Wie man
hier Schwarz auf Weiß im Bundesgesetzblatt nachlesen kann bleiben gewisse Regelungen aus dem sog.
Überleitungsvertrag nach wie vor in Kraft. Sogar wikipedia weiß das mittlerweile
Daraus folgt unmittelbar, dass die Bundesrepublik Deutschland gar nicht seine volle Souveränität haben kann. Es gelten nach wie vor Regelungen, die diese Souveränität einschränken.
Aber die Art und Weise, wie das gemacht wurde ist schon 'beeindruckend': "Wir heben diesen Vertrag auf, und die volle Souveränität ist wieder hergestellt. [...] Ohh und, ach ja, diese, diese, diese und diese Regelung gilt aber immer noch."
Edit: Übrigens ist das auch offiziell bestätigt, seitens eines Bundestagsabgeordneten:
Klick
Süß ist auch wie dieser Bundestagsabgeordnete antwortet:
Zitat:
Der Überleitungsvertrag ist mit Ziffer 2 der "Vereinbarung vom 27./28.September 1990 zum dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)", BGBL. II S.1386ff, außer Kraft gesetzt worden.
Davon ausgenommen wurde jedoch der Art. 2 Abs.1, der damit noch gültig ist
|
Die Frage war speziell auf diesen Art. 2 Abs. 1 bezogen. Natürlich gibt er nur zu, dass dieser Art. noch gilt. Womit er wohl den Anschein erwecken möchte, dass
nur dieser Artikel noch gilt. Dem ist aber nicht so, wie man
hier im BGBl nachlesen kann.
Was natürlich auch sein kann, ist dass dieser Herr sich diese Informationen von irgendjemand holen musste, der ihn wiederum unvollständig informiert hat. Traurig genug wäre auch das.