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  #271  
Alt 03.03.2009, 15:34
d0dge d0dge ist offline
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@Aktivposten:

Gute Ausführungen.
Zitat:
War/ist das denn allgemein so unbekannt ? Ich habe auch erst hier zum ersten Mal davon gehört/gelesen.
In der Schule bekommen die Jugendlichen gelehrt, daß der WK II mit dem 8. Mai 1945 aufgehört hat und Adenauer die BRD gründete (so ungefähr bleibt das hängen).
Daß Adenauers Kanzleramtsminister Globke einer der Mitverfasser der Nürnberger Rassengesetze war erzählt dir kein Geschichtslehrer und es dürfte auch kaum in irgendeinem Lehrplan stehen.

@Viola:
Freilich haben diese anderen Länder ihre Souveränität damit verkauft/verraten bzw.
wurden die Basen gewaltsam errichtet (UN Mandat bedeutet nur, daß man keine Kriegserklärung mehr braucht ).
Studier ein wenig Zeitgeschichte (z.B. Ägypten -> Suez Kanal) bzw. die Lateinamerikanischen Vorfälle oder Korea und du siehst, wie die Sache läuft.

Zitat:
Du müßtest vor allem ignorieren, daß diese Verträge auch von deutscher Seite kündbar sind:
ahahaha ... selten so gelacht.
An dem Tage, an dem das passiert, beflagge ich freiwillig mein Fenster mit Schwarz-Rot-Gold, fahre nach Wiesbaden oder Heidelberg und grille den Jungs persönlich originale Thüringer zum Abschied.
Das soll heißen, solange die BRD als das existiert, als was sie existiert und installiert wurde, wird es US Basen dort geben.

Nochmal:
Die BRD ist ein geostrategischer Stützpunkt der USA bzw. der westlichen Veto Mächte in Mitteleuropa.
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 15:40 Uhr)
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  #272  
Alt 03.03.2009, 15:49
d0dge d0dge ist offline
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Wie das z.B. auf Länderebene ablaufen kann, wenn eine Verfassung von der Bundesregierung (was die der USA ja ist) versucht wird durch gesetzgeberische Maßnahmen außer Kraft zu setzen, sieht man z.Zt. in den USA.
http://www.wnd.com/index.php?fa=PAGE.view&pageId=88218
Dort haben die Bundesstaaten die Möglichkeit nach Zusatzartikel 10 der "Bill Of Rights"
sich souverän gegenüber jeder der Verfassung widerläufigen Gesetzgebung von
Seiten der Unions Regierung zu erklären - ergo das Gesetz nicht auf "Länderebene" umzusetzen. Es gilt dann dort einfach nicht.
Frei nach dem Motto: "Wer sich an ein verfassungswidriges Gesetz hält ist selbst schuld"

Bravo!

P.S.
Die Schweiz ist eine Eidgenossenschaft. Soweit ich über diese uralten (Mittelalter) Verträge bescheid weiß,
besitzen die einzelnen Kantone im Gegensatz zu den BRD Bundesländern sehr ausgeprägte Befugtheiten und
es wird größtenteils in direkt demokratischer Manier Politik betrieben.
Da ich kein Eidgenosse bin, ist es mir egal, ob das Land souverän ist oder nicht...dafür müssen schon die Eidgenossen sorgen
Ganz wichtig... die Schweiz ist nicht in der EU integriert.

Und was hat das mit Deutschland bzw. der BRD zu tun?
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 16:00 Uhr)
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  #273  
Alt 03.03.2009, 16:06
Aktivposten Aktivposten ist offline
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Standard WK II und die Folgen

Zitat:
Zitat von d0dge Beitrag anzeigen
In der Schule bekommen die Jugendlichen gelehrt, daß der WK II mit dem 8. Mai 1945 aufgehört hat und Adenauer die BRD gründete (so ungefähr bleibt das hängen).
Yeah, die Kernwaffenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki werden einfach ausgeblendet, dabei endete lediglich die deutsche Kriegsbeteiligung durch die Kapitulation am 08.05.45.

Das letzte Widerstandsnest in Asien kapitulierte erst 12.09.1945 in Singapur.
Das Beispiel Japan ist aus anderen Gründen noch hochinteressant. Denn es gab einen Friedensvertrag vom 08.09.1951, der 28.04.1952 in Kraft trat, die Besatzung Japans durch die Allierten offiziell beendete und die volle Souveränität Japans wieder herstellte, obwohl weder die Sowjetunion noch China diesen Vertrag unterschrieben haben. Mit China gibt es einen Friedensvertrag von 1978, mit der UDSSR/Russland, so weit ich das nachvollziehen konnte, bis heute nicht.
Daraus ergibt sich direkt die nächste Frage, nämlich ob der 2+4 Vertrag in der BRD auch offiziell die Besatzung beendet hat ? Wenn ja, was machen dann die restlichen Truppen hier ?

