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06.12.2008, 14:17
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Benutzer
Infokrieger
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07.12.2008, 05:32
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Infokrieger
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Registriert seit: 05.04.2008
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Zitat:
Zitat von Gedankenverbrecher
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hab ich versucht...mehrmals..
Zitat:
Fehler!
Entweder Sie haben eine falsche e-Mail-Adresse angegeben oder Sie haben sich schon für diese Antwort vorgemerkt.
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__________________
nicht einlullen lassen!
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07.12.2008, 05:45
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Beiträge: 322
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Zitat:
Zitat von gregor
ich habe Ströbele mal zum 11.9.01 gefragt. Hier seine Antwort:
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wann war das? ich wollte mal nachhaken (sommerferien sind ja nu vorbei) kann da aber leider nix finden
__________________
nicht einlullen lassen!
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12.12.2008, 09:50
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Infokrieger
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Antwort von Frau Zypries bezüglich Datenübermittlung an die
USA
Zitat:
Sie beziehen sich auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Es wurde am 1. Oktober 2008 in Washington gezeichnet. Zurzeit wird ein Ratifikationsgesetz vorbereitet, das noch durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet werden muss. Es handelt sich also mitnichten um ein ´Geheimabkommen´.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Abkommen weder zum Ziel hat, personenbezogene Daten zu sammeln, noch, vorhandene Daten zu unbescholtenen Personen an die USA weiterzuleiten. Betroffen sind ausschließlich Personen, die im Verdacht stehen, dass sie dem terroristischen Umfeld angehören.
Selbst bei diesen Personen ist der Datenaustausch nur eingeschränkt möglich. Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gezogen werden können oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur ausnahmsweise zur Verfügung gestellt werden: nämlich nur, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens "besonders relevant" sind.
Die von Ihnen kritisierte Regelung ist also gerade eine Schutzvorschrift bezüglich dieser besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Verdeutlicht sie doch den deutschen und US-amerikanischen Behörden, dass die Übermittlung dieser Daten grundsätzlich unzulässig ist. Die Übermittlung bedarf besonderer Rechtfertigung im Einzelfall, wobei an die Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist. Schon aus diesem Grund wird der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift sehr klein sein. Im Übrigen handelt es sich um eine Standardschutzvorschrift, die sich so oder ähnlich in zahlreichen anderen internationalen Rechtstexten findet, beispielsweise im Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und den USA. Der Grundgedanke findet seinen Ausdruck auch im Bundesdatenschutzgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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22.01.2009, 22:13
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Neuer Benutzer
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nabend.
bin auch mal wieder da. frohes neues (kommt spät, aber wo wir grad in der off-topic rumschwirren..).
ja ich hab mich dann gleich auch mal gefragt, was ich denn den guten Herrn Bernhard Schulte Drüggelte fragen könnte, es handelt sich hierbei um den Wahlkreis Soest:
Sehr geehrter Herr Schulte Drüggelte,
vor kurzem konnte ich durch eine kleine Suchaktion erfahren das ab dem Schuljahr 09/10 Daten von Schülern in einer Bundesweiten Kartei gespeichert werden. Zu diesen Daten gehören Name,Anschrift,Fehlzeiten und das Allgemeine verhalten des Schülers.
Finden sie wirklich, das es nötig ist sowas zu speichern? Ich bin momentan dabei mein Fachabitur abzuschliessen und werde daher kaum betroffen sein, finde diese Kartei aber sehr fragewürdig. Oftmals höre ich von der "freien Jugend" und das es uns ja so gut geht. Sicher? Wenn ja, wozu diese Kartei? Und ausserdem interessiert es mich wer alles Zugriff auf diese Datei hat?
Mit freundlichen Grüßen
NAME ( , ich hab schon meinen Namen angegebn...)
des ist etwas, was einige hier im forum betrifft, da ich gesehen habe das wir auch nen paar "jüngere" dabei haben. ich gehör ja auch dazu..
die frage kriegt auch noch der herr der SPD, allerdings warte ich erst auf eine antwort von S-Drüggelte.
*edit*
erstens entschuldige ich mich für die rechtschreibfehler und oh wie peinlich selbst in dem anschreiben... .
dann auch noch für das komische schriftbild meines post's, hier groß, da klein... mh. aber leute ich bin krank. grippe, momentan nicht ganz auf der höhe.
;D
der apE
__________________
Vielleicht, aber auch nicht!
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26.01.2009, 19:49
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Moderator
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: 845m über dem Meeresspiegel
Beiträge: 6.539
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Email an den Bundesfinanzminister, wurde leider nicht von
abgeordnetenwatch zugelassen, habe sie deshalb direkt an ihn
geschickt.
