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  #111  
Alt 30.01.2009, 17:46
Grilleau Grilleau ist offline
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Bundesrepublik Deutschland: Souveräner Staat oder noch immer mit Besatzungsrecht?

Von Hans-Peter Thietz (Hans-Peter Thietz, ehem.Abgeordneter in der letzten Volkskammer und des Europa-Parlaments)

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der sogenannte "Zwei-plus-Vier-Vertrag" als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den temporären Teilstaaten BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

"Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. "

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten "Überleitungsvertrag" mit dem offiziellen Namen "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBl II, am 31.3.55, ergaben.
Der Überleitungsvertrag

Dieser "Überleitungsvertrag" umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland keineswegs gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien der BRD, die über Jahrzehnte ihren Staatsbürgern und Wählern eine solche Souveränität glauben machen wollten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser "Überleitungsvertrag" mit seinen alliierten Vorschriften in Folge des "Zwei-plus-Vier-Vertrages" also aufzuheben.
Eine seltsame Vereinbarung
Dazu diente die "Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)", veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird In Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier Ist nun das Erstaunliche zu lesen:
"3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis"… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie und 5 Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4
Doch damit noch nicht genug:


http://www.hackemesser.de/thietz1.html

Grilleau

Nachtrag:

Die Deutschland Akte

http://www.youtube.com/watch?v=PfxX-...eature=related
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  #112  
Alt 30.01.2009, 18:09
d0dge d0dge ist offline
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Ja Grilleau, die "Jahrhundert Lüge".
Das ist zwar alles schön zusammengestellt und dem Vorwort vom Herrn Thietz kann ich mich nur flammend anschließen.
Um das ganze Problem jedoch zu verstehen, mußt du wirklich bis in die Kaiserzeit zurück.
Und "Der Große Wendig" hilft dabei enorm!
Einer der besten Buchtips, die mir je gegeben worden sind.

Der "2+4 Vertrag" ist schön und gut und es stehen viele tolle Dinge von Souveränität drinnen. Der Vertrag sollte aber vom vereinten Deutschland
ratifiziert werden. Dieses haben sich Monsieur Weizsäcker & Kohl einfach herausgenommen, nachdem am 11.10.1990 in Bonn der Vertrag von der BRD unterzeichnet wurde. Falscher Vertragspartner, aus meiner Sicht.
Es geht klar und deutlich aus dem Papier hervor, daß die beiden Konstrukte BRD & DDR nach Bildung des dort angeführten vereinten Deuschlands aufhören würden zu existieren.
Dann tritt die DDR auf Beschluß der VK unter Art.23 dem Geltungsbereich des GG bei - ergo - wird Teil der BRD ... kein Wort von "vereintes Dtl."

Edit:

... Ganz zu schweigen davon, was dieser Anschluß mit der Streichung des Art.23 für das GG und die BRD selbst bedeutet hat.
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  #113  
Alt 31.01.2009, 14:19
Grilleau Grilleau ist offline
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@d0dge

hier habe ich noch ein Video gefunden zum Thema BRD, also wie gesagt ich bin kein Jurist, ich denke hier stimmt etwas nicht, bei jedem andren Land stellst sich die Frage der Souveränität nicht, nur bei uns, selbst Politiker, Juristen, Richter, keiner ist definitiv in der Lage zu sagen JA, die BRD ist ein eigenständiger Souveränität Staat und das ohne wenn und aber.


Eine Vertrag jagt den andren, alles ist vernebelt das keiner mehr Durchblickt da steckt doch Methodik dahinter.



http://www.videogold.de/die-wahrheit.../#comment-1391


Grilleau
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  #114  
Alt 01.02.2009, 11:51
d0dge d0dge ist offline
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@Grilleau:

