Zitat:
Zitat von k3tana
Interessanterweise gibt es viele Menschen die keinen Kirchenbeitrag zahlen, allerdings auch von der Kirche dafür nicht gemahnt werden.
|
Sind die in Österreich so nett zu euch? Bei uns gibt es solche Fälle auch, das betrifft aber meist Leute, die so wenig verdienen, daß sie überhaupt keine Steuer zahlen müssen.
Davon abgesehen ist es in Deutschland eher so, daß die Kirchen den Gerichtsvollzieher schicken.
Am Besten ist es wohl, man tritt aus der Kirche aus, wennn man einmal arbeitslos ist. Dann können sie nämlich nicht viel verlangen.
Infos gibt es bei:
http://www.kirchenaustritt.de/
dort heißt es:
Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen. Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür. Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlung für 6 Jahre. Gerade in Bundesländern mit großen Mitgliederverlusten, wie z.B. Berlin, wird versucht, so an Geld zu kommen.
Bei uns sieht das nämlich so aus:
Kirchensteuer ohne Erbarmen
Anderthalb Jahrzehnte nach dem Ende der DDR kümmert sich die Kirche offensichtlich verstärkt um ihre verlorenen Schäfchen in Ostdeutschland. Wer schon zu DDR-Zeiten aus der Kirche ausgetreten ist, soll das plötzlich schriftlich nachweisen. Ansonsten verlangt die Kirche Steuer-Nachzahlungen.
http://www.zdf.de/ZDFforum/foren/archiv/F910/
Rasterfahndung nach Kirchensteuerflüchtigen
http://hpd-online.de/node/655
Banken fragen in Zukunft nach der Kirchenzugehörigkeit
Unternehmenssteuerreform.
In den Jahren 2009 und 2010 sollen Steuerpflichtige ihren Banken sagen, welcher Kirche sie angehören. Das berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer am Montag erscheinenden Ausgabe.
Der Hintergrund: Im Zuge der Unternehmensteuerreform führt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer auf Zinserträge und Dividenden ein. Darauf fällt auch Kirchensteuer an, doch damit die Kirchen an dieses Geld kommen, rund 500 Millionen Euro im Jahr, müssen die Banken, die die Abgeltungssteuer abführen, Kenntnis haben, welcher Religionsgemeinschaft ihre Kunden zuzurechnen sind.........
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn...t/0/index.html
freundliche Grüße
__________________________________
"Die Kirche hat das angeborene Recht,
von den Gläubigen zu fordern,
was für die ihr eigenen Zwecke notwendig ist."
(Kath. Kirchenrecht)
http://www.kirchensteuer.de/