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Alt 20.05.2009, 16:28
madurskli madurskli ist gerade online
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Die Hexenjagd hat begonnen


Wie erwartet sind die Beschwerden, die in der ganzen Schweiz eingereicht werden, in mehreren Zeitungen heute ein Thema. Und wie erwartet, hat man begonnen, uns zu diffamieren. Wir sind darauf angewiesen, sämtliche gefundenen Artikel zugesandt zu bekommen, da es uns nicht möglich ist, alle Zeitungen zu lesen. Wir haben nach wie vor viel zu tun. Zum dauernden Vorwurf, wir seien Verschwörungstheoretiker, möchten wir Ihnen unsere Reaktion aus der heutigen Presseerklärung zitieren. Die ganze Presseerklärung wird im Verlauf des Vormittags oder des frühen Nachmittags aufgeschaltet.


Uns ist bewusst, dass wir als Verschwörungstheoretiker abgestempelt werden. Wir wollen deswegen darauf hinweisen, dass die Welt voll von Verschwörungen ist. Verschwörungen sind normal. Einige Beispiele gefällig? Die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher, Pearl Harbor, das Vorgehen sämtlicher Staatschefs aller beteiligten Nationen des Ersten sowie des Zweiten Weltkriegs sowie jedes weiteren Kriegs und der Transfer vom ehemaligen ZSC-Spieler Beat Forster während der Saison 2008/2009 zum HC Davos. Es wäre naiv anzunehmen, dass die Politik nicht reich an Verschwörungen sei.“


Nur wer schlecht informiert ist, weiss davon nichts. Wir müssen uns nicht für die mangelnde Bildung oder das mangelnde Stehvermögen diverser gut bezahlter Journalisten entschuldigen. Wichtig ist es uns jedoch zu betonen, dass nicht alle Journalisten einfach eine Hexenjagd veranstalten. Viele versuchen den Rahmen ihrer Möglichkeiten auszuschöpfen, das schätzen wir sehr. Uns ist bewusst, dass es Zwänge gibt.


Beschwerdemeldestelle
Bei uns regnet es Emails und Mitteilungen. Wir haben deswegen eine Beschwerdemeldestelle geschaffen und bitten alle, auch die die sich bereits bei uns gemeldet haben, mitzuteilen, wer wo eine Beschwerde eingereicht hat. Diese Daten werden bei späteren Presserückfragen oder Pressekonferenzen wichtig sein.

E-Mail: Beschwerdemeldestelle@geistige-landesverteidigung.ch
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Soziologisch lässt sich der Infokrieg klar auf den Begriff bringen: als Zwergenaufstand eines frustrierten und verstörten Kleinbürgertums

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  #62  
Alt 22.05.2009, 10:01
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Liebe Mitkämpferinnen und Mitkämpfer,


nur in dieser strengen und bewegten Wochen nehmen wir uns das Recht, sie dermassen mit E-Mails zu zudecken. Wir legen jedoch Wert darauf, dass dies eine gelungene Aktion wird und bis jetzt ist alles grossartig verlaufen.


Wir haben hier eine Liste, mit den Beschwerdefristen für alle Kantone! So wissen Sie, wie lange Sie noch Zeit haben für die entsprechenden Kantone: http://geistige-landesverteidigung.c...beschwerde.pdf


Freundliche Grüsse,
Ihre Geistige Landesverteidigung
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  #63  
Alt 23.05.2009, 14:02
madurskli madurskli ist gerade online
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Letzter Aufruf bezüglich Beschwerden


Wir haben noch einige Kantone, für die wir eine aktualisierte Version der Beschwerden aufgeschaltet haben. Wir suchen daher Freiwillige, die heute diese Beschwerden einreichen. Die Poststellen in Städten haben heute bis 16h oder länger offen. So zum Beispiel Zürich, Zug, Luzern und Winterthur. Folgende Beschwerden müssen eingereicht werden:


  • Appenzell-Ausserhoden
  • Thurgau
  • Schaffhausen
  • Glarus
  • Obwalden
  • Nidwalden
  • Uri
  • Freiburg (deutsch)
  • St. Gallen
  • Basel Stadt
  • Wallis (deutsch)
  • Kantone, die französisch zur Amtssprache haben


Für alle diese Kantone ist auf deutsch die folgende Beschwerde zu verwenden: http://geistige-landesverteidigung.c...beschwerde.pdf
Auf französisch: http://geistige-landesverteidigung.c...se-romande.pdf


Tragen Sie bitte die Adresse der entsprechenden Kantonsregierung als Empfänger ein. Bitte melden Sie geführte Beschwerden bei beschwerdemeldestelle@geistige-landesverteidigung.ch an.