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
eine immer größer werdende Zahl von Bundesbürgern, macht
sich über die Hilflosigkeit der Bundesregierung gegenüber
der Finanzkrise ernsthafte Sorgen.
Eine Hilflosigkeit, wie sie auch ein Windsurfer bei Flaute
auf dem offenen Meer empfinden würde.
Nur mit dem Unterschied, das die Entscheidung des Surfers,
auf das offene Meer zu surfen, ihn allein betrifft, während
die Entscheidung der Bundesregierung, hunderte Milliarden
an Garantien und Eigenkapitalhilfe für stümperhaft arbeitende
Banker zur Verfügung zu stellen, Millionen STeuerzahler in die
Pflicht nimmt.
Ein "Glanzstück" der Bundesregierung ist das eiligst gebastelte
und verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz.
Sicherlich hat Mr. 25 %, Herr Ackermann, daran entscheidend
mitgebastelt.
In diesem Gesetz entziehen Sie dem Bundesrechnungshof alle
Kontrollmöglichkeiten. Wer kam auf diese Idee?
Artikel 114 GG: (2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder
richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung
sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der
Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung
unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten.
Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch
Bundesgesetz geregelt.
Er ist nicht der Bundesregierung unterstellt. Auch die Legislative
(Parlament) kann ihm keine Weisungen erteilen, sondern ihn
allenfalls bitten, bestimmte Sachverhalte zu prüfen. Von der
dritten Gewalt, der Judikative (Gerichtsbarkeit) unterscheidet
den BRH, dass er sich zum einen seinen Prüfungsstoff frei
wählt und dass er zum anderen keine rechtsverbindlichen
Entscheidungen trifft, sondern Empfehlungen ausspricht.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist aus meiner Sicht
verfassungswidrig, da hier Grantien und Beteiligungen des Staates
(wir Steuerzahler) einer Kontrolle entzogen werden.
Warum darf der BRH diese nicht unter die Lupe nehmen?
Wer kam denn auf diese absurde Idee? Herr Ackermann?
Sagen Sie doch dem Steuerzahler die Wahrheit.
Es ist gar nicht erwünscht, das der Steuerzahler erfährt, was mit
seinen Milliarden in den Banken geschieht.
Lediglich ein Kontrollgremium tagt hinter verschloßenen Türen
und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was soll diese Geheimniskrämerei in einer Situation, wo alle
von Vertrauen reden?
Sagen Sie den Menschen in diesem Land einmal die Wahrheit.
Vielleicht bekommen Sie dann auch ein Sondersternchen für
Ehrlichkeit in Ihr Hausaufgabenheft eingetragen.
Sagen Sie dem Steuerzahler, jawohl, wir wollen eure Milliarden,
aber was mit diesen geschieht, geht euch nichts an.
Unter diesem Gesichtspunkt behalte man die Sozialschnüffler,
die paarweise, vermeintliche Sozialbetrüger beschatten, im Auge.
Die letzten Regierungen tragen doch den durch Lobbyisten
herangetragenen und in entsprechende Gesetze verpacktem
Deregulierungswahn eine erhebliche Mitschuld,
die nun der Steuerzahler trägt.
Eine Politik zum Wohle der Menschen in diesem Land sieht
anders aus.
Und immer wieder die hohle Phrase, nachfolgende Generationen
würde belastet werden.
Bund, Länder und Kommunen haben insgesamt ca. 1.600 Milliarden
Euro Schulden.
Sagen Sie den Menschen in diesem Land die Wahrheit, diese
Schulden können niemals, ich wiederhole, niemals, egal von
welcher Generation, zurückbezahlt werden.
Sie, Herr Steinbrück, wissen das ganz genau.
Das Bundeskabinett hat, um mal dieses Bild aufzugreifen, die
Qualität einer Kreisligamanschaft mit einer überforderten
Mannschaftsführerin, die mit letzter Kraft um den Klassenerhalt
kämpft.
Das Licht am Ende des Tunnels darf man nicht mit den Lichtern
eines herannahenden D-Zuges verwechseln, sagten Sie sinngemäß
im Zeit Matinee. Wie recht Sie haben. Fast gleichzeitig fabuliert
Ihr Kollege Glos, er sehe schon für die zweite Jahreshälfte eine
Verbesserung.
Ja, wo guckt den Ihr Kollege hin?
