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Zitat von Plalaton
könnte man unser Grundgesetz nicht als angenommene Verfassung auslegen, die durch die Machtübergabe und die anschließend stattgefunden Wahlen nach internationalem Recht, da die Besatzerstaaten vertraglich die Regierungshoheit überhtragen haben legitimiert worden ist?
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So möchten es bestimmt Leute gerne sehen und de facto leben wir in einem System das sich von Demokratie weit entfernt hat, weil das Volk im negativen Plebeszit verharrt von dem Carlo Schmid redete in seiner Rede im parlamentarischen Rat.
Jedoch wußten alle Bundesregierungen das dies keinen Falls so ist.
Im GG gibt es einen fundamentalen Satz: "Alle Macht geht vom Volke aus."
Was bedeutet das wohl?
Das ist also ein Grundwert, doch er wird nicht mehr eingehalten, vielleicht wurde er auch noch nie eingehalten, denn wäre er eingehalten worden, dann müßten wir ja im Grunde eine Art Basisdemokratie längst entwickelt haben. Haben wir aber nicht.
Prof. Dr. Carlo SCHMID sagte:
"Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz."[1]
Kann daher jemals das GG eine Verfassung sein?
Zum Einen gibt es das Völkerrecht, in dem steht, das ein Gundgesetz nur in einem besetzten Staat existieren kann.
Nun werden wieder Leute meinen, das ja auch die Niederlande und England nur ein Grundgesetz haben, aber das sind konstitutionelle Monarchien. Also Aufgepasstes es geht doch um einen demokratischen Verfassungsstaat!
Zum Anderen wurde das Grundgesetz noch nie vom deutschen Volk ratifiziert!
Geht also alle Macht vom Volke aus wenn dem Volk der konstituierende Prozess eine Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz verwehrt wird?
Natürlich nicht, denn es würde über die Grundlage entschieden aus denen erst Vertreter des Volkes hervorgehen. Folglich können die Treuhänder der Besatzer sprich der Bundestag nicht per Beschluss das GG zur Verfassung machen. Das geht schlicht und einfach nicht. Auch eine nachträgliche oder vorausgehende Wahl dieser Treuhänder ist keine Bestätigung der Vergassung.
Hingegen wissen wir das bereits mehrmals seit 1990 dem Volk per Bundestagsbeschluss das Recht verwehrt wurde über die Aufgabe Teile seiner Souveränität zu bestimmen. Z.B. der Euro (Währungshoheit) oder Freier Geldverkehr oder Entsendegesetz
Durch den derzeitigen Zustand, das wir also nur ein Grundgesetz haben und dieses nicht vom Volk ratifiziert wurde und so zu einer Verfassung werden könnte, macht aus diesem Staat international gesehen einen politisch schwachen "Staat".
Wollen wir diesen Zustand wirklich aufrecht erhalten?
Wollen wir weiterhin, das die Finanzwelt und die Konzerne unsere Lebensbedingungen bestimmen und die monitäre Macht und die Verwertungsmacht über der politischen Macht steht und so die politische Macht nur noch eine Verteilungsmacht ist, die auf die Brosamen der Konzerne angewiesen ist?
Wenn wir von den CEOs und Bankern abhängig bleiben wollen, dann dürfen wir nichts verändern.
Wenn wir es aber ernst meinen mit dem Gewaltmonopol des Staates und dieser Staat über die Gewaltenteilung demokratisch kontrollierbar sein soll, dann müssen wir etwas ändern.
Die politische Macht muß wieder an die Spitze kommen. Sie muß bestimmen, was in diesem Land geschieht und sie muß demokratisch legitimiert und kontrolliert werden.
Wir sehen das mit den Fehlern von 1990 ein schwacher Staat vorhanden ist, der einleuchtend deutlich macht warum die vielen Ereignisse in den letzten Jahrzehnten passieren mußten. Er zählt wurde uns es läge an der Globalisierung.
Staatsverpflichtungen werden privatisiert und ein Teil der Souveränität des Volkes wird und wurde auf eine EU übertragen, in der die Lobbyisten mehr zu sagen haben, als die Völker selber.
Mit der EU wurde bereits 84% der Legislative ausgeschaltet. Das heißt diese Macht wurde der Exekutive zugeschlagen über den Umweg der EU.