nachtrag:
___________
Während dieser Woche wurden schweizweit mindestens 150 Beschwerden in fast allen Kantonen eingereicht. Besten Dank für Ihre Mithilfe, dies ist ein grosser Erfolg und das wird auch von den Bürgern so wahrgenommen
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Geändert von madurskli (23.05.2009 um 15:44 Uhr)
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Alt 24.05.2009, 00:39
madurskli madurskli ist gerade online
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Von einer Demokratie kann nur gesprochen werden, wenn die Auszählungsergebnisse nachvollziehbar, transparent und überprüfbar sind. Bei nur 2753 fehlenden Stimmen der unterlegenen Seite und der statistisch belegten Sicherheit, dass das Ergebnis falsch sein kann, ist eine äusserst genaue Nachzählung in allen Kantonen der Schweiz eine demokratische Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit.


Das knappe Wahlergebnis vom 17. Mai hat viele Menschen auf den Plan gerufen, die sich der menschlichen und technischen Fehlerquoten bewusst sind. So wurden bisher mindestens 150 Beschwerden in praktisch allen Kantonen eingereicht. In den letzten Tagen erreicht die Gruppe „Geistige Landesverteidigung“ sehr viele unterstützende Emails und weitere Zusprüche auf anderen Wegen. Kritische Äusserungen waren eine absolute Ausnahmen.


Die durchwegs positive Resonanz überrascht bei einem angeblich so knappen Ergebnis, so dass wir uns ernsthaft die Frage stellen mussten: „wo sind denn da die Befürworter des biometrischen Passes?“


Die Facebookgruppe „Neuauszählung der Abstimmungsergebnisse Biometrie“ erreichte innert wenigen Tage eine Mitgliederzahl von weit über 1000 Mitglieder und steigt täglich weiter. Derzeit haben wir fast 1500 Mitglieder. Auch unser Aufruf von Freitag, den 22.5.2009, bei welchem wir Auszählungshelfer und Wahlbeobachter suchen, hat bereits eine beachtliche Resonanz. Immer mehr melden sich bei uns, wir haben bereits über 100 Bürger die durch persönlichen Einsatz eine Nachzählung unterstützen werden.


In dieser Presseerklärung werden nun die wichtigsten, teilweise für Sie völlig neuen Argumente, die für eine Neuauszählung relevant sind, aufgeführt.




1. Fehlerquoten


a. Allgemein
Schweizweit betrug der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen 5'504 Stimmen oder 0.1%. Das bedeutet dass 2752 Stimmen oder 0.05% ausreichend sein würden, um das Abstimmungsergebnis in sein Gegenteil zu verkehren. Der Streubereich bei der Auszählung liegt gemäss Statistikern bei 1%. Alleine deswegen ist im Sinne der Demokratie eine Neuauszählung durchzuführen! Es ist statistisch unmöglich, dass sich keine Fehler eingeschlichen haben. Es stellt sich lediglich die Frage der effektiven Fehlerquote. Eine Auszählung unter dem Aspekt der Knappheit des Ergebnisses würde wesentlich genauer sein.


b. Zählfehler
Ein Lehrer wies mit seiner Schulklasse nach, dass 3 % Zählfehler bei einmaliger Zählung um den Mittelwert normal sind. Beim Wägen fand der Lehrer heraus, dass rund 1 % Abweichung möglich sind.


c. Wägen der Stimmzettel
Unberücksichtigt bei diesem Versuch blieben sich ändernde Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede und somit das sich ändernde Gewicht des Papiers. Grundsätzlich ist bei allen Messungen zu beachten, dass Luftfeuchtigkeit und Temperatur einen sehr großen Einfluss auf die Messwerte haben. Um diese Einflussfaktoren auszuschalten, muss die Messung immer in Klimaräumen bei einem nach ISO-Normen festgelegten Normklima (23 °C, 50 % Luftfeuchtigkeit) stattfinden. Meist wird die Papierprobe vor der Messung 24 Stunden in dem Raum gelagert, um sie zu akklimatisieren.


Diese Bedingungen (insbesondere die Akklimatisierungsfrist von 24 Stunden) wurden bei der vorliegenden Abstimmung nicht berücksichtigt, weshalb bei gewogenen Ergebnissen zwangsläufig ein Fehlerfaktor aufgrund der Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede enthalten sein muss, der im Rahmen einer Nachzählung von Hand eliminiert werden kann. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener Papierhersteller geben jeweils genaueren Aufschluss.




d. Stimmentausch
Der schwerwiegende Fehler im „Wahlbüro von Embrach“ (Ja und Nein-Stimmen vertauscht) muss hier berücksichtigt werden. Eine zuverlässige Abstimmung kann solche Fehler nicht akzeptieren, zu hoch ist das Manipulationsrisiko und das Risiko für Verfälschung und/oder Vertuschung des Wahlergebnisses. In einem solchen Fall ist der Forderung nach einer erneuten Abstimmung, angeknüpft an die oben erwähnten Bedingungen unabdingbar Folge zu leisten. Eine Verharmlosung des Einflusses einer solch - anscheinend kleinen – Differenz darf nicht gestattet werden. Nach dem Wahlbetrugsversuch in Trimbach sollte jetzt schon jeder Kanton diese Wahl nicht anerkennen und eine Neuwahl durchführen/beantragen.


