"Killerspiele" sollen ab dem 1. April 2008 verboten sein
von Bernd Kling: Freitag 9 Februar 2007, 1:58
Der bayerische Gesetzentwurf, der am 16. 2. 2007 im Bundesrat debattiert werden soll, enthält Formulierungen, die tatsächlich an einen verfrühten Aprilscherz erinnern.
Erstmal versucht der Gesetzentwurf zu bestimmen, was Stand der wissenschaftlichen Forschung ist:
"Wissenschaftliche Kenntnisse belegen, dass insbesondere so genannte Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende Wirkung haben können." Das ist zwar umstritten, wie auch die Paragraphenschreiber zugeben müssen, doch "zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse legen aber eine nachteilige Wirkung auf Jugendliche nahe".
"Legen nahe" ist schon eine ziemlich dünne Grundlage für ein Gesetz - und dann kommt noch die übliche Wendung, dass die Bluttat in Emsdetten irgendwie mit virtuellen Spielen zu tun haben müsse. Das muss dann als Begründung für reichlich absurde Gesetzestexte herhalten.
Bis zu einem Jahr hinter reale Gitter geschickt werden soll daher, wer "Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, (1) verbreitet, (2) öffentlich zugänglich macht, (3) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder (4) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Weiter:
http://de.theinquirer.net/2007/02/09...b_dem_1_a.html