirksam würden, und die räumlichen und zeitlichen Grenzen seiner Wirksamkeit darlegen.“ (S. 62)

„Das deutsche Volk bleibe aufgefordert, dieses Werk zu vollbringen, und auch das solle die Präambel sagen. Die Verfassung könne erst geschaffen werden, wenn die Beschränkungen der deutschen Souveränität gefallen seien.“ (S. 62)

„In seinem Bericht als Vorsitzender des Hauptausschusses erklärte Carlo Schmid (SPD) zur Präambel:
»Diese Präambel ist mehr als nur ein pathetischer Vorspruch. Sie zählt (. . . ) die konstitutiven Faktoren auf, die wirksam geworden sind, und sie besagt, was geschaffen werden sollte und was noch nicht geschaffen werden konnte. Diese Präambel enthält also rechtlich erhebliche Feststellungen, Bewertungen, Rechtsverwahrungen und Ansprüche zugleich.«“ (S. 68]

„Durch die Beschränkung auf Westdeutschland sowie die Vorbehalte der Alliierten konnte ihrer Ansicht nach das Recht auf Verfassungsgebung aber nur unvollkommen ausgeübt werden. Für die Schaffung eines nur als vorläufig gedachten Grundgesetzes hielt es eine Mehrheit der Abgeordneten für akzeptabel oder sogar notwendig, auf eine Volksabstimmung zu verzichten.“(S. 69)

„Die Schöpfer des Grundgesetzes beanspruchten für sich eine aus den genannten Gründen zwar nur unvollkommene, aber für den Beschluß einer vorläufigen Verfassung ausreichende Legitimation.“ (S. 71)

„Schon bald war die Präambel als echter Bestandteil des Grundgesetzes mit einem eigenen rechtlichen Gehalt anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht entnahm ihr vor allem das Wiedervereinigungsgebot, nach dem es alle Verfassungsorgane für verpflichtet hielt, auf das Ziel der Wiedervereinigung hinzuwirken und alles zu unterlassen, was diese vereiteln würde. Zwar hatte noch die herrschende Meinung in der Weimarer Staatslehre in den Vorsprüchen zu Verfassungen keine Rechtsvorschriften gesehen. Die Präambel des Grundgesetzes aber sollte nach dem ausdrücklichen Willen der Verfassungsschöpfer nicht nur ein rhetorischer Vorspruch sein, sondern auch eine gewisse juristische Bedeutung haben. Sie wurde dementsprechend als Bestandteil des Grundgesetzes verkündet.“ (S. 71)

„Art. 146 GG a. F. betrifft den zeitlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Art. 23 GG a. F. den räumlichen Geltungsbereich.“ (S. 82)

Wenn man der Präambel in Verbindung mit Art. 146 GG a. F. einen verbindlichen Auftrag entnimmt, auf die Wiedervereinigung hinzuwirken, dann liegt es nahe, auch die in der Schlussbestimmung angesprochenen Verfassung als verpflichtendes Ziel zu begreifen. Die andauernde Weitergeltung des Grundgesetzes ohne Entscheidung des Volkes wäre dann als verfassungswidrig anzusehen.“ (S. 84)
__________________
ein R_ing, sie zu knechten,
sie alle zu F_inden,
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  #32  
Alt 01.02.2008, 15:29
voltaire voltaire ist offline
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Was ist eine Präambel ?
- Duden von 1924
„Präambel – Vorrede“
- Meyer Taschenlexikon 1966
„Präambel - Vorspruch, Eingangsformel Gesetzen oder Verträgen vorangehende Einführung
in Zweck, Sinn und Ziel des nachfolgenden Textes“
- Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002
„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt,
unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen“

-Wikipedia: (Auszug)
"Der Begriff der Präambel, etymologisch rückführbar auf das lateinische praeambulare (vorangehen) über das mittellateinische praeambulum (Einleitung), bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. Es lässt sich allgemein sagen, dass moderne Präambeln der Darstellung von Motiven, Absichten, Zwecken durch ihre Urheber dienen und den jeweiligen „Basiskonsens“ wiedergeben.
...
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zieht die inhaltlichen Aussagen der Präambeln der europäischen Verträge regelmäßig als Auslegungshilfen des Artikel-Rechts heran. "
-Zitatende-

das heist hier : die Auslegungshilfe für den Gesetzesartikel,welcher aber auch diesbezüglich als Paragraph im Gesetz stehen muß .Kein Gesetzesparagraph -keine Auslegungshilfe nötig und möglich . Eine Präambel, wie auch ein Kommentar zu einem Gesetz hat keine Rechtswirkung.


