Ein Gedankenexperiment zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erfordert zunächst mal zwei große Schritte.
Der erste Schritt hat zuerstmal wenig mit dem bGE zu tun.
1. Zusammenfassung aller Steuer und Sozialversicherungen zu einer Konsumsteuer.
Dazu betrachten wir mal die Zusammensetzung der Preise für Waren und Dienstleistungen.
Wenn wir Waren und Dienstleistungen konsumieren erhalten wir eine Rechnung, auf der der Nettopreis und die
Mehrwertsteuer ausgewiesen sind.
Wir merken uns:
Gesamtpreis = Mehrwertsteuer + Nettopreis
Nun wollen wir uns die Zusammensetzung der Nettopreise anschauen.
In den Nettopreisen sind sämtliche Bruttolöhne und -gehälter aller an der Erstellung/Erbringung der
Waren/Diestleistungen bis zum Zeitpunkt des Konsums enthalten.
Enthalten sind auch der SV-Anteil des Arbeitgebers, der Bruttogewinn und noch ein Rest (Material,
Infrastruktur, Energie, ...), den wir nicht weiter aufschlüsseln wollen.
Nun setzt sich der Preis wie folgt zusammen:
Gesamtpreis = Mehrwertsteuer + Bruttolöhne + SV-Anteil Arbeitgeber + Bruttogewinn + Rest
Wie setzt sich der Bruttolohn zusammen? Aus Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeitrag und Nettolohn.
Dasselbe mit dem Bruttogewinn: Firmensteuern und Nettogewinn.
Unser Gesamtpreis hat nun folgende Zusammensetzung:
Gesamtpreis = Mehrwertsteuer + Einkommenssteuer + Sozialversicherungsbeitrag + Nettolohn + SV-Anteil
Arbeitgeber + Firmensteuern + Nettogewinn + Rest
Nun folgt der große Sprung:
Wir fassen die Mehrwertsteuer, die Einkommenssteuer, den Sozialversicherungsbeitrag, den SV-Anteil
Arbeitgeber und die Firmensteuern zu einer Konsumsteuer zusammen.
Nun schaut der Preis wie folgt aus:
Gesamtpreis = Konsumsteuer + Nettolohn + Nettogewinn + Rest
Diese Konsumsteuer macht heute schon für Deutschland ca. 50% der Preise aus.
Werden nun die Einkommenssteuer, der Sozialversicherungsbeitrag, der SV-Anteil
Arbeitgeber und die Firmensteuern nicht schon bei der Erstellung/Erbringung der
Waren/Diestleistungen erhoben sondern erst beim Konsum, so ergibt das eine Konsumsteuer von ca. 100% (die Konsumsteuer macht ca. 50% des Gesamtpreises aus).
Merke: diese Umstellung hat noch nichts mit einem bGE zu tun!
Als Folge wäre schon einmal ein riesiger Bürokratieabbau.
Man kann sich auch noch viele weitere positive Auswirkungen vorstellen. Vielleich auch negative?
Und nun zum zweiten Schritt.
2. Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Betrachten wir nochmal des Preis für Waren/Diestleistungen nach der Umstellung auf eine Konsumsteuer.
Gesamtpreis = Konsumsteuer + Nettolohn + Nettogewinn + Rest
Nun führen wir in diese Rechnung das bGE ein, indem wir den Nettolohn(=Einkommen) wie folgt definieren:
Nettolohn = Grundeinkommen + neue Erwerbseinkommen.
Das neue Erwerbseinkommen ist der alte Nettolohn minus das neue Grungeinkommen.
Zusammenfassung:
Gesamtpreis = Konsumsteuer + Grundeinkommen + neue Erwerbseinkommen + Nettogewinn + Rest
Merke: der Gesamtpreis hat sich noch immer nicht verändert! Er ist immer noch dergleiche wie heute.
Nun fassen wir die Konsumsteuer und das bGE zu einer neunen (natürlich entsprechen höheren) Konsumsteuer zusammen.
Und nun haben wir ein bedingungsloses Grundeinkommen!
Was fehlt eigentlich noch?
Ach ja, die Höhe des Grundeinkommens! Nun kann sich jeder für sich selbst überlegen wie hoch diese GE sein soll, für ein bescheidenes, existensicherndes Auskommen.
Und jetzt noch zu einem letzten Punkt: die Sozialleistungen, wie Kindergeld, Bafög, Hartz IV, Renten und vieles mehr.
Alle diese Sozialleistungen entfallen bis zu der Höhe des Grundeinkommens. Sozialleistungen, die darüber hinausgehen werden neu geregelt. Renten oberhalb des Grundeinkommens bleiben auf alle Fälle bestehen.
Damit kann man sich ausrechnen wo zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht. Ein paar Beispiele:
- die Differenz vom heutigen Kindergeld zu dem bGE
- die Differenz vom heutigen Kindergeld und Bafög zu dem bGE
- die Differenz vom heutigen Hartz IV Einkommen zu dem bGE
- die Differenz von heutigen niedrigen Renten zu dem bGE
- die Differenz von heutigen niedrigen Erwerbseinkommen zu dem bGE
Der Finanzierungsbedarf, der sich deutlich unterhalb der 100 Milliarden € Grenze bewegt, ist sicherlich finanzierbar wenn man sich die Beträge, die in den letzten Monate von unseren Politikern bewegt wurden in Erinnerung ruft.
Gefunden in:
https://epetitionen.bundestag.de/ind...sg4483#msg4483
Grilleau