Wo sind denn nun die hochbezahlten Wirtschaftsexperten abgeblieben,
die mit Gutachten und Empfehlungen an die jeweilige Regierung eine
Mitschuld an diesem Debakel tragen?
Durch das seit Jahren betriebene Lohn- und Steuerdumping in Deutschland,
hat Deutschland andere Euroländer in arge Bedrängnis gebracht.
Die Goldmedaille des Exportweltmeisters entpuppt sich bei näherer
Betrachtung als wertlose Blechmarke.
Beenden Sie das Spielcasino Herr Steinbrück und sorgen Sie
für eine Kontrolle unserer Milliarden durch den BRH.
Besten Gruß
__________________
Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.
Bertolt Brecht
_________________________________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
Hilbert Meyer
No Merkel - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Demokratie für alle Ewigkeit" Angela Merkel
No Party - No Panic "Kein Rechtsanspruch auf Parteiendiktatur für alle Ewigkeit" aristo
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27.01.2009, 23:03
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...Wäre es nicht so verdammt traurig, könnte man Deinem Text
durchaus was Amüsantes abgewinnen!
Bin gespannt auf seine Lügenantwort.
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12.02.2009, 12:42
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 11.02.2009
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Sind EU-Volksabstimmungen sinnvoll?
o Ich habe auf einer Homepage eines österreichischen Vereines gesehen, dass man in der EU auch die Möglichkeit hat so eine Art direkte EU-Volksabstimmungen durchzuführen. Weiß jemand von Euch etwas darüber? Siehe Link: www.we-change-europe.eu
o Ich habe auf einer Homepage eines österreichischen Vereines gesehen, dass man in der EU auch die Möglichkeit hat so eine Art direkte EU-Volksabstimmungen durchzuführen. Weiß jemand von Euch etwas darüber? Siehe Link: www.we-change-europe.eu
Viele Grüße
Bea
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12.02.2009, 18:12
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Erfahrener Benutzer
Infokrieger
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Registriert seit: 29.04.2008
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Beiträge: 639
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Zitat:
Zitat von Beatrix
o Ich habe auf einer Homepage eines österreichischen Vereines gesehen, dass man in der EU auch die Möglichkeit hat so eine Art direkte EU-Volksabstimmungen durchzuführen. Weiß jemand von Euch etwas darüber? Siehe Link: www.we-change-europe.eu
o Ich habe auf einer Homepage eines österreichischen Vereines gesehen, dass man in der EU auch die Möglichkeit hat so eine Art direkte EU-Volksabstimmungen durchzuführen. Weiß jemand von Euch etwas darüber? Siehe Link: www.we-change-europe.eu
Viele Grüße
Bea
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ja das gibbet aber da kannste erst was werden wenn du 1 million buerger bewegst sich fuer die gleiche sache stark zu machen und denn wird in bruessel darueber entschieden ob das vorgebracht wird oder nicht! die antwort auf ein eu-buergerbegehren kannst du dir so selber beantworten! diese schweinebande sollte sich zusammensetzen,wenn 1 eu buerger unzufrieden ist!
nichts werden sie fuer uns machen,sie luegen und betruegen uns weiter wie bissher und die meissten von uns schauen tatenlos zu!
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31.03.2009, 19:22
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 11.02.2009
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Zitat:
Zitat von odin
ja das gibbet aber da kannste erst was werden wenn du 1 million buerger bewegst sich fuer die gleiche sache stark zu machen und denn wird in bruessel darueber entschieden ob das vorgebracht wird oder nicht! die antwort auf ein eu-buergerbegehren kannst du dir so selber beantworten! diese schweinebande sollte sich zusammensetzen,wenn 1 eu buerger unzufrieden ist!
nichts werden sie fuer uns machen,sie luegen und betruegen uns weiter wie bissher und die meissten von uns schauen tatenlos zu!
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Meinen Sie, man kann keine 1 Millionen Bürger für eine Sache stark machen - europaweit? Vielleicht doch. Es geht ja zunächst mal um die beiden Themen: Wollen die Europäer mitbestimmen, welche Mitgliedsländer beitreten? und Wollen die Europäer ihren EU-Präsidenten selber wählen? Diese beiden Punkte sind online. We Change Europe ist aber eine Initiativenplattfform. Sie können gerne Ihr (es muss nur menschenrechtskompatibel sein) Anliegen an die EU über unsere Plattform zur allgemeinen Abstimmung bringen lassen. Also los, haben Sie ein Anliegen? Dann her damit. Jetzt! Oder voten Sie jetzt einfach für de beiden Themen, die online sind. Versuchen Sie es einfach. Sie können auch für NEIN votieren.
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