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04.03.2009, 00:52
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Zitat:
Zitat von d0dge
P.S. hatte ich eigentlich schon angemerkt, daß man den Schichtbetrieb bei euch beiden fast riechen kann ?
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Dann hast Du einen falschen Eindruck. Ich muss nicht unbedingt meinen Senf dazugeben, wenn Viola schon geantwortet hat.
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05.03.2009, 23:25
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Superwichtig !!!! Betrifft uns alle !!!!!
Ein Staat ohne Legitimation
Ich habe den vorstehenden kurzen Aufsatz von Prof. Schachtschneider gefunden, in dem er erklärt, warum die Mitgliedsstaaten der Union alle nicht mehr souverän sind.
Das macht in diesem Topic ein neues Faß auf, aber:
- Der Zustimmungsvertrag zur sog. "Europ. Verfassung" liegt in der BRD auf Eis, weil der Bundestag zwar zugestimmt hat, aber das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten die Unterschrift verboten hat
- Das bedeutet, daß unser GG noch in Kraft ist. Wenn das Gesetz unterschrieben ist, können wir Deutschland (und diesen Thread) einmüllen, weil dann der Vertrag von Lissabon das GG ablöst
- Wir sollten, nein, wir MÜSSEN diese Zeit nutzen, um auf der noch existierenden Grundlage des Art. 146 eine neue Verfassung für eine "Vereinte Republik Deutschland" mit Volksabstimmung zu verabschieden und Deutschland aus dieser EU herauszulösen. Maßnahmen dazu müssen sofort ergriffen werden !!!!!
ES EILT JETZT SEHR, SONST HAT DAS DEUTSCHE VOLK VERLOREN
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06.03.2009, 11:16
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Passiert schon.
Die Initiative Mehr Demokratie! e.V.
widmet sich der Einführung des Volksentscheides auf Bundesebene.
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06.03.2009, 13:18
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Sehr schön, aber
Das ist sehr schön, hilft aber leider gar nichts. Für die Einführung eines VE auf Bundesebene müßte das GG mit 2/3 Mehrheit des Bundestages geändert werden, ... eher wird Obama Weltpräsident, bevor das passiert.
Außerdem kann der Verein dann doch direkt eine neue Verfassung erstellen. Warum am GG herumdoktern ?
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06.03.2009, 15:18
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Das ist nur der Weg über die Basisdemokratie (auf Länder- und Kommunalebene)
Druck auf die Bundesgesetzgebung auszuüben.
Das das lange dauert und auf der derzeitigen Rechtslage kaum schaffbar ist, ist mir klar.
Das einzigste was für eine schnelle Lösung übrigbleibt ist, daß sich (durch ein Wunder oder so) das Volk auf Art 20 Abs 4 GG beruft und "den Reichstag stürmt".
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06.03.2009, 17:24
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@Aktivposten
Erstmal danke das du durch deine Beiträge zu diesen Thema eine "Qualitätsverbesserung"
beisteuerts.
Ich stimme dir zu was den Vertrag von Lissabon angeht.Ist der Vertrag durch,hat sich das Thema Souveränität erledigt und hat höchsten noch Historischen wert.
Ich wünsche einen Volksentscheid über diesen Vertrag,so wie es hier auch gefordert wird.:
http://x09.eu/de/?c=de
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Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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10.03.2009, 18:13
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Zitat:
Zitat von Viola
Die Existenz solcher völkerrechtlichen Verträge glaubst Du so uminterpretieren zu können, daß eine der Vertragsparteien kein souveränes Völkerrechtssubjekt ist? Dann mal los, zeige, daß Du zu denen gehörst, die sich hier ernsthaft mit dem Thema beschäftigen.
Mit Zitat antworten
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Der Überleitungsvertrag - wenn man ihn mal mit Abstand ließt - ist kein "Vertrag" von 2 gleichberechtigten Parteien. Hier wird der Partei, welche unter der Kontrolle der anderen steht, die sprichwörtlichen Fesseln gelockert, aber im selben Moment sichergestellt, daß Partei #1 keine Möglichkeit besitzt, sich den "Schlüssel" für die Fesseln über den Rechtsweg zu beschaffen.
Wer glaubt mit dem Ü-Vertrag eine Vereinbarung von 2 gleichberechtigten Staaten bzw. Staatengruppen vor sich zu haben, hat vergessen, daß eine Partei zu dem Zeitpunkt kein Staat, sondern besetztes Teilgebiet eines Staates war.
Und so sieht es eben immer noch aus.
Viola, Mäuschen - ich beschäfftige mich sehr intensiv mit diesen und vielen anderen Themen (objektive Revision eben). Weswegen wäre ich sonst hier?!
Es hat keinen Zweck, mich mit KRRs und deren kontrollierten/implantierten Führungen in Verbindung zu bringen, da ich einer derjenigen bin, die sich bereits getraut haben hinter den "Vorhang" des Links - Rechts Paradigma-Puppentheaters zu schauen und erkennen konnte, daß die Puppen vom selben Puppenspieler bewegt werden.
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10.03.2009, 18:35
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Und du kapierst nicht, daß der Vertragspartner BRD ein Konstrukt der anderen Partei war.
Das ist wie, wenn die Eltern dem Kind erlauben bis 22:00 fern zu schauen!
