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  #21  
Alt 13.01.2009, 20:58
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge
Hab ich dich etwa aus der Reserve gelockt, daß du jetzt beginnst, die übliche Zitat-Aufsplitter Taktik zu betreiben ?
Das mag Dein Eindruck sein. Ich sehe es so, dass Du Dir immer neue Klamotten ausdenkst. *g*

Noch einmal, fall es nicht durchgedrungen ist. Es gibt keine nationalen oder internationalen Gesetze, Vorschriften oder weiss der Teufel was, die bestimmen, wie ein Staat seine Verfassung nennt, auf welche Weise sie zustande kommt oder ob er sich überhaupt eine Verfassung gibt.

Wenn Du mich in der Sache korrigieren kannst, bitte sehr. Alles andere ist Deine persönliche Meinung.

Zitat:
Ich hatte diese Diskussionen schon in min. 4 Threads mit bezahlten Postern
Ich glaube Dir zwar kein Wort, ernenne Dich aber trotzdem zum vorbildlichen Reichsdeutschen.

Zitat:
Das GG wurde von der alliierten Kommandatur abgesegnet.
Das spielt keine Rolle, da das Endprodukt von gewählten Volksvertretern angenommen wurde.

Zitat:
Falsch: Deutschland ist in den Begriffsbestimmungen der Besatzungskommandatur SHAEF eindeutig beschrieben worden.
SHAEF war eine militärische Einrichtung, die schon im Juli 1945 aufgelöst wurde.

Zitat:
bei dem das Volk kein direktes Mitspracherecht besitzt, ergo nicht dessen Souverän
Das hatten wir doch alles schon. Ist das Zermürbungstaktik oder was? Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass das "Volk" direkt bestimmen muss, statt über gewählte Vertreter. Was glaubst Du, wie US-Verfassung entstanden ist? Es gab keine Annahme der Verfassung durch eine Volksabstimmung. Dies gilt ebenso für die Verfassung des Kaiserreichs und der die der Weimarer Republik.

Erzähl mal einem Ami, dass die USA kein richtiger Staat sind, da das "Volk" nie über die Verfassung abgestimmt hat. Die Reaktion würde ich gern sehen. *g*

Bevor Du diese Widersprüche nicht bereinigen kannst, ist jede Wiederholung sinnlos.

Zitat:
Es ist dem Volk nicht möglich, direkt über eine GG Änderung (siehe Schäuble!) abzustimmen.
Siehe oben.

Zitat:
Was reizt dich eigentlich so an Großbritannien ?
Mich reizt an GB, dass es keine Verfassung besitzt, während hier steif und fest behauptet wird, ein richtiger Staat müsse eine Verfassung, womöglich noch durch Volksabstimmung bestätigt, besitzen müsse. *g*

Ach ja nicht vergessen ... wo sind die internationalen Verträge, die ja das Völkerrecht darstellen, in denen das so vorgeschrieben ist?

Zitat:
Ist dir bekannt, daß z.B. die Queen of England durch ihren Governor General, im Dezember 2008 das ordnungsgemäß gewählte Parlament
Kanadas hat auflösen lassen.
Das wusste ich bisher nicht. Jetzt weiss ich, dass diese Auflösung von der kanadischen Regierung beantragt worden war. Und die Queen ist diesem Antrag als offzielles Staatsoberhaupt nachgekommen. Melde Dich wieder, falls sie mal das Parlament ohne Antrag auflöst.

Zitat:
Großbritannien besitzt die älteste europäische quasi-Verfassung, Kollege.
Quasi ist keine Verfassung. Nachdem Du vorher auf Feinheiten solchen Wert gelegt hast. Und vom Volk abgesegent sind die Magna Charta und spätere Verträge schon gar nicht.

In GB spielt das Gewohnheitsrecht eine grosse Rolle. Das Unterhaus ist die oberste Instanz, rechtlich an keine Verfassung gebunden und gegenüber der Queen weisungsberechtigt.

