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  #11  
Alt 13.01.2009, 14:04
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Frankreich zum Beispiel. Oder haben die einen Friedensvertrag mit uns?

Willst Du damit sagen, dass Kriege nur Kriege sind, wenn sie vorher erklärt wurden? Na um so besser, dann brauchen wir keinen Friedensvertrag mit Russland respektive der UdSSR. *g*

PS: Ich vermisse noch eine Antwort. Habe ich nach der obigen Definition recht oder nicht?
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  #12  
Alt 13.01.2009, 14:16
d0dge d0dge ist offline
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Es geht hier nicht darum, ob DU recht hast...ließ mal den Threadtitel !

Es gab viele Kriege mit Frankreich.
Welchen meinst du ?

- Der französich - preußisch/deutsche Krieg hatte beides:
Kriegserklärung von Napoleon III an Preußen/Deutschland
und entgültiger Friedensvertrag am 10.05.1871 in FFM

- letzer Friedensvertrag mit UdSSR war der Brest-Litovsker Frieden von 1917

Falls du auf den 2. WK anspielst:
Die Abwesenheit der Friedensverträge mit den alliierten Siegermächten bzw. deren Nachfolgern (UN - Vetomächte) bezieht sich auf das noch de jure bestehende Deutsche Reich - handlungsunfähig da ohne Regierung.
Die BRD ist ein anderer (Teil-)Staat, welcher im besten Falle teilidentisch ist.
Daher also kein Rechtsnachfolger des Reiches.
Die letzte Person, die das Deutsche Reich als Regierungsbeamter hätte vertreten können (da auf die WRV und nicht auf Hitler vereidigt) war ...Hess.
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  #13  
Alt 13.01.2009, 14:24
d0dge d0dge ist offline
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Zitat:
Willst Du damit sagen, dass Kriege nur Kriege sind, wenn sie vorher erklärt wurden?
rein technisch/völkerrechtlich ... JA
Alle anderen "Einsätze" sind völkerrechtswidrige militärische Gewaltakte.
Das sollte uns allen zu denken geben, wenn mal wieder ein militärischer
UN "Einsatz" unter US Führung beschlossen wird!

In diesem Sinne wäre Vietnam kein Krieg gewesen, sondern Völkermord!
Und das war es auch, genauso wie Irak und Afghanistan und ganz
aktuell Gaza.
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  #14  
Alt 13.01.2009, 14:49
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge
Es geht hier nicht darum, ob DU recht hast...ließ mal den Threadtitel !
Ich habe mich auf die beknackte Definition von "Soundchiller" bezogen. Deshalb habe ich sie auch extra zitiert.

Was den Threadtitel angeht, habe ich eine einfache Antwort: JA!
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  #15  
Alt 13.01.2009, 15:22
cpt.cool cpt.cool ist offline
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gibts den keine möglich das sich die bild mit dem thema mal beschäftigt ?
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  #16  
Alt 13.01.2009, 16:42
d0dge d0dge ist offline
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genau Luzy.
Ein so einfaches Weltbild hilft bei so "einfachen" zeitgeschichtlichen Vorgängen weiter.
Geh' und ließ weiter in deinem Schulgeschichtsbuch.

EDIT:
um auf Soundchiller be...gründete Aussage einzugehen:

- die BRD hat _keine_ Verfassung, die vom Volk konstituiert wurde
- die BRD ist _nicht_ das Deutsche Reich in Fortführung
- die BRD ist ein Staatskonstrukt von den 3 westlichen Siegermächten geschaffen, daran ändert auch ein "Einigungsvertrag" nichts

Fazit: die BRD ist nicht souverän, vom Standpunkt ihres eigentlichen Souveräns (des Staatsvolkes).
Warum ? Es (das Volk als Souverän) darf das GG nicht:
- zur Verfassung machen
- durch Volksentscheid ändern
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  #17  
Alt 13.01.2009, 18:30
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge
genau Luzy.
Ein so einfaches Weltbild hilft bei so "einfachen" zeitgeschichtlichen Vorgängen weiter.
Es war ja auch eine einfache Frage, auf die es nur zwei Antworten gibt - Ja oder Nein. Und wenn meine Antwort Dir nicht gefällt, ist das nicht mein Bier.

Zitat:
Geh' und ließ weiter in deinem Schulgeschichtsbuch.
Grosskotzige Sprüche sind meine Lieblingslektüre.

Zitat:
- die BRD hat _keine_ Verfassung, die vom Volk konstituiert wurde
Der parlamentarische Rat wurde von gewählten Vertretern gewählt und das GG wurde von gewählten Vertretern angenommen.

Zitat:
- die BRD ist _nicht_ das Deutsche Reich in Fortführung
Bundesrepublik Deutschland ist die derzeitige Bezeichnung für den Staat, das Völkerrechtssubjekt Deutschland.

Frankreich war in seiner Geschichte Königreich, Republik, Kaiserreich, Königreich, Kaiserreich und wieder Republik. Dies hat an seiner Eigenschaft als souveräner Staat nichts geändert.

