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  #261  
Alt 02.03.2009, 22:02
d0dge d0dge ist offline
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@Viola:
Lass mich einige Passagen, die nicht nach der 1990er Revision gestrichen wurden zitieren.

Den Satz des 1. Artikels mit der "Änderungsvollmacht" dürftest du kennen.
ABER

Artikel 2 (1):
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
--- was "Besatzungsbehörde" ist, wird im Abs. 5 Art 1 geklärt (so ziemlich alles!)

Was bundesdeutsche Gerichte dürfen (mit den später erläuterten Ausnahmen in Bezug auf die "Besatzungsbehörden") steht in Art 3 Abs 2 & 3 ... Abs 1 wurde gestrichen.

Artikel 5 (1):

Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten (Anm. - also Zivilrecht - ), die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde (siehe Besatzungsbehörden) der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland (also GANZ Deutschland bzw. hier Trizone + Berlin West) erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte un Behörden zu vollstrecken.

Artikel 7 (1) besagt fast wörtlich denselben Sachverhalt für Strafsachen.

Artikel 8: offenbart, wer alles vor der zukünftigen deutschen Gerichtsbarkeit Immunität besitzt. Und das am Ende ALLE alliierten und mit alliierten Behörden zusammenarbeitende.

Und wir sind noch nicht mal beim 6. Teil angekommen

D.h. im Klartext, daß alle Besatzungserlasse, -urteile, -verordnungen etc. rechtswirksam geblieben sind.
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Geändert von d0dge (02.03.2009 um 22:09 Uhr)
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  #262  
Alt 02.03.2009, 22:11
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Wie oft denn noch? Das wurde in mehreren Threads mehrfach behandelt. Auch wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt, wird eine weitere Wiederholung nichts daran ändern.

Dabei ist die Antwort für jeden normalbegabten Mitteleuropäer ganz einfach. Es sollte kein rechtsfreier Raum entstehen. Also wurde Besatzungsrecht teilweise in deutsches Recht überführt.

Schön, dass Du die entscheidenen Sätze schon hervorgehoben hast. Es handelt sich um deutsches Recht. Also können Urteile auch von von übergeordneten Instanzen aufgehoben oder geändert werden. Ebenso ist es mit Gesetzen und Verordnungen.

Wer das nicht erkennt, kann entweder keine Texte erfassen oder will es nicht wahrhaben.
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  #263  
Alt 02.03.2009, 22:26
Dr.Schnackels Dr.Schnackels ist offline
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Unter einem rechtsfreien Raum versteht man eine Zeit in der keine Gesetze beachtet werden oder Anwendung finden.
Also bis zum Zeitpunkt der "Vereinigung" 1990 galten nachweislich für die Besatzungsmächte ihre eigenen Gesetze. Falls jemand die Besatzungsmächte ,rückwirkend für Taten in dieser Zeit, anklagt finden die damals gültigen Gesetze und Richtlinien Anwendung. Es ensteht kein "rechtsfreier Raum".
Es ist also total unnötig diese Gesetze über die Zeit nach der "Vereinigung" mitzunehmen (siehe Aufrechterhaltung diverser Artikel des Überleitungsvertrags), es sei denn man will das Besatzungsrecht aufrechterhalten (was bis heute der Fall ist). Für einen angeblichen souveränen Staat ein Schlag ins Gesicht.
Im Ernstfall würde ich mich nicht darauf verlassen daß ein deutsches Gerichtsurteil juristisch Bestand hat gegen eine Handlund/Beschluss/sonstiges von den Besatzungsmächten.

Dr.Schnackels

Geändert von Dr.Schnackels (02.03.2009 um 22:28 Uhr)
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  #264  
Alt 02.03.2009, 23:51
d0dge d0dge ist offline
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Yup, und das geht für uns brave Steuerzahler bei der Unterhaltung der US Stützpunkte los, die ja bekanntlich als "Main Hub" für die völkerrechtswidrigen Militäraktionen in Nahost und Zentralasien dienen.