Dies bedeutet, das die von uns gewählten Volksvertreter im Parlament nur noch 16% ihrer eigentlichen Aufgabe tun können.
Wer glaubt, das unter solchen Umständen noch "alle Gewalt vom Volke ausgeht"?
Das dies möglich wurde, verdanken wir einerseits den Politikern, die ihre Verantwortung gegenüber ihrem Volk nicht wahrgenommen haben, aber wir verdanken dies auch den Alliierten, die bewußt dafür sorgten, das das Volk im Zustand der Duldung verharrt. Die politische Riege hat höchstes Interesse die Alliierten zu unterstützen, und diesen Zustand aufrecht zu erhalten, weil ihnen bewußt ist, das andernfalls ihre Macht eingeschränkt werden könnte. Momentan kann die Politik machen was sie will, solange das Volk noch von den Alliierten und/oder EU-Technokraten gemelkt werden kann.(Freier Geldverkehr!!! Entsendegesetz!!!)
Prof. Dr. Carlo SCHMID sagte dazu:
"Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen.
Völkerrechtlich muß eine interventionistische Maßnahme entweder durch einen vorher geschlossenen Vertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung legitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizuführen. Ein vorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. So wird man für die Frage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet.
Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.
Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!"[1]
Prof. Dr. Carlo SCHMID konnte nicht wissen, das über die Vorgaben des Völkerrechts hinaus ein Plan erarbeitet wurde, die Melk-Kuh Deutschland länger als maximal 60 Jahre zu nutzen und eben nicht nur von den Alliierten.
Dieser Plan sieht vor, das dem deutschen Volk vorgemacht wird, das es in einer Demokratie leben würde. Und das es angebliche Gründe gäbe, die Staatsverpflichtungen im Rahmen der Globalisierung aufzugeben und für den Friedenserhalt und wirtschaftlichen Stärke Europas die Zukunft bilden würde.
Das klingt gut und ist vom Volk in keinster Weise zu überprüfen.
Ich bin der Meinung, das dieser negative Plebeszit im Grunde außerhalbdes Rchts liegt, ebenso wie ein positiver Plebeszit in Form der Souveränitätserklärung.
Da dieser positive Plebeszit nie erfolgte und schon gar nicht vom
gesamten deutschen Volk, wie es in der alten Präambel steht in Zusammenhang mit Artikel 146 stecken alle die glauben Deutschland sei Souverän in einem Dilemma.
Was diesem Land fehlt ist ein wahrhaftiger Ansatz einer neuen Politik, die wieder vom Volk ernst genommen werden kann, weil sie die Begriff nicht umdeutet.
Dieser Ansatz ist auf der Äußerung des Volkes, sich seine Verfassung selbst geben zu wollen, angewiesen. Alle anderen Formen der Politik sind nur noch Handlangerdienste gegenüber der monitären- und der Verwertungs-Macht der Banken und Konzerne.
Sprechen wir es ruhig aus, das, was seit 1990 mit uns von Seiten der Regierung gemacht wird, ist bereits Volksverrat, weil das BVerfG feststellte, das kein Verfassungsorgan den Anspruch des Grundgesetz aufgeben darf, als
ein Volk aufzutreten.
Die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsche Grenze obliegt nicht der Politik oder den Allierten. Es ist Völkerrechtsprinzip, das sich zum Beispiel so ausdrückt, wie es Prof. Dr. Carlo SCHMID formulierte:
"Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, daß man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein!
Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht eine Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte. Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können.
Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden.
Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll.
Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment." [2]
Wir erkennen an diesem Text, das die Frage der Gesamtheit von Anbeginn unsere Frage der Volkssouveränität bestimmte. Wie kann ein Herr Kohl oder Genscher sich entgegen der Entscheidung des BVerfG dazu hergeben einem Teil des Volkssouveräns die Existenz zu verweigern?
Das gesamte Deutsche Volk besteht nicht nur aus der ehemaligen DDR und der BRD sondern da fehlt was!!!!
Und die fehlenden Teile wurden Kohl angeboten 1990!
Das Grundgesetz selbst wurde so gebaut, das dieser Anspruch niemals aufgegeben werden darf und jedes Verfassungsorgan, das diesen Titel veräußert oder anstrebt macht sich strafbar.
Warum, so frage ich euch, hat von den Fachleuten niemand diese Fakten zur Anklage gebracht?
