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31.03.2008, 22:21
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
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Hier wieder ein Musterbeispiel, wie mit ganz billigen Tricks
Stimmung gemacht wird.
Zitat:
Offene Email an den wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD bezüglich Rentenerhöhung
Sehr geehrter Herr Dr. Wend,
wie heute in verschiedenen Publikationen zu lesen war,
kritisieren Sie die Rentenanhebung zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent.
Zitat von Reuters:
http://de.reuters.com/article/domest...11889720080331
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend,
sprach von einer Entscheidung zulasten der Jüngeren.
WEND: RENTENANHEBUNG VERZÖGERT BEITRAGSSENKUNG
"Das geht auf Kosten der Jüngeren, die wegen der demografischen Entwicklung
überhaupt keine Chance haben, ein dem heutigen Rentenniveau vergleichbares
Altersgeld zu erreichen", sagte Wend dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
In dem letzten Satz steckt schon eine dicke Unwahrheit. Doch das soll
nicht das Thema sein.
Zitat aus derwesten.de
http://www.derwesten.de/nachrichten/...22/detail.html
"Zudem verzögere diese Anhebung die geplante Senkung der Rentenbeiträge von
derzeit 19,9 auf 19,3 Prozent. Damit bleibe den jüngeren Arbeitnehmern noch
weniger Spielraum, um privat fürs Alter vorzusorgen."
Von diversen Printmedien werden Sie von "wirtschaftspolitischer Sprecher der
SPD" bis "SPD-Wirtschaftsexperte" tituliert.
Nun, das eine muß nicht zwangsläufig das andere nach sich ziehen.
Als gelernter Jurist sind Ihnen ja bestimmt begriffliche Unterscheidungen
im mm-Bereich geläufig.
Aber schauen wir uns Ihre obige Darstellung, den jüngeren Arbeitnehmern
bliebe weniger Spielraum, um privat fürs Alter vorzusorgen.
Doch bevor ich darauf intensiv eingehe, möchte ich noch darauf
hinweisen, dass Sie Mitglied des Beirates der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG
sind.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_r...tigkeiten.html
Wie obige Zahlen belegen, beträgt der kleiner gewordene Spielraum
für jungere Arbeitnehmer 0,6 % (19,9 % - 19,3 %) vom Bruttoeinkommen.
Doch allein diese Darstellung ist schon falsch, mindestens jedoch
irreführend. Denn, den Rentenversicherungsbeitrag teilen sich Arbeitnehmer
und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Somit beträgt der von Ihnen so bedauerte, geschmolzene Spielraum
für den jüngeren Arbeitnehmer genau 0,3 % vom Bruttoeinkommen.
Jetzt bin ich mal großzügig und rechne für einen jüngeren Arbeitnehmer
mit einem Bruttoeinkommen von € 2000 monatlich.
Wenn mein Taschenrechner nicht lügt, sind 0,3% von € 2000 genau
€ 6.
Im Klartext, der kleiner gewordene Spielraum beträgt monatlich € 6.
Gibt es bei der Hamburg-Mannheimer Rentenpolicen für einen
Beitrag von € 6 monatlich? Wäre mir neu.
Nicht neu ist die Zielsetzung Ihrer Argumentation.
Aber schauen wir uns mal eine andere Zahl an.
Sie haben der letztjährigen Diätenerhöhung von über
9 % mit ruhigem Gewissen zugestimmt. Verteilt auf 2 Jahre,
bedeutet es im Endeffekt eine monatliche Mehreinnahme von über
€ 700!
Und nun möchte ich mit einer Frage, mit Bitte um Beantwortung
abschließen.
Wissen Sie, wieviele von den ca. 20 Millionen Rentnern in
Deutschland mit einer Rente von € 700 und weniger pro
Monat auskommen müßen?
Halten Sie das für sozial?
Besten Gruß
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
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10.04.2008, 18:10
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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So, und nun hier die Antwort von Dr. Wend.
Die Antwort ist mit Halb- und Unwahrheiten bespickt
bis zum geht nicht mehr.
Eine konkrete Antwort auf meine Abschlußfrage in
besagter offener Email bleibt er schuldig.