Die Fraglichkeit der staatlichen Souveränität der BRD ist vom Verlauf ihrer (kurzen) Geschichte völlig offensichtlich.
Als Besatzerkonstrukt für die westlich besetzten Zonen Gesamtdeutschlands installiert, war diese selbst nach dem sog. Überleitungsvertrag 1954/55 nicht wirklich souverän, da der Vertrag zwar einerseits die Urteile und Bestimmungen der Militärregierung zu "bundesdeutschem" Recht, diese jedoch gleichzeitig unaufhebbar machte -was wieder zum VfS Argument der abgeschaften NSDAP Gesetze führt.
Die Medaille hat zwei Seiten.
Ja, die Nazi Erlasse und Organisationen wurden abgeschafft und aufgelöst.
Gleichzeitig wurden mit diesem Vertrag aber auch z.B. die Begriffsbestimmungen der SHAEF und die Möglichkeiten der Konfiszierung von Eigentum zementiert.
Darunter fällt ja auch z.B. die Zerschlagung der IG Farben und die Zuschanzung der Anteile und vor allem PATENTE an die ehem. Geschäftspartner der IG (z.B. Standard Oil & Dupont).

Darüber hinaus ist bis heute der Status Berlins noch immer unter westalliierter Fuchtel.
Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin steht noch heute. Daher ist es mehr als seltsam, unter welchen Umständen der Hauptstadt- Beschluß zustande kommen konnte.
Da gibt es das "Land" Berlin und dann noch "Großberlin" ... völlig verwirrend

und weil das alles so verwirrend ist, ist die juristische Lage so verquer, daß die Wirtschafts- und Parteiendiktatur schön nach dem Mund der alten Besatzer reden und handeln kann - zudem schon lange gefesselt innerhalb von NATO und EU.

Edit zum Video Link:

Ist alles schon bekannt
Habe das Transkript sowie einen Mitschnitt der kompletten Schmid Rede
"abgeheftet". Es läuft einem eiskalt den Rücken runter, wenn man den
Mann reden hört.
Thrivaldi hat das in dem Video sehr gut in Szene gesetzt (mit der Musikbegleitung)
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  #115  
Alt 01.02.2009, 17:18
Milan Milan ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucyfer
Es gibt keine Rechtsprinzipien.
Das schreibt ein Laie und outet sich als Geschichtsverleugner.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Das schöne Urteil, aus dem Du zitierst, war die damalige "Meinung" der BRD als Sonderfall im Verhältnis zur DDR.
Ich denke, das es keinen Verfassungsrichter geben wird, der dir zustimmt. Mahrenholz hat in einem D-Funk-Interview deutlich ausgesagt, das jedes Verfassungsgerichtsurteil wie ein Gesetz Wirkung entfaltet. Es gibt mittlerweile Arbeiten die diese Praxis kritisieren und die dabei von einer judikativen Legeslative sprechen.

Mit "Meinung" haben also Verfassungsgerichtsurteile nichts zu tun!!!