Exkurs:
Ich habe mal eben ein bißchen zusammengetragen: Japan hatte eine von den Deutschen mit inspierte Verfassung von 1889-1945, dann eine neue, die 1947 in Kraft trat.
Zitat:
Wikipedia
Nachdem der japanische Imperialismus mit der Kapitulation Japans am 15. August 1945 geschlagen war, wurde Japan von den Alliierten besetzt. Ziel der Besatzer unter General Douglas MacArthur war, die japanische Gesellschaft von Grund auf zu reformieren , um Japan von weiteren militärischen Aggressionen abzuhalten. Teil dieser Bemühungen war auch die Ausarbeitung einer neuen Verfassung.
(...)
Daraufhin ließ MacArthur seine eigenen Leute innerhalb einer Woche eine Verfassung entwerfen, die allerdings in weiten Teilen auf einem japanischen Entwurf basierte, den das GHQ bereits im Dezember 1945 vollständig ins Englische übersetzt hatte. Auf Grundlage dieses sog. MacArthur-Entwurfes erarbeitet die verfassunggebende Kommission einen neuen Entwurf, der von den Besatzungsbehörden genehmigt wurde. Die japanische Nachkriegsverfassung wurde am 3. November 1946 vom ersten frei gewählten japanischen Parlament und vom Tennō verabschiedet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft.
Irgendwie bezeichnend, daß die japanische Verfassung mit Unterstützung der Alliierten weniger als 2 Jahre nach der Kapitulation in Kraft trat und in der BRD erst 4 Jahre später das GG. Deutschland spielt eben doch auf der Weltbühne eine ganz besondere Rolle...
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Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense.
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  #274  
Alt 03.03.2009, 16:11
d0dge d0dge ist offline
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Das sollte einerseits zeigen, wie es laufen kann und sollte (US Bundesstaaten) und
andererseits, daß die Schweizer Eidgenossenschaft nicht das Thema ist.

Wenn du die Souveränität der Schweiz in Frage stellen willst und dafür
stichhaltige Argumente bringen kannst - bewirb dich als Referentin für die
nächste Anti Zensur Konferenz in Chur, der Ivo Sasek wäre sicher sehr interessiert daran.
Ich besitze keine Kantonszugehörgkeit.

Was du (und Lucy etc.) dauernd versuchen, ist anhand anderen Ländern den Status Quo der BRD zu rechtfertigen.
Ich hingegen habe ein erstrebenswertes Beispiel für die Ausübung von Souveränität gebracht.

@Aktivposten:
Zitat:
Zitat von Aktivposten
Daraus ergibt sich direkt die nächste Frage, nämlich ob der 2+4 Vertrag in der BRD auch offiziell die Besatzung beendet hat ? Wenn ja, was machen dann die restlichen Truppen hier ?
BULLS EYE !
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  #275  
Alt 03.03.2009, 17:29
d0dge d0dge ist offline
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gleiche Masche wie Lucy, s0rc, Guillaume und wie sie alle hießen/heißen/haßen.
Ich werde hier, im Gegensatz zu dir, niemanden als Lügner betiteln, es sei denn
es handelt sich um Politiker - also berufsbedingte Lügner.

Da du nichts konstruktiveres mehr zu bieten hast und die
Diskussion mit "Lügner" Anfeindungen auf persönlicher Ebene zu zerreden suchst,
pack ich dich jetzt mal zur Ignor Liste.

servus
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  #276  
Alt 03.03.2009, 19:14
Rebel Rebel ist offline
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Na,Viola ist das gelogen?

Achte auf die Quellen!

http://der-runde-tisch-berlin.info/d...llesbegann.htm

Viel spass beim lesen.
__________________
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
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  #277  
Alt 03.03.2009, 19:44
d0dge d0dge ist offline
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So, jetzt bin ich daheim und hab den Ü-Vertrag vor mir mit den Ausstraffierungen, damit man besser sieht, was gilt und was nicht:

In Artikel 3 Abs 2 wird die Zuständigkeit deutscher Gerichte geregelt.
Zitat:
(2) Soweit nicht in Absatz (3) dieses Artikels oder durch besondere
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen
der Drei Mächte oder der betreffenden Macht
etwas anderes
bestimmt ist, sind deutsche Gerichte und Behörden nicht zuständig
in strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, die sich auf
eine vor Inkrafttreten dieses Vertrags begangene Handlung oder
Unterlassung beziehen
, wenn unmittelbar vor Inkrafttreten dieses
Vertrags die deutschen Gerichte und Behörden hinsichtlich solcher
Handlungen oder Unterlassungen nicht zuständig waren, ohne
Rücksicht darauf, ob sich diese Unzuständigkeit aus der Sache oder
aus der Person ergibt.
Betrifft sämtliche Gesetze, Verordnungen, Erlässe etc. pp. von SHAEF, OMGUS bzw.
den entsprechenden Instanzen der Briten & Franzosen, den Kontrollrat, praktisch alle
Behörden der Drei Mächte bis 1954.
Und dabei verkneife ich mir die Implizierung von Dingen wie einem "geheimen Staatsvertrag",
welche sich in den ersten 3 Zeilen aufdrängen.