Siehe Beilage 5




e. Wahlcouverts
Die Wahlcouverts unterstanden keiner einwandfrei protokollierten und lückenlosen Überwachung bis zur Auszählung. Es besteht somit die Möglichkeit, Wahlcouverts entsprechend ihres Absenders (Im Rücksendecouvert ist der Name der stimmberechtigten Person sowie deren Unterschrift beim Öffnen SOFORT erkennbar) an das Urnenbüro zu übergeben – oder nicht. Es besteht keinerlei Kontrolle darüber, ob bewusst Wahlcouverts aus dem Verkehr gezogen werden – etwa deswegen, weil bekannt ist, welcher politischen Gesinnung entsprechend jemand in der Regel abstimmt. Besonders in kleineren Gemeinden ist das ein Problem, da jeder jeden kennt.




2. Falsch Auskünfte bei Fedpol:
Einem uns bekannten Stimmbürger, welcher sich genauer über die entsprechende Konsequenzen eines Neins bei der Fedpol über deren Hotline informieren wollte, wurde darauf hingewiesen, dass die USA das VISA Waiver abkommen bei einem Nein künden würden. Dies ist aber eine Vermutung der Befürworter des biometrischen Passes und keine gesicherte Aussage. Könnte also als Beeinflussung angesehen werden und es ist davon auszugehen, dass noch mehr Stimmbürger falsch informiert wurden. Wir werden, falls diese Argument entscheidend sein wird, abklären, ob er Stimmbürger seine Identität bekannt geben möchte.



3. Gesetzliche Grundlagen
Zum Beispiel regelt das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich, gemäss § 16 (Auszähldienst) folgendes: Die Mitglieder des Wahlbüros, die den Auszähldienst versehen, können durch höchstens gleich viele nicht gewählte Personen unterstützt werden, die nicht stimmberechtigt sein müssen. Da wir “stimmberechtigten Personen“ keine Einsicht in die Namen der Mitglieder des Wahlbüros haben, besteht in diesem Fall ein Verstoss gegen diesen Artikel.




4. Nebenurnen
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Nebenurnen aufgestellt wurden, insbesondere nicht in Altersheimen. Dadurch wurde das Stimmrecht vieler Bürger verletzt. Das ist, neben grundsätzlichen demokratischen Erwägungen, bei einem so knappen Ausgang entscheidend; ist doch insbesondere für ältere Personen der Weg zu einem kantonalen Erfassungszentrum, welches auch die nichtbiometrischen oder biometrischen Identitätskarten herausgeben wird besonders aufwändig.




5. Sehr knappes Resultat und rechtliche Bestimmungen
Der aus der Garantie der politischen Rechte fliessende Schutz der freien Willensbildung und unverfälschten Stimmabgabe schliesst ein, dass nur Wahl- oder Abstimmungsergebnisse anerkannt werden können, welche die freie Willensbildung auch ausdrücken. Dies kann in Frage gestellt sein, wenn solche Ergebnisse zahlenmässig so nahe beieinander liegen («knapp» sind), dass nur eine Wiederholung der Auswertung (Nachzählung) Gewissheit über die Richtigkeit des Ergebnisses verschaffen kann.



Z.B. die im zürcherischen Recht vorgesehenen Grenzwerte, bei denen ein knapper Ausgang «in der Regel» vorliegt, gewähren der wahlleitenden Behörde einen Ermessensspielraum, der nur zurückhaltend und in Ausnahmefällen zu Ungunsten einer Nachzählung ausgeschöpft werden kann.


Das schweizweite (und nur um dieses geht es schlussendlich) Abstimmungsergebnis mit 49.86% Nein-Stimmen bzw. 50.14% Ja-Stimmen bedeutet ein Unterschreiten der genannten Prozentgrenze, womit per Definition ein knappes Ergebnis vorliegt und gemäss § 75 Abs. 3 GPR zwingend eine Nachzählung durchgeführt werden muss.


