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  #1  
Alt 11.12.2008, 09:22
k3tana
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aus der Kirche austreten

Hi,

Ich wollte schon länger aus der Kirche austreten, habe es aber erst seit kurzem geschafft und wollte meine Erfahrung dabei austauschen.

Prinzipiell hat die Kirche das Recht Kirchenbeitrag für die letzten 3 Jahre ab dem erwerbfähigen Alter einzufordern.

Rechtlich ist meines Wissens nacht nichts zu machen. ?! oder ?

Ich möchte einige Möglichkeiten aufzählen, wie Ihr da möglichst "günstig" raus kommt.
Interessanterweise gibt es viele Menschen die keinen Kirchenbeitrag zahlen, allerdings auch von der Kirche dafür nicht gemahnt werden.
Natürlich wollen diese Personen nicht austreten, da Sie wissen dass sonst der offene Kirchenbeitrag fällig wird. (Das kann enorm ins Geld gehen!)

Die Kirche baut Ihre Macht auf den Mitgliederzahlen auf.
Umso mehr Mitglieder die Kirche aufweist umso mehr politischen / gesellschaftslichen Druck kann diese ausüben.
Also ist es denen egal, ob die Mitglieder aktiv sind - hauptsache Sie bleiben dabei und es geht nichts an Quantität verloren.


1.) Möglichkeit

Solange man keine Andeutung macht, dass man aussteigen möchte ist die Kirchenbeitragsstelle immer verhandlungsbereit was den Kirchenbeitrag angeht.

Was sogar oft und gerne gemacht wird, ist das streichen der Schulden wenn dann dafür mittels Bankeinzug monatl. bezahlt wird.

Also die Strategie funktioniert quasi immer - zuerst auf "arm" tun und die Schulden auf ein Mindestmaß reduzieren und dann sofort abmelden.

In Österreich kann das auf dem zuständigen Bezirksamt getan werden.
- es dürfen keine Kosten verrechnet werden (außer man möchte eine Bestätigung)
- Für die Abmeldung wird ein Lichtbildausweis und die Geburtsurkunde benötigt. Sollte man keine Geburtsurkunde haben, dann kann ein Zahlschein als Ersatz genommen werden.

2. Möglichkeit)

In Österreich kann der Kirchenbeitrag bis zu 100€ pro Jahr von der Steuer abgezogen werden.
Sollte es nicht möglich sein die Schulden ganz zu tilgen, dann ist es auch gut wenn die Einigung erfolgt, dass für die letzten 3 Jahre je 100€ bezahlt werden sollen.
Dieses Geld kann man sich anschließend vom Finanzamt zurückholen.


Deshalb rate ich jedem, der dabei ist weil er angemeldet wurde und damit sonst überhaupt nichts am Hut hat - sofort auszutreten.

Zudem könnte die Kirche den offenen Betrag jederzeit fällig stellen.
Das kann bei einem durchschnittsgehalt locker mehr als 1000€ ausmachen.
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  #2  
Alt 11.12.2008, 12:55
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Infokrieger
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 2.537
Standard

Zitat:
Zitat von k3tana
Interessanterweise gibt es viele Menschen die keinen Kirchenbeitrag zahlen, allerdings auch von der Kirche dafür nicht gemahnt werden.
Sind die in Österreich so nett zu euch? Bei uns gibt es solche Fälle auch, das betrifft aber meist Leute, die so wenig verdienen, daß sie überhaupt keine Steuer zahlen müssen.

Davon abgesehen ist es in Deutschland eher so, daß die Kirchen den Gerichtsvollzieher schicken.

Am Besten ist es wohl, man tritt aus der Kirche aus, wennn man einmal arbeitslos ist. Dann können sie nämlich nicht viel verlangen.

Infos gibt es bei:
http://www.kirchenaustritt.de/

dort heißt es:
Bewahren Sie Ihre Kirchenaustrittsbescheinung gut auf!
Oftmals wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt. Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen. Einige Religionsgemeinschaften spekulieren darauf, dass ihre ehemaligen Mitglieder diese Bescheinung nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre nach dem Austritt einen Beweis dafür. Ihnen drohen dann Kirchensteuernachzahlung für 6 Jahre. Gerade in Bundesländern mit großen Mitgliederverlusten, wie z.B. Berlin, wird versucht, so an Geld zu kommen.