Es wurde einem NICHT souveränen, völlig besetzten, unter Militärregierung stehenden Teilkonstrukt gesagt, wie in Zukunft auf dessen Gebiet Recht zu sprechen ist und das
vorangegangene Entscheidungen der "Eltern" und deren Erfüllungsgehilfen auch bei begangenen Straftaten nicht beizukommen ist!
ALLE sog. Verträge zwischen den alliierten und einer der 2 Teilkonstrukte (BRD oder DDR) sind keine VERträge - sondern AUFträge.
Geändert von d0dge (10.03.2009 um 18:39 Uhr)
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10.03.2009, 23:13
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Der Londoner und Pariser Verträge Zweck war es einzig und allein, die Trizonen-BRD in die geplanten, im späteren Verlauf zementierten, europäischen und westatlantischen Polit- und Militärbündnisse einzugliedern.
Da die BRD- Regierung bei diesen Verträgen bestenfalls beratenden Charakter gehabt haben dürfte, muß auch dieser "Vertrag" als Auftrag zur Eingliederung in ein (west-)europäisches Bündnis - heute EU/Nato - gesehen werden, ergo nicht die Gewährung von staatlicher Souveränität, sondern vielmehr das Einpflanzen der BRD als ultimativer Motor für die folgenden Phasen des EU- Aufbaus über 50 Jahre.
Der "Deutschlandvertrag"
Eigentlich spricht nur der erste Artikel recht allgemein von der Gewährung staatlicher Souveränität ... und dann kommen die "ABERs"
Zitat:
Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.
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Artikel 3 (3):
(3) Bei Verhandlungen mit Staaten, mit denen die Bundesrepublik keine Beziehungen unterhält, werden die Drei Mächte die Bundesrepublik in Fragen konsultieren, die deren politische Interessen unmittelbar berühren.
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bis heute sind - wie schon so oft erwähnt - Streitkräfte einer der Siegermächte in
der BRD stationiert, ohne das der Souverän der BRD (WIR!) auch nur eine Entscheidungsgewalt über deren Bleiben oder Gehen hätten.
Die "Pariser Verträge" wurden am 23. Okt. 1954 unterzeichnet und zusätzlich dazu der
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in revisionierter Fassung. Das ist der originale Name des "Überleitungsvertrages".
D.h. Im ersten Artikel des D-Vertrages wurde die "Tür" aufgemacht, nur um dann in ettlichen weiteren Verträgen mit vielen schmalen Brettern zugenagelt zu werden.
Ungefähr so:
"Aaalso ihr bekommt die Souveränität, wenn ihr bei uns militärisch mitmacht und euch in dieser geilen europäischen Gemeinschaft, die wir uns hier von euren ehem. Chefs ...ähm selbst überlegt haben, um die scheiß Kommis aufzuhalten. Und wenn eins von den blockfreien Ländern mit euch nen Vertrag machen will, müsst ihr uns vorher fragen, weil ihr doch gar keinen Plan habt, wie das da draußen läuft"
Ich habe nie behauptet, es gäbe noch eine Militärregierung unter Kriegsrecht in diesem Land.
Doch durch diese Vertragswerke sind die Ansprüche der westalliierten durch die Hintertür gesichert worden und die Personen und Organisationen, die sich während dieser Zeit strafbar gemacht haben geschützt - ebenso wie die erlassenen Verordnungen.
Und überhaupt ... seit dem der EU- Turbo eingeschaltet worden ist, sind 27 Staaten Europas nicht mehr souverän
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12.03.2009, 13:21
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Zitat:
Zitat von Deutschlandvertrag
...behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung
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Wenn du immer noch nicht verstanden hast, was die Herrschaften mit "Deutschland als Ganzem" meinen, solltest Du den 4+2er vielleicht noch mal von ganz von vorne bzw. die
SHEAF Begriffsbestimmung was "Deutschland" ist, lesen.
BRD != Deutschland
BRD == Teil von Deutschland (genauer heute:Trizone + SBZ)
Der "D-Vertrag" regelte Fragen bezüglich der BRD, nicht Deutschlands!
Unter welchen Bedingungen dort "Souveränität" gewährt wurde, habe ich zitiert.
Wie kann es eine staatliche Souveränität abhängig von Bedingungen geben, die ohne
Mitspracherecht erteilt werden ?
Herrlich mit anzusehen, wie diejenigen die vorher nur mit den "de facto" Realitäten argumentierten, nun mit den "de jure" Sachen daherkommen,
wenn sie mit kalten Tatsachen (US Militärstützpunkte in BRD - nicht NATO!) konfrontiert werden.
Warum werden den diese "Stützpunkt Verträge" nicht gekündigt - die werden ja schließlich aus dem Bundeshaushalt finanziert ?!
Sowas ist eigentlich ein Volksentscheid- Thema, aber uups...den gibts ja hier nicht....so ein Pech aber auch...armer (nicht-)Souverän "Volk".
All das Gezeter nützt sowieso nichts, wenn der EU- Reformvertrag (a.k.a. Zwangsverfassung) durchkommt.
Dann hat sich das Thema erledigt und kann nur noch mit zivilem Ungehorsam überwunden werden.
Geändert von d0dge (12.03.2009 um 13:28 Uhr)
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