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Man musste irgendeine Übereinkunft finden, damit die beiden de facto Staaten BRD und DDR in die UNO aufgenommen werden konnten. Die BRD wollte einerseits nicht auf den Gesamtvertretungsanspruch verzichten, musste aber gezwungenermassen mit der DDR einen Modus Vivendi aushandeln - den Grundlagenvertrag. Die Realität sah so aus, dass sowohl BRD als auch DDR von den knapp zweihundert Mitgliedern der UNO als Staaten anerkannt wurden.
Du argumentierst ständig mit Annahmen, die du nach deiner Vernunftslogik aneinander reihst und nach Wahrscheinlichkeiten beurteilst. Das mag vielleicht in der Physik funktionieren aber in der Politik ist diese Vorgehensweise Unfug. In der Politik haben wir es mit Interessen zu tun, die durchaus gegeneinander arbeiten und daher resultiert auch das scheinbare Chaos von Informationen das für Laien, wie dir, kaum zu durchdringen ist.
Wenn dir die Machtverhältnisse zum besagten Zeitpunkt klar wären, würdest du die von dir gepostete Ansicht bestimmter Völkerrechtler nicht so stur nachplappern, vor allem würdest du nicht vrgessensie zu zitieren anstatt zu behaupten als hättest du es selbst herausgefunden.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Auf Rechtsprinzipien kannst Du innerhalb eines Staates bauen. Zwischen den Staaten gelten sie nur so lange, wie die Beteiligten sich daran halten.
Wenn du dir da so sicher bist, dann kannst du sicher erklären, warum der Habeas Corpus Act als Rechtsprinzip in fast jeder Verfassung der Welt eine Rolle spielt.
Außerdem ist es dir sicher ein leichtes zu erklären, warum die im Laufe der Geschichte entstandenen Rechtsprinzipien sich in vielen wenn nicht allen Rechtswerken niederschlagen und sogar von einer kontinuierlichen Entwicklung zu sprechen ist.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Wie schnell Staaten entstehen können, sah man nach dem Zerfall des Ostblocks. Da wurde einfach die Unabhängigkeit proklamiert und fertig war der neue Staat. Ohne Rücksicht auf Deine formalistischen Einwände.
Schon wieder deine vorschnelle simpel-Logik aufgrund deiner mangelhaften Geschichtskenntnisse. Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Was Symbolisieren die Zwiebeltürme im Kreml von Moskau?
Bei der Beantwortung dieser Frage wirst du erkennen, warum es der USA gelang das Sowjet-Reich zu destabilisieren und die unter den Teppich gekehrten Jahrhunderte alten ethnischen Konflikte in verschiedenen Teilstaaten der SU zu aktivieren.
Da, wo du meinst das Staaten quasi aus dem Nichts entstanden, ist Geschichte versteckt deren Kenntnisse du einfach ausblendest - Geschichtsverleugnung.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Ist Deiner Meinunung nach Taiwan ein "richtiger Staat"? Offiziell nein. Mit Rücksicht auf das mächtige China unterhält so gut wie kein Staat diplomatische Beziehungen mit Taiwan. De facto wird es jedoch als Staat behandelt.
Taiwan ist zweifelsohne ein Staat de jure und de facto, doch haben die Taiwanesen ein ähnliches Problem wie wir Deutschen, da sie ja wie wir und Frankreich und Italien "befreit" wurden, müßten auch dort noch die SHAEF-Gesetze gelten.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Oder Tibet, welches von China einfach annektiert wurde. So viel zu Deiner These "Grenzen können nach Völkerrecht angezweifelt werden".
Deine Trickserei durch das aneinander reihen von Dingen die nichts miteinander zu tun haben ist schon bezeichnend für den aufmerksamen Leser. Aber ich bin ja geduldig

Tibet? Staat gleich Staatsvolk + Staatsterritorium + Staatsgewalt.

Die Exil-Regierung der Tibeter haben einen legitimen Anspruch auf das Staatsterritorium von Tibet, das von Seiten der Chinesen ebenfalls beansprucht wird. Das Problem liegt darin, das China heute auch Mongolen und Mandschus enthält, aber mit Zentralchina also den Han-Chinesen hatte Tibet noch nie etwas zu tun hatte. Wer die Lage von Tibet kennt, wird den Trick der Chinesen durchschauen.

Tibet kann also momentan kein Staat sein, auch wenn es weiterhin als Völkerrechtssubjekt existieren mag. Also Tibet ist de jure ein Staat de facto eine Provinz. Denk mal nach darüber, warum nach 172 jähriger Teilung Polen als Staat wieder existieren konnte! Dann geht dir vielleicht ein Licht auf welchen Unfug du in diesem Thread bereits geschrieben hast.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Ebenso könnten nach Deiner These keine Diktaturen entstehen. Das wäre ja verboten.
Deine Interpretationsfreudigkeit gegenüber meinen Wort ist grenzenlos. Das spricht für viel Fantasie.

1. Das Völkerrecht beinhaltet keine Normen wie ein Staat gebildet wird.
2. Das Völkerrecht geht vom Prinzip aus: "Gleiche unter Gleichen". Dies bedeutet, das die Staatsform keine Rolle spielt. Dies ist ein sinnvoller Ansatz, wenn wir daran denken, das das Völkerrecht nur Konflikte begrenzen soll und eine diplomatische Kommunikation ermöglicht.

Deine Interpretation macht keinen Unterschied zwischen der völkerrechtlichen Argumentation und der politischen Argumentation. Daher ist deine eingeschränkte Sichtweise - sehr Fehler anfällig.

Völkerrechtlich ist durch eine Reihe von Beweisen belegt, das das Deutsche Reich noch als Völkerrechtssubjekt existiert.
Das bedeutet eine politische Argumentation muß dies berücksichtigen, wenn sie sich den Vorwurf der Manipulation nicht einhandeln will.

