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25.02.2009, 15:44
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Infokrieger
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Hier Lucyfer:
Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Dies war auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten möglich. Ab diesem Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.
Kannst du mir sagen wie man das nennt wenn jemand ein Gesetz oder die Präambel einfach entfernt und gegen was ganz neues Austauscht ohne durch einen Absatz oder Anhang darauf aufmerksam zu machen ?
Im übrigen bist du hier derjenige der "STÄNDIG" irgendwelche Ausflüchte/Ausreden parat hat ohne diese zu untermauern.
Ich wiederhole mich hiermit:
Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert.
... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den -->"Geltungsbereich des Grundgesetzes"<-- (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, ...”
Der Geltungsbereich war im § 23 GG und wurde nun entfernt. Und jetzt soll die Präambel diese Aufgabe übernehmen?!?! Setzen Matlock!
Im übrigen ist es tausendmal schwerer die Wahrheit ans Licht zu bringen als Lügen aufrecht zu erhalten.
Grüsse Dr.Schnackel
Vorsicht, Sarkasmus!!!
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25.02.2009, 16:18
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Zitat:
Zitat von Dr.Schnackels
Hier Lucyfer:
Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James Bake
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Verstehe ich das jetzt richtig? Der Beweis besteht darin, dass Haug einfach so behauptet, es wäre so gewesen? Er hat Zeitzeugen befragt, na wie toll. Haug ist in etwa so vertrauenswürdig wie Winnifred Subotnik, wie sein angeblicher "Staatsbesuch" in Moskau zeigt.
Anscheinend ist Haug auch gar nicht mehr so recht zufrieden mit seinem Image. Er beschwert sich bei Webseitenbetreibern, die ihn im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten bei der KRR und seiner Volksversammlung benennen.
Dafür habe ich keinen Beleg. Du kannst es glauben oder auch nicht.
Zitat:
Kannst du mir sagen wie man das nennt wenn jemand ein Gesetz oder die Präambel einfach entfernt und gegen was ganz neues Austauscht ohne durch einen Absatz oder Anhang darauf aufmerksam zu machen ?
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Nicht "Jemand", sondern Bundestag und Bundesrat. Diese beiden Gremien sind allein dazu berechtigt, das GG zu ändern. Wozu einen Hinweis? Das GG gilt, wie jetzt besteht.
Zitat:
Im übrigen bist du hier derjenige der "STÄNDIG" irgendwelche Ausflüchte/Ausreden parat hat ohne diese zu untermauern.
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Welche "Ausflüchte" meinst Du genau?
Zitat:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert.
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Stimmt! Die Bundesrepublik Deutschland sah sich als alleiniger und rechtmässiger Vertreter des Völkerrechtssubjekts Deutschland. Siehe die damaligen Diskussionen zum Thema "Alleinvertretungsanspruch".
Zitat:
[i](die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den -->"Geltungsbereich des Grundgesetzes"<-- (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.
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Das bestätigt genau das, was ich gerade zum Alleinvertretungsanspruch sagte. Dieser Anspruch liess sich aus verständlichen Gründen weder in der damaligen DDR noch in den "Ostgebieten" durchsetzen. Deshalb bestand damals auch der Artikel 23 GG. Mit der Möglichkeit eines Anschlusses.
Zitat:
Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, ...”
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Eben! Zu der Zeit.
Zitat:
Der Geltungsbereich war im § 23 GG und wurde nun entfernt. Und jetzt soll die Präambel diese Aufgabe übernehmen?!?!
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Die Präambel soll gar nichts ersetzten. In ihr steht nur, was sowieso gilt.
Geändert von Lucyfer (25.02.2009 um 16:21 Uhr)
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25.02.2009, 17:05
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Wieso diskutiert ihr hier sinnlos rum?
Deutschland ist nicht Souverän, denn immerhin ist Art.1 abs.2 des Überleitungsvertrages nach wie vor in Kraft. Die Bundesregierung gibt dies ja auch zu......also......
http://wiki.deutschlandforum.biz/ind...esatzungsrecht
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25.02.2009, 17:25
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Was steht denn in Art.1 abs.2? Finde ich in Deiner Quelle nicht.
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25.02.2009, 17:29
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Lucyfer, du kleinlicher Kerl. Er meint Artikel 2, Absatz 1:
Art 2 (1) Überleitungsvertrag Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Danke für die Info Stupido.
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25.02.2009, 17:37
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Was steht denn in Art.1 abs.2? Finde ich in Deiner Quelle nicht.
Musst halt mal weiter nach unten scrollen und auch lesen sonst bringts nix wenn ich einen Link einstelle.
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25.02.2009, 17:40
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Danke!
Ich hatte es mir zwar gedacht, wollte aber sicherheitshalber nachfragen.
Dieser Artikel sagt aber genau das Gegenteil von dem, was er meint.
Zitat:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
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Ich habe mir einmal erlaubt, den Fettdruck auf den wichtigsten Teil zu verlegen. Dort heisst es, dass alle Massnahmen nach deutschem Recht zu behandeln seien, sie gehen in das deutsche Recht über. Und was kann man mit deutschen Recht tun? Man kann es aufheben, ergänzen oder sonstwie ändern.
Für mich ein klarer Beleg für die Souveränitit und nicht dagegen.
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25.02.2009, 18:31
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also definierst du suverän auch mit aufhebung , ergänzung und änderung von etwas ?
naja etwas einfach, man kann diese dinge auch machen und gegen das gesetz/regelungen verstoßen bzw wenn mein chef sagt keiner trinkt cola am arbeitsplatz aber bei ihm steht der kasten neben dem tisch und ich ihm sagen würde das er etwas falsches tut bin ich dort mal angestellter gewesen oder ?
was ich damit meine ist das sich dieses system keine fehler eingestehen wird
sry wenn ichs noch nicht ganz gecheckt habe bin mit dem thema noch nicht so warm
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25.02.2009, 18:38
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Zitat:
Zitat von cpt.cool
also definierst du suverän auch mit aufhebung , ergänzung und änderung von etwas ?
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Im Zusammenhang mit "gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden" schon.
Besatzungsrecht wurde in deutsches Recht überführt.
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25.02.2009, 21:00
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Souverän, ja klar. Deswegen ist ja im Artikel 2 auch von "Besatzungsbehörden" die Rede. Also Lucyfer langsam wird es lächerlich mit deinen Erklärungsversuchen (ErklärBär).
Gruss Dr.Schnackels
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