Zitat:
Zitat von Hopetechnician
Das Karlsruher Gericht hat entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung bzw. zumindest im Vorfeld die Onlinedurchsuchung ist verfassungswidrig.
Das sollte auf alle Fälle schon mal ein richtungsweisendes Urteil für die Verfassungsklage des Herrn Starostik sein ....
Liebe Grüße von Hopetechnician
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Ein großer Tag zum Feiern, oder?
Eigentlich noch nicht, denn wie ich es herauslesen kann, geht es um die Ziehung einer "roten Linie", nicht mehr und nicht weniger. Was besagt dies im konkreten? - Massenwirksamen Einsatz von Schnüffelsoftware wird es erst einmal nicht geben. Der Anwendung in NRW wurde eine klare Abfuhr erteilt. Was jedoch nicht besagt, daß diese wiederum nicht gegen breite Bevölkerungsteile eingesetzt werden kann. Vergessen wir nicht, wie in Amerika unter dem Schutzschild der "
Terrorbekämpfung" große Teile der Verfassung außer Kraft gesetzt und Rechte der Bürger beschnitten worden sind und nach wie vor immer mehr werden.
Also noch keine Entwarnung und keine Feierlaune. In Wirklichkeit betrachte ich das Urteil weiterhin als einen Schritt hin in den Überwachungsstaat. Die Mechanismen, wie dies dann doch geschieht sind uns bekannt. Es werden die Forderungen überzogen, die Alternativen und abgespeckten Versionen befinden sich schon in der Schublade und letztlich wickelt man selbst die höchste Richterschaft, mittels Terrorwahngeschwätz für den Abbau unser aller Freiheiten ein.
Ganz sicher ist es ein kleiner Meilenstein, doch nun zu denken die Gefahr wäre damit vorbei, ...?
Indes, es wird sie nicht davon abhalten, weiter in gewohnter Manier Grundgesetz und moralische Vorgaben und Grenzen anzutesten oder auch zu überschreiten. Dagegen hilft dann nur, immer und immer wieder aufmerksam zu sein und Zähne zeigen und alles zu unternehmen, jene in Macht und Position zu bringen, welche unkorrumpierbar und hart im Nehmen sind.
Ein kleiner Schritt für die Freiheit, aber unbedeutend genug, um die
"rollende Schwachstelle"sogenannter deutscher Demokratie generell ausbremsen zu können. Nach einer kleinen Phase des Abschüttelns wird er Mittel und Wege finden, die angestrebte Einschränkung unser aller Freiheiten voranzutreiben. - Dem ist weiterhin mit Energie entgegenzutreten.
In diesem Sinne gedenke ich dem 75 Jahrestag des Deutschen Reichstagsbrandes. In den Medien heute früh (mdr-Figgaro) beim Aufwachen, keinerlei Hinweis darauf, daß die Nazis selber diesen angesteckt haben. Geschwätz vom armen Irren van der Lübbe und kommunistischer Mitangeklagter, sollte so nach einem dreiviertel Jahrhundert auch die "Spiegel online" Leser immer noch von den wahren Schuldigen ablenken
http://www.spiegel.de/sptv/reportage...536647,00.html. Das sollte zu denken geben. Keine Erinnerung an die damalige Falsh-Flag-Aktion. Bleibt also aus diesem Grunde schon recht wachsam und achten wir peinlich genau darauf, ob und wie Herr Herr RA Starostik mit seiner Verfassungsbeschwerde vorwärts kommt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wie gesagt Hoffnung, nicht Klarheit hat das Urteil damit erreicht.
Alles zu Gegenmaßnahmen gegen die Vorratsdatenspeicherung dann hier in diesem Thrad:
http://www.217.150.244.72/forum/viewtopic.php?p=27652
k.goldmull