Das ist auch ein geostrategisch unerlässlicher Faktor gewesen, dieses Recht und die Vorbehalte unter allen Umständen aufrecht zu erhalten.
Einerseits wegen dem "kalten Krieg" - aus welchem Grunde überhaupt der Marshallplan und die Gründung der BRD anlief und um
eine unumstrittene Basis möglichst zentral in Europa zu haben.
Dieser Status wird nun langsam aber sicher durch die Tschechische Republik und Polen abgelöst (Horchposten / Raketenschild).
Die 3 betreffenden (nun) Veto- Mächte haben dort aber noch lange nicht die Infrastruktur aufgebaut, wie sie im Rhein/Main/Neckar Raum vorliegt.

Zudem ist es im Zuge der ausartenden Krise ganz gut, die Finger auf dem praktisch konfiszierbaren Goldreserven der Bundesbank zu haben,
welche ja sowieso nicht auf dem Gebiet der BRD lagern.
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 00:00 Uhr)
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  #265  
Alt 03.03.2009, 00:12
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Siehst Du, genau das meinte ich. Ich fragte, ob es neue Beweise gibt und es kommt keine Antwort.

Dafür kommt morgen, spätestens übermorgen wieder das übliche Gerede von der fehlenden Verfassung.

PS: Ich komme langsam zu der Erkenntnis, dass es Textbausteine auch tun. Es kommt sowieso nichts, was nicht schon mehrfach durchgekaut wäre.

Ich kenne diese Diskussionen jetzt seit neun Jahren. Daran wird sich die nächsten zehn Jahre auch nichts ändern.

Es wird weder eine Reichsregierung oder was auch immer in der Art geben, noch werden die Alliierten das Reich ausrufen.
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  #266  
Alt 03.03.2009, 11:00
Dr.Schnackels Dr.Schnackels ist offline
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Viola, du verdrehst einem das Wort im Munde oder auf dem Bildschirm.
Ich habe nicht ein einziges mal behauptet daß es die Besatzungsbehörden "nicht" geben würde !!! Macht dir sowas vielleicht Spass ?
Ganz im Gegenteil, ist ja schliesslich historisch belegt und Bedarf keiner weiteren Worte.

Nun zu der Sache daß das Besatzungsrecht über dem deutschen Recht steht.
Es ist doch klar wenn Besatzugnsverordnungen und Gesetze genauso gestellt werden wie deutsche Gesetze dann heisst das nur... !! Aufgemerkt !! ...daß diese Gesetze auch Anwendung finden werden.
Es bedeutet aber nicht daß der Inhalt der Besatzungsgesetze "nicht" auch deutsches Recht aufheben kann/darf oder wird (Vorsicht habe hier doppelte Verneinung in einem Satz). Das bedeutet der Inhalt der Besatzungsgesetze findet immer Anwendung, ungeachtet deutschem Rechts. Denn Merke: die Besatzugnsgesetze/rechte hatten immerschon vorrang vor deutschem Gesetzen, auch historisch belegt.

Dr.Schnackels
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  #267  
Alt 03.03.2009, 12:17
d0dge d0dge ist offline
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Das einzigste, was ich da hinzufügen kann, ist, auf die Passagen zu verweisen, in denen geklärt wird, WER und WAS Immunität gegen die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit genießt.
Und das sind alle Behörden der alliierten, ihrer Mitarbeiter und über dritte Beschäftigte.
Im Besonderen die Richter.
Es ist also NICHT möglich geschehenes Unrecht durch die Besatzergesetzgebung von den Schuldigen einzuklagen.
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  #268  
Alt 03.03.2009, 13:49
d0dge d0dge ist offline
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@Viola:

Ich bezweifle mal, daß es zur Zeit des römischen Kaiserreiches so etwas wie eine Haager Landkriegsordnung - geschweige denn Übereinkünfte auf Völkerrecht gegeben hat.
Zudem ist Köln (Colonia) eine römische Stadtgründung.

