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  #11  
Alt 27.09.2007, 22:20
aristo aristo ist offline
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Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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naja, wunder mich nicht. obwohl ich ihn für einen fähigen halte.

dann wird er wohl auch nicht wissen, wieviele sterne die eu-fahne hat.


hahahahaha
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.

Bertolt Brecht
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Hilbert Meyer

No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel

No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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  #12  
Alt 28.09.2007, 08:46
Gedankenverbrecher Gedankenverbrecher ist offline
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Registriert seit: 02.09.2007
Beiträge: 695
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Das mit der Verfassung (die Deutschland ja faktisch nicht hat) hab ich vor drei Jahren während meiner Ausbildung im Politikunterricht zum Thema gemacht. Alle haben mich eigentlich nur ausgelacht und mein Dozent konnte nicht richtig auf meine Argumentationen eingehen. Da wir einen Verfassungsschutz haben, müssen wir ja schließlich auch eine Verfassung haben, unser GG sei die Verfassung. Ich verneinte dies und gab zu bedenken dass das GG meines Wissens nach nur vorläufig Gültigkeit haben sollte, bis das Volk seine eigene Verfassung erstellt hat.... tja ich warte seit drei Jahren auf eine Antwort darauf.... und wir warten seit Ewigkeiten auf die Verfassung die uns zusteht.
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  #13  
Alt 28.09.2007, 14:21
MasterChiller MasterChiller ist offline
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Beiträge: 385
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Ausgeübter Beruf und Arbeitgeber
MdEP
Marcus Ferber (CSU)


Zitat:
1. Wie ist es zu erklären das Deutschland laut den Vereinten Nationen zwar immernoch als Feindstaat vertraglich deklariert wird und dennoch der drittgrößte Beitragszahler dessen ist? Ich als einfacher Bürger empfinde es als Zumutung einen Verein zu bezahlen, der ein heute noch als Feind bezeichnet.
Warum drängt Deutschland nicht auf Beseitigung dieses Widerspruches?

2. Wann erhält Deutschland endlich einen Friedensvertrag, wann also endet der Waffenstillstand zwischen Deutschland und den Alliierten?

Auch wenn beide Fragen auf dem Papier stehen und derzeit kaum Anwendung finden, sollte man die Verträge korrigieren, wenn wir schon zu den größen Beitragszahlern der Weltorganisationen gehören.

Wie sehen Sie das Herr Ferber

Sehr geehrter Herr Gatelli,

vielen Dank für Ihre interessante Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch zugesandt haben.

Frage 1: Auf der Konferenz von San Francisco 1945 wurde in der Charta der Vereinten Nationen in den Artikeln 53 und 107 definiert, dass gegen Feindstaaten (d. h. Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines der Unterzeichner der Charta waren) Maßnahmen auch außerhalb des Sicherheitssystems der UN eingeleitet werden können. Nach dem Wortlaut der Klausel könnten Deutschland und Japan auch heute noch ohne UN-Beschluss angegriffen werden. Jedoch wird die Feindstaatenklausel nach herrschender Meinung der UN-Mitgliedstaaten als obsolet und nicht mehr gültig angesehen und bei einer Reform der UN höchstwahrscheinlich gestrichen.

Seit Mitte der 1990er Jahre ist es ein Ziel der deutschen Außenpolitik, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten. Dieses Ziel rückte Ende der 90er Jahre zu Gunsten eines gemeinsamen Sitzes der Europäischen Union in den Hintergrund. Es wurde jedoch schnell klar, dass Frankreich und das Vereinigte Königreich nicht bereit sein würden, ihren autonomen Sitz im Sicherheitsrat aufzugeben. Aktuell ist wird die Idee eines europäisches Sitzes im Sicherheitsrat jedoch nicht weiter verfolgt, da sich abzeichnete, dass die UNO keine Staatengemeinschaften im Sicherheitsrat akzeptieren würde.

Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Rede vor der UN-Vollversammlung in dieser Woche die Forderung nach einer Reform der UN ebenso unterstrichen, wie den Willen Deutschland, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat einzunehmen. Dabei hat die Bundeskanzlerin Unterstützung bei einer Vielzahl von Mitgliedsländern bekommen.

Frage 2:
Der 2. Weltkrieg endete in Mitteleuropa mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945. Bei der darauf folgenden Potsdamer Konferenz wurde, sofern ist Ihre Aussage zutreffend, kein Friedensvertrag zwischen Deutschland und die Siegermächten geschlossen, weil ein souveränes Deutschland damals nicht an den Verhandlungen beteiligt war.
Die Aufgabe eines Friedensvertrages, der die Souveränität Deutschlands regelt, die Grenzen endgültig festlegt und alle offenen Fragen klärt, erfüllte schließlich der 2+4 Vertrag zwischen der DDR und der BRD sowie Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich vom 12. September 1990.

Beim Verständnis der Rolle dieses Vertrages hilft eine Unterscheidung zwischen einem formellen und einem materiellen Friedensvertrag. Für einen formellen Friedensvertrag wären die Unterschriften aller Siegermächte, also auch der kleinen Staaten der Siegerkoalition notwendig. Darauf wurde 1990 bewusst verzichtet, um den Zeitplan der Regelung und nicht zuletzt der deutschen Einheit nicht zu gefährden. Materiell enthält der 2+4 Vertrag hingegen alle notwendigen Regelungen für einen Friedensschluss. Nicht zuletzt konstatiert er auch einen damals 45 Jahre währenden Friedenszustand.

In den Folgejahren hat sich gezeigt, dass sich auch die kleinen Siegermächte mit dieser Form des Friedensschlusses arrangiert haben. Ernsthafte Versuche, dies anzuzweifeln, gibt es nicht und wird von Staats- und Völkerrechtlern auch künftig für praktisch ausgeschlossen gehalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiter helfen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Markus Ferber, MdEP
http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...tml#frage74286
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  #14  
Alt 28.09.2007, 15:03
ein mensch ein mensch ist offline
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Ort: zuhause :-))
Beiträge: 351
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hm...ziemliches wirrwarr aufgrund dieser ganzen informationen und aussagen also ICH habe gelernt dass 1945 die WEHRMACHT und nicht das DEUTSCHE REICH kapituliert hat...dass deutschland kein souveräner staat ist, merkt man doch auch schon anhand des "personalausweis" (in keinem anderen land der welt gibt es einen "personalausweis"), betrachtet man die sparte NATIONALITÄT dann steht da "deutsch" aber nicht "deutschland"...in anderen ländern ist der staat angegeben nicht aber eigenschaft ...ebenso merkt man es an dem wort "wiedervereinigung"...wäre deutschland ein souveräner staat nach 1945 dann hätte es "vereinigung" heißen müssen da es ein "vormals vereintes" DEUTSCHLAND, in der form wie es jetzt existiert, NIE gegeben hat sondern das "deutsche reich" hat so existiert...aber da das deutsche reich ja nicht kapituliert hat, sondern die wehrmacht........äähhh..... .... ....also..... ...das dritte reich existiert weiter????????



muß jetzt erst mal n bischen mucke hören
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  #15  
Alt 22.10.2007, 04:16
Clemens Clemens ist offline
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Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 3.484
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Herr Gott gib uns das fünfte Reich, das Vierte ist dem Dritten gleich!
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  #16  
Alt 26.01.2008, 13:35
eneas
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Iks
Ist ja interessant... da müsste man mal alles mit Quellen darlegen damit man das nachvollziehen kann also was wo steht usw.
dem kann ich mich nur anschliessen. habe ge(cia)googelt, aber keinen konkreten text zu den gesetzen gefunden.

quelle? danke
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