Es wäre cool wenn sich so viele Infokrieger wie möglich an der Aktion beteiligen.
Wenn ihr einen Reisepass beantragt, weigert euch gegen die Erfassung der Fingerabdrücke auf R_F_I_D Chips und nach schriftlicher Ablehnung des Passes reicht Klage gegen diesen Bescheid ein wie dies auf der CCC Page beschrieben. Verwendet werden darf die Anklageschrift des Bochumer Rechtsanwaltes Michael Schwarz. Die Aktion wurde auf der CCC Homepage veröffentlicht unter
http://www.ccc.de/updates/2007/biome...xe?language=de
oder
http://www.foebud.org/datenschutz-bu...ingerabdruecke
Kopie der Klage
http://www.foebud.org/datenschutz-bu...rabdruecke.pdf
http://www.ccc.de/epass/klage-fingerabdruecke.pdf
Es wäre wichtig soviele Leute wie möglich an der Aktion zu beteiligen.
NUR MUT
Klage gegen Fingerabdrücke in Reisepässen eingereicht
Seit dem 01 November 2007 werden Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal neben den Gesichtsbildern, in die elektronischen Reisepässe aufgenommen. Nun klagt der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen diese Maßnahme.
Auf dem RFID-Chip der Pässe werden neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger und Angaben zur Qualität der Abdrücke gespeichert werden. Eingescannt werden die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise auf den Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers zurückgegriffen. Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr gelten diese Regelungen auch für Kinder. Momentan werden alle Abdrücke spätestens nach Aushändigung des Passes gelöscht und nirgendwo anders als im Chip des Passes gespeichert.
Der FoeBuD e.V. hat diese Maßnahme bereits in der Vergangenheit stark kritisiert. Die Aufnahme der Fingerabdrücke in die elektronischen Reisepässe berge viele Gefahren. So seien Fragen der Datensicherheit, wie die Möglichkeit, den Funkchip im Pass unbefugt auszulesen, nicht ausreichend geklärt. Und Bürger würden daran gewöhnt werden, ihre Fingerabdrücke an von ihnen nicht kontrollierbaren Geräten abzugeben. Damit steige das Risiko enorm, dass digitale Fingerabdrücke in die falschen Hände gelangen und missbraucht werden. Drittländer könnten ohne weiteres personenbezogene Biometriedatenbanken ihrer Besucher aufbauen. Dies entziehe sich komplett der Kontroll- und Einflussmöglichkeit deutscher Stellen.
Doch nicht nur die Sicherheit der Passbesitzer steht auf dem Spiel, sondern auch Ihre Freiheitsrechte werden drastisch eingeschränkt. Darum klagt nun der Rechtsanwalt Michael Schwarz gegen die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken. "Beklagt wird die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bzw. die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit der Person sowie Verstöße gegen Rechtsstaats- und Demokratiegebote nach dem Grundgesetz sowie nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht." heißt es in seiner Klageschrift. Die Verletzungen und Verstöße sind seiner Meinung nach dermaßen breit, tief und weitreichend sowie derart komplex, dass die Klagebegründung in drei Abschnitten erfolgt. Zunächst stellt er die grundlegenden Aspekte fest, danach wird die Rechtswidrigkeit der Maßnahme im Einzelnen dargelegt. Schließlich werden weitere Perspektiven eröffnet.
Hier noch ein netter Vortrag vom letzten CCC Kongress über die neuesten Entwicklungen in der biometrischen Datenerfassung.
http://dewy.fem.tu-ilmenau.de/CCC/24...COMPATIBLE.mp4
Hier ein Auszug aus der Klageschrift
Technisch grundlegende Aspekte im Zusammenhang mit der obligatorischen Erfassung von
Fingerabdrücken stammen aus der Biometrie und Daktyloskopie, den Anwendungen von
„AFIS“ (Automatisierten-Fingerabdruck-Identifikations-Systemen) und der Technologie von
„RFID“ (Radio-Frequenz-Identifikation). Rechtlich grundlegende Aspekte im streitgegenständlichen
Zusammenhang stammen aus dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht, dem
Datenschutzrecht und dem Pass- sowie Personalausweisrecht. Aber damit noch nicht genug.