Bei uns sieht das nämlich so aus:
Kirchensteuer ohne Erbarmen
Anderthalb Jahrzehnte nach dem Ende der DDR kümmert sich die Kirche offensichtlich verstärkt um ihre verlorenen Schäfchen in Ostdeutschland. Wer schon zu DDR-Zeiten aus der Kirche ausgetreten ist, soll das plötzlich schriftlich nachweisen. Ansonsten verlangt die Kirche Steuer-Nachzahlungen.
http://www.zdf.de/ZDFforum/foren/archiv/F910/

Rasterfahndung nach Kirchensteuerflüchtigen
http://hpd-online.de/node/655


Banken fragen in Zukunft nach der Kirchenzugehörigkeit
Unternehmenssteuerreform.
In den Jahren 2009 und 2010 sollen Steuerpflichtige ihren Banken sagen, welcher Kirche sie angehören. Das berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer am Montag erscheinenden Ausgabe.

Der Hintergrund: Im Zuge der Unternehmensteuerreform führt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer auf Zinserträge und Dividenden ein. Darauf fällt auch Kirchensteuer an, doch damit die Kirchen an dieses Geld kommen, rund 500 Millionen Euro im Jahr, müssen die Banken, die die Abgeltungssteuer abführen, Kenntnis haben, welcher Religionsgemeinschaft ihre Kunden zuzurechnen sind.........
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn...t/0/index.html

freundliche Grüße
__________________________________

"Die Kirche hat das angeborene Recht,
von den Gläubigen zu fordern,
was für die ihr eigenen Zwecke notwendig ist."
(Kath. Kirchenrecht)
http://www.kirchensteuer.de/
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  #3  
Alt 11.12.2008, 13:51
Dirkk1974 Dirkk1974 ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 1.310
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Merkwürdig !

Ich bin im April 2000 aus der Kirche ausgetreten, und fertig. Ich bin einfach zu meinem Rathaus gegangen und habe einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte gestellt. Nachdem ich den Antrag ausgefüllt hatte, habe ich ihn wieder abgegeben und bekam eine neue Lohnsteuerkarte ohne KV.
Ich habe seid fast 9 Jahren nie wieder etwas gehört von der Kirche. Aus dem "Verein" auszutreten ist die leichteste Sache von der Welt.

p.s. : Ich war zu der Zeit nicht arbeitslos und habe monatlich ca. 21 Euro Kirchensteuer bezahlt.
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  #4  
Alt 11.12.2008, 13:58
m3Zz
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Beiträge: n/a
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Wart ihr freiwillig in der Kirche oder wurdet sozusagen unschuldig geblendet?
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  #5  
Alt 11.12.2008, 14:11
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Infokrieger
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 2.537
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Zitat:
Zitat von m3Zz
Wart ihr freiwillig in der Kirche oder wurdet sozusagen unschuldig geblendet?
Na ja, den meisten wirds wohl so gegangen sein, wie es hier beschrieben wird:

http://www.scheiterhaufen.tv/glockenturm.htm



freundliche Grüße
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  #6  
Alt 11.12.2008, 14:22
Unter Ulmen Unter Ulmen ist offline
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Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 1.172
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Ich bin auch schon vor ca. 6 Jahren ausgetreten mittels 1 Zeiler Fax inkl.Ausweis und Taufscheinkopie. Seitdem habe ich RUHE !

UU
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  #7  
Alt 11.12.2008, 14:37
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Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 2.537
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Das wurde aber geändert, soviel ich weiß. Außerdem kann das in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein.

Kirchenaustritt darf Geld kosten!
Eine staatliche Gebühr für den Austritt aus der Kirche verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Eine Gebühr von 30 Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen seit zwei Jahren für den beim Amtsgericht zu erklärenden Kirchenaustritt erhebt, ist danach mit dem Grundgesetz vereinbar.......
http://www.radiorur.de/rur/rr/256091/service

Die Meldung ist relaiv neu:
04.11.08
http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgi...irchenaustritt

Kirche im Ökotest

______________________________

FAQ Kirchenaustritt
http://ibka.org/infos/FAQKA.html
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  #8  
Alt 11.12.2008, 15:42
m3Zz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Starker Tobak, für einen Sektenaustritt bezahlen, echt eine kranke Welt...
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  #9  
Alt 11.12.2008, 16:15
shabba shabba ist offline
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Infokrieger
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 17
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Moinsen,

also ich bin auch ausgetreten und habe nichts dafür zahlen müssen.
Ich musste nur gefühlte hundert kleine Zettel unterschreiben und gut!

Frag mich auch gerade wie mann sich da Schulden aufbauen kann??
Kirchensteuer wird vom Arbeitgeber direkt gezahlt, oder nicht?

Naja die "Schweinepriester" bekommen jedenfals
keinen Cent mehr von mir!

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  #10  
Alt 11.12.2008, 16:41
Langweilig Langweilig ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.10.2008
Beiträge: 132
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Jop, in NRW zumindest ist es gesetzlich vorgeschrieben beim Wunsch aus der Kirche auszutreten, an Bearbeitungsgebühren oder wofür auch immer 30€ blechen zu müssen. Schweinerei.
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