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich auf meine Äußerungen zur
geplanten Rentenerhöhung beziehen. In den vergangenen Wochen hat mich
eine Vielzahl von E-Mails und Schreiben zu diesem Thema erreicht. Allein
aus zeitlichen Gründen ist es mir nicht möglich, auf die einzelnen
Argumente, Fragen und Aspekte aller Schreiben einzugehen. Ich bitte
deshalb um Verständnis, dass ich allen Absendern eine gleichlautende
Erläuterung meines Standpunktes zukommen lasse.
Ich habe mich keineswegs gegen die Rentenerhöhung ausgesprochen, weil
ich Rentnern keine höhere Rente gönne. Ich weiß, wie sparsam viele
Rentnerinnen und Rentner mit ihrem Geld umgehen müssen, und dass die
geplante Erhöhung für die meisten Rentner hilfreich ist. Zu meiner
Verantwortung als Politiker gehört es allerdings auch, die geplante
Erhöhung der Renten nicht nur aus der Sicht der heutigen Rentner zu
beurteilen, sondern auch aus der Sicht der jüngeren Generationen. Und
aus deren Perspektive gibt es meines Erachtens eine Reihe von
Argumenten, die gegen die jetzt geplante Verdopplung der Rentenerhöhung
sprechen:
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem so genannten
Umlageverfahren. Das bedeutet, die eingezahlten Beiträge werden
unmittelbar für die Finanzierung der Leistungen herangezogen. Rücklagen
werden nur in einem sehr geringen Umfang gebildet. Die heutigen Rentner
haben also ihr Rentenkapital nicht selbst aufgebracht, sondern vielmehr
– wie alle Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung – einen
Anspruch auf Leistungen erworben. Finanziert werden die Renten von den
heutigen Arbeitnehmern. Damit ausreichend Renten ausgezahlt werden
können, muss es also auch ausreichend Arbeitnehmer geben, die Beiträge
in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, denn ohne Beiträge können
keine Auszahlungen erfolgen.
Die demografische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat einen
erheblichen strukturellen Wandel unserer Gesellschaft zur Folge. Durch
die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenzahlen altert
die Bevölkerung in Deutschland zunehmend. Das bedeutet, dass auch das
Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentner immer ungünstiger wird.
1950 wurde die Rente eines Rentners noch durch die Beiträge von vier
Erwerbstätigen finanziert, heute sind es noch zwei Beitragszahler je
Rentner. 2040 werden es lediglich noch 1,5 sein und bereits 2050 beträgt
das Verhältnis unter gleich bleibenden Bedingungen fast eins zu eins.
Außerdem beziehen die Rentner durch die gestiegene Lebenserwartung immer
länger ihre Renten. Seit Beginn der 80er Jahre ist die durchschnittliche
Rentenbezugsdauer bei Männern von 11,1 auf 14,8 Jahre und bei Frauen von
14,1 auf 18,8 Jahre gestiegen.
Das oben skizzierte Funktionsprinzip der gesetzlichen
Rentenversicherung, nach dem die Beitragszahler die ausgezahlten Renten
finanzieren, geht also nicht mehr auf und die gesetzliche
Rentenversicherung hat ein großes Finanzierungsproblem. Bereits jetzt
gibt es erhebliche Lücken in der Rentenkasse, die mit Zuschüssen aus dem
Bundeshaushalt gedeckt werden müssen. Diese Zuschüsse belaufen sich
mittlerweile auf knapp 80 Mrd. Euro im Jahr. Das ist ein Drittel des
gesamten Bundeshaushaltes! Der vielfach geführte Einwand, dass mit
diesen Steuerzuschüssen so genannte „versicherungsfremde Leistungen“
gezahlt werden ist richtig, ändert aber nichts an der Grundaussage, dass
wir ein Finanzierungsdefizit in der gesetzlichen Rentenversicherung
haben. Bei genauerer Betrachtung der versicherungsfremden Leistungen
wird zudem deutlich, dass diese nicht vermeidbar sind. Denn das sind
Leistungen, die die Rentenversicherung unabhängig von Beitragszahlungen
des Versicherten gewährt, etwa für Kindererziehungszeiten oder für die
Rentenanteile aus Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten, z.B. der
Kriegsteilnehmer.
