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12.10.2009
Vierfachmord von Eislingen
Die netten Mörder vom Wirtschaftsgymnasium
Aus Ulm berichtet Gisela Friedrichsen
AP
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DDP
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Erst töteten sie die beiden Schwestern, dann erschossen sie die Eltern: Ein 18-jähriger Schüler und sein 19-jähriger Freund stehen wegen des Vierfachmordes von Eislingen vor Gericht. Ging es um das Vermögen? Streit in der Familie? Das Motiv der Bluttat ist unklar.
Ulm - Es ist eines der rätselhaftesten Verbrechen seit langem: der Vierfachmord von Eislingen im Kreis Göppingen, begangen in der Nacht vom Gründonnerstag auf Karfreitag dieses Jahres. Täter waren laut Anklage der damals 18-jährige Andreas H., Schüler eines Göppinger Wirtschaftsgymnasiums, und sein 19-jähriger Schulfreund Frederik B. Was ihnen von der Staatsanwaltschaft Ulm vorgeworfen wird, lässt sich mit Worten wie "unfassbar" oder "unbegreiflich" nur unzulänglich beschreiben.
Die Opfer waren Andreas' Eltern, Hansjürgen und Else H., 58 und 53 Jahre alt, sowie seine beiden 24 und 22 Jahre alten Schwestern, die beide Pädagogik studierten. Andreas, das jüngste der drei Geschwister, hat mit Hilfe seines besten Freundes seine ganze Familie ausgelöscht. Von diesem Montag an müssen sich beide Schüler vor der 6. Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen heimtückischen Mordes verantworten. Andreas und Frederik galten in ihrem Umfeld als nette, hilfsbereite Jungen. Dass sie seit 2007 schon mehrere Einbrüche begangen hatten, etwa in eine Realschule, wo sie einen Computer entwendeten, oder in einen Supermarkt sowie ins Vereinsheim eines Sportclubs, wusste niemand. Diese Taten jedoch mögen noch als jugendtypische Ausrutscher bewertet werden.
Doch dann sollen die beiden laut Anklage der Ulmer Staatsanwaltschaft im Oktober 2008 in das Clubheim der Eislinger Schützengilde eingebrochen sein, wo sie offenbar insgesamt 17 groß- und kleinkalibrige Pistolen und Gewehre sowie 1700 Schuss Munition mitgehen ließen.
Darunter auch die Tatwaffen: eine Pistole der Marke Hämmerli und eine Ruger-Kurzwaffe.
Ob die Tat zu der Zeit schon von einem oder beiden Schülern geplant war oder ein gemeinsamer Tatplan erst später entstand, blieb bislang unbekannt. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass sich Andreas einen Tag vor der Tat dazu entschloss - und seinen Freund Frederik vorerst im Unklaren ließ.
256.000 Euro oder innerfamiliäre Problemen als Tatmotiv?
Auch der Tatabend verlief äußerlich offenbar völlig unauffällig: Andreas und Frederik aßen bei dessen Eltern zu Abend, es gab Käsenudeln. Frederiks Mutter erinnert sich, Andreas habe sich darüber beklagt, dass er von seinen Eltern kein Auto bekommt. Dann, so die Anklage, machten sich die Schüler zur Wohnung der Familie H. auf.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fühlte sich Andreas "spätestens ab Herbst 2008" zu Hause unverstanden, er habe sein Elternhaus verlassen wollen, dafür aber kein Geld gehabt. Als er mit 18 von seiner Mutter erfuhr, dass es auf einem Schweizer Konto ein Vermögen in Höhe von 256.000 Euro gab, für das er und seine Schwestern eine Vollmacht erhielten, sei in ihm der Gedanke gereift, dass er im Fall des Todes der Eltern und der Schwestern allein über das Vermögen verfügen könnte.
Von innerfamiliären Problemen als Tatmotiv sprechen hingegen die Verteidiger der jungen Männer. Doch in welcher Familie gibt es keine Probleme mit den heranwachsenden Kinder? Nach der Tat kamen Gerüchte über die ungewöhnlich enge Beziehung der beiden Schüler auf. Hatten sie homosexuelle Neigungen zueinander entdeckt und fürchteten den Widerstand der Eltern H.? Träumten sie von einem ungestörten gemeinsamen Leben weitab von Eislingen? Welche Vorstellungen hegten diese beiden jungen Angeklagten, immerhin Schüler eines Wirtschaftsgymnasiums, wenn das Vermögen aufgezehrt sein würde?