In der politischen Argumentation haben wir es aber nicht einfach mit dem Oberbegriff Staat zu tun, sondern mit einem bestimmten Staat. Auch dieser muß der drei Elemente-Regel entsprechen oder einer späteren allgemein akzeptierten.(Hier spricht das Gewohnheitsrecht)
Wenn ich also politisch argumentiere, dann setze ich Rahmenbedingungen für einen bestimmten Staat und nicht für irgendeinen Staat.

Richtig die BRD-GmbH ist ein Staat, aber was für einer, denn ein demokratischer Staat ist es nicht!

Es ist ein Staat dessen Regierung eigentlich ein Geschäftsleitung ist und die Staatsform könnte annähernd als Parteien- und Verwaltungs-Diktatur bezeichnet werden deren Posten vom industriellen-militärischen-medialen-monetaren Komplex bestückt werden.

Einem solchen Staat gegenüber muß ich aufgrund der im GG dargelegten Pinzipien das keltische Widerstandsrecht in Anspruch nehmen das sich in Art.10 Abs.4 ausdrückt.
Von wegen Rechtsprinzipien gibt es nicht

Denn meine politische Argumentation beruht darauf, das ich wie auch schon C.Schmid der Meinung bin, das ein "moderner demokratischer Staat" durch einen Akt der politischen Selbstbestimmung des Volkes (Souverän) in Form einer den politischen Gesamtwillen des Volkes ausdrückenden Erklärung bestimmt.
Dieser Akt darf nicht durch Stellvertreter erfolgen!!!

Die Erklärung besteht im Regelfall aus einem proklamatischen Teil (Im GG soll die Präambel diese Funktion übernehmen; in den USA die Unabhängigkeitserklärung) und den Grundnormen nach denen die Staatsgewalt kontrolliert wird.
Daraus entsteht also ein Verfassungsstaat.(Wobei die BRD aufgrund der Präambel und des zustandekommens kein Verfassungsstaat im Sinne Schimds ist)

Deine Methode völkerrechtliche Staatsauffassung und politische Staatsauffassung nicht zu trennen ist für aufgeklärte Menschen leicht zu durchschauen. Ich bitte dich derartiges in Zukunft hier zu unterlassen.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Lehensrecht kann es schon deshalb nicht mehr geben, weil es keinen Adel mehr gibt.
Ach ja? Das Haus Windsor ist dir nicht bekannt? Die Adligkeit der englischen Königin wird wohl kaum irgendwer bestreiten. Dazu mal wieder Geschichtswissen das du beständig als Nicht-Existent aus deinn Überlegungen aussparst:
"Wegen des innenpolitischen Drucks während des Ersten Weltkrieges aufgrund der deutschen Abstammung und Verwandtschaft der königlichen Familie mit dem Deutschen Kaiserreich, änderte König Georg V. am 17. Juli 1917 den deutschen Namen Sachsen-Coburg-Gotha (vom Haus Sachsen-Coburg und Gotha herrührend), den die Familie seit 1840 trug, in den jetzigen Namen Windsor. "
Zitat:
Zitat von Lucyfer
Wo wir gerade bei dem berühmt-berüchtigten Urteil von 1973 sind. Was sagst Du denn zu diesem Satz?

"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
Kennst du überhaupt die Bedeutung und Unterscheidung von Orientierungssatz und Leitsatz?

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Der letzte Teil wird bei der "Reichsargumentation" gern unterschlagen. Und es wir weiter unterschlagen, dass sich die Situation seit damals grundlegend geändert hat.
Das sich die Situation ändert weiß jedes Kind, doch wenn sich die Situation in der Judikative ändern soll, dann muß zwingend ein entsprechendes Urteil oder Gesetz verabschiedet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, das es sogenannte Überdeckungen gibt. D.h. ein älteres Gesetz wird nicht nicht korrekt aufgehoben und ein neueres Gesetz überdeckt den alten Zustand. Fällt das neuere Gesetz aus welchen Gründen auch immer (siehe z.B. Wiener Abkommen) weg, dann gilt automatisch das Ältere.
Genau das geschieht gerade in der BRD. Es wird gerade die alte Verfassung durch das"Vernichten" der BRD-Gesetzgebung "geweckt". Aber das wirst du nicht verstehen, weil das außerhalb deines Horizontes ist..