Häufig wird argumentiert, das Problem ließe sich durch die Einbeziehung
aller Bevölkerungsgruppen – also auch der Beamten und Selbstständigen –
in die gesetzliche Rentenversicherung und den Wegfall der
Beitragsbemessungsgrenze lösen. Leider bieten aber auch diese Maßnahmen
keine dauerhafte Lösung. Durch die Ausweitung des Einzahlerkreises in
die gesetzliche Rentenversicherung würde sich das Liquiditätsproblem
sicherlich kurzfristig entspannen. Jeder Beitragszahler erwirbt aber
auch einen Leistungsanspruch. Langfristig hätte man also durch die
Ausweitung des Einzahlerkreises wenig gewonnen, da sich das zahlenmäßige
Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern nicht ändern
würde. Auch der vielfach geforderte Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze
würde zwar zunächst die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung
erhöhen und damit eine Senkung der Beitragssätze ermöglichen. Dieser
Vorteil wäre jedoch ebenso nicht von Dauer. Denn aus höheren Beiträgen
müssen später auch höhere Leistungen gewährt werden. Sobald also die
Beitragszahler zu Leistungsempfängern werden, würden sich auch die
Ausgaben außerordentlich erhöhen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass eine unbegrenzte Heranziehung von Einkommen zur
gesetzlichen Rentenversicherung den verfassungsrechtlich zulässigen
Umfang eines Zwangsversicherungssystems überschreiten würde. Eine
vollständige Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ist also
verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Aber auch eine Anhebung der
Beitragsbemessung würde das Finanzierungsproblem der gesetzlichen
Rentenversicherung - wie oben geschildert – nicht lösen.
Die aufgezeigten Auswirkungen der demografischen Entwicklung machen
eines deutlich: Die Renten der heute jungen Generationen werden deutlich
niedriger ausfallen, als die jetzigen Renten. Um im Alter nicht auf die
Unterstützung des Staates angewiesen zu sein, müssen junge Menschen
deshalb deutlich mehr als die heutige Rentnergeneration private Vorsorge
betreiben. Die jetzt geplante Verdoppelung der Rentenhöhe erschwert aber
die private Vorsorge. Denn die außerplanmäßige Rentenerhöhung wird dazu
führen, dass die geplante Senkung der Rentenversicherungsbeiträge von
heute 19,9 auf 19,3 Prozent um mehrere Jahre verzögert wird. Den
Beschäftigten bleibt also weniger netto von ihrem Einkommen. Auch die
Lohnnebenkosten, deren Höhe für den Wirtschaftsstandort von großer
Bedeutung ist, werden nicht geringer.
Einen Vergleich der Rentenerhöhung mit der Erhöhung der
Abgeordnetendiäten halte ich nicht für sinnvoll. Einerseits, weil die
Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung im Jahr rund
2,4 Millionen Euro betragen während die Rentenversicherung durch die
geplante Erhöhung um 1,2 Milliarden belastet wird! Da bei der Reform der
Abgeordnetenbezüge zudem auch Änderungen bei der Altersentschädigung
vorgenommen wurden, werden die Änderungen langfristig zu Einsparungen
führen. Außerdem ist im Abgeordnetengesetz seit 1995 festgeschrieben,
dass die Höhe der Diäten sich an den Bezügen von einfachen
Bundesrichtern und Bürgermeistern kleinerer Städte (Besoldungsgruppe
R6/B6) orientieren soll. Diese Orientierungsgröße wurde allerdings in
der Praxis nie erreicht, bis zum vergangenen Jahr lagen die Diäten 9,4%
unter dieser Besoldungsgruppe – also um genau den Wert, um den sie bis
zum nächsten Jahr ansteigen werden. Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten
war also kein Inflationsausgleich, sondern die Anpassung an eine seit
über 10 Jahren gesetzlich festgeschriebene Orientierungsgröße.
Mir ist bewusst, dass es viele Rentner gibt, deren Renten nicht hoch
sind und die nicht viel Geld zur Verfügung haben. Mit einer planmäßigen
Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung (das wären in diesem Jahr
dann 0,46% statt der nun geplanten 1,1%) bin ich auch vollkommen
einverstanden. Die geschilderten strukturellen Veränderungen unserer
Gesellschaft machen aber deutlich, dass es unseren Kindern und
Enkelkindern im Alter wesentlich schlechter gehen wird, wenn wir jetzt
nicht umsteuern. Deshalb waren Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung
des Renteneintrittsalters dringend notwendig und deshalb ist es aus
meiner Sicht nicht verantwortlich, die heutigen Renten deutlich zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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13.04.2008, 00:20
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Und hier nun die von mir kommentierte Antwort obiger
Antwort von Herrn Dr. Wend.
