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  #121  
Alt 09.05.2008, 21:20
Hadji Hadji ist offline
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die antwort hat lange auf sich warten lassen.

Zitat:
Liebe Frau Winkelmeier-Becker,

stimmt es, dass der neue EU-Verfassungsvertrag die Einführung einer Todesstrafe vorsieht?
Und wieso darf ich als Bürger nicht selbst darüber entscheiden? Oder geht es mich nichts an?

Dort heisst es: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Manche Befürworter wenden ein: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu messen.

Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran.

Sie haben mit "ja" gestimmt, dass heisst, Sie nehmen in Kauf, dass auf unsere Kinder geschossen werden darf, wenn sie sich z.B. an Demonstrationen für eine vermeintlich gerechtere Welt beteiligen würden, denn in dem Verfassungsvertrag steht weiterhin dass zwar niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf, jedoch gilt: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn - jetzt kommt es - "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.
Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ,

der Vertrag von Lissabon sieht keineswegs die Einführung einer Todesstrafe vor.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist im Jahr 1950 abgeschlossen worden, d.h. nicht lange nach dem Ende des 1. Weltkrieges. Vor diesem historischen Hintergrund sind die Formulierungen im Protokoll Nr. 6 zur Konvention zu verstehen, die tatsächlich missverständlich sein können, aber nur, wenn man gerade diesen historischen Hintergrund ausblendet und die Regelungen als vermeintliche Regelung pro Todesstrafe instrumentalisieren möchte.

In der Charta der Grundrechte der EU, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt, in Art. 2 das "Recht auf Leben" verankert. In Art. 2 Abs. 2 heißt es ausdrücklich, dass "Niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf". Dies ist eine klare und eindeutige Aussage gegen die Todesstrafe.

In Deutschland ist nach Art. 102 GG die Todesstrafe ohnehin abgeschafft und die Ratifikation des Vertrags von Lissabon ändert hieran nichts. Das BVerfG hat u.a. in seiner Maastricht - Entscheidung (zuvor Solange I und II) geurteilt, dass das Europarecht die Grundwerte unserer Verfassung nicht brechen kann und dass das BVerfG die Rechtssprechungshoheit über diesen Schutz behält. Die Abschaffung der Todesstrafe gehört selbstverständlich dazu.

Zudem achtet selbstverständlich auch die EU die "Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten" (siehe u.a. Art. 6 Abs. 3 Vertrag über die EU) worunter ebenfalls die Abschaffung der Todesstrafe unbedingt zu zählen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker
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  #122  
Alt 10.05.2008, 02:48
badboy badboy ist offline
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Zitat:
Zitat von Amazonia
Interessant das der Politiker dir erklärt was denn Demokratie bedeutet, aristo.

Er hat da nämlich recht.

Ob das im System durchsetzbar ist ist eine andere Frage. Aber er weiß es und fragt auch zu Recht, woher du deine Behauptungen nimmst.
Das ist ein Wutbrief deinerseits gewesen, nicht ernstzunehmen.
So ist das leider. Fundiert war der nicht und zum Denken hat der sicher nicht gebracht, da natürlicherweise erstmal total auf Abwehr geschaltet wird, wenn jemandem einfach nur Vorwürfe hingeknallt werden.

Du bist...
Du hast...
Du musst...
Du sollst...
u.s.w.

Stehe ich auch so gar nicht drauf. Mache ich selber oft bei Menschen, die es so brauchen, weil sie es auch so machen.

Echt menschlich nett von ihm, dass er überhaupt geantwortet hat. =D>
und? Er hat was getan und nicht nur diskutiert!!! auch wenn ich euch irgendwie beiden recht geben muß, ist das was Aristo getan hat etwas was mir aus der Seele spricht. Ob es wirksam war und ob es für jemanden Folgen hat ist eine andere Geschichte(alles hat Folgen... Kausalität). Er steht für seine Ideologie ein und versucht etwas zu machen und nicht wie unsere Autoritäten um den heißen Brei zu reden. Sich deswegen jetzt so zu beschießen und Feindschaften zu schließen bringt gar nichts. Wenn wir uns im kleinen Kreis schon so bekämpfen bringt das gar nichts und wir kommen nie voran( ). Erst wenn wir zusammenhalten sind wir stark!