Zitat:
Zitat von Lucyfer
Unter Punkt 5 Deines Zitats wird übrigens vom GG als Verfassung gesprochen.
Ein recht merkwürdiger Satzbau. - Nun du meinst vielleicht das GG und Verfassung im zitierten Satz synonym verwendet werden, was ist aber, wenn das nicht so ist?

Erinnern wir uns was ein Mitglied des parlamentarischen Rates sagte: "Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz."
und
"Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen."(damit ist gemeint nicht de jure aber de facto!)
und
"Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet.

Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.

Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!"
Zitat:
Zitat von Lucyfer
Ach ja ... auf meine eigentliche Frage hast Du leider keine Antwort gegeben. Es gibt keine gültige, ungültige, rechtmässige oder unrechtmässige Verfassung. Nach dem GG haben sich alle Gesetze und Verordnungen zu richten. Das kannst Du jeden Tag in der Realität verfolgen.
Leider liegst du völlig daneben. Ich habe dir eine Antwort gegeben, jedoch hast du sie nicht verstanden.

Zitat:
Zitat von Lucyfer
PS: Das Gerede von "BRD-GmbH" hätte ich Dir nicht zugetraut. Das trauen sich eigentlich nur die ganz dummen Reichsfreunde.
Das"Gerede" ist belegbar durch den Insolvenz-Antrag gegen die BRD-Finanzagentur GmbH.

Deine Vorurteilgespickten Argumentationen wären einfach zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre, das es zu viele Menschen gibt, die deine Umgangsweise mit Recht de jure und de facto teilen.

Du bemerkst vermutlich nicht einmal die Unterschiede in denen du dich argumentativ bewegst. Spontan fallen mir die folgenden ein:

- Das Natur-Recht(respektive das Vernunftsrecht)
- Das persönliche Rechtsempfinden
- Die Rechtswissenschaft und Forschung
- Die de jure Rechtslage
- Die de facto Rechtslage

Jeder dieser Bereiche hat seine eigenen Regeln, Methoden und Wirkungen. Und ohne sie zu unterscheiden und diese Unterscheidung deutlich zu machen können wir noch Seitenweise argumentieren und aneinander vorbei reden.

Wenn du ein U-Boot bist, dann ist genau das deine Absicht. Wenn du kein U-Boot bist, sondern nur ein kleiner Möchtegern, dann solltest du jetzt in dich gehen und darüber meditieren, wie es dir gelingen kann, das notwendige Wissen aus der Geschichte zu erlangen, damit du dich nicht weiterhin der Lächerlichkeit preisgeben mußt.

Es ist nie zu spät seinen Kurs zu ändern!

Und im Grunde danke ich dir für deine Dummheit, weil ich dadurch Gelegenheit habe der Öffentlichkeit zu erklären was in diesem Staate läuft. Damit hat sich die U-Boot-Tätigkeit ins Gegenteil verkehrt. Ätsch!

VG milan
PS: Zur Kanzler-Akte sei dir und den anderen diese Seite empfohlen, damit auch diese Desinformation nicht weiterhin die Diskussionen verstopft: Die »Kanzlerakte« - Agitation unter falscher Flagge
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  #116  
Alt 01.02.2009, 19:30
d0dge d0dge ist offline
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@Milan:

Wie immer, danke für die Links

Zu dem super Kanzlerakten Fälschungsnachweis:

Den schlechten Kurrentversuch hab' ich (als oller ex-Dekorateur in Bayern) am falsch geschriebenen "e" und "h" erkannt...
Auch sehr nützlich waren die ganzen Beschreibungen der Geheimhaltungsstufen und was wo (logischer Weise) auf dem Dokument
vermerkt sein muß... für die Zukunft.
Edit: zu dem muß noch zu der Handschrift bemerkt werden, daß
Sütterlin die Schulschreibschrift aus den 1920er und 30er Jahren war. Kein erwachsener Mensch schreibt Schul-Sütterlin...wie gesagt, wenn, dann kurrent und dann mit Handschriftcharakter.