Kommentierte Antwort:
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15.04.2008, 04:05
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Erfahrener Benutzer
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Ort: Hagen (Das Tor zum Sauerland!)
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Uff >_< habt ihr hier schon viel geschrieben. Heute ist mir das zuspät alles durchzulesen. Ich finde diesen Threat jedenfalls hochinteressant und will auch schonmal vorab meinen Senf dazugeben... Da sollten wir alle mal mitmachen und die/den jeweilige/n zuständige/n Bundesabgeorte/n anmailen! Ich habe grade an den Bundesabgeortneten Rene Röspel (für den Raum Hagen/Ennepe-Ruhr-Kreis-Süd), eine Mail abgeschickt, die ihn darin auffordet gegen den EU-Reformvertrag zustimmen!
Mailkampagne gegen den EU-Reformvertrag
Mehr dazu... http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1745
Und hier die Mail...
Zitat:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau,XXX
am 25. April entscheidet der Bundestag über den so genannten Lissabonner Vertrag, auch EU-Reformvertrag genannt. Der Vertrag ist undemokratisch, aus sozialer Sicht hochproblematisch und er wird die Militarisierung der Union entscheidend weiter vorantreiben. Deshalb möchte ich Sie hiermit bitten, gegen diesen EU-Vertrag zu stimmen oder sich wenigstens dafür einzusetzen, dass die Öffentlichkeit an diesem Prozess beteiligt wird.
Undemokratisch
Obwohl der EU-Verfassungsvertrag im Jahr 2005 von der französischen und niederländischen Bevölkerung abgelehnt wurde, soll nun versucht werden, mit dem sog. Reformvertrag (auch: "Vertrag von Lissabon") seine wesentlichen Inhalte in kaum abgewandelter Form durch die Hintertür zu verabschieden. Der Reformvertrag ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen, er ignoriert das Votum in Frankreich und den Niederlanden und wurde erneut im stillen Kämmerlein unter Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit ausgehandelt. Selbst die Bundesregierung räumt in einer Presseerklärung (7.11.2007) unumwunden ein: "Der Begriff 'Verfassung für Europa' war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."
Sozialpolitisch kontraproduktiv
Mit dem Lissabonner Vertrag wird eine bestimmte - und zwar die neoliberale - Wirtschaftsform festgeschrieben, obwohl damit seit Jahrzehnten eine Verarmung weiter Teile der Bevölkerung innerhalb der Europäischen Union, vor allem aber in der sog. Dritten Welt einhergeht. In Artikel 98 etwa heißt es: "Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." Besonders perfide ist es, wenn der Reformvertrag in Artikel 10a angibt, die Europäische Union bekenne sich zu dem "vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen", nur um im nächsten Satz als zentrale Maßnahme hierfür folgendes zu benennen: "die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse." Es ist allgemein bekannt, dass diese Maßnahmen die weltweite Armut vergrößern, sich aber als hochprofitabel für die europäischen Großkonzerne erwiesen haben. Gleichzeitig ist diese Armut, wie selbst die Weltbank mittlerweile einräumt, der wichtigste Grund für das Ausbrechen gewaltsamer Konflikte in der Dritten Welt, die dann wiederum militärisch "befriedet" werden müssen, um den Dampfkessel der Globalisierungskonflikte unter Kontrolle zu halten.
Militarisierung durch die Hintertür
Sämtliche bereits an der EU-Verfassung kritisierten Militarisierungsaspekte wurden auch in den Lissabonner Vertrag übernommen. Kernpunkte der Kritik waren und sind:
- Weltweite EU-Kampfeinsätze mit nahezu unbegrenztem Aufgabenspektrum: Artikel 28b, Absatz 1 benennt u.a. "gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen", "Kampfeinsätze" und "Operationen zur Stabilisierung der Lage" sowie "die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" als Aufgabenspektrum künftiger EU-Kriege.