PS: Ich finde diesen Thread einen der besten und mit Sicherheit wirkungsvollsten der jemals in diesem Forum eröffnet wurde...
__________________
Alle Menschen werden als Original geboren, leider sterben die meisten als Kopie.


Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!
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  #123  
Alt 10.05.2008, 21:57
nofretete1969
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Passt vielleicht sehr schön hier hin.

Kanzlerin Merkel verteidigt Diätenerhöhung

Vor der ersten Lesung des neuen Diätengesetzes im Bundestag schlägt die Diskussion um die Abgeordnetenbezahlung noch einmal hohe Wellen: Kanzlerin Merkel verteidigt die Anhebung der Diäten, der Bund der Steuerzahler fordert die Abschaffung der Altersbezüge und Parteienkritiker Arnim gar einen Volksentscheid.

Quelle
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  #124  
Alt 14.05.2008, 21:25
aristo aristo ist offline
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Und nun weiter, hier eine offene Email an die
Fraktion von DIE LINKE.

Und nein, jede Werbung für eine Parteii lehne ich ab,
aber ich unterstütze sinnvolle Aktionen.

Zitat:
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,

Ihr Antrag Kostenpflichtige Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur in eine
gebührenfreie Rufnummer umwandeln ist schon lange überfällig und
findet den Beifall von Millionen Menschen.

Was Ihnen jedoch entgangen ist, ist dass verschiedene ARGEn sogar
mit 01801 lediglich ein Band laufen haben, ohne Möglichkeit eine
eigene Nachricht zu hinterlassen.

Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag zu erweitern um die
durch diese Praxis erzielten Erlöse der Telekom in einen Nothilfe-Fonds
für ALG-Empfänger umzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Detailinfos gibt es hier, incl. Antrag.
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

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  #125  
Alt 15.05.2008, 21:15
aristo aristo ist offline
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Und hier die Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Unbekannter,
vielen Dank für Ihre Anregung. Wir haben Ihre e-mail an die Initiatorin des Antrags,
Frau Gesine Lötzsch, weitergeleitet. Sie wird dann entscheiden, ob sie
Ihre Anregung noch in den Antrag aufnehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Karen Balke
__________________
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Bertolt Brecht
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  #126  
Alt 16.05.2008, 23:04
aristo aristo ist offline
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Und hier eine weitere Antwort:

Zitat:
Herzlichen Dank für die Anregung bzw. den Tipp - wir sind in den
letzten Tagen mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen worden
und nehmen ihn natürlich gern auf!

Beste Grüße aus dem Büro Kipping
Katrin Mehlhorn


____________________________________________

Katja Kipping
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030-22770526
Fax: 030-22776526
Mail: katja.kipping@bundestag.de
Web: www.katja-kipping.de
www.linke-bueros.de
__________________
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Bertolt Brecht
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  #127  
Alt 19.05.2008, 22:25
Mars Mars ist offline
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Zu Winkelmeier-Becker:

Zitat:
In der Charta der Grundrechte der EU, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt, in Art. 2 das "Recht auf Leben" verankert. In Art. 2 Abs. 2 heißt es ausdrücklich, dass "Niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf". Dies ist eine klare und eindeutige Aussage gegen die Todesstrafe.
Artikel 6:

(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg
angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich
gleichrangig.


Mit der Formulierung "rechtlich gleichrangig" ist das alles wieder relativiert. Die "Charta der Grundrechte" ist kein vorrangig verbindliches Recht, wie wir es bei uns kennen, sondern steht nur gleichrangig neben anderem.