Zu "lexakt":
D.h. du zitierst die Ausführungen eines einzigen Rechtsanwaltes als algemeinverbindlich ?
dazu nur dieses: http://www.lexexakt.de/hinweise.php

Es gibt noch einen weiteren nicht gestrichenen Artikel zu im ersten Teil des Überleitungsvertrages, in dem vorgreifend auf die bereits angesprochene Angleichung des
Besatzerrechts. Ich hab das Papier aber gerade nicht vor mir, also warte ich mit Zitaten lieber, bis ich wieder daheim bin.

Ich denke, es wird keiner anzweifeln, daß in diesem Lande das Volk der Souverän ist.
Doch diejenigen, die die staatliche Integrität der BRD anzweifeln, werfen dahingehend die Frage auf, inwiefern dieser Souverän überhaupt demokratisch handlungsfähig ist.
Wenn ein Bundestag - voll mit Profi Politikern - mit einer 2/3 Mehrheit das Grundgesetz nach gut Dünken ändern kann und dabei vom Bundesrat, dem BVG oder dem Bundeshorst so gut wie nie Intervention (in Form von genereller Ablehnung! nicht Neuformulierung) zu erwarten hat und es keine Volksentscheide auf Bundesebene gibt,
WIE SOUVERÄN IST DENN DANN DER SOUVERÄN ÜBER SEINE GEWÄHLTE REGIERUNG ?

Was ich damit sagen will ist, daß das Volk kein "Veto Recht" (Referenden) bei Entscheidungen die Grundrechte betreffend hat!
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 13:51 Uhr)
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  #269  
Alt 03.03.2009, 14:50
d0dge d0dge ist offline
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Was hast du an der Aussage nicht kapiert ?
Der Souverän - das Volk - hat keine direkte Handlungsgewalt über seinen Staatsapparat.
Mach dir einen Reim drauf !

Außerdem hatte ich einen Artikel im Ü-Vertrag angesprochen, den ich aber lieber erst noch mal direkt vor Augen habe, bevor ich aus dem Kopf zitiere.

Und überhaupt. Wenn es einen greifbaren Beweis für das Fehlen der nationalen Souveränität der BRD gibt, dann doch die Stützpunkte von mindestens einer der 3 Westmächte auf dem Gebiet eben dieser BRD (der Trizonen BRD - ehem. SBZ ist ja "off limits"), mit eigener Gerichtsbarkeit und sogar eigener Exekutive.
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 15:06 Uhr)
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  #270  
Alt 03.03.2009, 15:04
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Standard Anmerkungen und Fragen

a) Hier wurde irgendwann die Rechtsbeugung durch dt. Gerichte durch einen Richter im Ruhestand Dr. Fahsel erwähnt. Oder viell. doch eher "Fasel" ? Obwohl über 6000 Treffer angezeigt werden, kann die Identität nicht geklärt werden, der Name spricht jedoch für sich. Was nicht heißt, daß keine Rechtsbeugung stattfgefunden hat (bin selber Opfer: Heulattacke einer Zeugin vor einer jungen Richterin war mehr wert als 550 Seiten zusammengetragene Unterlagen als Beweis...)

b)
Zitat:
Präambel des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
(Hervorhebung von mir)
Wie soll das mit der freien Selbstbestimmung vor sich gegangen sein ? Mich hat damals keiner gefragt.
Und bedauerlicherweise hatten die Bürger der ehem. DDR nicht die Möglichkeit, irgendwie verfassungsgebend mitzuspielen. Das GG wurde ohne diese Bürger ausgearbeitet und sie "wurden beigetreten". Nur weil das in der Präambel steht, muß das noch nicht korrekt sein!

c) Die Disk. um den Art. 146 ist m.M.n. mit dieser Präambel trotzdem nicht beendet. Da der Artikel nicht aufgehoben wurde, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, daß das deutsche Volk eine neue Verfassung verabschiedet, die das Grundgesetz ablöst. Fragt sich, was dann aus dem 2+4 Vertrag usw. wird, aber die Möglichkeit besteht.

