Der Beitrag ist zwar schon etwas älter und passt nicht ganz zu unserem Thema, aber in den Kontext denke ich schon!
Und er wird immer Brisanter!
Merkel fordert Schiessbefehl gegen Regimekritiker
von LUTZ FORSTER
20. März 2007
‘ Angela ’ Merkel will in ihrer EU-Ratspräsidentschaft mit aller Gewalt die sogenannte EU - Verfassung durchsetzen.
(s. z.B. ‘Welt.de’ vom 4. März 2007 - ‘Geheime Chefsache Europa’).
Da sie mit Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen und ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen - und nur die würden eine sogenannte Verfassung zu einer gültigen machen - nicht gerade demokratisch vorgeht, stört sie nicht.
Und dass sie mit der Forderung nach Verabschiedung der EU -’ Verfassung ’
in möglichst unveränderter Form auch einen Schiessbefehl gegen Regimekritiker fordert, wird selbstverständlich verschwiegen, auch von den ach so ‘ freien ’, ‘ unabhängigen ’ und ‘ demokratischen ’ Medien.
Zwar heisst es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):
‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘
In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch,
wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich
unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:
‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls.
Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung
und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden: a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um:
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden,
dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen”.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind,
und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.
Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen ”
und
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”
Bei den Figuren, die in den letzten Jahren die Innenpolitik massgeblich bestimmten - Schily, Beckstein, Schäuble... - und dem Knebelungs -, Unterdrückungs - und Bespitzelungssystem, das sie errichteten,
kann man sich sehr gut vorstellen, was es heisst, einen
‘ Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.’
Sie und / oder ihre Spiessgesellen nehmen mehr oder weniger vollzählig und regelmässig jedes Jahr an den Bilderberg - Konferenzen und ähnlichen Treffen der Geheimregierung teil, um sich die Direktiven abzuholen, die dann hier umgesetzt werden ( müssen ). Ebenfalls dabei sind die Hauptvertreter der ‘ freien ’ und ‘ unabhängigen ’ Presse, damit man ihnen einbleuen kann, worüber sie wie zu berichten und worüber sie zu schweigen haben .
Somit wird nach US - amerikanischer, Verzeihung: Bilderberger Weisung vermutlich folgende Argumentationskette aufgebaut: ‘ Globalismusgegner, regimekritisch, US - oder israelkritisch = extremistisch = terroristisch = Aufstand = Kriegsgefahr ’ und schon haben sie die perfekte Ausrede für Schiebefehl und fliegende Standgerichte.
Da so etwas die ehemalige FDJ - Führerin begeistert, ist klar.
Davon durfte sie nicht einmal in der angeblich untergegangenen ‘ DDR ’ träumen. Jetzt als ‘ transatlantisches Besatzerliebchen ’ (Urban Priol)
kann der ‘Osthybrid’ jede Menge ‘ Schadstoffe ausstossen ’ ( ebd. ).
Welche Angst müssen diese angeblich gewählten ‘Volksvertreter’ (1)
doch vor dem Volk haben, da sie solche Gesetze klammheimlich einführen wollen !
Und wo bleiben eigentlich die angeblich so freien und unabhängigen Medien ? Warum hört man dort nichts von diesen teuflischen Plänen ?
Auftragsgemäss wird aber über ‘ regierungskritische Demonstrationen
in Russland ’ u.. berichtet. Da diese hierzulande ebenso wenn nicht noch
mehr angebracht wären, verschweigen die Mainstreammedien - Auftragstäter !
Wir können Merkel aber noch stoppen, und zwar mit ihren eigenen Waffen,
z.B. dem Grundgesetz. Dort ist die Todesstrafe untersagt
( Art. 102 GG: ‘ Die Todesstrafe ist abgeschafft .’ ) Wenn ‘ Angela ’ Merkel, die sich immer mehr als ‘ Devila ’ entpuppt, jetzt versucht, diese durch die Hintertüre einzuführen, ist das ein eindeutiger Versuch, ‘ diese Ordnung zu beseitigen ’ ( Art. 20 ( 4 ) GG ).
Und das ist ein schwerer Verstoss gegen das Grundgesetz !
Wo sind also die ‘ Verfassungsfeinde ’ zu finden, Frau Devila Merkel ?
Unter den Regimekritikern oder in den sogenannten Regierungen ?
(1) Sachlich richtig: ‘ von Bilderberg auserwählt ’; und welches Volk sie vertreten, bleibt auch offen:
Das Deutsche jedenfalls nicht !
Link zum Artikel:
http://lutz-forster.de/html/00126.html
lg
grilleau