Zitat:
In Deutschland ist nach Art. 102 GG die Todesstrafe ohnehin abgeschafft und die Ratifikation des Vertrags von Lissabon ändert hieran nichts. Das BVerfG hat u.a. in seiner Maastricht - Entscheidung (zuvor Solange I und II) geurteilt, dass das Europarecht die Grundwerte unserer Verfassung nicht brechen kann und dass das BVerfG die Rechtssprechungshoheit über diesen Schutz behält. Die Abschaffung der Todesstrafe gehört selbstverständlich dazu.
Solange II

Dieser Beschluß zeigt mehr als deutlich, daß man sich nicht mehr einfach naiv auf das Bundesverfassungsgericht verlassen darf.
Es nimmt irrigerweise an, der EuGH sei ein ordentliches Gericht. Schaut man sich die Verträge genau an, wird man feststellen, daß dieses "Gericht" nicht die Unabhängigkeit besitzt, wie es sich für ein ordentliches Gericht gehören würde. Es arbeitet interessenorientiert im Sinne der EU. Es geht sogar soweit, eigenes Recht zu setzen, welches in den Verträgen gar nicht enthalten ist (Erklärung Nr. 17).
Das Verfassungsgericht nimmt weiter an, es gäbe auf europäischer Ebene einen Grundrechtsschutz, der dem unserigen gleichwertig sein soll. Das ist nicht der Fall (s.o.).

Damit wäre folgendes Szenario denkbar:
Die EU führt eine Todesstrafe auf EU-Ebene ein. Ein Verurteilter in Deutschland klagt dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses lehnt unter Berufung auf "Solange II" seine Zuständigkeit ab und verweist an den EuGH. Der EuGH wird, da nach EU-Recht das Todesstrafenverbot nur gleichrangig ist, eine Abwägung treffen, und könnte zu dem Ergebnis kommen, daß in dem betreffenden Fall die EU-Interessen höher zu bewerten seien als die Grundrechtecharta.
Erst jetzt kann der Verurteilte sich wieder an das BVerfG wenden und geltend machen, die deutschen Grundrechte sind durch die EU nicht mehr gewährleistet.
Die Vollstrecker allerdings werden annehmen, die Entscheidung des EuGH sei endgültig und verbindlich.
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  #128  
Alt 20.05.2008, 14:51
aristo aristo ist offline
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Fraktionschefs stoppen Diätenerhöhung

Die geplante Anhebung der Abgeordnetenbezüge endet für die Große Koalition mit einem Fiasko: Nach den Protesten vor allem aus den eigenen Reihen zogen die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD die Notbremse.


Na, also geht doch.
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  #129  
Alt 24.05.2008, 23:50
aristo aristo ist offline
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Hier eine Mail an Herrn Dr. Gauweiler, der beim BverfG
bezgl. des EU-Reformvertrages klagt:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

ich möchte mich bei Ihnen, auch im Namen vieler Freunde, Bekannte und Verwandte, für Ihren
Einsatz für die Demokratie in unserem Land bedanken.

Es ist ein beispielhafter Einsatz. Und ich bin sicher, dass zig Millionen meiner Meinung sind.

Und wenn das BverfG einen Funken Verstand hat, wird es dem Vortrag von
Herrn Prof. Schachtschneider und dem Gutachten von Herrn Professor Dr. Dietrich Murswiek
folgen.

Wir wünschen Ihnen die Kraft, die es braucht, um unsere eh schon abgespeckte Demokratie
zu verteidigen.

Mit den besten Wünschen und Grüßen
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Bertolt Brecht
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  #130  
Alt 06.06.2008, 00:12
aristo aristo ist offline
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Sehr geehrter Herr Brok,

Sie haben indirekt mit dem Ausschluß von Irland aus der EU gedroht, sollten die Iren gegen den Reformvertrag abstimmen.

Herr Brok, ich darf Ihnen ankündigen, dass Sie bei der nächsten Wahl
nicht mehr dem EU-Parlament angehören werden.

Werden Sie Pförtner beim Bertelsmann-Verlag für 2,33 Euro pro Stunde.

Auf solche Politiker kann jeder verzichten.

Besten Gruß
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