Ich stelle fest: Die Präambel ist nicht wichtig da rechtlich unerheblich!!!
__________________
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  #33  
Alt 08.02.2008, 13:02
goldmull goldmull ist offline
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Standard wem gehört Deutschland?

Bevor es wieder in den Abgründen neuer Meldungen verschwindet, poste ich den Link dieser Seite mal hier hinein, weil es passende und weiterführende Informationen zum Sachverhalt für uns enthält.

http://www.flegel-g.de/wem-gehoert-deutschland.html

k.goldmull
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  #34  
Alt 08.02.2008, 16:28
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1 - Die Geschichte von der Plünderland-Verschwörung oder ~ wie man tausend Milliarden Plünderos veruntreut!

Es war einmal ein Land, das nannte man Plünderland. Plünderland war nicht das einzige Land auf der Welt. Andere mächtige Länder sahen, dass Plünderland immer größer und stärker wurde. Also führte man zwei große Kriege mit Plünderland. Plünderland verlor die Kriege und die Sieger teilten es unter sich auf. Danach gab es Plünderland Ost und Plünderland West.

Im Plünderland Ost wurde die sozialistische Planwirtschaft eingeführt und im Plünderland West die kapitalistische Marktwirtschaft.

Beide Systeme dienten auf ihre Art und Weise dazu, die Bevölkerung in einem ständigen Existenzkampf zu halten und langfristig durch Mangel gefügig zu machen. Damit sich die Systeme nicht vermischen konnten, ließen die Götter der Welt mitten im geteilten Plünderland eine Stahlwand errichten..........
http://www.artfond.de/pluenderland.htm
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  #35  
Alt 09.03.2008, 18:44
Knarz Knarz ist offline
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Dieses ganze Thema "Deutschland - Deutsches Reich - BRD - DDR" kann man doch ganz schnell beenden wenn man bei entsprechenden Behörden um Auskunft bittet. Zumindest hab ich das gedacht (FEHLER)!!!

Gedacht - Getan! schrieb ich halt nen Mail^^
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Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich möchte hiermit höflichst und umgehend um ein völkerrechtlich relevantes und amtlich notariell beglaubigtes Schriftstück bitten, welches mir umfänglich Auskunft über die jetzige Rechtsmässigkeit der BRD als Staat gibt.
(eine Kopie/Abschrift/oder einen Link zu solch einem Dokument würde mir auch helfen)

Es bestehen hier Gründe zu der Annahme, dass die BRD seit 1990 rechtlich auf Anweisung der Alliierten (vorbehaltlich deren Sondergesetze (u.a. SHAEF Gesetze), die Vorrang vor sämtlichen BRD-Gesetzen haben) erloschen ist.

Die BRD versucht seit 1990 verstärkt gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck einer völkerrechtlichen Legitimität zu erwecken. Jedoch beschreitet sie dabei einen Weg der eher geeignet ist das Gegenteil anzunehmen. Statt den Nachweis der Legitimität zu erbringen, behauptet sie dass es sich beim Grundgesetz (GG) um eine Verfassung handeln soll.
Hier sei u.a. auf die Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 verweisen. Desweiteren auf den Artikel 146 GG.

Auch reagieren BRD-Behörden auf Nachfragen bezüglich der Rechtsmässigkeit der BRD derart sachfremd, dass schon allein aus diesen Verhalten heraus der Eindruck entsteht, dass die BRD tatsächlich erloschen ist.

Zu Ihrer Information und um Missverständnissen vorzubeugen:

Ich bitte hier ausdrücklich und einzig um den e.g. Nachweis in der dort erwähnten Form.

Ist es zutreffend, dass die BRD 1990 nicht erloschen ist, sollte die Erbringung dieses Nachweises
Ihrerseits keinerlei Problem darstellen. Ich setzte Ihnen daher in dieser Sache eine Frist von
14-Tagen ab Eingang meiner Anfrage bei Ihnen.