Relevante Gesetzesartikel:
Art. 34 Abs. 1 Bundesverfassung (BV)
Art. 34 Abs. 2 BV (BGE 131 I 442 E. 3.1 f. S. 447 mit weiteren Hinweisen)
Art. 39 Abs. 1 BV
Art. 51 Abs. 1 BV


Es ist aber in erster Linie eine Frage des kantonalen Rechts, unter welchen Voraussetzungen Nachzählungen von Wahl- und Abstimmungsergebnissen anzuordnen sind und ob der einzelne Stimmberechtigte eine Nachzählung erwirken kann. Verschiedene Kantone kennen diesbezüglich Bestimmungen:
Art. 44 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Bern;
§ 79 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen des Kantons Basel-Stadt;
§ 14 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft;
§ 34 der Verordnung über die Wahl des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen
Art. 45 der Vollziehungsverordnung des Kantons Obwalden zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte;
Art. 39 Abs. 4 des Urnenabstimmungsgesetzes des Kantons St. Gallen
§ 75 GPR Kanton Zürich (vgl. auch den Antrag und die Weisung des Regierungsrates des Kantons Zürich zum GPR vom 28. August 2002, S. 96; vgl. auch BGE 131 I 442 E. 3.4 S. 450).
Und andere.




Mit freundlichen Grüssen
Geistige Landesverteidigung


Beilage 1


Keine Transparenz der Realtionen in Bezug auf eingegangene Urnenstimmzettel gegenüber briefliche Stimmen.
http://www.wahlen.zh.ch/abstimmungen.../gemeinden.php


Beilage 2
Panne bei Zürcher E-Voting:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/...story/30867725


Gerichtsverfahren Ohio 2004 e-Voting
Video:
http://www.youtube.com/watch?v=4UvEuqYyDoE


Gerichtsprotokoll:
http://en.wikipedia.org/wiki/Clint_C...ng_allegations


Wikipedia
http://en.wikipedia.org/wiki/Clint_C...ng_allegations


Bundesverfassungsgerichtsentscheid aus Deutschland:
http://www.bundesverfassungsgericht....bvc000307.html


Beilage 3
http://www.fotointern.ch/archiv/2009...ss-chance-fur-einenkompromiss/


Beilage 4
www.vsmp.ch/de/bulletins/no92/lieberherr.pdf


Beilage 5
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/...r-verwechseln-Jamit-Nein/story/25024486


und
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/...story/16971869


Beilage 6
http://www.zhentscheide.zh.ch/appl/zhentscheide.nsf/0/54DC7BC52238F757C12571710028FD87/$file/JI_RRB%20657-2006.pdf
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Alt 25.05.2009, 23:09
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Presseerklärung vom 24. Mai 2009
Beschwerde Abstimmung biometrische Pässe
Zwischenstand vom 24. Mai 2009




Über die Organisation Geistige Landesverteidigung liefen bisher einiges über 200 Beschwerden in praktisch allen Kantonen der Schweiz aus den verschiedensten Bevölkerungsschichten. So erreichten die Geistige Landesverteidigung nicht nur aus der Deutschschweiz Kopien der Beschwerden, sondern auch aus dem Tessin und der Welschschweiz.


Der Zuspruch zur Arbeit der Geistige Landesverteidigung war sehr gross: hauptsächlich positive Rückmeldungen und Sympatiebekundungen. Nur sehr vereinzelt wurde die Geistige Landesverteidigung in ihrer Arbeit angegriffen.


Weiterhin erreichten die Geistige Landesverteidigung auch Unstimmigkeiten aus der Abstimmungszeit. So erhielten Stimmbürger aufgrund des Wohnortwechsels keine Abstimmungsunterlagen. In wie vielen weiteren Fällen dies ebenfalls zutraf, bleibt abzuklären. Die Möglichkeit besteht durchaus, da die Abstimmungsunterlagen teilweise um den Zügeltermin vom 1. April versandt wurden.


Dass eine erneute Abstimmung oder zumindest eine neue Auszählung angebracht ist, zeigten auch die Rückmeldungen aus dem Volk, dass oft kaum jemand jemanden kenne, welcher für die biometrischen Pässe war/ist.