Ist diese Art mit seinen Bürgern umzugehen, das also nicht einmal Fachleute wirklich über die derzeitige juristische Situation Bescheid wissen dürfen, einer Demokratie würdig?
Ich meine nein, das ist keine politische Kultur mehr, das ist politische Unkultur.
Doch auch das ist gewollt. Das Volk soll seine Identifikation mit dem Staat verlieren. Es soll europäisch gemacht werden, ob wir das nun wollen oder nicht.
Ist das noch demokratisch?
Noch einmal Prof. Dr. Carlo SCHMID:
"Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.
Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ..."[2]
Inzwischen sind die ewig Gestrigen diejenigen, die sich an die BRD klammern und sich der Staatsillusion hingeben und freiwillig unterdrücken lassen.
Wenn wir Prof. Dr. Carlo SCHMID dazu befragen würden, was mit der BRD heute los ist, dann würde er dieses Antworten:
"Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges."[2]
Auch wenn Prof. Dr. Carlo SCHMID diese Aussage bereits vor langer Zeit gemacht hat [2] sind sie in Bezug auf die EU und unserer heutigen Situation in der BRD voll anwendbar, wenn wir nachweisen können, das die Existenz der BRD von eben den Alliierten (als fremde Macht) oder den demokratisch nicht legitimierten EU-Technokraten abhängig ist. Und diesen Beweis können wir antreten.
Wenn also, wie oben schon dargestellt, nicht demokratisch, nicht legitimiert Personen der EU in den Kommissionen Gesetze machen und der Bundestag diese absegnet, dann ist hier deutlich eine Fremdbestimmung zu spüren. Die Gesetze fließen nicht mehr als erkannte Notwendigkeiten aus dem Volk heraus über die Abgeordneten ins Parlament und ins Recht.
Dies widerspricht grundsätzlich jeder Volkssouveränität und jeder demokratischen Vorstellung.
Prof. Dr. Carlo SCHMID sagt weiter:
"Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag."[2]
Wie also soll das gehen, Deutschland als Region der EU, ohne das wirksam eine demokratische Kontrolle der EU-Bürokratie vorhanden ist?
Die EU braucht den Konstrukt BRD, um die Souveränitäten der anderen Staaten aufzuweichen. Was in Deutschland geht, das geht dann auch anderswo. Dieses Kalkül funktioniert, weil so getan wird, als wären wir Souverän. Wir sind es aber nicht. Und in diesem Gewöhnungsprozess fällt dann eben nicht auf, das alle europäischen Völker ihre Souveränität verlieren werden.
Ein europäisches Volk gibt es nicht! Daran mußte schon die EU-Verfassung scheitern. Also machen sie es hintenherum per Vertrag der zwischenstaatlich ausgehandelt werden kann und bei dem das Volk nicht mitbestimmen darf.
Gehen wir aber nochmal darauf ein, was die BRD und das Deutsche Reich betrifft. Auch hierzu hat Prof. Dr. Carlo SCHMID etwas zu sagen:
"Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. .... Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
.....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
.... Desorganisation des Staatsapparats ist ... nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. ....
.....
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist - und zwar als Staatsvolk - erhalten geblieben."[2]
Ja 1948 konnte das ein SPD-Mann sagen, ohne sofort in die Rechte Ecke gestellt zu werden. Deshalb ist es auch nicht erstaunlich, das auch diese Rede nur schwer zugänglich ist und nur wenigen Bürgern heute überhaupt bekannt ist.
Fassen wir die Gedanken etwas zusammen:
1. Das Deutsche Reich existiert
2. Die BRD ist und bleibt Besatzungskonstrukt
3. eine echte Volkssouveränität kann nur als gesamtes Volk ausgeübt werden, es sei denn, das Teile des Volkes freiwillig ausscheiden, wie es das BVerfG in Sachen Deutschlandvertrag darlegt oder endgültig ihre Freiheit verhindert wird.
4. Es ist gleichgültig, ob die Siegermächte oder die EU eine Art Oberhoheit einnehmen. In beiden Fällen haben wir keine volle Volkssouveränität.
5. Von einem (demokratischen) Staat sollte nur dann gesprochen werden, wenn das Volk seine konstituierende Gewalt ausüben konnte, was weder in Bezug auf die BRD noch in Bezug auf die EU passierte.