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13.03.2008, 09:19
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Versammlungsfreiheit unter Beschuss
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13.03.2008, 11:35
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Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 53
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Also wenn das durchkommt dann scheint man schon eine riesen Angst zu haben.
Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Artikel 8 lautet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
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13.03.2008, 11:45
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Infokrieger
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"zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können …" der hammer !!! Sagtmal was Rauchen die eigentlich in der CDU? Nur um damit so ein Streik Theater wie mit der Bahn garnichtmehr aufkommen zu lassen?! Nur weil sowas denen nicht passt wird da direkt wieder ein gesetz entlassen irgendwie hat das schon fast kindergarten charakter für mich. " Das passt mir nicht los wir machen ein gesetz dafür" -.- ! Mir passt auch sovieles im leben nicht trotzdem muss ich mich damit abfinden. Naja werden sie aber nicht durchkommen hoffe ich !
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13.03.2008, 11:52
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Außer es ist unter freiem Himmel, dann kann der Staat einschränken wie er lustig ist. Demonstrieren ohne bescheid zu sagen, wo gibts denn sowas. Is schon komisch in was für einem Land wir Leben. Man müsste mal spontan ne Demo machen aber keine macht da mit weil niemand sich für interessiert was vor sich geht. Man müsste alle auf einen Nenner bringen, wenn jeder sich unabhängig im Netz informiert und nur eine Seite von jedem besucht wird dann könnt man sowas durchaus spontan aufrufen und es würde jemand kommen aber so...
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17.07.2008, 13:52
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Bayern: Das neue Versammlungsrecht ist aller Voraussicht nach verfassungswidrig. Eine einst*weilige Anordnung, angestrebt vom SPD-Politiker Klaus Hahnzog zusammen mit Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, könnte Inkrafttreten zumindest verzögern.
Hier ein paar Statements von Herrn Hahnzog, welche in einem Interview von "Junge Welt" veröffentlicht wurden.
Zitat:
So soll es künftig verboten sein, Trommeln, Fackeln oder Abzeichen auf der Straße mit sich zu führen, wenn dadurch der Eindruck von Kampfbereitschaft oder Gewalt entsteht. Das öffnet der Polizei einen großen Spielraum bei der Auslegung einschließlich der Möglichkeit des Mißbrauchs. Zu befürchten ist auch, daß die Behörden die Daten von Versammlungsleitern und Ordnern künftig speichern werden.
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Zitat:
Damit würden zwei Streikposten, zwei Flugblattverteiler, zwei Wahlkämpfer bereits zu einer anzeigepflichtigen Versammlung. Auch zu Streikversammlungen in geschlossenen Räumen soll die Polizei Zutritt bekommen.
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Zitat:
Die Zahl der sanktionierbaren Verstöße ist ausgeweitet worden, jetzt sind es insgesamt fast 30 Tatbestände. Verstöße können Strafen bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen und Bußgeld bis zu 3000 Euro nach sich ziehen. Die Summe all dieser restriktiven und zum Teil verfassungswidrigen Vorschriften ergibt, daß das Gesetz insgesamt nicht der Verfassung entspricht.
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Zitat:
Es ist die Absicht, mit dem neuen Gesetz kritische Bürger gängeln zu können. Sie sollen durch eine Fülle bürokratischer Vorschriften so eingeschüchtert werden, daß sie sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu äußern. Die bayerische Landesregierung hat mit der Erlaubnis, daß die Polizei Demonstrationen filmen darf, sogar Regeln eingearbeitet, denen das Bundesverfassungsgericht widersprochen hat.
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"Ich kenne keinen sichereren Treuhänder der ultimaten Macht der Gesellschaft als das Volk an sich; und wenn wir sie nicht für erleuchtet genug halten, diese Kontrolle mit wohlwollender Umsicht durchzuführen, dann ist die Abhilfe nicht, sie ihnen wegzunehmen, sondern ihre Umsicht zu prägen."
( Thomas Jefferson )
"Dogmen; die religiösen, wie die wissenschftlichen; sind die großen Feinde wahrer Erkenntnis. Denn wer glaubt, braucht nicht zu wissen;und wer weiß, braucht nicht zu denken."
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17.07.2008, 14:09
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Soll die Polizei doch filmen... machen wir doch auch aber wenn die Polizei filmt dann sollte jeder der festgenommen wurde, von Polizei zusammengeschlagen wurde das Recht haben die Aufnahmen zu sehen. Vielleicht findet man den einen oder anderen Agenten oder nen paar interessante Kommentare von der Polizei.
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