Von behördlicher Seite ist der Geistige Landesverteidigung bisher nur ein Fall bekannt, in welchem der Kanton den Erhalt der Beschwerde bestätigt. Für den Fall, dass die Kantone durchs Band eine Nachzählung ablehnen, werden schon heute die Möglichkeiten für weitere Schritte geprüft.
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  #66  
Alt 27.05.2009, 11:44
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Aussschliesslich um abstimmungs sicherheit,als innhalt, wurde eine neue Homepage www.abstimmungskontrolle.ch begonnen zu unterhalten. Der Name sagt schon, worum es geht. Die ganze Arbeit der letzten Woche wird nun künftig von dieser Homepage aus koordiniert.
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  #67  
Alt 29.05.2009, 20:33
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Presseerklärung der Geistigen Landesverteidigung
Freitag, 29. Mai 2009




Stadträte von Luzern fordern Busse wegen Majestätsbeleidigung
Untertanengeist, Gutgläubigkeit, Kritiklosigkeit werden verlangt


Ausgangslage
Schweizweit wurden in der letzten Woche 460 Beschwerden eingereicht, davon entfielen 250 auf den Kanton Luzern. Die Beschwerdeführer der Kantone Luzern und Aargau haben in den letzten Tagen Post von den jeweiligen Kantonen bekommen. Zwar liegt nur ein abschlägiger Bescheid in Schwyz vor, jedoch gibt es zwei Kantonen Anträge (in Luzern vom Stadtpräsident, in Aargau vom Rechtsdienst des Regierungsrat), wonach die Kosten der Beschwerden den Beschwerdeführern aufzuerlegen seien. Dies mit der Begründung, dass die Beschwerde gegen den „guten Glauben“ verstiessen oder die Voraussetzungen der „Trölerei“ erfüllten. Der Stadtrat von Luzern machte sich dabei nicht einmal die Mühe, bei 250 Beschwerden unterschiedlichen Textes, zwischen den einzelnen Beschwerden zu differenzieren.


Schreiben der Stadt Luzern
http://www.lu.ch/stellungnahme_stadt_luzern.pdf
http://www.lu.ch/stellungnahme_stadt_luzern.pdf


Statistischer Streuwert allein widerlegt schräge Argumentation
Ginge es nach den hohen Damen und Herren zu Luzern, wäre das Hauptargument vieler geführten Beschwerden, dass das Resultat 50.1% Ja- zu 49.9% Nein-Stimmen innerhalb des Streubereichs bei der Abstimmung lag, null und nichtig. Es verstiesse gegen den „guten Glauben“. Die Fehlerquote von 1% gibt es in der Stadt Luzern nicht. Die Gesetze der Statistik und Mathematik werden vom Stadtrat schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen, so als ob sie nicht existieren.


Doch es ist mathematisch gesehen möglich, dass rein aufgrund Flüchtigkeitsfehler das Abstimmungsergebnis mit 50.9% Nein-Stimmen zu 49.1% Ja-Stimmen ausfiel. Dieses Argument widerspricht aufgrund der mathematischen Grundlage weder dem Grundsatz von Treu und Glauben noch kann es als Trölerei abgestempelt werden. Trölerei, oder grober Unfug ist eher das was der Stadtrat hier bietet. Denn gegen Naturgesetze kommen selbst die hohen Damen und Herren zu Luzern nicht an.




Dem „König“ platzt der Kragen
Unseres Erachtens bezwecken es alle, die mit der Abwälzung der Beschwerdekosten auf die Beschwerdeführer drohen, diese zu büssen. Die Frage ist, wofür? Weiter soll dadurch das Beschreiten des Rechtswegs nach Abstimmungen künftig unterbunden werden. Das Hinterfragen der Abstimmungsresultate wird als Majestätsbeleidigung empfunden. Was nicht in den Kram passt, soll auf willkürliche Art und Weise bestraft werden.


Eine Abwälzung der Kosten mit dem Argument, die Beschwerde sei reine Trölerei oder widerspreche Treu und Glauben, hängt letztendlich vom richterlichem Ermessen eines Einzelrichters ab. Was ist Trölerei? Ab wann verstösst eine Abstimmung Treu und Glauben? Damit unsere Beschwerden so abgestempelt werden könnten, müssten die Regierungsräte zum Schluss kommen, dass das Argument mit dem statistischen Streuwert (siehe oben) keines sei.


Das erinnert uns stark an Könige und Diktatoren, die, wenn sie sich mit Kritik nicht auseinander setzen wollen, kurzerhand einen neuen Tatbestand kreieren. Werte Demokraten, so geht es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht, dagegen haben wir uns zur Wehr setzen. Das ist eine Bürgerpflicht!


Ärmere Bürger - das einfache Volk - soll von Grund auf keine Chance haben, bestehen zu können. Bei einem solchen Verhalten kann man dann tatsächlich sämtlichen guten Glauben verlieren...