Nach erfolgloser Verstreichung dieser Frist, bzw. der Nichterbringung des e.g. Nachweises, muss ich davon ausgehen, dass die BRD tatsächlich seit 1990 erloschen ist und die Bevölkerung darüber seit über 15 Jahren absichtlich nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

Mit freundlichen Grüssen Knarz (ein interressierter Bürger)
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von 6 angeschriebenen Stellen hat bisher nur eine geantwortet... Martens-Jo@bmj.bund.de schrieb zurück
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Sehr geehrter Herr Knarz,

mit E-Mail vom 3. März 2008 hatten Sie um eine Stellungnahme des BMJ zu der Frage gebeten, ob die Bundesrepublik Deutschland noch existiert. Diese Frage kann ich bejahen. Insbesondere ist die Bundesrepublik Deutschland entgegen Ihrer Vermutung nicht im Jahre 1990 auf Anweisung der Alliierten erloschen. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen folgende rechtsgeschichtliche Hintergrundinformationen übermitteln:

Die deutsche Rechtswirklichkeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war maßgeblich geprägt durch Besatzungsrecht. In dieser Zeit haben die Besatzungsmächte „Herrschaftsgewalt in Deutschland“ ausgeübt (vgl. BVerfGE 1, 351 [367]), und erst durch ein allmähliches „Zurücktreten der Okkupationsgewalt“ ist die deutsche Staatsgewalt wieder zunehmend freier geworden (vgl. BVerfGE 2, 1 [56]). Besatzungsrecht hat zumeist – entsprechend der jeweiligen Besatzungszone – länderübergreifend und oft einheitlich für das verbliebene und später zur alten Bundesrepublik gewordene Deutschland gegolten.

Mit dem Inkrafttreten des sog. Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S. 301, 405) waren die Organe der Bundesrepublik und der Länder (gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit) befugt, von Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern. Eine Ausnahme galt lediglich für die vom Kontrollrat erlassenen Rechtsvorschriften, die hiernach weder aufgehoben noch geändert werden durften. Sie konnten jedoch gemäß Artikel 1 Abs. 2 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages nach jeweiliger Konsultation mit den drei Mächten innerhalb des Bundesgebietes außer Wirksamkeit gesetzt werden. Von der durch den Überleitungsvertrag geschaffenen Aufhebungsmöglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber in vier Gesetzen zur Aufhebung von Besatzungsrecht (Gesetze vom 30. Mai 1956, BGBl. I Seite 437, vom 30. Mai 1956, BGBl. I Seite 446, vom 23. Juli 1958, BGBl. I Seite 540 und vom 19. Dezember 1960, BGBl. I Seite 1015) in großem Umfang Gebrauch gemacht.

Die früheren Besatzungsmächte haben im Jahre 1990 nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrages über die abschließende Regelung im Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (sogenannter „Zwei Plus Vier Vertrag“, BGBl. 1990 II Seite 1317) ihre Rechte und Verantwortlichkeit im Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet. Im Zusammenhang mit der Vereinigung Deutschlands sind die o.g. völkerrechtlichen Ermächtigungen dadurch erweitert worden, dass der Kontrollratsvorbehalt entfallen ist und sämtliche in Artikel 1 Abs. 1 des Erstens Teils des Überleitungsvertrags enthaltenen Vorbehalte gestrichen worden sind (Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten sowie dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 8. Oktober 1990, BGBl. 1990 II S. 1386). Damit war nach herrschender Auffassung in der Völker- und Staatsrechtslehre unmittelbares Besatzungsrecht zwar „ohne völkerrechtliche Basis“, aber nicht automatisch obsolet. Das wenige noch bestehende Besatzungsrecht wurde mit dem „Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ formell aufgehoben. Damit gibt es kein Besatzungsrecht mehr.

Im Auftrag
Dr. Henke
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Ich bin Enttäuscht. Ich weiss ehrlich gesagt garnich was ich nu für ne Antwort erwartet hab, aber das kanns doch nich sein. Oder etwa doch?
Ist es für einen *normalen* Bürger nachvollziehbar?