"Jetzt sind alle tot!"
Andreas habe gewusst, so die Staatsanwaltschaft, dass seine beiden Schwestern allein zu Hause waren, da die Eltern H. an jenem Abend das Lokal "Marstall" besucht hatten, wo es Live-Musik gab. Gegen 22 Uhr, rekonstruierte später die Polizei, zogen sich Andreas und Frederik im Keller des Hauses um, betraten die Wohnung H. und feuerten eine wahre Kanonade auf die Schwestern ab, die bereits in Schlafkleidung arglos fernsahen. Die Ältere wurde von zehn Schüssen getroffen, ihre jüngere Schwester neunmal. Dann sammelten sie die Patronenhülsen auf und versteckten sie zusammen mit den Waffen und Schalldämpfern im Keller.
Wenig später, nachdem sie wieder Normalkleidung angelegt hatten, tauchten Andreas und Frederik im "Marstall" auf, wo sie sich mit den Eltern H. unterhielten. Dann kehrten sie an den Tatort zurück, tauschten wieder ihre Kleider gegen die Tatkleidung und warteten im Wohnzimmer auf das Elternpaar H. Als dies gegen 0.30 Uhr heimkehrte, soll Andreas laut Anklage achtmal auf seinen Vater geschossen haben und Frederik einmal auf die Mutter; zwei weitere Schüsse müsste demnach der Sohn auf seine Mutter abgegeben haben, denn sie wurde dreimal getroffen.
Den Rest der Nacht verbrachten die beiden Freunde im Haus der Eltern Frederiks. Am nächsten Morgen holte Andreas frische Brötchen, dann verließen er und Frederik das Haus. Gegen 10.30 Uhr rief ein Rettungsdienst an: Bei der Familie H. sei etwas Schreckliches passiert, es habe ein "dramatisches Ereignis" gegeben, hieß es. Frederiks Eltern sollten sofort kommen.
Am Tatort bot sich ihnen ein Bild der Verzweiflung. Andreas lief heulend und schreiend auf der Straße herum: "Jetzt sind alle tot! Wenn ich den erwische, der das getan hat!", und Frederik saß zitternd und weinend am Straßenrand.
"Wir fangen erst mal klein an"
Das Strafverfahren gegen die beiden Schüler findet unter strengen Sicherheitsmaßnahmen statt. Nach dem Jugendgerichtsgesetz bleibt die Öffentlichkeit ausgeschlossen, nur neun namentlich zugelassene Journalisten dürfen entsprechend einer Verfügung des Vorsitzenden Richters an der Verhandlung teilnehmen, die, wie es vom Gericht hieß, per Los ausgewählt wurden. Denn die Kammer habe sich entschlossen, wegen des großen öffentlichen Interesses an der rätselhaften Straftat zumindest eine eingeschränkte Presseberichterstattung zuzulassen.
Verteidiger Hans Steffan, der Andreas vertritt, monierte diese ungewöhnliche Entscheidung als rechtlich unzulässig und beantragte - erfolglos - den kompletten Ausschluss der Öffentlichkeit. Darüber wird voraussichtlich noch heftig gestritten werden.
Ungewöhnlich aber ist auch, dass zwar nach dem Jugendgerichtsgesetz verhandelt werden soll, aber ein von der Ulmer Justiz häufig beauftragter "Erwachsenen-Psychiater", Peter Winckler aus Tübingen, die Angeklagten dieser Tage begutachtet hat. Steffans Bemühungen, einen Jugendpsychiater zumindest hinzuziehen, blieben ebenfalls erfolglos.
Dabei wirkt vor allem der Angeklagte Frederik wie ein 14-Jähriger. Als er in Hand- und Fußfesseln an seinen Eltern vorbeigeführt wurde, die der Verhandlung beiwohnen dürfen, schien er im Boden versinken zu wollen. Andreas, blass im Gesicht, war immerhin so gefasst, dass er den Eltern seines Freundes zunickte.
Der Prozess wird am Donnerstagnachmittag um 15 Uhr fortgesetzt. Mit den Worten: "Wir fangen erst mal klein an, nämlich mit den Angaben, die Frederik vor der Polizei machte", schloss der Vorsitzende den ersten Verhandlungstag. Thema wird wohl sein, von wann an Frederik als Beschuldigter galt, ob er entsprechend belehrt und wann ihm ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt wurde. "Geständige Einlassungen" der Angeklagten, so die Verteidigung, seien "zu gegebener Zeit" zu erwarten.