Stadt Luzern beleidigt
Im Kanton Luzern hat der Stadtpräsident von Luzern dem Regierungsrat empfohlen, die Beschwerdekosten auf die Beschwerdeführer zu übertragen. Es sei, wie von den Beschwerdeführern festgestellt wurde, seit Jahren gang und gäbe, dass über 99% der Stimmen brieflich eingereicht würden in der Stadt Luzern. Dabei wird vergessen, dass von Seite unserer Organisation niemand behauptet, dass nicht bereits schon seit Jahren manipuliert und geschwindelt wird. An dieser Stelle sei auf die UNO-Abstimmung zu verweisen: http://geistige-landesverteidigung.c...uno-betrug.pdf. http://geistige-landesverteidigung.c...uno-betrug.pdfDass ein Stadtpräsident sich im Namen der Stadt beleidigt fühlt, wenn die Abstimmungsergebnisse jenes Kantons, der den stärksten Ja-Anteil schweizweit hatte, hinterfragt werden, ergibt uns gemäss Umkehrschluss folgendes Weltbild: Wer nicht als Fakt akzeptiert, was von den Türmen des Königshofes posaunt wird, gilt von Grund auf als unanständig und hat bestraft zu werden.


Rechtsdienst des Aargauer Regierungsrats
Im Kanton Aargau droht Beschwerdeführern gemäss „Merkblatt über das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat“, wenn sie mit den Beschwerden unterliegen, die Kosten des ganzen Beschwerdeverfahrens. Hier wird der Bürger verwirrt. Gemäss Artikel 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/161.1.de.pdf) http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/161.1.de.pdfsind sämtlichen Beschwerden kostenlos, es sei denn, sie widersprächen Treu und Glauben oder seien trölerisch. Das Merkblatt findet somit auf Abstimmungsbeschwerden grundsätzlich keine Anwendung. Hier wird der Bürger eingeschüchtert. Dass Abstimmungsbeschwerden gegebenenfalls am Vermögen des Beschwerdeführers scheitern, darf nicht sein. Weiter hält der Rechtsdienst des Regierungsrats des Kantons Aargau fest, dass mittels Verschwörungstheorien versucht werde, Misstrauen in Volksabstimmungen zu sähen. Als Beispiel wird der Hinweis auf den mathematischen Streuwert (vgl. oben) zitiert.


In einer Demokratie ist misstrauisch zu sein das Recht - ja sogar die Pflicht - eines jeden Bürgers. Ziel des Staates muss es sein, klar aufzeigen zu können, dass für Misstrauen kein Anlass besteht. Transparente Verfahren und nachvollziehbarer Umgang insbesondere mit den brieflichen Stimmen ist das Mittel, welches angesagt wäre, um Misstrauen zu vermeiden oder Zweifel zu verstreuen. Inwiefern eine mathematische Zahl zur Verschwörungstheorie mutieren kann, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter beurteilen.


Wer verstösst gegen den guten Glauben?
Wenn gegen den guten Glauben verstossen werden sollte, dann muss man davon ausgehen, dass überhaupt Vertrauen gegenüber der Politik vorhanden ist. Dass dies aber nicht so ist, zeigt ein kürzlich veröffentlichte Studie, in der fast die Hälfte der Befragten keine Vertrauen gegen über der Politik haben. Ein ebenfalls grosser Anteil der Befragten glaubt sogar, dass bei Abstimmungen geschummelt wird. Ist das Vertrauen der Wähler so tief gesunken, muss man sich fragen, wer da gegen den guten Glauben verstösst.


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Demokratieskandal in Luzern
Der Kanton Luzern mauert. Was gibt es zu verbergen?


Letzten Mittwoch bekamen einige Beschwerdeführer, die Neuauszählungen zur Abstimmung über die biometrischen Pässe beim Luzerner Regierungsrat forderten, die Mitteilung, dass sie am Tag darauf in Luzern Akteneinsicht nehmen dürften. Im Anschluss an den Empfang dieses Schreibens wurde uns in einem Telefonat mit dem Kanton Luzern erklärt, dass bei Abstimmungsbeschwerden normalerweise die Akten (unter anderem Abstimmungsprotokolle der Gemeinden) den Beschwerdeführern zugesandt werden. In diesem Fall wäre es aufgrund der vielen Beschwerden (250 an der Zahl) leider nicht möglich, allen die Akten zu zuschicken.