Und es ist (selbstverständlich) auch ein Armutszeugnis für sämtliche KRRs,
die allein anhand dieser Kleinigkeit, nämlich die eigene Schreibschrift des Staates, welchen sie zu vertreten suchen, nicht erkennen zu können, versuchen mit allen auffindbaren Mitteln, für ihre stellenweise gesteuerten Zwecke zu argumentieren.
Die da hauptsächlich finanzieller Natur wären ("Reichspässe" und dergleichen)

Für den nächsten Versuch bitte Handschrift trainieren
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  #117  
Alt 03.02.2009, 01:05
Milan Milan ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge
@Milan:

Wie immer, danke für die Links

Zu dem super Kanzlerakten Fälschungsnachweis:
Keine Ursache

Ob es allerdings eine Kanzlerakte gibt oder nicht ist deshalb nicht erwiesen.

Nur dieser Hinweis auf die Kanzlerakte ist als Fake geoutet.

VG milan
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  #118  
Alt 03.02.2009, 17:10
Wolff Wolff ist offline
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Zitat:
Zitat von Milan
Zitat:
Zitat von Lucyfer
Es gibt keine Rechtsprinzipien.
Das schreibt ein Laie und outet sich als Geschichtsverleugner.
Dem ist absolut nichts mehr hinzuzufügen!
Einfach, genial und vor allem RICHTIG!!!
_________
Gruß Wolff
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Die Antwort auf Merkel ist 1871!!!
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  #119  
Alt 03.02.2009, 18:39
Alpha23 Alpha23 ist offline
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Liebe denkenden (Lucyfer ausgeschlossen- brauche keine Antwort von dir du Opfer)

wir reden hier über elementare Themen die unser Leben und jedes "Bundes-bürgers" betreffen.
Wir leben in einem Land das keine Verfassung besitzt und nur auf Lügen aufgebaut ist. Wir haben zum ersten mal in der Geschichte der Bundesrebuplik die Möglichkeit, dieses Land bedeutend zu verändern. Wenn es trotz der Einheit des deutschen Volkes keinen deutschen Staat gibt, liegt es an uns dies zu bewirken um uns aus den Fesseln dieser "EU-Diktatur" zu befreien. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen. Die Politik hat sich zum Volk erklärt und speisst uns damit ab das nur Volksbegehren gelten. WER MACHT DIESE REGELN ??? Sie haben gar nich das recht das zu behaupten! Wenn nur ein deutscher sagt das unser GG mit dem Mauerfall an Bedeutung verliert, hat das zu gelten- weil es der Wahrheit entspricht !!!

PS- mein Brief an die Bundesregierung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Informationen erhalten dass das "ehemalige" deutsche Reich mit dem Grundgesetz durch Beschluss der Besatzungsmächte und damaligen Vertretern "Deutschlands" zur Bundesrebuplik Deutschland wurde. Dieses GG wurde allerdings nicht ratifiziert, da Deutschland keine Einheit darstellte (bis zum Mauerfall). Da bedeutet das wir keine Verfassung besitzen, obwohl 1990 die PFLICHT bestand (GG§23)nach der Einheit Deutschlands, eine Verfassung nach dem freien Willen Deutschlands bzw. des deutschen Volkes zu gründen. Parahgraph 146 kann also nicht einfach einen bestehenden und im GG verankerten §23 aufheben-Meine Frage lautet nun, wieso die BRD bis heute rechtlich kein souveräner Staat ist und keine Verfassung besitzt- geschweige denn einen Friedensvertrag mit den Besatzungsmächte ? Ich möchte darauf hinweisen dass die Regierung "nur" Vertreter des deutschen Volkes ist und nicht eigenwillige Entscheidungen bezüglich unserer Verfassung oder unseres Landes treffen darf bzw. "dürfte".


(bin unerfahren in der Thematik- also können mir auf Fehler unterlaufen. Was aber auch egal ist, weil es um eine wesentlich wichtigere Sache geht als mein Wissen)
__________________
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  #120  
Alt 03.02.2009, 20:40
Lucyfer Lucyfer ist offline
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Zitat:
Zitat von d0dge
Und genau diese vermeintliche Überflüssigkeit sollte rückverfolgbar sein!
Wenn das so sein sollte, kannst Du es ja beantragen. Ich halte es für überflüssig.

Die österreichische Verfassung besteht aus mehr Streichungen als Originaltext. *g*
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