So, hier mal die Gesetzesvorlage bezüglich Online-Durchsuchung.
Aber jetzt kommts, das Thema Online-Durchsuchung wurde durch alle Medien getrieben, wie
die sprichwörtliche Sau durchs Dorf.
Bei jeder Gelegenheit verwies unser Schräuble darauf wie wichtig doch Durchsuchung sei.
Immer und immer wieder. Doch das ist nur ein kleiner Teil der Gesetzesvorlage.
Da soll noch ganz anderes beschlossen werden, von daher stufe ich das Geschwätz von Schräuble
als Ablenkung ein.
Und Schäuble verschweigt die „kleinen“ Details seiner Online-Durchsuchung. Seine Behauptung, dass die Online-Durchsuchung "ausschließlich auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes und auf Anordnung eines Gerichtes erfolgen" soll, kann getrost in die Tonne getreten werden.
Im Paragraph 20k des Gesetzentwurfes steht nämlich, dass nicht nur der BKA-Präsi, sondern auch ein von ihm bestimmter „Vertreter“ die Online-Durchsuchung anordnen kann. Ein Abschnitt weiter heißt es dann im Original: "
Bei Gefahr in Verzuge kann die Anordnung durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft."[3]. Im Klartext: Erstmal durchsuchen wir und dann schau’n wir mal, was das Gericht dazu sagt.
So ist das also. Doch der Trojaner ist ja noch auf dem PC. Wenn das Gericht also sagt NO, boys. Was dann?
Wie kommt der Trojaner wieder runter? Bekommt der Durchsuchte eine Mail, oder wie oder was?
Wie ist gewährleistet das die weitere Durchschnüffelei wirklich beendet ist? Da stinkt was gewaltig!
Auch der Rest des Entwurfes hat es in sich. Wenn das Gesetz so durchgeht, dann welcome Stasi 3.0
http://www.file-upload.net/download-...esetz.pdf.html