Politische und ökonomische Machtinteressen muss man immer hinzudenken, nicht nur für die
Technik, sondern auch für das Recht. Die „Rationalität des Rechts“ im Unterschied zur
„Willkür der Macht“ gebietet, das gesellschaftliche „Sein“ und „Sollen“ umfassend in
Betracht zu ziehen. Daraus folgt der Grundsatz, keine gesellschaftstheoretische Verkürzung
bei den Wirklichkeitsurteilen (Seinssätzen) und Werturteilen (Sollenssätzen) vorzunehmen,
wenn sie denn der Sache nach einschlägig sein können. Bei darauf eingehender Betrachtung
erweist sich im Falle der obligatorischen Erfassung von Fingerabdrücken, dass die rechtliche
wie technische „Bezogenheit menschlichen Handelns darauf“ beeinflusst wird von
ökonomisch-„partikularen“ und politisch-„antagonistischen“ Interessen, die sich aber in den
Medien von „Globalisierung“, „Terror“ und „Krieg“ auch wechselseitig so verstärkt haben,
dass sie schier allenthalben „Totalitätsansprüche“ erheben.
Ohne derartige Herrschafts- und Machtansprüche, die „Anlass“ und „Förderung“ u.a. aus den
tragischen Ereignissen des 11. September 2001 und anderen Ausnahmeereignissen nahmen,
wäre die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken letztlich ebenso wenig verständlich
wie die „präventive polizeiliche Rasterfahndung“ (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1939 ff.), die
„vorbeugende/ vorsorgende Telekommunikationsüberwachung“ (vgl. BVerfG, NJW 2005,
2603 ff.), der „Große Lauschangriff“ (vgl. BVerfG, NJW 2004, 999 ff.), „heimliche Online-
Durchsuchungen“ (vgl. BGH, MMR 2007, 174 ff.), die „automatisierte Abfrage von
Kontenstammdaten“ (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2464 ff.), die „Videoüberwachung“ (vgl.
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BVerfG, NVwZ 2007, 68
und das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/24/EG" (vgl. BT-Drucksache 16/5846; Jens Eckhardt, CR 2007, 336 ff.),
mithin auch die „Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten“ (vgl. Abl. L 105, 54 ff.;
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ZRP 2007, 9 ff.), also Aufschluss darüber, wer wann
mit wem von wo aus kommuniziert hat, sei es per Telefon, Handy, Email, oder Internet...,
u.v.a.m.
„So wird der Mensch maschinenlesbar, nehmen George Orwells düstere Visionen vom
überwachten Menschen reale Konturen an“ (vgl. Christine Hohmann-Dennhard, Freiräume –
Zum Schutz der Privatheit, NJW 2006, 545 ff. [547], mit Verweis auf: George Orwell, 1984,
27. Aufl., Berlin 2005). Das „Idealbild“ des gläsernen Bürgers teilt die Staatsverwaltung mit
den zentralen Einrichtungen der Wirtschaftsgesellschaft:
Anders als der Staat, der sämtliche Daten zu einem Gesamtbild der Person vereinen möchte,
zielt der Markt zunächst nicht auf eine zentrale Erfassung. Jeder Konkurrent möchte einen
kommerziellen Informationsvorteil erlangen und die Daten seiner Kunden für sich behalten.
Gleichzeitig sind die Unternehmen zum ständigen Ausbau ihrer Datenbasis gezwungen, um in
der Konkurrenz zu überleben. So braucht am Ende die Obrigkeit viele Daten gar nicht mehr
selbst zu erheben. Sie kann auf alles zurückgreifen, was private Einrichtungen bereits
gesammelt haben - wie etwa im vorbezeichneten Falle der Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten. Und manchmal bieten die Firmen diese Dienstleistung schon von
sich aus an, wenn ihnen ein lukrativer Suchauftrag winkt. Schließlich zwingt der Staat die
Menschen sogar dazu, ihm und Dritten nicht nur personenbezogene, sondern selbst personengebundene
Daten von sich preiszugeben - wie etwa im Falle der obligatorischen Erfassung
von Fingerabdrücken. Dafür bieten längst beteiligte Unternehmen am Markt dann sogleich
weitere technische Anwendungen feil. Die unheilige Allianz der Institutionen sorgt so dafür,
dass sich das Individuum an keinem Ort vor fremden Blicken mehr sicher fühlen kann (vgl.
Wolfgang Sofsky, Verteidigung des Privaten, München 2007, S. 120).