Also begaben sich einige Mitglieder der Geistigen Landesverteidigung am nächsten Tag nach Luzern, um Akteneinsicht zu nehmen. Vorerst bemängelten wir es, dass die Akteneinsicht nur während eines Tages erlaubt wurde und dass dies nur einen Tag vorher angekündigt wurde. Dies bewirkte, dass die meisten Beschwerdeführer aufgrund ihrer Werktätigkeit gar nicht erst die Möglichkeit hatten, nach Luzern zu fahren. Der zweite Skandal ereignete sich vor Ort in Luzern selbst. Die Beschwerdeführer wurden in ein Zimmer geführt, wo sich alle die Akten in der Form von Dokumentenmappen befanden. Es war schwierig, sich zuerst einmal einen Überblick zu verschaffen. Nachdem dies geschah und man wusste, was wo zu finden war, begannen sich die Beschwerdeführer über Auffälligkeiten auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu besprechen. In diesem Moment stürmte Herr Buchmann, Sekretär eines Departements des Luzerner Regierungsrat und verantwortlich für die Akteneinsicht, in das Zimmer und verbot den Beschwerdeführern quasi das Sprechen mit dem Hinweis, dass dies kein Konferenzzimmer sei. Auf die Frage ob dies ein Sprechverbot sei, blieb er stumm, wiederholte seine Argumentation mit dem Konferenzzimmer aber mehrfach. Weiter forderte er unsere Vertreter auf, innert fünf Minuten wieder zu gehen, mühsam waren 15 Minuten auszuhandeln um einen geordneten zwangsweisen Abbruch der Einsichtnahme zu vollziehen. WIR WURDEN RAUSGEWORFEN!

Werte Leserinnen und Leser dieses Schreibens, hier wird einem jeden Stein in den Weg gelegt, dass man die Akten des Kantons Luzern nicht ordnungsgemäss studieren kann. In einer Demokratie müssen Abstimmungsergebnisse hinterfragt und kontrolliert werden können. So wie hier gemauert wird, leben wir in keiner Demokratie. Liegt hier ein Verstoss gegen Art. 312 StGB vor?

Wieso legt Luzern ein solch destruktives Verhalten gegen Bürger an den Tag? Einen einzigen Tag vorher wird den Beschwerdeführer, ohne rechtliche Grundlage, der Termin zur Akteneinsicht mitgeteilt. Man geht nach Luzern, will die Akteneinsicht vornehmen. Nachdem man etwas mehr als eine halbe Stunde Zeit brauchte, um zu sehen, was man in all den Unterlagen die vor einem liegen erfahren kann, wird man aufgefordert, innert fünf Minuten wieder zu verschwinden. Luzern hatte den höchsten Ja-Stimmenanteil in der ganzen Schweiz. Hier riecht es förmlich nach Betrug! Wer nichts zu verbergen hat, sollte sich so nicht verhalten!

Kopien von den Akten hätten die Beschwerdeführer nur zum Preis von 2.20 CHF pro Blatt nur vor Ort machen dürfen. Auch dies ist eine weitere Schikane. Wir sind überzeugt, dass das in Luzern vorgefallene, viele Menschen in diesem Land interessiert. Der grosse Zuspruch den wir in den letzten Wochen erhielten, zeigt uns, dass grosser Unmut im Volk verankert ist. Es wird nicht mehr darauf vertraut, dass Abstimmungsergebnisse korrekt ermittelt werden und es herrscht die allgemeine Auffassung, dass alles was abgelehnt wird, trotzdem irgendwie durch gewurstelt wird.

Wir sind gerne bereit, auf Anfrage Interviews zu geben und Fragen zu klären.
pressesprecher@geistige-landesverteidigung.ch

Ein von fünf Beschwerdeführern unterzeichneter Besuchsbericht:
http://geistige-landesverteidigung.c...eneinsicht.pdf
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Soziologisch lässt sich der Infokrieg klar auf den Begriff bringen: als Zwergenaufstand eines frustrierten und verstörten Kleinbürgertums

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  #69  
Alt 05.06.2009, 17:52
madurskli madurskli ist gerade online
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Von unmöglichen Fristen und Rechtsverhinderung


Nachdem nun mehr als 14 Kantone Beschwerden abgelehnt haben und noch mindestens 5 Kantone ausstehen, haben wir Gespräche mit verschiedenen, unter anderem prominenten Anwälten geführt. Dabei wurde klar: Der völlig unangebrachte kantonale Zuständigkeits- wirrwarr bei einer eidgenössischen Abstimmung dient nur einem einzigen Zweck: Der Verhinderung der Wahrnehmung der demokratischen Rechte.


Die Rechtsverhinderung hat dabei System: 5 Tage Frist gerechnet inklusive Samstagen führt zu dem absurden Zustand, dass in manchen Kantonen die Einsprachefristen ablaufen, währenddessen in anderen Kantonen noch nicht mal die Beschwerden entschieden sind. Somit kann ein Beschwerdeeinreicher, der als guter und konsequenter Demokrat in allen Kantonen Beschwerden eingereicht hätte, nicht nur eine Klage machen, sondern er ist zu mindestens zwei Klagen genötigt.


