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  #21  
Alt 27.11.2007, 18:32
aristo aristo ist offline
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Das ist zu deinem Schutz. Ein Timeout. Wenn du längere Zeit inaktiv bist, wird dein login aufgehoben.
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  #22  
Alt 27.11.2007, 18:37
Iro
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na da bin ich ja beruhigt *g*
aber es muss doch irgendwas geben womit man den Trojaner finden und blocken kann...kann mir nicht vorstellen das man sowas nicht weg kriegen kann, sind doch bestimmt schon Hacker dabei was zu finden oder?...wenn was neues "installiert" wird muß man es doch irgendwie ausfindig machen können.....
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  #23  
Alt 28.11.2007, 10:17
lmet lmet ist offline
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  #24  
Alt 06.02.2008, 18:46
aristo aristo ist offline
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Verdeckte Online-Durchsuchung - Perversion des Rechtsstaates

http://video.google.de/videoplay?doc...37233951771705
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  #25  
Alt 21.02.2008, 21:40
aristo aristo ist offline
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Bayern plant Alleingang bei Online-Durchsuchungen


Bayern plant, noch im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Das kündigte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus an. "Wir warten nicht mehr", sagte Herrmann.

Hier gehts weiterlesen:

Na, die Bayern mal wieder. Wie ich dieses Bundesland liebe........
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  #26  
Alt 03.03.2008, 11:57
aristo aristo ist offline
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Das BVG-Urteil zur Freigabe der heimlichen Online-Durchsuchung

Nun kommt zu all diesem noch die Freigabe der Bundestrojaners durch das Verfassungsgericht.
Bereits die mögliche Gefährdung eines Menschenlebens kann ausreichender Vorwand sein.
Eine solche Gefährdung kann immer behauptet werden, ohne dass dies konkret nachprüfbar
wäre oder dass man die Möglichkeit hätte, gegen solche Durchsuchungen einstweilige Verfügungen
zu erwirken oder sie sonstwie zu unterbinden. Die Untersuchung beinhaltet vielmehr, dass der
Durchsuchte überhaupt nicht weiss, sein Computer wird ausgespäht.

Mit der Heimlichkeit ist das, was bei einer Hausdurchsuchung (und eine solche handelt es sich ja
bei einer Computerdurchsuchung) als Barriere aufgebaut ist, niedergerissen worden.
Der Richtervorbehalt wurde zwar gefordert, aber dies hat sich auch bei normalen Hausdurchsuchungen
schon als stumpfe Waffe erwiesen. Zum einen segnen viele Richter alles ab, was ihnen vorgelegt wird,
zum anderen kann man immer noch, wenn der Richter nicht mitzieht, plötzlich auf Gefahr im Verzug
abheben, worauf man ohne richterlichen Untersuchungsbefehl ins Privatleben des Bürgers eingreifen darf.

Jetzt braucht niemand mehr etwas missbrauchen, denn er hat freie Hand für jegliches Eindringen in
die Intimspäre des Normalbürgers. Er braucht lediglich zu behaupten, es bestehe eine mögliche
Gefährdung eines Menschenlebens oder der Gesundheit eines Menschen und schon darf er alles.
Gibt der Richter keine Erlaubnis, erklärt er Gefahr im Verzug.

Eventuell kann jemand, der aus irgendwelchen Gründen erfährt, die Schnüffler waren in
seinem Computer, viel später ein Urteil erreichen, dies sei unrechtmässig gewesen, nur hat das
die gleiche Bedeutung wie wenn auf dem Mond eine Tür zufällt.

Die Hunderte von Menschen, die bei Demonstrationen bereits unrechtmässig viele Stunden
eingekesselt wurden, können ein Lied davon singen. Der Staatsapparat tut es einfach, und
wenn einer protestiert, bekommt man zu hören: Gehen Sie doch vor das Verfassungsgericht, hahahaha!
Viel , viel später steht in einem Gerichtsurteil, es war unrechtmässig, was die Polizisten
erneut zu Lachkrämpfen veranlasst.

Kurz, das Verfassungsgericht hat sich zur Schiessbudenfigur gemacht und wird ab
sofort nur noch als Verfassungsbruchgericht betitelt werden können.

Die hier freigegebene Praxis kann in keiner Weise mehr selbst beim besten Willen mit dem Grundsatz
in Übereinstimmung gebracht werden, der im Grundgesetz ganz vorne steht:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt

Einige glauben auch positive Seiten im Urteil zu sehen, z.B. weil ausdrücklich erwähnt wird, man habe das
Recht der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Intergität informationstechnischer Systeme, aber dies
ergibt sich sowieso automatisch aus den allgemeinen Grundrechten im Grundgesetz.
Im gleichen Urteil wird eben dieses Recht faktisch außer Kraft gesetzt, denn es kann nun mit der einfachen
Behauptung eines angeblich gefährdeten Lebens und Gefahr im Verzug ausgehebelt werden.