Wissen ist Macht (nach dem englischen Philosophen Francis Bacon, 1561-1626). Die Einheit
der Erkenntnis, ohne welche alles Wissen nur Stückwerk ist, verlangte die Aufklärung (nach
dem deutschen Philosophen Immanuel Kant, 1724-1804). Mehr Wissen bedeutet folglich
mehr Macht, beansprucht aber auch mehr Aufklärung. So bezeichnet man eine von
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Rationalismus und Fortschrittsglauben bestimmte europäische geistige Strömung, die sich
gegen Aberglauben, Vorurteile und Autoritätsdenken wendet:
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu
bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am
Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne
Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes
zu bedienen!“ (vgl. Immanuel Kant, Was ist Aufklärung?, Göttingen 1967, S. 55).
Das humanistische Ideal der Aufklärung ist ein vornehmes Werturteil, kein dahinreichendes
Wirklichkeitsurteil. Geheimdienstliche Aufklärung liegt der wirtschaftlichen und politischen
Macht deutlich näher. Tatsächlich am meisten davon hat, wer über heimliches Wissen verfügt.
Und ebenso „klandestin“ - wie vorbezeichnete Rechtsprechung dies eindrucksvoll belegt –
entzieht sich die Exekutivgewalt der öffentlichen Kontrolle:
„Die traditionelle Macht ist diejenige, die sich sehen lässt, die sich zeigt, die sich kundtut und
die die Quelle ihrer Kraft gerade in der Bewegung ihrer Äußerung findet... Ganz anders die
Disziplinarmacht: sie setzt sich durch, indem sie sich unsichtbar macht, während sie den von
ihr Unterworfenen die Sichtbarkeit aufzwingt. In der Disziplin sind es die Untertanen, die
gesehen werden müssen, die im Scheinwerferlicht stehen, damit der Zugriff der Macht
gesichert bleibt. Es ist gerade das ununterbrochene Gesehenwerden, das ständige Gesehenwerdenkönnen,...
was das Disziplinarindividuum in seiner Unterwerfung festhält... in einem
Objektivierungsmechanismus einfängt“ (vgl. Michel Foucault, Überwachen und Strafen,
1. Aufl., Frankfurt a. M. 1994, S. 241). Mit anderen Worten:
„Von allen jenen Gewalten aber, welche das individuelle Handeln zurückdrängen, ist die
unwiderstehlichste... die rationale „Disziplin“. Sie ist inhaltlich nichts anderes als die
konsequent rationalisierte, d.h. planvoll eingeschulte, präzise, alle eigene Kritik
bedingungslos zurückstellende, Ausführung des empfangenen Befehls, und die unablässige
innere Eingestelltheit ausschließlich auf diesen Zweck... Die „Disziplin“... ist etwas
„Sachliches“ und stellt sich in unbeirrter „Sachlichkeit“... jeder Macht zur Verfügung,
welche auf ihren Dienst reflektiert und sie zu schaffen weiß“ (vgl. Max Weber, Wirtschaft und
Gesellschaft, 5. Aufl., Tübingen 1976, 2. Halbband, S. 681 f.).
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„Sichtbarkeit“, das „ständige Gesehenwerdenkönnen“ und die „Disziplin“ müssen in der Entwicklung
beurteilt werden, die die Erfassung von Fingerabdrücken nahm und nehmen „soll“.
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Die „Volksdaktyloskopie“, dass also die gesamte Menschheit amtlich daktyloskopiert werde,
darauf wollten die Protagonisten unter den Kriminalisten schon vor nunmehr rund einhundert
Jahren hinaus: eine internationale Passreform und die Verwendung der Fingerabdrücke in den
Legitimationspapieren aller Menschen (vgl. Robert Heindl, Passreform, in: Archiv für
Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik 32 (190
, S. 162 ff.; ebenso: Luigi Tomellini, Des
modifications a introduire dans les passportes, in: Archives D`Anthropologie Criminelle 23
(190
, S. 508 ff.).