Nungut. Mal sehen ob und was die anderen Behörden mir dazu schreiben.
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Hier mal ein interressantes Buch zum Thema http://www.j-k-fischer-verlag.de/deu...protokoll.html
und das hab ich mal dazu gefunden - http://principality-of-sealand.eu/ho...f_d.html#carlo
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Wunderbar das es dieses Forum/die Infokrieg.tv-Seite gibt. DANKE - VIELEN DANK
Euch allen noch frohes schaffen und - Findet die Warheit

Zu guter letzt hoffe ich, das ich in diesem Thread nich auf eine Sackgasse gestossen bin
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  #36  
Alt 09.03.2008, 18:59
Niney Fullpint Niney Fullpint ist offline
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Vielleicht kennen es nocht nicht alle, aber ich finde es recht gut zusammen getragen.

http://rapidshare.com/files/98244235...rechtslage.doc
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  #37  
Alt 10.03.2008, 20:11
voltaire voltaire ist offline
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@knarz: Klasse gemacht-deine anfragen. Jedoch erwarte nicht zuviel von denen. Oftmals wissen die über ihre eigene Rechtslage nichts. Es ist aber zur Entblösung dieser ganz gut, derartige Antworten zu erhalten. Ich habe mir da auch schon einiges haarsträubendes angehört.

Grundvoraussetzung zur Beurteilung derartiger Stellungnahmen ist gründlichstes Studium der Dokumente (z.B. Jahrhunderlüge, Deutschlandprotokoll,Gemeimsache BRD,Grundgesetz,Originalverträge usw.) da es mühsam ist , jegliche Winkelzüge der "BRD-Advokatie" erneut zu kommentieren.

Ich müsste daher hier wieder enorm viel schreiben um allein diese Antwort zu kommentieren. Das ist unnötig da alles schon auch in diesem Forum dokumentiert ist.

Derartige Antworten haben nur ein Ziel nämlich den Status quo zu rechtfertigen und durch Verwirrung den Leser zu verunsichern. Dabei ist das ganze sehr einfach. Es braucht sich z.B. jeder nur mal mit seinem "Personalausweis" zu befassen...

apropos PA: den RFID-Chip im Passfoto samt im unterem Rand verlaufender Antenne habt ihr schon entdeckt ,oder ? Auch daß im Foto ein anderer Adler auftaucht als im Ausweishintergrund , welcher in ein Sechseck passt-genau wie der Judenstern... ?
__________________
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  #38  
Alt 20.03.2008, 11:53
Knarz Knarz ist offline
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Danke für die Antwort @Voltaire

Von weiteren Behörden habe ich leider nichts mehr gehört. Schade drum...

soviel dazu
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  #39  
Alt 29.04.2009, 15:14
Efan Efan ist offline
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Standard Das Rätsel um den Bundesadler

Ich werde immer verwirrter, vllt kann mir jemand bei dieser Sache helfen:

Nach dem Deutschlandprotokoll und ähnlichen Publikationen befindet sich auf dem Reisepass der Reichsadler, diesen solle man an den 13 Schwingen erkennen. Nun wer das nachprüft wird feststellen, dass der Adler auf dem reisepass tatsächlich 13 Schwingen hat und im inneren des Passes immer ein Adler mit 12 Schwingen abgebildet wird.

Auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland ist die Geschichte des Bundesadlers dokumentiert, hier kann man auch die Schwingen nachzählen. Kein BRD-Adler hatte je 13 Schwingen , es waren immer 12.

Auf dem PA ist ein Adler mit 14 Schwingen abgebildet und in dem kleinen Wasserzeichen im Passfoto einer mit 12 Schwingen.

Schon das alles allein, völlig Konfus, es muss also etwas nicht passen.

Aber das entscheidenste ist noch das:

Es wird immer behauptet der Reichadler hätte 13 Schwingen und deshalb würde es sich um den Reichsadler auf dem Reisepass handeln. Nun, ich habe mir den reichsadler und die Adler des Kaiserreichs angesehn, alle haben entweder 12, 14 oder noch mehr Schwingen. Einen Reichsadler mit 13 Schwingen konnte ich nirgend finden. Also wie kommt man zu dieser Behauptung? Kann mir das jemand eklären?
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