- Militäreinsätze im Inneren: In Artikel 188 wird festgeschrieben, dass die EU "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel" mobilisiert, um "terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden". Dies bedeutet nichts anderes als den möglichen Einsatz von Militär im Inneren der EU zur Abwendung von so genannten Terrorgefahren. Damit soll EU-vertraglich eine weitere Militarisierung der EU-Innenpolitik ermöglicht werden.
- Vertragliche Aufrüstungsverpflichtung: Artikel 28a, Absatz 3 enthält erneut die bis dato einmalige Verpflichtung, mehr Gelder in den Rüstungssektor zu investieren: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Die bereits 2004 eingerichtete EU-Rüstungsagentur soll die Einhaltung dieser Vorschrift überwachen und im Lissabonner Vertrag primärrechtlich verankert werden.
- Endgültige Einrichtung eines EU-eigenen Militärhaushalts: Der bislang noch gültige Nizza-Vertrag verbietet die Aufstellung eines EU-Militärhaushalts, was sich bislang als erheblicher Hemmschuh für die Militarisierung der EU erwiesen hat. Deshalb wird im Lissabonner Vertrag (Artikel 28, Absatz 3) der Europäischen Union erstmalig die Möglichkeit eröffnet, einen als "Anschubfonds" bezeichneten EU-eigenen Militäretat aufzustellen.
- Keine parlamentarische Kontrollmöglichkeit von EU-Militäreinsätzen: Über EU-Militäreinsätze entscheiden allein die Staats- und Regierungschefs der EU. Das Europäische Parlament hat im Lissabonner Vertrag (Artikel 21) lediglich das Recht formal "angehört" und "unterrichtet" zu werden, (mit)entscheiden darf es nicht. Da auch vertraglich die Nichtzuständigkeit des Europäischen Gerichtshof (EUGH) festgeschrieben wurde (Art. 240a), wird somit die Gewaltenteilung in der entscheidenden Frage von Krieg und Frieden de facto aufgehoben.
- Kerneuropa - nur wer Krieg führt, darf mitbestimmen: EU-Mitglieder, die sich militärisch hierfür qualifiziert haben, indem sie an den wichtigsten Aufrüstungsprogrammen teilnehmen und Interventionstruppen (Battle Groups) zur Verfügung stellen, können eine "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" eingehen, mit der das eigentlich für den außen- und sicherheitspolitischen Bereich geltende Konsensprinzip ausgehebelt wird (Artikel 28e, Absatz 6). Das Einstimmigkeitsprinzip bezieht sich "allein auf die Stimmen der Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten."
- Machtverschiebung zugunsten der Großmächte: Schon die EU-Verfassung sah mit der sog. doppelten Mehrheit eine dramatische Verschiebung der Machtverhältnisse im wichtigsten EU-Gremium, dem Rat der Staats- und Regierungschefs, vor. Dies bedeutet für Deutschland etwa eine Verdopplung der Stimmanteile im Rat (die anderen Gewinner sind Frankreich, Großbritannien und Italien), während die kleinen und mittleren EU-Länder deutlich an Einfluss verlieren. Mit dem Reformvertrag (Artikel 9c) wird diese dramatische Machtverschiebung im Jahr 2014 als gängige Praxis eingeführt.
Ich hoffe, Sie teilen meine Auffassung, dass die hier genannten Aspekte des Lissabonner Vertrages einer Europäischen Union, die sich für sozialen Ausgleich und eine friedliche Welt einsetzt, abträglich sind und werden sich bei der anstehenden Abstimmung dementsprechend verhalten. Also stimmen Sie bitte gegen die Ratifizierung des Lissabonner Vertrages.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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Bin Ich mal gespannt, ob er darauf antwortet oder ob man sonstwie eine Reaktion mitkriegt
MfG, Gebo86
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22.04.2008, 22:49
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
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Beiträge: 6.539
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Offene Email an den Bundesinnenminister
Sehr geehrter Herr Schäuble,
Sie sorgen sich rührend um die Abwehr von Terroranschlägen.
Leider ist das BverfG oftmals anderer Ansicht als Sie und bremst Sie.
Das ist auch verständlich, kommen Sie doch Ihrer Verantwortung,
Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, nur ungenügend nach.