So ist das, Herr Kollege. *g*

Falls ich noch etwas für Dich tun kann, dann bitte Fakten mit Quellenangabe, von wegen "eine Verfassung muss" ... Ansonsten war es für mich ein Vergnügen.
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  #22  
Alt 13.01.2009, 21:02
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebel
Du solltest dich mal mit Prof. Dr. Carlo SCHMID (einer der "Väter" des Grundgesetzes) auseinander setzen.
Hältst Du mich für einen Anfänger?

Zitat:
Erklär mir mal bitte warum der Deutsche Reisepass in rot ist?
Was gibt es zu erklären? Das hat irgendjemand so bestimmt. Falls Du damit auf das Märchen anspielen willst, die Farbe des Passes zeige, wie souverän ein Staat ist, viel Spass.

Auf derartige Kindereien habe ich keinen Bock.
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  #23  
Alt 13.01.2009, 21:30
d0dge d0dge ist offline
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Zitat:
Quasi ist keine Verfassung.
Genau. Und ein Grundgesetz ist eben ein Grundgesetz und keine Verfassung.
Zitat:
Das spielt keine Rolle, da das Endprodukt von gewählten Volksvertretern angenommen wurde.
Und was war mit den Bayern ?
Das Endprodukt wurde so lange vom Kontrollrat an den parlamentarischen
Rat zurückgegeben, bis es den Siegermächten nicht mehr aufstieß.
Zitat:
SHAEF war eine militärische Einrichtung, die schon im Juli 1945 aufgelöst wurde.
...klar...und dann sind alle Soldaten wieder nach Hause gefahren und
es herrschte Friede- Freude- Eierkuchen ...gimme a break.
Das betrifft jedoch nicht deren Gesetze und Bestimmungen.
Stichwort Überleitungsvertrag. Schließlich sind auch die ganzen
Sondergesetze und -organisationen der NSDAP unter SHAEF in deren
Gesetzen abgeschafft worden.
Das müsstest du eigentlich wissen!

Zitat:
Mich reizt an GB, dass es keine Verfassung besitzt, während hier steif und fest behauptet wird, ein richtiger Staat müsse eine Verfassung
Bleib doch mal gelassen, meiner.
Ich habe nicht von Staat geredet, sondern von Demokratie!
Ein Staat kann, wie schon erwähnt, alles möglich gute und schlechte sein und dabei völkerrechtlich souverän daherkommen.

Der Grund dafür ist schlichtweg, daß UK eine (konstitutionelle) Monarchie ist. Kein wirklich erstrebenswertes Staatsmodel aus meiner Sicht.
Die BRD hätte aber nach dem Fall der Mauer, wenns anständig und nicht
korrupt gelaufen wäre, eine richtige Demokratie incl. Verfassung (meinetwegen dem GG ALS Verfassung...auch dem Namen nach)
werden können.
Ein Volksentscheid hätte es bringen können.
Viele Bürgerrechtler und Politiker haben danach 1990 gerufen.
Der Dicke hat sie alle "aufgefressen".


Zitat:
Ich glaube Dir zwar kein Wort, ernenne Dich aber trotzdem zum vorbildlichen Reichsdeutschen
so ein dummer Spruch kann nur aus einer bestimmten Paradigmenecke kommen. Ich habe übrigens keine solchen.
Reichsdeutscher kann ich nicht sein, da in der DDR geboren.

Ich habe stets nichts behauptet, sondern aus meiner Sicht gefordert,
daß eine echte Demokratie eine vom Volk konstituierte Verfassung haben
sollte, weil sonst die Demokratie mit dem Volk als Staatsgewalt nicht
funktioniert.

Dein geliebtes Königreich:

Das Unterhaus mag die Gesetze beschließen.
Absegnen, d.h. für rechtkräftig und rechtswirksam erklären tut dies die Königin!
Im Fall der Fälle hat das Unterhaus (the house of commons - die Kammer der Gemeinen) nichts zu befehlen.