Zwar wird im Urteilstext auch ein erhöher Anspruch an den Verdacht gestellt, indem gesagt wird,
Vermutungen oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze seinen für einen solchen Eingriff nicht
ausreichend, aber der Grenzbereich von Verdacht und Vermutung ist breit und man hat ja
keinerlei Möglichkeit, eventuell richterlich klären zu lassen, ob dieser Rahmen überschritten wurde,
denn man weiss es ja gar nicht, wenn man durch den Bundestrojaner-Wolf gedreht wurde.

Da nützt es auch nichts mehr, dass die Verfassungsrichter sich wirklich ausführlich über die
technischen Möglichkeiten und Beschränkungen informiert haben, wie aus dem Urteil hervorgeht,
denn schon allein die Tatsache, es war ihnen bewusst, der Eingriff von Staats wegen in den Computer
kann dort auch Veränderungen bewirken und somit der Manipulation Tür und Tor öffnen z.B. die
gesuchten Beweise dort legen, wie dies schon passiert ist (wenn auch wahrscheinlich noch nicht mit einem
Bundestrojaner): Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat, hätte sie veranlassen
müssen, ein absolutes Verbot der Verwendung dieser Technik auszusprechen.

Das ist der Kern des Urteils: Die Verfassungsrichter haben vergessen, eine Pflicht der
Offenlegung der Online-Durchsuchung ins Urteil zu schreiben, wenn dort gewonnene
Erkenntnisse später verwendet werden. Sie hätten dann nämlich auch eine Überwachungsstelle
(Trojaner-Behörde) für alle Online-Untersuchungen vorschreiben müssen, damit dies nicht
auch leicht umgehbar wird.

Haben die Polizei- und anderen Sicherheitsbehörden das Mittel des Bundestrojaners technisch
zur Verfügung (z.B. weil Microsoft verpflichtet wird, eine offene Flanke in seinem Windows auf
Deutsch frei zu lassen), so können sie das ja auch heimlich verwenden, solange keine Behörde
(zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten) solche Trojaner unter Verschluss hat und nur mit
richterlicher Genehmigung herausgibt. Aber von einer solchen Behörde steht nichts im Urteil.

Die Möglichkeit der illegalen Benutzung des Bundestrojaners ist gerade auch angesichts
der aktuell vorgesehenen Verschärfung des Sexualstrafrechts von besonderer Bedeutung:
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1, Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2,
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 3.

Man kann nämlich einfach auf den Computern nach angeblichen Kinderporno-Bildern suchen.
Nach der neuen Gesetzgebung ist bereits die Abbildung von 16- oder 17-jährigen oder von
Personen, die so aussehen, als seien sie so alt, ein Kinderporno, wenn es jemand gibt, der die
Abbildung für aufreizend halten könnte. Da weder definiert ist, wie man feststellt, ob jemand
aussieht wie unter 18 noch was aufreizend ist, kann somit ein wesentlicher Teil der Bevölkerung
hiermit inkriminiert werden, wenn man das nach eigenem Gusto auslegt.

Ja, sogar die Bilder der eigenen Kinder auf dem Computer, die als Babys oder Kleinkinder
nackt am Strand spielen, werden zu Kinderpornos nach dem neuen Gesetz, denn es könnten
sich Personen finden, die sie aufreizend finden. Vorher mussten eindeutige sexuelle Handlungen an,
von oder vor Kindern (bis 14) auf den Bildern zu sehen sein sein, doch das gehört nun
alles zur Vergangenheit.

Sollte man bei einer Person, die man inkriminieren will, nichts dergleichen gefunden haben,
kann man immer noch ein entsprechendes Bild (oder mehrere) dort legen.

Das BVG kann nicht einfach von der These ausgehen, die staatlichen Stellen würden schon
immer ohne verborgene und illegale Absichten vorgehen. Es muss dafür sorgen,
dass dies auch wirklich so ist.

Da dem BVG nach dem Text des Urteils die Möglichkeit einer illegalen Benutzung des
Bundestrojaners gewärtig war, hätte es darauf mit dem absoluten Verbot solcher Eingriffsmaßnahmen
in die Computer des Normalbürgers reagieren müssen. Es hat dies nicht getan und damit bewusst
diese Möglichkeiten eröffnet.

Unter diesen Umständen wird ermöglicht, nach einer (heimlichen und illegalen)
Online-Durchsuchung einfach eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des Computers
anzusetzen und die vorausgegangene Bundestrojaner-Attacke zu verheimlichen
(denn sie war ja nicht durch das Urteil gedeckt). Damit ist es möglich geworden, einen
wesentlicher Teil der männlichen deutschen Bevölkerung und auch einen Teil der weiblichen
im Handumdrehen zu Kriminellen der schlimmsten Sorte zu stempeln ("Kinderschänder) -
unter Berücksichtigung der Möglichkeit, entsprechende Beweise zu "legen", sogar die ganze
Bevölkerung - was man natürlich nach Belieben spezifisch auf Dissidenten der offiziellen
Schäuble-Merkel-Politik anwenden kann.

