Bundesregierung trifft Vorbereitungen für wirtschaftlichen Notstand
Quelle: Aus der Neuen Solidarität Nr. 39/2004
Notstandsgesetze. Abseits der Öffentlichkeit trat am 12. August 2004 eine Verordnung in Kraft, die staatliche Maßnahmen für den Ernstfall vorsieht, wenn im Rahmen der Marktmechanismen die Güterversorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist.
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Wirtschaftssicherstellungsverordnung
Vorrangerklärung
Verpflichtungsbescheid
Bezugsberechtigung
Folgerungen
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Merkwürdige Dinge geschehen in diesen Tagen in Berlin. Ohne Debatte im Bundestag und bislang ohne die geringste Anteilnahme der etablierten Medien erließ die Bundesregierung am 12. August 2004 eine "Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftssicherstellungsverordnung)", welche den wirtschaftlichen Teil der Notstandsgesetze von 1968, das "Wirtschaftssicherstellungsgesetz", erweitert und präzisiert. Die Verordnung wurde von Kanzler Schröder und Bundeswirtschaftsminister Clement unterschrieben und sodann am 17. August im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2004 Teil I Nr. 43, Internetadresse:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2159.pdf veröffentlicht. Dort heißt es am Ende lapidar: "Der Bundesrat hat zugestimmt".
Alles bei :
http://www.flegel-g.de/notstandsgesetz.html