Vom müssen war hier nie die Rede.
Es sollte jedoch das Bestreben sein, immer das Beste und die größtmögliche Kontrollgewalt für das Volk gegenüber dessen Regierung in einer Demokratie herauszuholen.
Augenscheinlich läuft die "parlamentarische Demokratie" a.k.a. Parteiendiktatur hier seit 18 Jahren extrem aus dem Ruder.
Lange kann das nicht mehr so weiter gehen. Das steht fest.
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  #24  
Alt 13.01.2009, 21:46
d0dge d0dge ist offline
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Nachtrag zu Kanada:
Zitat:
Harper acted Thursday after getting the approval of Governor General Michaëlle Jean, who represents Queen Elizabeth as the nation's head of state. If his request had been rejected, he would have had to choose between stepping down or facing the no-confidence vote on Monday.
Ich verstehe darunter, daß der Primer Harper einem Mißtrauensvotum
ausgesetz war, welches ihn abgesetzt hätte, hätte er sich nicht vom
Governor General ...seiner Majestät Gouvaneur zu Kanada die Erlaubnis
(approval) geholt, das Parlament aufzulösen.

Dazu noch die Gewissheit, das sein Amtseid auf die Queen und nicht
das Volkswohl lautet...
Ist vollkommen klar, wer hier die Fäden zieht.
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  #25  
Alt 13.01.2009, 22:18
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge
Genau. Und ein Grundgesetz ist eben ein Grundgesetz und keine Verfassung.
Ich könnte jetzt antworten, dass die Norweger ebenfalls ein Grundgesetz besitzen. Daraufhin käme wieder etwas von Dir. usw. usw.

Ich stelle fest, Du konntest keine völkerrechtlich verbindlichen Regeln oder Vorschriften vorlegen. Ergo handelt es sich um Deine unverbindliche Meinung.

Deine Ansichten darüber, wie eine Demokratie auszusehen hat, möchte ich Dir auch nicht ausreden. Es war nicht das Thema.

Mein Spruch war nicht dümmer, als der von den "bezahlten Postern".

Bevor ich mich ausklinke, noch etwas zur allgemeinen Belustigung.

Passport of China



Ups, der ist rot. *g*

Hier ist noch einer. Wem der wohl gehört?

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  #26  
Alt 13.01.2009, 22:47
d0dge d0dge ist offline
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Zitat:
Ich könnte jetzt antworten, dass die Norweger ebenfalls ein Grundgesetz besitzen.
Und ich würde dir darauf antworten, daß Norwegen - so wie Dänemark und Schweden auch - ebenfalls eine parlamentarische bzw. konstitutionelle Monarchie besitzt - ergo aufgrund vorhandenem Souverän keine Verfassung vom Volk benötigen.
Mann, das steht sogar bei Drecks-Wikipedia...Experte

Und meine Meinung zu dem Thema der Passfarben hast du wohl überlesen, eh?

Zitat:
Deine Ansichten darüber, wie eine Demokratie auszusehen hat, möchte ich Dir auch nicht ausreden. Es war nicht das Thema.
Würdest du auch nicht mit 1000 Posts schaffen, meiner!
Das Thema hatte ich ebenfalls zur Genüge beleuchtet.
Da die BRD nunmal lt. ihrem Grundgesetz das Volk als Souverän angibt,
diesem dann aber nicht die Möglichkeit einräumt darüber zu Entscheiden,
ob das GG Verfassung sein soll (Art. 146), da es einen Volksentscheid auf
Bundesebene nicht gibt, zudem die BRD als Besatzungskonstrukt ins
Leben gerufen, also nicht originär als Demokratie entstanden ist, ist
diese, gerade im Hinblick auf ihr Verhältnis zum EU Konstrukt nicht souverän. Den anderen EU Mitgliedsstaaten geht es da ähnlich.
Doch auf die BRD trifft es, aufgrund der Geschichte besonders zu.

gute Nacht...Anfänger!