Zitat:
- die BRD ist ein Staatskonstrukt von den 3 westlichen Siegermächten geschaffen, daran ändert auch ein "Einigungsvertrag" nichts
Eine Meinung, die Du haben kannst, die ich aber nicht teile.

Zitat:
Fazit: die BRD ist nicht souverän, vom Standpunkt ihres eigentlichen Souveräns (des Staatsvolkes).
Warum ? Es (das Volk als Souverän) darf das GG nicht:
- zur Verfassung machen
- durch Volksentscheid ändern
Du fängst Dich in Deiner eigenen "Argumentation". Vorhin hast Du noch behauptet, auch Diktaturen seien souveräne Staaten, was auch richtig ist, aber dort haben die Menschen nichts zu bestimmen.

Dieses ganze Gerede ist sowieso für die Katz. Es gibt keine Vorschrift einer übergeordenten Stelle, die einem Staat vorschreibt, wie er seine Verfassung zu nennen hat, wie sie zustande zu kommen hat oder ob er überhaupt eine Verfassung besitzen muss.

Falls Du etwas in der Art finden solltest, kannst Du es mir gern vorlegen.

Grossbrittanien besitzt keine Verfassung! Und jetzt komm mir nicht damit, dass sie eine Königin haben. Das ist Mumpitz.

Die Bundesrepublik Deutschland wird von anderen Staaten als Staat anerkannt. Das ist das einzige Kriterium, das zählt.
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  #18  
Alt 13.01.2009, 18:54
d0dge d0dge ist offline
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Hab ich dich etwa aus der Reserve gelockt, daß du jetzt beginnst, die übliche Zitat-Aufsplitter Taktik zu betreiben ?

Ich hatte diese Diskussionen schon in min. 4 Threads mit bezahlten Postern, die in diesem Forum alles, was in objektive Revision ging totschlagen wollten.

also gut...

Zitat:
Der parlamentarische Rat wurde von gewählten Vertretern gewählt und das GG wurde von gewählten Vertretern angenommen.
Das GG wurde von der alliierten Kommandatur abgesegnet.
Nur eine Version zum Wohlwollen der 3 Westmächte wäre angenommen worden (es geht hierbei nicht um die Grund-/Menschenrechte, die ich nie anzweifeln würde).

Zitat:
Bundesrepublik Deutschland ist die derzeitige Bezeichnung für den Staat, das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
Falsch: Deutschland ist in den Begriffsbestimmungen der Besatzungskommandatur SHAEF eindeutig beschrieben worden.
Die BRD ist ein eigenes Teilstaatskonstrukt mit einem ordnungsgebenden
Gesetzeswerk, bei dem das Volk kein direktes Mitspracherecht besitzt, ergo nicht dessen Souverän ist, auch wenn das pro forma mit "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" in das Werk aufgenommen wurde.

Es ist dem Volk nicht möglich, direkt über eine GG Änderung (siehe Schäuble!) abzustimmen. D.h. wir können "NEIN" rufen, so laut wir wollen,
das macht den ParlamentAriern beim Bezahl...erm Erreichen einer 2/3 Mehrheit nichts aus.

Was reizt dich eigentlich so an Großbritannien ?
Ist dir bekannt, daß z.B. die Queen of England durch ihren Governor General, im Dezember 2008 das ordnungsgemäß gewählte Parlament
Kanadas hat auflösen lassen.
Das nenne ich mal "supreme power".
Die Alte ist bei weitem keine Grüßoma für die Gala.
Großbritannien besitzt die älteste europäische quasi-Verfassung, Kollege.
Das ist die Magna Carta und genau auf diesem (Geistes-) Stand in Sachen
Menschenrechte bewegt sich Her Royal Highness auch heutzutage.
So gesehen haben wir's hier fast besser als die Briten.

Was mich an der Geschichte mit der BRD so stört, ist, daß das
Ideal der echten Demokratie vor 20 Jahren zum greifen nah war.
Aber wie immer fraß die Revolution ihre Kinder.
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  #19  
Alt 13.01.2009, 20:03
Rebel Rebel ist offline
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@d0dge

Sehr gute Argumente.

@Lucyfer

Du solltest dich mal mit Prof. Dr. Carlo SCHMID (einer der "Väter" des Grundgesetzes) auseinander setzen.

Erklär mir mal bitte warum der Deutsche Reisepass in rot ist?

Davon mal ab,es gibt einige Thread zu diesen Thema hier in Forum.

Hier z.b.:

http://87.98.140.190/~infokrie/viewtopic.php?t=6485
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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  #20  
Alt 13.01.2009, 20:19
d0dge d0dge ist offline
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Die Passgeschichte ist aus meiner Sicht nicht 100% plausibel.
Dafür aber die Aufmerksamkeit auf die Rede von Carlo Schmid zu lenken
um so mehr.
Diesem Mann ist es zum Glück noch zu verdanken, daß ein Hauch
Aussicht auf eine Verfassung im GG eingerichtet wurde.
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