Nr. 2/07 (22. Januar 2007)
GASP, ESVP und ihre Instrumente – Ein Überblick
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP) entwickeln sich seit Ende der 90iger Jahre sehr dynamisch. Den
formulierten militärischen und zivilen Planzielen entsprechend werden handlungsfähige
Strukturen aufgebaut und Einrichtungen geschaffen. Die Entwicklungen sind von einem breiten
Konsens getragen und im Einklang mit den im Verfassungsvertrag angelegten Bestimmungen.
Seit Jahresbeginn sind die ersten der schnell verlegbaren europäischen Gefechtsverbände
vollständig einsatzbereit. Auch Deutschland hat für das erste Halbjahr 2007 Truppenteile im
Rahmen des deutsch-niederländisch-finnischen Verbandes standby gemeldet. Die parlamentarische
Kontrolle verbleibt in dem intergouvernemental ausgestalteten Bereich auch weiterhin
maßgeblich bei den nationalen Parlamenten, ebenso gilt das Parlamentsbeteiligungsgesetz im
Falle eines Einsatzes. Die deutsche Ratspräsidentschaft will die ESVP im Rahmen der Planziele
(ziviles Planziel 2008 und Streitkräfteplanziel 2010) ausbauen. Der Beitrag aktualisiert das
Europa-Thema 44/06 vom 18. September 2006.
Entwicklung der GASP und der ESVP
Seit 1970 kooperierten die Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaften (EG) im Bereich
der Außenpolitik durch das Instrument der Europäischen
Politischen Zusammenarbeit und normierten
diese Praxis 1987 in der Einheitlichen
Europäischen Akte. Nach dem Ende der bipolaren
Konfrontation wurde diese Zusammenarbeit
durch den Vertrag von Maastricht (1993) in
einen einheitlichen institutionellen und rechtlichen
Rahmen gefasst und um eine sicherheitspolitische
Komponente erweitert. Die dadurch in
die EU-Verträge integrierte außen- und sicherheitspolitische
Säule der Europäischen Union
hat in den vergangenen Jahren zusehends an
Kohärenz und Handlungsfähigkeit gewonnen.
Anders als der Bereich des Gemeinschaftsrechtes
(erste Säule) und der in diesem Rahmen
durchgeführten gemeinsamen Politiken ist die
GASP intergouvernemental ausgestaltet.
Der Vertrag von Amsterdam (1999) sah die
schrittweise Festlegung einer gemeinsamen
europäischen Verteidigungspolitik vor. Mit Einführung
des Amtes des Hohen Repräsentanten
für die GASP, derzeit wahrgenommen von
Javier Solana („Mr. GASP“), sollte der Außenpolitik
mehr Wirksamkeit und Profil verliehen
werden. Eine seinerzeit ebenfalls neu geschaffene
„Strategieplanungs- und Frühwarneinheit“ soll
ihn unterstützen. Nachdem die britische
Regierung auf dem französisch-britischen Gipfeltreffen
im Dezember 1998 in St. Malo ihre
traditionelle Haltung, die Nordatlantische Vertragsorganisation
(NATO) sei allein Garant für
die Sicherheit und Verteidigung Europas, aufgab,
war der Weg zum Ausbau der sicherheits- und
verteidigungspolitischen Komponente der GASP
hin zu einer Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik eröffnet.
Mit der „Erklärung des Europäischen Rats zur
Stärkung der GASP“ von Köln im Juni 1999
wurde der Aufbau einer operativen und eigenständigen
ESVP als integraler Bestandteil der
GASP eingeleitet. Ziel war es, der EU in Bezug
auf internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
Handlungsfähigkeit zu verleihen.
Vor allem sollte ein autonomes militärisches Eingreifen
bei internationalen Krisen ermöglicht
werden, allerdings einschränkend nur „in den
Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht
beteiligt ist“, um eine Konkurrenzsituation zu
vermeiden.
Aufgaben
Im Juni 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten
darauf, die Organisation der Westeuropäischen
Union (WEU) wieder zu beleben und sie
insbesondere zur Erfüllung folgender, auch als
„Petersberg-Aufgaben“ bezeichneter Missionen
zu befähigen: Humanitäre Einsätze, Rettungsmaßnahmen
in Katastrophenfällen, friedenserhaltende
Einsätze und Kampfeinsätze zur.....
Weiter über 8 Seiten:
http://www.bundestag.de/bic/analysen...blick_2007.pdf