Deshalb möchte ich meine Frage von Anfang des Jahres wiederholen:
Wenn das deutsche Volk sich zusammentut und mehrheitlich eine Verfassung beschließt, die von Ihrem Wesen geeignet ist, das GG abzulösen, wäre das dann Deutschland ? Könnte diese Verfassung dazu führen, Gesetze und Entscheidungen der BRD außer Kraft zu setzen ?

d) In dem Buch "Menschenrechte, Bürgerfreiheit, Staatsverfassung", Verlag Friedrich Kamp, Bochum, ISBN 3-592-87010-6, 8. Auflage 1989 (vor dem Beitritt der DDR),
finden sich neben der 1989 gültigen Fassung des GG auch weitere Zitate aus Pakten und Konferenzen.
Auszüge aus "Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966"
Teil 1, Artikel 1+2
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über Ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Völker können für Ihre eigenen Zwecke frei über Ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

Nächste Frage: Da unsere Gesetze mittlerweile zu 84% (Quelle: Prof. Schachtschneider) von der EU-Bürokratie gemacht werden und lediglich noch in deutsche Gesetzesform gegossen werden, haben wir m.M.n. unser Recht auf Selbstbestimmung verloren. Kennt jemand diesen Pakt genauer und können diese Rechte irgendwo eingeklagt werden ? Ist der völkerrechtlich irgendwie "bindend" ?
Ich für mich habe für die Regierung duch die EU-Verwaltung den Begriff "Bürokratur" erfunden, und ich möchte nicht unter einer solchen "Bürokraten-Diktatur" leben. Da wäre mir ja eine Monarchie noch lieber...

e) Habe mir gestern mal ein Infos zu diesem "Fürstentum Germania" versucht zusammenzustellen, das scheinen doch überwiegend Spinner zu sein. Der Begriff "Kirchenstaat" ist jedenfalls nirgendwo so definiert, daß daraus irgendeine Rechtsgrundlage abgeleitet werden kann.

f) Hat einer genauere Infos darüber (viell. Milan?), inwieweit die Aufhebung eines Einführungsgesetzes das Gesetz selber betrifft ? Es gibt zur Zeit diverse Behauptungen, daß mit der rückwirkenden Aufhebung des "Einführungsgesetzes des Ordnungswidrigkeitengesetzes" am 11.10.2007 auch das OWiG selber aufgehoben wurde. Eine (allerdings sehr obskure) Quelle
Und wie war das mit der MwSt ? Falscher Thread, ich weiß, aber ich kann nicht alle Threads komplett lesen, dafür fehlt mir die Zeit.

g) Mit den Militärgesetzen scheint Ihr Euch ja nicht einig zu sein. Da wurde mal behauptet, die wurden schon 1949 abgeschafft, dann wieder die Abschaffung 1990 mit den Regelungen nach dem Beitritt.
Wat denn nu ? Wurde der Schalk nun rechtskräftig verurteilt oder nicht ? Ich finde es für unser Thema schon sehr bezeichnend, daß diese Gesetze in den 80ern noch gegolten haben. Obwohl ich auf dem Gym in der 13 Wahlpflicht GeSo hatte und wir dort ein ganzes Jahr über den Aufbau, die Gesetze und die Organe der BRD gesprochen haben, wurden die Militärgesetze nicht erwähnt. War/ist das denn allgemein so unbekannt ? Ich habe auch erst hier zum ersten Mal davon gehört/gelesen.

Ein ahnungsloser Fragender, der es wissen will.
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Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense.
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