P.S. ich habe nie behauptet, daß die Dinge "so und so sein MÜSSEN, weil das so irgendwo festgeschrieben wurde".
Merk dir das, Kollege...wenn's ums Völkerrecht geht, dann frag lieber den Milan hier im Forum. Der kennt sich damit bestens aus.
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  #27  
Alt 13.01.2009, 23:54
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Zitat:
Zitat von d0dge
gute Nacht...Anfänger!
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  #28  
Alt 14.01.2009, 04:56
Rebel Rebel ist offline
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Okay,die anderen Pässe sind auch rot.Konnte auch keine Quelle finden,die darauf hinweist,ob die Farben der Reisepässe Internanional gereglt ist.

Trotzdem gehe ich davon aus,das die BRD nicht Souverän ist.
Hier kann man es auch nach lesen:
http://welt-geschichte.blogspot.com/...plot-oder.html

Und dann war da noch der Überleitungsvertrag,hier zwei links dazu:

http://wiki.deutschlandforum.biz/ind...eitungsvertrag----> kurze Version

http://wiki.deutschlandforum.biz/ima...ngsvertrag.pdf
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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  #29  
Alt 15.01.2009, 23:07
Grilleau Grilleau ist offline
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hier habe ich was gefunden:

Die Farben Blau, Rot und Grün sind nicht zufällig.

Es gibt nur diese drei Farben- nicht vier, nicht fünf, nicht zehn.
Es gibt sie nicht in gelb, rosa, braun....etc.

Blau=Souveräner Staat http://www.fotosearch.de/DGV095/74057596/
Grün=Vorläufiger Ausweis
Rot=Ein Staat, der sich in Abhängigkeit zu einer fremden Macht befindet, wie z.B. Kolonieen und die BRD ist nichts weiter als eine Kolonie der USA. http://de.wikipedia.org/wiki/Reisepass

Blaue Ausweise haben nur US Amerikaner, Diplomaten z.B. die Politiker der "BRD"

Gibt es eine Staatsangehörigkeit "deutsch"? oder aber geht auch hier die Sonne im Osten auf.

“Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

Leider wird auch von dort nicht erläutert, für welchen Staat denn nun eine Staatsangehörigkeit besteht, da „Bundespersonalausweis“ und „Reisepass“ ja lediglich die Nationalität (deutsch) bestätigen.

Richtig ist, dass man nichts erwerben kann, was nicht existiert!

Außerdem gibt es keine amerikanische, deutsche, französische , polnische oder wie auch immer Staatsangehörigkeit!
Es gibt nur Beispielsweise eine Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika oder Staatsangehörigkeit der Republik Frankreich oder der Volksrepublik Polen etc.

Das wirft gleich die nächste Frage auf. Wo finden wir auf der Welt oder Europakarte den Staat Deutsch?


Grilleau
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  #30  
Alt 15.01.2009, 23:16
Grilleau Grilleau ist offline
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Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r)?


Haben Sie den Staatsangehörigkeitsausweis? Nein?
Wenn nicht ist es fraglich ob sie wirklich deutsche(r) sind, vorallem wenn ihr Vater Vertriebener des 2.Weltkrieges ist und Sie vor 1975 geboren sind.

"Natürlich bin ich deutsche(r) und zwar seit Geburt!" werden gerade die meisten Angehörigen der Nachkriegs Baby-Boomer-Generation sagen, nur ist das wirklich so und können Sie das nachweisen?

Auch wir wollten das wissen und machten uns auf die Suche nach diesem ominösen Staatsangehörigkeitsausweis und wurden beim bayerischen Staatsministerium des Inneren fündig:

Dort heißte es :
Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Im Regelfall wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Inland aufgehalten hat.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht, den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen, worauf es jedoch häufig ankommt. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde. Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage weiterer Urkunden oder anderer schriftlicher Beweismittel z.B. von Heiratsurkunden der Eltern, bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht. Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und seine Vorfahren, jemals als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller in jeder Hinsicht behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z.B. bei Meldebehörden, Passbehörden, Standesämter, Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen usw.).

Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten. Ein amtlicher Vordruck ist nicht eingeführt.

Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,-- €

Quelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern - Nachweis Staatsangehörigkeit
http://www.stmi.bayern.de/buerger/st.../detail/05788/

Grilleau
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