In Abs 3 wird geklärt, was deutsche Gerichte dürfen ...(verdammt viel Souveränität)
laut Satz (a)(i) geht privatrechtlich alles bis auf Prozesse, die mit der Zerschlagung der IG Farben zu tun hatten.
Man begebe sich zu den Akten des 6. Nürnberger Tribunals, um zu erkennen, daß die dort Angeklagten durch die Bank mit nem blauen Auge davon gekommen sind und später wieder einflußreiche Positionen in Politik und Wirtschaft innehatten. Dazu gesellt sich dann noch die Verteilung der Anteile der IG und vor allem die Übernahme, der so großzügig bereits am lebenden Organismus in Auschwitz getesteten Patente.
Ich hoffe einjeder erfasst die sarkastische Formulierung.

In Satz (a)(ii) steht dann wieder die "Besatzungsbehörden" Klausel für natürliche Personen.

Satz (b) geht auf das Strafrecht gegen natürliche Personen ein:
Zitat:
in Strafverfahren gegen natürliche Personen, es sei denn, daß
die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat von den
Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte
endgültig abgeschlossen
war oder diese Straftat in Erfüllung von
Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden
begangen wurde.
D.h. wenn die Besatzungsorgane bereits ihr "Case Closed" unter die Sache gemacht
hatten, besteht keine Möglichkeit, die Sache in Revision gehen zu lassen.
Für den Fall der Beweisaufnahme gibt es dann noch den Henkersatz:

Zitat:
Entsteht in einem strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen
Verfahren, auf das in diesem Absatz Bezug genommen wird, die
Frage, ob jemand in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von
Diensten für die Besatzungsbehörden gehandelt hat, oder ob die
Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte die
Untersuchung wegen der angeblichen Straftat endgültig
abgeschlossen haben, so wird das deutsche Gericht eine
Bescheinigung des Botschafters
oder in seiner Abwesenheit des
Geschäftsträgers der betreffenden Macht als schlüssigen Beweis für
diese Frage in der in der Bescheinigung angegebenen Umfang
anerkennen.
D.h., was der Botschafter (ge-)sagt (bekommt) gilt vor deutschem Gericht als Beweis.
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 19:46 Uhr)
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  #278  
Alt 03.03.2009, 22:53
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von Viola Beitrag anzeigen
Ich sage, was ist
Je länger der Thread wird, desto weniger weiss man, wovon eigentlich die Rede ist. Schnackels geht in der Hinsicht noch. Aber dodge würde seine eigene Grossmutter verkaufen, bevor er etwas zugibt. Man kennt sich halt.
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  #279  
Alt 03.03.2009, 22:55
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge Beitrag anzeigen
Und dabei verkneife ich mir die Implizierung von Dingen wie einem "geheimen Staatsvertrag",
welche sich in den ersten 3 Zeilen aufdrängen.
Auf den freue ich mich jedes Mal ganz besonders. Liebe Grüsse an Dr. Rickermann. *g*
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  #280  
Alt 03.03.2009, 23:51
d0dge d0dge ist offline
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...

du bist so schlecht Lucy...
Milan hat Seiten vorher das Rickermann Ding als Fake bezeichnet,
DU hast das Ding als Fake überhaupt erst ins Spiel gebracht,
Ich habe es mit einem Blick als Fake erkannt.

what's the point ? ES IST EIN KRR FAKE! Jeder weiß das und keiner, der sich
hier ernsthaft mit dem Thema beschäftigt benutz das Teil als Quelle!

Was aber im Ü-Vertrag steht, bezeichnet bilaterale Verträge zwischen
allen oder einer der 3 Mächte mit der Bundesregierung in Bezug auf
die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Das klingt um welten Plausibler als ein "Rickermann" Fake, den deine
gesponsorten KRR Vögel anführen und nach dem du dein Tagewerk bei Google
beginnst.

P.S. hatte ich eigentlich schon angemerkt, daß man den Schichtbetrieb bei euch beiden fast riechen kann ?
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Geändert von d0dge (03.03.2009 um 23:54 Uhr)
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