• Italien...
hat eine Verfassung (kannste selbst auf Wiki nachlesen, die haben sogar extra zum Jubiläum einen Euro dafür prägen lassen).
Es wurde selbst ein Referendum über die Einführung der Republik oder die Beibehaltung der
Monarchie abgehalten - Republik hat gewonnen ... sauknapp
(schau dir als Hintergrund z.B. das Epos "1900" an)
• Griechenland...
hat eine Verfassung, zu erlesen auf der Internetseite deren
auswärtigen Amtes
Auch Griechenland befreite sich während des 20 Jh. von der Monarchie.
• Bulgarien...
hat eine
Verfassung und
war früher ein Fürstentum ... mit Verfassung von Oben
Verf. des Fürstentums
• Finnland
mag zwar vom Namen (aus der finn. Übersetzung) ein Grundgesetz haben, in diesem
ist jedoch in §1 folgendes geschrieben:
Zitat:
§ 1 - Verfassung
Finnland ist eine souveräne Republik.
Die Verfassung Finnlands ist in diesem Grundgesetz bestätigt worden. Die Verfassung sichert die
Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die Freiheit und Rechte des Individuums und fördert die
Gerechtigkeit in der Gesellschaft.
Finnland beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit zur Sicherung des Friedens und der
Menschenrechte sowie zur Weiterentwicklung der Gesellschaft.
|
zudem hat Finnland eine
Verfassungsordnung
und darüber hinaus gab es jede Menge monarchistische Ansprüche von Seiten Schwedens
und Russlands im Verlauf der Geschichte.
Zitat:
Alle diese Staaten (und nicht nur diese) sind real existent, obwohl in ihren Verfassungen kein Geltungsbereich definiert wird.
|
Das wird wohl daran liegen, daß diese Staaten nicht in 3 Teile zerhackt worden sind, ein Verwaltungskonstrukt auf einem der Teile errichtet wurde, welcher einen Teil eines gesamten Volkes (der "deutschen") beherbergte, ergo keine konstituierende Gesetzgebung für das ganze Volk schaffen konnte/durfte.
Deshalb ist das GG keine Verfassung - und mußte einen Geltungsbereich haben!
Weil es eben nur ein ordnungsgebendes GESETZ der Besatzungsmächte ist.
Zudem sind diese Staaten in ihrer Ausdehnung fest definiert.
D.h. Finnland = Finnland, da gibts nichts weiter.
Die BRD ist eben NICHT Deutschland und muß über das GG definiert werden,
weil ansonsten die letztbeste
Gebietsdefinition herangenommen werden muß - die SHAEF Definition der Grenzen von 1937.
Deswegen muß zuerst das Dt. Reich de jure aufgelöst werden (keine Ahnung wie), um
ein "vereintes Deutschland" mit einer Verfassung zu schaffen.
Und da liegt die Crux.
Wie ein Staat auszusehen hat, wurde in diversen dieser Wiener Konferenzen (bin mir aber nicht sicher) festgelegt: Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt
Die BRD hatte nie ein "Staatsvolk", weil es die Unteilbarkeit dessen anerkannte.
Daher das "deutsch".
Und seit dem Wegfall des 23ers ist zumindest je jure auch noch das Staatsgebiet weg.