Hier wäre Ihr Wirkungskreis, in dem Sie meßbare Erfolge erzielen könnten:
"In Deutschland sterben nach einer aktuellen Untersuchung zehn Mal mehr Menschen an
einer Blutvergiftung als bisher angenommen. Jedes Jahr erkranken 154.000 Patienten an
einer Sepsis oder einem septischen Schock. 60.000 davon sterben, berichtete der Intensivmediziner
Konrad Reinhart, Vorsitzender der Deutschen Sepsis Gesellschaft (DSG)."
Quelle:
60.000 sterben jährlich, weil Sie Herr Schäuble, es versäumt haben, Überwachungskameras
in Krankenhäusern zu installieren. Jeder Arzt, Krankenschwester oder Pfleger muß sich die
Hände mehrmals täglich waschen. Durch eine effektive Überwachung dieser
Prozedure, Herr Schäuble, würden tausende von Menschen heute noch leben.
Aber nein, durch einen verengten Blickwinkel, sehen Sie nur Männer mit Handtuch
auf dem Kopf.
Kam es Ihnen schon mal in den Sinn, das diese 60.000 Toten, durch in Arzt-,
Schwestern- oder Pflegerkleidung getarnte Terroristen verursacht wurden?
Oh, nein?
Dann wird es Zeit, das Sie ihren Blickwinkel um das Wesentliche erweitern.
Ansonsten sehe ich für eine nächste Amtsperiode schwarz.
Besten Gruß
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22.04.2008, 23:46
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 208
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am besten schreibt ihr jemand, der gescheit formulieren kann fragen und wir schicken genau die selben an die selben adressen usw.....
wäre dabei
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23.04.2008, 08:57
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.065
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@ Aristo
Netter Brief an Schäuble gibts sonst was neues von der Klage? Hat dazu mal jemand stellung bezogen?
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07.05.2008, 00:50
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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|
Habe heute folgende Email an die Abgeordneten der Union und der
SPD verschickt:
Zitat:
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,
Sie möchten sich aktuelle eine Erhöhung der Diäten um
6% gönnen?
Interessant, haben Sie doch Ihre Diäten erst im letzten November
um 9,3& erhöht.
Für welche Leistung?
Sie leisten zu wenig, meine Damen und Herren.
Wären Sie Handwerker, würde ich die Rechung drastisch kürzen.
Schlechtleistung, meine Damen und Herren.
Aber damit ist meine Kritik noch nicht zu ende.
Artikel 20 GG
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
Sie wissen, das dies eine Farce ist. Das Grundgesetz wurde nicht vom
Volk im Rahmen einer Abstimmung legitimiert. Deswegen heißt es auch
Grundgesetz und nicht Verfassung.
Der Mauerfall hätte dazu eine Chance gegeben. Doch die
Verfassungskommision war unfähig.
Historisch gesehen, ein eklatanter Fehler.
Die etablierten Parteien sind unfähig, Lösungen für
dringende Probleme zu finden.
Sie kämpfen um Posten und Machterhalt.
Helmut Kohl und sein System, war und ist für die
Morbidität der politischen Klasse ein Musterbeispiel.
Nun geht es um die Aktivierung des Volkes.
Von dem ja bekanntlich alle Macht ausgeht.
Das wird in kürze wahrer werden als Ihnen lieb ist.
Und dann folgt dieses:
- die Parteienfinanzierung kommt auf den Prüfstand
- Reform des Wahlrechts
- der Bundesrat wird abgeschafft
- die üppige Abgeordnetenversorung kommt auf den Prüfstand
- echte Gewaltenteilung
- Abschaffung der 5% Klausel
- eine vom Volk legitimierte Verfassung
- eine strafrechtliche Überprüfung aller Entscheidungen seit 1990
- direkten Wahl des Bundespräsidenten
- direkte Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht
- das Amtsgeheimnis wird abgeschafft
Nun, das ist nur die Kurzform einer sehr langen Liste.
Um Ihnen noch eine Schweißperle auf die Stirn zu bringen:
Nebentätigkeiten und die Annahme von Geldspenden werden
einen Straftatbestand darstellen.
Sie werden beobachtet, von tausenden.
Besten Gruß
|
__________________
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Bertolt Brecht
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No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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07.05.2008, 01:12
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Zitat:
Zitat von aristo
Habe heute folgende Email an die Abgeordneten der Union und der
SPD verschickt:
Zitat:
Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,
Sie möchten sich aktuelle eine Erhöhung der Diäten um
6% gönnen?