In diesem Zusammenhang kommt gerade die Meldung aus den USA zum rechten Zeitpunkt:
Die Zahl der Insassen der US-Gefängnisse hat die 1%-Marke der US-Bevölkerung überschritten.
Da kan man sich vorstellen, was die US-Fans in der Politik mit uns vorhaben.

Wir werden jedes dieser Rechte mit Zähnen und Klauen zu verteidigen haben oder werden
bald in einem Folterstaat leben, in dem beliebig zu Verdächtigen erklärte nach Gutdünken
eingesperrt werden ohne jede Rechte, wie heute bereits Routine beim wesentlichsten
Verbündeten, den Vereinigten Staaten. Sowohl die christlichen wie die liberalen und
sozialdemokratischen Politiker haben bereits klargemacht: Die USA bleibt ihr Vorbild.
Entsprechendes haben wir zu erwarten.

Es kommen harte Zeiten auf uns zu, Zeiten des Kampfes. Sie oder wir, das wird das Motto sein.
Und Gnade uns Gott (oder wer auch immer), wenn es sie sein würden!

Quelle: Karl Weiss
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  #27  
Alt 03.03.2008, 17:15
Headhunter Headhunter ist offline
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Habt ihr gestern (2.3.0 Spiegel-TV gesehen?

Da gabs ein Bericht über einen Fall in Österreich wo der "Bundestrojaner" bei einem "Terroristen" heimlich installiert wurde, dieser "Terrorist" soll angeblich Kontakte zu Entführern gehabt haben und den "Jihad" aufgerufen .. naja

Ob die Polizei einen Durchsuchungsbefehl hatte wurde leider nicht erwähnt
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  #28  
Alt 04.03.2008, 14:27
aristo aristo ist offline
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Online-Razzien auch für Verfassungsschutz


Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen sollen nach
einem Pressebericht neben dem Bundeskriminalamt auch der Verfassungsschutz und die
Bundesanwaltschaft Befugnisse zu Internet-Razzien erhalten.


Die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete vorab, die SPD werde sich dem Drängen der Union in
dieser Frage nicht widersetzen. Die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen werde am Ende im
BKA-Gesetz, im Verfassungsschutzgesetz und in der Strafprozessordnung stehen. Bei der Arbeit am
BKA-Gesetz handle es sich um eine Pilot-Gesetzgebung, die sicher auf andere Behörden in Bund
und Ländern übertragen werde, schrieb das Blatt.

Die Novelle zum BKA-Gesetz werden in etwa sechs Wochen kabinettsreif sein. Wenn
Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm und Generalbundesanwältin Monika Harms auf
Online-Durchsuchungen drängen sollten, werde sich die SPD dem nicht verschließen können.
Klar sei aber auch, dass die Sozialdemokraten Online-Durchsuchungen nur mittragen würden,
wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts penibel in alle betroffenen Gesetze eingearbeitet werden.

Kommentar:

Sieh mal einer an. Auch der Verfassungsschutz darf. Ciao Demokratie.
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  #29  
Alt 04.07.2008, 13:31
aristo aristo ist offline
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Gesetz in Bayern

Polizei darf heimlich in Wohnungen eindringen


Bayerische Ermittler dürfen zur Installation von Spionage-Software
heimlich in Wohnungen von Verdächtigen eindringen. Mit dieser
Fassung des umstrittenen Gesetzes zur Online-Durchsuchung
geht Bayerns CSU viel weiter als vom Bund geplant.
Die Opposition in München ist richtig sauer.


Ach nein, die Oppostition ist sauer. Dabei müsste gerade sie
genau wissen, dass die Uhren in Bayern anders laufen.

Es wird Zeit, dass die CSU (Chaoten und Schwachmaten Unternehmung)
bei den Landtagswahlen mal was auf die Finger bekommt.

Ich prophezeie 50 - X.


Hier weiterlesen:
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  #30  
Alt 04.07.2008, 16:34
Kurve Kurve ist offline
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Dieser "Sicher-im Netz" Kampagne hab ich noch nie richtig vertraut. Ich traue auch Virenscannern und den verschiedenen Betriebssystemen nicht. Die haben haben garantiert Hintertüren eingebaut und sind somit von vornherein kompromitiert.
Alle die denken sie hätten ein sicheres System, weil man ja das tolle Internet-Security-Paket installiert hat, sind ziemlich naiv.

Verschlüsselt mailen ist aufwendig und geht nur wenn man mit Leuten mailt, die das auch machen, und deren Zahl geht gegen 0.
Ausserdem macht man sich dann erst recht verdächtig.
Am besten ist es wenn man mit seiner Meinung offen umgeht. Wenn wir hier auch noch anfangen alles geheim zu halten ist das nicht der richtige Weg glaube ich. Alex spricht das ja auch in seiner Radioshow öfter an(ich hoffe es kommt bald wieder eine )

danke Aristo für diesen wichtigen Beitrag. Sehr interessant zu sehen wer da alles mit drinsteckt.
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