Mit diesem „Totalitätsanspruch“ gingen die Kriminalisten dann propagandistisch hausieren:
Sie entwarfen Bedrohungsszenarien, die den Einsatz aller kriminalistischen Mittel rechtfertigen
sollten. Sie schilderten die Vorteile des daktyloskopischen Verfahrens auch jenseits
des konkreten Tatverdachts oder der konkreten Kriminalprävention. Sie priesen die Einfachheit
und Sicherheit des Verfahrens, das Transfers in andere Bereiche scheinbar zwingend nahe
legte. Sie argumentierten mit den Sicherheitszuwächsen, von denen nicht nur der Staat,
sondern die ganze Gesellschaft und Privatunternehmen profitieren könnten. Denn nicht nur
Polizei und Justiz, auch der moderne Sozial- und Wohlfahrtsstaat, auch die Wirtschaft könnte
zur Erfüllung ihrer Aufgaben funktionierende Identifikationstechniken gebrauchen. Ebenso
wünschten sich vielleicht die Bürger individuell die Möglichkeit ihrer zuverlässigen
Identifikation, etwa nach Katastrophen und Unglücksfällen... Jedenfalls war das Potential der
Daktyloskopie bei weitem noch nicht ausgeschöpft: Kontrollmöglichkeiten und Sicherheitsgewinne
allenthalben! (vgl. Miloš Vec, Die Spur des Täters - Methoden der Identifikation in
der Kriminalistik (1879-1933), 1. Aufl., Baden-Baden 2002, S. 106 ff., m. w. N.).
Eine Reform des Passwesens wäre daher gleichbedeutend mit der Erschließung des größtmöglichen
Anwendungsfelds für dieses kriminalistische Identifizierungsverfahren gewesen.
Als Vorbilder galten den Kriminalisten international Portugal, das 1912 den Fingerabdruck
des Inhabers in den Pass aufgenommen hatte, und Brasilien. In Deutschland schrieben nur die
Länder Sachsen und Bayern den Abdruck des rechten Zeigefingers vor. Die Kriminalisten for-
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derten vehement eine Ausweitung auf Reichsebene durch eine reichsrechtliche Regelung. Die
fakultative, d.h. freigestellte Aufnahme von Fingerabdrücken in den Pass durch die Bekanntmachung
des Reichskanzlers vom 24. Juni 1916 (vgl. Reichsgesetzblatt 1916, Nr. 143, S. 601
ff. [609]), eine juristische Technikermöglichung auf halber Strecke, genügte ihnen nicht (vgl.
Miloš Vec, Die Spur des Täters - Methoden der Identifikation in der Kriminalistik
(1879-1933), 1. Aufl., Baden-Baden 2002, S. 110 ff., m. w. N.).
....................................
„Aber an einem Beispiel der primitivsten, die Menschen unterscheidenden biologischen
Originalität mag verdeutlicht werden, dass es auch für den modernen Staat letzte Sperren vor
der verwaltungstechnischen – im übrigen durchaus gutgemeinten und keineswegs diskriminierend
gedachten - „Ent-persönlichung“ gibt“ (vgl. Günter Dürig, in: Theodor Maunz/
Günter Dürig/ Roman Herzog/ Rupert Scholz/ u.a., Grundgesetz, Kommentar, a. a. O.).
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„Die jüngeren Diskussionen über den internationalen Terrorismus haben die Perspektive
einseitig auf die Risiken der Freiheit gelenkt. Dahinter tritt die andere Blickrichtung, nämlich
auf die Chancen einer Politik zur Herstellung von Freiheit, völlig zurück. Es geht darum, der
Sicherheitspolitik eine Freiheitspolitik zur Seite zu stellen. Sie muss mehr zu bieten haben als
Überwachungsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe. Eine notwendig mittel- bis langfristige
Freiheitspolitik muss bei den Ursachen ansetzen, welche Risiken wie etwa den Terrorismus
hervorbringen. Diese Ursachen sind umrisshaft bekannt. Dazu zählen krasse und offensichtliche
soziale Gegensätze zwischen Arm und Reich auf engstem Raum; ein hohes Maß an
sozialer Unsicherheit der Menschen in den Wechselfällen des Lebens; das Bewusstsein
ethnischer, kultureller oder religiöser Benachteiligung bei offenkundiger Bevorzugung
anderer Gruppen und die politische, ökonomische und soziale Aussichtslosigkeit, diesen
Verhältnissen individuell oder kollektiv zu entrinnen“ (vgl. Christoph Gusy,
Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz, in: APuZ B 44/2004, S. 14 ff. [20]).
Zur Zeit aber weisen „Globalisierung“, „Terror“ und „Krieg“ noch in eine andere Richtung:
„Wir sind auf dem Weg zu einer globalen Sicherung von Herrschaftsansprüchen ohne Recht“
(vgl. Peter-Alexis Albrecht, Abschied vom Recht, in: vorgänge Heft 2/2007, S. 27 ff. [28]).
„Grüße! – aus dem Zeitalter der Uniformität... aus dem Zeitalter des Doppeldenk – Grüße!“
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