Interessant, haben Sie doch Ihre Diäten erst im letzten November
um 9,3& erhöht.
Für welche Leistung?
Sie leisten zu wenig, meine Damen und Herren.
Wären Sie Handwerker, würde ich die Rechung drastisch kürzen.
Schlechtleistung, meine Damen und Herren.
Aber damit ist meine Kritik noch nicht zu ende.
Artikel 20 GG
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
Sie wissen, das dies eine Farce ist. Das Grundgesetz wurde nicht vom
Volk im Rahmen einer Abstimmung legitimiert. Deswegen heißt es auch
Grundgesetz und nicht Verfassung.
Der Mauerfall hätte dazu eine Chance gegeben. Doch die
Verfassungskommision war unfähig.
Historisch gesehen, ein eklatanter Fehler.
Die etablierten Parteien sind unfähig, Lösungen für
dringende Probleme zu finden.
Sie kämpfen um Posten und Machterhalt.
Helmut Kohl und sein System, war und ist für die
Morbidität der politischen Klasse ein Musterbeispiel.
Nun geht es um die Aktivierung des Volkes.
Von dem ja bekanntlich alle Macht ausgeht.
Das wird in kürze wahrer werden als Ihnen lieb ist.
Und dann folgt dieses:
- die Parteienfinanzierung kommt auf den Prüfstand
- Reform des Wahlrechts
- der Bundesrat wird abgeschafft
- die üppige Abgeordnetenversorung kommt auf den Prüfstand
- echte Gewaltenteilung
- Abschaffung der 5% Klausel
- eine vom Volk legitimierte Verfassung
- eine strafrechtliche Überprüfung aller Entscheidungen seit 1990
- direkten Wahl des Bundespräsidenten
- direkte Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht
- das Amtsgeheimnis wird abgeschafft
Nun, das ist nur die Kurzform einer sehr langen Liste.
Um Ihnen noch eine Schweißperle auf die Stirn zu bringen:
Nebentätigkeiten und die Annahme von Geldspenden werden
einen Straftatbestand darstellen.
Sie werden beobachtet, von tausenden.
Besten Gruß
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Ja viel Spaß dann im Gerichtssaal.
Ich würde als allererstes mal überlegen, ob es sinnvoll ist, nicht nachprüfbare Behauptungen aufzustellen.
Ich habe nicht studiert, jedoch weiß ich das es wichtig ist etwas nachprüfbar zu machen in unserer Gesellschaft. Du wirst mit so subjektiven Behauptungen nicht weit kommen. Es hört sich für den Durchschnittsbürger und Durchschnittspolitiker eher paranoid schizophren an was du behauptest.
Damit kannst du nichts erreichen, außer mächtig Ärger.
Oder sind "Fakten" nach denen du immer rufst plötzlich unwichtig, wenn es um eigene Interessen geht?
Ich werde dieses Schreiben, sollte es denn ernst gemeint sein, nicht auseinandernehmen. Jedoch rate ich dir sehr davon ab, solch unqualifizierten Schwachsinn zu schreiben.
Mehr ist es nämlich nicht. Mach dich nicht lächerlich.
Wut ist erkennbar und das kann sehr negativ und bedrohlich gedeutet werden.
Und den hier hättest du dir schenken können:
Sie werden beobachtet, von tausenden.
Das kommt mir bekannt vor. Leider ist der Thread gelöscht, sonst hätte ich mal schnell verlinkt.
Wie war das doch gleich?
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
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07.05.2008, 01:19
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Zitat:
Amazonia schrieb.....
Ich würde als alleresrstes mal überlegen, ob es sinnvoll ist, nicht
nachprüfbare Behauptungen aufzuzstellen.
Ich habe nicht studiert, jedoch weiß ich das es wichtig ist
etwas nachprüfbar zu machen in unserer Gesellschaft.
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Welche Behauptungen habe ich denn aufgestellt, Amazonia.
Im Gerichtssaal? Die Frage ist nur wer dort als Angelakter sitzt.
Du bist ein Hasenfuß, Amazonia. Aber Du hast ja die
Unfehlbarkeit und das Wissen in Deinem Rücken.
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