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Alt 29.08.2008, 04:54
R_F_I_D R_F_I_D ist offline
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Beiträge: 6.876
Standard Aktion-Datenbeschaffung. Was hat die Elite bereits über uns?

Hi Infokrieger

Neulich habe ich mir diesen Film angesehen

http://de.youtube.com/watch?v=opQuIWdfk8U


Habe mir überlegt eine Aktion ins Leben zu rufen mit dem Motto:

Wir wollen unsere Daten. Was hat die Elite bereits über uns gesammelt? Wir alle bewegen uns täglich im Netz. Manche bezahlen mit EC Karte oder haben Kreditkarte, Pay Back Karten usw... ( hoffe nicht )


Wir haben Bankkonten, vielleicht schon mal Strafzettel bekommen, Mahnbescheide, Polizeikontrollen, GEZ Bekanntschaften ( auch wenns normale Gebühr ist ), Punkte in Flensburg, waren mal bei ner Demo, sind Krankenversichert--oder andersweitig usw.....


Nun was haben alle diese Stellen über uns gesammelt und was tauschen sie untereinander und wie aus?
Was haben Behörden und Geheimdienste oder Verfassungsschutz über uns gesammelt? Was hat unserer Provider über uns und unser Surfverhalten gespeichert und wielange und wie usw...

Die Firma Schober www.schober.de z.B hat Millionen von Adressen gespeichert und Profile von Millionen von Menschen angefertigt, mit denen Handel getrieben wird in Wirtschaft und Werbung. Wen wunderts immer wieder wenn persönlich adressierte Werbung in unserem Briefkasten liegt usw...

Was bekommen wir von der Kohle die diese Leute damit verdienen?


Das aber nur nebenbei.

Mir geht es um eine Welle an organisierter Datenerfragung bei der wir zielsicher und höflich, aber fordernd unsere Daten abverlangen und anfangen der Elite und ihren Helfern auf den Zahn zu fühlen.

Wenn es Probleme bei der Lieferung dieser Daten gibt--und die wird es schnell geben, siehe Film---können wir dann sehr wohldosiert und clever organisiert die NWO Thematik ( mit allen möglichen Mitteln ) einbringen.

Ich habe da schon Ideen, aber das muss im Einzelnen noch abgesprochen werden.

Wir sollten auch nicht zuviel im Forum absprechen, sondern uns privat per mail ( mit PGP Schlüssel ) oder anders absprechen. Ich denke es wäre nützlich wenn zuerst Infokrieger sich zusammenschliessen, die älter und erfahrener und in ihrer Lebenssituation stabil sind. Denn es könnte erforderlich sein vor Gericht zu gehen ( man braucht also einen Rechtsschutz ).

Rechtslage:

§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) 1Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

1.
die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3.
den Zweck der Speicherung.

2Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. 4In diesem Fall ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.
(2) 1Der Betroffene kann von Stellen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern, Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. 2Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
(3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.
(4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist.
(5) 1Die Auskunft ist unentgeltlich. 2Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. 3Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. 4Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.
(6) 1Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. 2Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.


Landesdatenschutzgesetz BW
§ 5 Rechte des Betroffenen

(1) Der Betroffene hat nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf

Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 21),
Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten (§§ 22 bis 24),
Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§ 11 Abs. 4),
Einwendung eines schutzwürdigen, in seiner persönlichen Situation begründeten Interesses gegenüber der Verarbeitung seiner Daten (§ 4 Abs. 6),
Schadensersatz (§ 25),
Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (§ 27).
Diese Rechte können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.

(2) Wird für den Erhalt einer Leistung, das Erkennen einer Person oder für einen anderen Zweck ein Datenträger herausgegeben, den der Inhaber mit sich führen kann und auf dem seine personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet werden, hat die verantwortliche Stelle sicherzustellen, dass er dies erkennen und seine ihm nach Absatz 1 Nr. 1 bis 6 zustehenden Rechte ohne unvertretbaren Aufwand geltend machen kann. Der Inhaber ist bei Ausgabe des Datenträgers über die ihm nach Absatz 1 zustehenden Rechte sowie über die von ihm bei Verlust des Datenträgers zu treffenden Maßnahmen und über die Folgen aufzuklären.

§ 6 Datengeheimnis

Den bei öffentlichen Stellen beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.




Wenn wir Ergebnisse haben ( positiv oder negativ ), können wir sie vielleicht mit Zustimmung der Admins hier ins Forum stellen und/oder auf die Titelseite von Infokrieg. Auch könnten wir versuchen Journalisten zu finden, die noch nicht vom Medienkomplott der Bilderberger eingenommen sind.
Ebenso könnten wir versuchen diese für den Rechercheprozess zu gewinnen.

Es ist immer vorteilhaft einen Presseausweis zu haben.

Weiss jemand wie man an einen Presseausweis kommt? Wäre vielleicht hilfreich.

Also ich denke wenn wir uns gut organisieren und mir gemeinsamer Strategie vorangehen könnte das Ganze sehr interessant werden.

Gerade im Zuge der Steuernummer und kommender R_F_I_D Bedrohung.
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