Unabhängig davon kommt hinzu, dass Gutachten, Erwägungen, die Beschwerdeschrift innerhalb von 5 Tagen nach Ablehnung der Beschwerde komplett beim Bundesgericht eingereicht werden müssen. Gutachter und auch Beschwerdeschriften sind in der Regel nicht in fünf Tagen anzufertigen. Dank des pervertierten und völlig falsch interpretierten Föderalismus, der in dieser Frage nun mal wirklich mit „Kantönligeist“ betitelt werden darf,
werden Bürger dazu gezwungen, bei einer eidgenössischen Abstimmung für jeden Kanton einzeln zu begründen und zu belegen, was der spezifische Klagegrund sei. Der Nachweis der Knappheit einer Abstimmung auf eidgenössischer Ebene führt - je nach Auslegung - zu keinem Beschwerdegrund, wenn es nicht auf im Kanton und jeder Gemeinde sehr knapp war. Dies alles ist in 5 Tagen zu erwägen, zu dokumentieren und zu formulieren!


Die Anzahl der Kantone und der Klagen beeinflusst den Preis einer Rechtsvertretung ganz erheblich. So ist mit Gutachten, Wochendzuschlägen, Gerichtskosten, Anwaltskosten von zirka 23000 Franken bei zwei bis drei Kantone für einen Beschwerdesteller zu rechnen. Alle Kantone und alle Beschwerdeführer zu berücksichtigen führt zwar nicht zu einer Multiplikation, aber dennoch zu einer unbezahlbaren Verteuerung von Gerichts- und Anwaltskosten.


Der Effekt einer Klage dürfte bei der Weiterziehung der Beschwerden über ein kurzes Medienfeuerwerk nicht hinausreichen; die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges vor Gericht ohne Gutachten - welche in Anbetracht der Zeit kaum zu erstellen sind - dürfte nahe Null sein.
Dennoch gehen uns die Optionen nicht aus. Wir prüfen weiterhin und werden Sie in Kürze unterrichten.
http://www.geistige-landesverteidigu...Aktuelles.html
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  #70  
Alt 05.06.2009, 18:15
neule neule ist offline
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Standard Fünf weitere Kantone weisen Beschwerden ab

Fünf weitere Kantone weisen Beschwerden ab

Die Kantone Luzern, Bern, Appenzell Ausserrhoden, Genf und Wallis haben die Beschwerden gegen das Abstimmungsresultat über die biometrischen Pässe abgelehnt. Insgesamt haben mittlerweile 14 Kantone den Beschwerdeführern eine Absage erteilt.

Im Kanton Luzern ging es um 250 Beschwerden, in Bern um 27, in Ausserrhoden um 8 und in Genf um 3. Die Kantonsregierungen fand in keiner der eingegangenen Beschwerden konkrete Anhaltspunkte auf eine fehlerhafte Auszählung. Damit haben die Kantone bisher alle eingegangenen Beschwerden abgewiesen. Mit einer kleinen Differenz von lediglich 5504 Stimmen hatten die Schweizer Stimmberechtigten am 17. Mai den biometrischen Pässen zugestimmt.

In 22 Kantonen gingen danach über 460 (meist gleichlautende) Beschwerden gegen die Abstimmung ein. Eine Gruppierung verbreitete Mustervorlagen für die Beschwerden. Die Beschwerdeführer verlangten, die Abstimmung sei aufgrund des knappen Resultats nochmals durchzuführen, mindestens aber seien die Stimmen nachzuzählen - eine offenbar chancenlose Forderung. Inzwischen haben bereits 14 Kantone die Beschwerden abgewiesen: Schwyz, Waadt, St. Gallen, Solothurn, Graubünden, Glarus, Schaffhausen, Obwalden, Basel-Stadt und am Mittwoch Wallis, Luzern, Bern, Genf und Appenzell Ausserrhoden. Die Regierungsräte kamen alle zum selben Schluss. Ein knappes Abstimmungsergebnis allein sei kein Verfahrensmangel und kein Grund für eine Nachzählung. Auch bestünden keine Hinweise auf eine fehlerhafte Auszählung oder auf gesetzeswidriges Verhalten.

Quelle: http://www.nachrichten.ch/detail/389290.htm

RFID Musik:
Stop RFID - AGB-Rap von Johnny Music
http://www.youtube.com/watch?v=TmpvVELYgcI 4143


Hier ein kurz Spielfilm Schweizerdeutsch mit deutschen Untertitel, ohne RFID ist Geld nichts mehr wert:
Bargeld Stop - was nun
http://www.youtube.com/watch?v=sMMtG3SJ5Dk 2714
__________________
ɟdoʞ ʇɥǝʇs ʇlǝʍ ǝıp
Traum der Menschheit: Eine Welt, in der der Ellenbogen dazu genutzt würde, den Arm auszustrecken - dem Hilfesuchenden entgegen Schmidt-Salomon

Geändert von neule (05.06.2009 um 18:27 Uhr)
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